Nicht nur die Bundesregierung, sondern auch die Landesregierung, insbesondere die Kommunen, investieren trotzdem erhebliche Mittel, damit zum 01.08.2013 alle ein- und zweijährigen Kinder, wenn die Eltern es wünschen, in einer Kita betreut werden können. Wir gehen davon aus, dass die konkreten Bedarfe auch zukünftig regional höchst unterschiedlich sein werden und der Bedarf in den Kommunen unterschiedlich ist.
Die aktuelle Erhebung von Betreuungswünschen im Rahmen der bundesweiten Aida-Studie zeigt, dass manche Eltern Betreuungswünsche haben, die nur wenige Stunden umfassen. Andere wünschen sich eine Betreuung ihrer Kinder am Nachmittag und am Abend, teilweise, wenn es um Schichtdienst geht, sogar über 24 Stunden hinweg.
Diese Ausdifferenzierung des Bedarfs ist eine Herausforderung für die Gestaltung des Angebots, während die rein zahlenmäßige Bedarfsdeckung landesweit gesichert ist. Sie wissen - da ich gerade Herrn Bischoff sehe -, wir sind gerade in Diskussionen mit Einrichtungen über eine 24-Stunden-Betreuung. Es gibt aber auch Bedarf für nur wenige Stunden.
Zu den Betreuungsformen, die sich neu entwickelt haben, gehört auch die Eltern-Kind-Gruppe oder der sogenannte Spielkreis, wie er im Kita-Gesetz genannt wird. Wir stellen fest, dass sich diese Betreuungsform durch eine Landesförderung in einigen Landkreisen und kreisfreien Städten sehr gut etabliert hat. Ich habe mir einige selbst anschauen können. Eltern-KindGruppen oder Spielkreise sind dadurch zu einer Säule in der Kindertagesbetreuung geworden, die gleichzeitig wichtige soziale Aufgaben und Elternbildungsaufgaben übernimmt, das heißt, mit den Eltern daran arbeitet, wie sie ihre Kinder bestmöglich betreuen und beschäftigen können.
Diese Entwicklung vollzieht sich noch nicht in allen Regionen und ist vielleicht auch nicht in allen Regionen erforderlich. Die Inanspruchnahme der Bundesmittel zur Investitionsförderung lässt erwarten, dass alle Mittel zum Ende des Programms eingesetzt werden, um den vordringlichen Investitionsbedarf decken zu können. Im Verbund mit den örtlichen Trägern der Ju
gendhilfe haben wir auf ein überlegtes und gut geplantes Vorgehen gesetzt, damit die Investitionsvorhaben auch die Zuschüsse erhalten, die von den Kommunen als prioritär angesehen werden.
Bis zum 31.03. dieses Jahres waren 78 % der Mittel gebunden. Alle Jugendämter haben auf die wiederholten Anfragen über ihre weiteren Investitionsplanungen begründete und nachvollziehbare Planungen vorgelegt. Insofern sind wir in Brandenburg gut aufgestellt, um 2013 den Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für alle Kinder unter drei Jahren umsetzen zu können. - Danke schön.
Frau Ministerin, meine Frage bezieht sich darauf, dass 78 % der Mittel gebunden sind. Das heißt, dass noch nicht alle Mittel gebunden sind. Es ist nicht mehr so viel Zeit. Können Sie etwas zu den Ursachen sagen, weswegen die Mittel regional so sehr unterschiedlich abgerufen werden und wir doch noch einiges auszureichen haben?
Wie ermutigen die Jugendämter sehr stark, ihre Planungen voranzutreiben. Aber es gibt regional unterschiedliche Voraussetzungen. Es hängt häufig an Planungsvorgaben oder anderen Problemen, die wir so direkt nicht beeinflussen können. Wie gesagt, wir ermutigen die Kommunen stark, weil wir ein großes Interesse daran haben, möglichst alle Mittel bis zum Stichtag verausgaben zu können.
Sehr geehrte Frau Ministerin, trotz Ihrer positiven Einschätzung rechnet die GEW damit, dass wir bei der Umsetzung dieses Betreuungsanspruchs bis zu 900 zusätzliche Stellen für Erzieherinnen und Erzieher in Brandenburg benötigen werden.
Ich frage Sie, wie Sie diese Einschätzung bewerten, und, wenn Sie sie auch nur ansatzweise teilen, wie die Landesregierung mit diesem zusätzlichen Bedarf umzugehen gedenkt.
