Herzlichen Dank, Herr Minister, für die Antwort. Als finanzpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion finde ich den PrignitzExpress auch gerade deswegen so wichtig, weil es eine Abkürzung ist und wir in Zukunft dann weniger Zugkilometer bestellen müssen. Insofern sehe ich den direkten Zusammenhang zwischen dem Prignitz-Express und dem Hinweis, man müsse dann vielleicht wegen dieser Zugverbindung woanders, zum Beispiel in der Prignitz, auch an Streckenstilllegungen denken, nicht. Ein bisschen anders sehe ich das bei der Frage, wie wegfallende Verbindungen dann ausgeglichen werden. Zum Beispiel fällt dann in Falkensee die Direktverbindung nach Hennigsdorf weg und auch einmal in der Stunde die Verbindung nach Spandau. Sehen Sie die Notwendigkeit, auch angesichts der Bevölkerungsprognose für diesen Raum, den durch den Prignitz-Express entstehenden Wegfall auszugleichen?
Das Einzige, was nicht ganz korrekt ist: Ich rechne doch mit Mehrkosten; denn die Strecke zwischen Hennigsdorf und Falken
see einzustellen halte ich für sehr schwierig. Es gibt dort um die Tausend Nutzer am Tag. Das ist eine Größenordnung. Es gibt leider viele Strecken mit weniger als 500 Nutzern. Das spielt, glaube ich, heute bei einer anderen Anfrage auch noch eine Rolle. Insofern rechne ich mit Mehrkosten. Die Entwicklung der Stadt Falkensee - Herr Folgart wird das wissen -: Falkensee hat zur Wende um die 23 000 Einwohner gehabt. Diese Zahl dürfte sich bald auf 46 000, 47 000, 48 000 Einwohner verdoppelt haben. Es ist schwierig, Leistungen dort wegzunehmen, wo der entsprechende Bedarf vorhanden ist. In der Prignitz weiß man das auch, es wird ein Gesamtpaket geben.
Vielen Dank. - Die Abgeordnete Lieske stellt die Frage 912 (Ausbau der Windenergie muss mit Netzerweiterung einher- gehen).
In Brandenburg werden Windeignungsgebiete in den Regionalplänen als Ziele der Raumordnung festgelegt. Die regionalen Teilpläne „Windeignungsgebiete“ werden derzeit er- bzw. überarbeitet. Die Abführung der erzeugten Windenergie bedarf in weiten Bereichen des Landes auch der Netzerweiterung. Diese liegt in der Hand der Energieversorger. Auch „nicht verbrauchter“ Strom muss in andere Versorgungsbereiche abgeführt werden.
Ich frage die Landesregierung: Welche Planungsvorgaben seitens der Landesregierung gibt es, damit bereits bei der Erstellung der Regionalpläne eine Verknüpfung von Windeignungsgebieten und dafür notwendigen Trassen erfolgt?
Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Lieske, wir hatten gestern eine sehr engagierte Diskussion zur Energiestrategie der Landesregierung. Ihre Frage, Frau Lieske, zeigt die Problematik, die damit zusammenhängt. Uns ist bewusst, dass der Ausbau der Windenergie auch den Ausbau der entsprechenden Netze erfordert. Die Windenergie zählt zu den sogenannten privilegierten Vorhaben im Sinne des § 35 des Baugesetzbuches, und die Ausweisung der Windeignungsgebiete erfolgt so, dass es dort eine entsprechende Privilegierung gibt. Damit ist natürlich auch die Möglichkeit gegeben, entsprechende Anlagen zu errichten.
Was die Stromtrassen in dem Fall der Erstellung der Windeignungsgebiete angeht, so ist eine Steuerungsmöglichkeit durch die Regionalplanung nicht gegeben. Im Erneuerbare-EnergienGesetz ist jedoch geregelt, dass die Netzbetreiber diese Energie aufzunehmen haben. Damit sind wir bei der großen Problematik: Die Netze müssen ausgebaut werden.
Ich halte es für einen Vorteil, dass wir dabei sind, die Regionalpläne zu überarbeiten. Dann ist klar, wo sich Windeignungs
gebiete befinden und wo das Netz entsprechend ausgebaut werden muss. Ich habe gestern mit dem Kollegen Wirtschaftsminister darüber gesprochen, es ist den Wirtschaftsministern der Länder und auch dem Bundeswirtschaftsminister bewusst. Letzterer sorgt durch seine Energiepolitik allerdings dafür, dass wir leider keine Planungssicherheit haben, sondern vor der Situation stehen, dass wir diese Netze sehr schnell ausbauen müssen. Auf beiden Ebenen wird intensiv an dem Thema gearbeitet.