Ich weiß nicht, von welcher Zahl der Bedarf an 900 Erzieherinnen und Erzieher ausgeht. Es gibt bundesweit Zahlen, die tatsächlich Anlass zur Besorgnis geben. Wir gehen im Land Brandenburg davon aus, dass wir diesen zusätzlichen Aufwand nicht brauchen werden, weil wir bereits in den letzten Jahren begonnen haben, zusätzliche Erzieher zu qualifizieren, vorzugsweise berufsbegleitend. Insofern gehen wir nicht davon aus, dass es zu einem Personalengpass kommen wird, zumal es die Möglichkeit gibt, Teilzeitverträge aufzustocken. Insofern halte ich diese Zahl für nicht realistisch.
Ich habe zwei Nachfragen. Erstens: Welche Position und welche Auffassung vertritt das Ministerium dazu, ob die ElternKind-Zentren rechtsanspruchserfüllend in diesem Zusammenhang sind?
Zweitens: Wir haben mit dem Ausbau der Betreuungsplätze, gefördert über die U3-Mittel von der Bundesregierung, gleichzeitig eine Debatte über das Betreuungsgeld, die genau in die andere Richtung abzielt, nämlich Kinder von Kindertagesstätten, die wir jetzt mit Bundesmitteln bauen, fernzuhalten. Welche Position vertritt die Landesregierung zum Betreuungsgeld?
Zur ersten Frage. Ich gehe davon aus, dass es darum geht, allen Eltern und allen jungen Familien ein adäquates Angebot zu machen. Das kann eine Eltern-Kind-Gruppe sein. Das kann aber auch das Angebot einer 24-Stunden-Kita sein. Insofern gehe ich davon aus, dass die Eltern-Kind-Gruppen einen Teil des Rechtsanspruchs decken können. Man muss aber sehr genau hinschauen. Es geht nicht darum, allen eine bestimmte Lösung vorzuschreiben, sondern eine größtmögliche Flexibilität im Sinne der Familien zu erhalten.
Zu Ihrer zweiten Nachfrage: Ich denke, dass das Betreuungsgeld ein absurdes Gesetzesvorhaben ist. Anders kann ich es nicht bezeichnen.
In Karikaturen der heutigen Presse wird dargestellt, dass der nächste Vorschlag sein wird, Familien, die keine Kinder haben, Prämien dafür zu zahlen, dass sie keine Kinderbetreuung und keine Schulbildung in Anspruch nehmen. Das spricht Bände.
- Dann stimmt das. Herzlich willkommen im Landtag Brandenburg. Es sieht aus wie ein Seniorensportverein, wenn ich das von hieraus richtig sehe.
Wir sind bei der Frage 959 (Konsequenzen aus den Lohnzah- lungen am BER), gestellt vom Abgeordneten Homeyer.
Presseberichten zufolge sind auf der Baustelle des neuen Flughafen BER in Schönefeld Lohnzahlungen von Subunternehmen an ausländische Arbeitnehmer erfolgt, die nicht den tarifrechtlichen Bestimmungen des Landes Brandenburg entsprechen. Auch auf anderen großen Bauprojekten des Landes wurden Aufträge an Subunternehmen vergeben.
Ich frage die Landesregierung: Welche Konsequenzen zieht sie aus den Vorkommnissen in Schönefeld für die Baustelle des neuen Landtags in Potsdam?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Homeyer, § 5 des Projektsteuerungsvertrages regelt die Frage der Behandlung von sogenannten Nachauftragnehmern und deren Arbeitnehmern. Unter § 5 Abs. 1 ist festgelegt, dass die BAM berechtigt ist, zur Erfüllung der Aufgaben Dritte zu beauftragen, soweit diese in der Lage sind, die beauftragte Leistung fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig auszuführen.
In § 5 Abs. 4 ist festgelegt, dass die BAM zur Einhaltung sämtlicher ausländer-, arbeitsrechtlicher und sozialversicherungspflichtiger Vorschriften verpflichtet ist und dafür Sorge zu tragen hat, dass dies auch für die Nachauftragnehmer und die Nachauftragnehmer der Nachauftragnehmer gilt. Das MdF wäre berechtigt, im Fall der Nichteinhaltung dieser Regelung von der BAM zu verlangen, neue Auftragnehmer zu verpflichten. Das ist ein sehr scharfes Schwert, weil das zur Neuausschreibung führen würde. Das würde mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zur terminlichen Verschiebung nach hinten führen. Insofern hat die BAM ein Eigeninteresse, weil dadurch zusätzliche Kosten entstehen würden, die Vorschriften einzuhalten.