Vielen Dank, Herr Minister, für Ihre Ausführungen. Es ist sicherlich eine schwierige Abstimmungsfrage: die Ausweisung der Windeignungsgebiete auf der einen Seite und die Planungssicherheit, was den Ausbau der Netze betrifft, auf der anderen Seite. Das eine bedingt das andere, sonst würde es nicht funktionieren. Insofern ist Ihre Antwort für mich nachvollziehbar, aber gleichwohl unbefriedigend.
Meine Frage lautet: Wirken Sie im Rahmen der Ministerkonferenz sowohl im Bereich Infrastruktur als auch im Bereich Wirtschaft darauf ein, dass die Planungsprozesse im Bereich des Netzausbaus stärker abgestimmt werden, wenn es um die Ausweisung der Windeignungsgebiete geht? Wir reden ja nur über den Teilplan Wind; die anderen erneuerbaren Energien kommen noch hinzu.
Es besteht vollständige Übereinstimmung. Auch ich bin mit der Gesetzeslage und der Situation nicht zufrieden. Bei Ministerkonferenzen gibt es immer Abstimmungen, auch im Fall der Windenergie, weil südliche Bundesländer diesbezüglich endlich ausgeschlafen haben. Sogar Bayern entdeckt die Windenergie und hat sehr ambitionierte Ziele. Wir werden sehen, ob der bayerische Umweltminister das umsetzen kann. Der Netzausbau wird zwischen den Wirtschaftsministern sehr intensiv diskutiert. Kollege Christoffers hat es bestätigt. Wir sollten dieses Thema sehr ernst nehmen, weil Brandenburg vorhat, den Bereich Windenergie weiter auszubauen. Ich habe vor, einen Beitrag dazu zu leisten: Es wird auch Windanlagen in Waldgebieten geben. Das wird zu öffentlichen Diskussionen und vielen Anfragen im Landtag führen, da bin ich mir sicher. Aber wer den Ausstieg aus der Atomkraft will, der muss wissen, dass dies eben andere Dinge nach sich zieht.
Vielen Dank. - Damit sind wir bei der Frage 913 (Landeshaus- halt und Gleichstellung), die die Abgeordnete Kaiser stellt.
Die volle Umsetzung und Anwendung der europäischen Richtlinien zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern im Erwerbsleben müssen auch im Land Brandenburg gewährleistet werden. Unser gleichstellungspolitisches Rahmenprogramm verpflichtet uns dementsprechend, „in allen Rechts- und Ver
waltungsvorschriften sowie bei allen politischen Maßnahmen und Tätigkeiten das Ziel der Gleichstellung durchgängig“ zu berücksichtigen und „spezifische Maßnahmen zum Ausgleich geschlechtspolitischer Benachteiligungen von Frauen und Männern zu ergreifen“. Ohne Zweifel betrifft das auch die Haushalts- und Finanzpolitik. In Debatten auf Veranstaltungen der gerade vergangenen Brandenburgischen Frauenwoche wurde unterstrichen und gefordert, das Instrument des Gender Budgeting zu nutzen, mit dem andere Länder und auch Kommunen bereits Erfahrungen sammeln konnten.
Meine Frage an die Landesregierung lautet deshalb: Welche Möglichkeiten sieht sie zur Anwendung des Gender Budgeting in der brandenburgischen Haushaltspolitik?
Herr Präsident, ich übernehme die Beantwortung. - Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete, Sie stellen in Ihrer mündlichen Anfrage auf die Anwendung europäischer Richtlinien zur Gleichstellung von Frauen und Männern ab und fordern zu Recht, dass sie in Brandenburg Anwendung finden. Wenn man sich die Strategie der Kommission, die von 2010 bis 2015 gilt, ansieht, stellt man fest, dass Themen wie die Gleichstellung von Frauen und Männern im Erwerbsleben und wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen und Männern darin einen sehr breiten Raum einnehmen. Die Kommission hat verschiedene Leitaktionen vereinbart bzw. fixiert, um diese Ziele zu erreichen. Dazu gehören der Ausbau der Kinderbetreuung, Stichwort Vereinbarkeit von Beruf und Familie, ein Mindestlohn ein sehr wichtiger Punkt -, die Förderung von Frauen als Unternehmerinnen und Selbstständige sowie der Ausbau des Anteils von Frauen in Führungspositionen, speziell in der Wissenschaft.