Es gibt zuständige Stellen, die die Einhaltung dieser Regelung zu überprüfen haben. Das ist passiert. Dem MdF ist nach diesen Prüfungen nicht bekannt geworden, dass gegen diese Regelung verstoßen worden ist.
Wir kommen zur Frage 960 (Ausschreibung von Dienstleis- tungskonzessionen), die die Abgeordnete Muhß stellt.
Bei Dienstleistungskonzessionen handelt es sich um eine Form der Übertragung hoheitlicher Aufgaben auf einen Dritten. Bislang waren solche Konzessionen vom europäischen Vergaberecht ausgenommen. Ein von der Europäischen Kommission vorgelegter Richtlinienentwurf sieht nun jedoch eine Ausschreibungspflicht vor. Davon wären zum Beispiel kommunale Unternehmen der Wasserver- und -entsorgung betroffen.
Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie die Pläne, für Dienstleistungskonzessionen eine Ausschreibungspflicht einzuführen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Frau Muhß, ich kann auf die Frage nach der Bewertung eine kurze Antwort geben: Die Kommission hat sich mit dem Richtlinienentwurf bemüht bzw. das Ziel verfolgt, Rechtssicherheit herzustellen. Wir haben die Sorge, dass man möglicherweise das Gegenteil damit erreicht. Hintergrund dessen ist, dass Brandenburg und auch der Bundesrat den zusätzlichen Regelungsbedarf überhaupt nicht sehen, weil wir im nationalen Recht bereits Regulierungen und eine Praxis haben, die den Anforderungen der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes voll gerecht werden.
Ich kann ergänzend zum bisherigen Ablauf und zum Umgang mit der Richtlinie Folgendes sagen: Der Bundesrat hat sich in seinen Plenarsitzungen Anfang und Ende März zwei Mal damit beschäftigt. Beim ersten Termin hat der Bundesrat vorsorglich weil die Länder unsere Auffassung teilen - eine Subsidiaritätsrüge beschlossen, obwohl Zweifel daran bestanden, dass es dafür materielle Anhaltspunkte gibt. Aber es geht darum, dass man hier eine Unsicherheit vermeiden und sich auf alle Fälle ins Verfahren einbringen will.
Beim zweiten Termin sind das Thema inhaltlich ausführlich beraten und eine Stellungnahme beschlossen worden. Diese soll den Richtlinienentwurf der EU-Kommission präzisieren und dabei vermeiden, dass wir unnötige Regelungen bekommen, die sich mit nationalen Regelungen überschneiden und dann eben genau zu dieser Rechtsunsicherheit durch Widersprüchlichkeit führen.
Der Bundesrat hat in seinem Beschluss vom 30. März klargestellt, dass schon heute die Konzessionsvergabe die Anforderungen der Europäischen Verträge hinsichtlich Tansparenz, Marktoffenheit, Nichtdiskriminierung und Rechtskontrolle einhält. Das sind alles Anforderungen, die sich aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes ergeben. Sie wurden im Jahr 2006 in einer Mitteilung der Kommission zu Auslegungsfragen zusammengefasst.
Der knifflige Hintergrund bei dieser Frage ist nämlich, dass es unter Juristen in Europa unterschiedliche Auffassungen darüber gibt, wo genau die Grenze zwischen Dienstleistungsauftragsvergaben und Konzessionsverträgen verläuft. Da gibt es feine Unterschiede, die die Kommission klären will. In Deutschland sind diese Punkte im Grunde längst geklärt und gute Praxis. Weil die Auffassung des Bundesrates ganz eindeutig ist, dass wir das Transparenzerfordernis bereits einhalten, hat der Bundesrat in seinem Beschluss die Bundesregierung ausdrücklich gebeten, darauf hinzuwirken, auch den von Ihnen angesprochenen Bereich der Wasserver- und -entsorgung von diesen neuen Regelungen auf EU-Ebene auszunehmen. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Wir sind damit am Ende der Fragestunde angelangt. Ich schließe Tagesordnungspunkt 2 und rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Sitzung des Bildungsausschusses am 29. März haben wir das Thema Sprachentwicklung beraten - erneut und wieder einmal. Warum haben wir es beraten? Grund dafür war, dass das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport in der Sprachförderung aus unserer Sicht einen anderen Weg gehen muss. Denn die bisher verfolgte kompensatorische - also nachgelagerte - Sprachförderung, die 2006 auf den Weg gebracht wurde, ist nicht so zielführend, wie das MBJS es bisher immer gedacht hat.