Legt man das gleichstellungspolitische Rahmenprogramm, aus dem Sie zitiert haben, daneben, sieht man, dass die Landesregierung an genau diesen Punkten mit vielen Maßnahmen ansetzt. Allerdings muss ich deutlich sagen, dass die Einführung des Gender Budgeting in den Landeshaushalt Brandenburg nicht zu den Schwerpunkten gehört? Warum? Gender Budgeting heißt, den Haushalt komplett auf seine geschlechtsspezifischen Wirkungen hin zu analysieren. Wenn wir das Konzept vollständig umsetzen würden - nur eine vollständige Umsetzung machte aus meiner Sicht Sinn -, hieße das, dass wir für jeden Titel im Landeshaushalt - das gilt für die Einnahme- und für die Ausgabeseite - geschlechtsspezifische Daten bereitstellen und bei jedem Titel geschlechtsspezifische Wirkungen analysieren müssten. Ich denke, Sie werden verstehen, dass das aus unserer Sicht allein für die Einnahmeseite an seine Grenzen stößt, wenn man sich überlegt, welchen Aufwand - wenn es überhaupt möglich ist - wir betreiben müssten, um den Anteil der Frauen und Männer bei den Steuereinnahmen, bei den Einnahmen aus dem Länderfinanzausgleich, den Kreditaufnahmen oder den Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen darzustellen. Das dürfte für die Einnahmeseite ein Unterfangen sein, dass de facto nicht oder nur mit einem sehr großen Aufwand umzusetzen wäre. Für die Ausgabenseite sieht es aus meiner Sicht nicht anders aus. Auch da können nur für ganz bestimmte Bereiche geschlechtsspezifische Daten bereitgestellt werden. Das heißt in der logischen Konsequenz, dass man das
Gender Budgeting immer nur für einen Ausschnitt des Landeshaushalts umsetzen könnte, und das würde aus unserer Sicht zu Fehleinschätzungen, zu Scheinergebnissen oder falschen Ergebnissen und am Ende auch zu falschen Schlussfolgerungen führen.
Deshalb hat die Landesregierung - das unterstützen wir mit der Finanz- und Haushaltspolitik - auf direkte Maßnahmen gesetzt, um die proklamierten Ziele - darum geht es ja letztendlich umzusetzen. Diese direkten Maßnahmen sind der Ausbau der Kinderbetreuung, die Unterstützung der Existenzgründung von Frauen, die Unterstützung des Einstiegs und Aufstiegs junger Frauen sowie der Ausbau des Anteils von Frauen in Führungspositionen, speziell auch in der Wissenschaft.
Was den Finanzbereich betrifft, so ist es unsere Aufgabe, all diese Maßnahmen finanziell zu untersetzen. Wir sind auf Bundes- und Landesebene auch in Bezug auf andere Themen aus unserem Bereich aktiv. Ich nenne das Ehegattensplitting, Stichwort wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen und Männern. Wir haben im Bundesrat in der Vergangenheit an verschiedenen Stellen immer wieder die Umwandlung des Ehegattensplittings in eine modifizierte Individualbesteuerung gefordert. Darüber hinaus sind wir aktuell dabei, eine Vorlage zu erarbeiten, um den Anteil von Frauen in Aufsichtsräten von Landesbetrieben bzw. Unternehmen, an denen das Land Anteile hat, zu erhöhen. Aktuell beträgt der Frauenanteil 30 %, und man wird sehen, in welchen Schritten diese Prozentzahl erhöht werden kann. Das Land steht sehr positiv da. Wir haben den Wert, der auf Bundesebene gefordert wird - 30%-Frauenanteil in Aufsichtsräten bis 2014, wenn ich mich recht erinnere - aktuell schon umgesetzt.
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin, auch für die positive Bilanz. Da die Frage auf eine Debatte in der Brandenburgischen Frauenwoche zurückgeht: Darf ich davon ausgehen, dass Sie angesichts dieser klaren inhaltlichen Botschaften, aber vor dem Hintergrund eines vielleicht nicht so geeigneten Instruments bereit sind, diese Debatte mit dem Frauenpolitischen Rat in Brandenburg weiterzuführen?
Wir sind immer bereit, Debatten über Instrumente zu führen, um diese Ziele zu erreichen, und stehen dem Frauenpolitischen Rat oder auch anderen Organisationen, die Protagonisten bei diesem Thema sind, zur Verfügung.
Vielen Dank für diese Beantwortung, Frau Staatssekretärin, auch von meiner Seite. Sie haben eine Vielzahl von frauenpolitisch relevanten Maßnahmen genannt, die Sie umzusetzen planen; teilweise sind diese Maßnahmen schon in der Umsetzung. Dar
über hinaus haben Sie betont, dass Sie es nicht für sinnvoll halten, Gender Budgeting in einzelnen Bereichen umzusetzen, weil Sie meinten, das würde ein verzerrtes Bild ergeben. Andere Bundesländer tun das und sind sehr wohl der Meinung, dass es möglich ist, Gender Budgeting auch in einer Landesregierung in einzelnen Bereichen umzusetzen, um eben mal die Wirksamkeit zu testen - in vollem Bewusstsein dessen, dass das dann natürlich zu Verzerrungen führen kann.
Wenn Sie aber sagen, es mache keinen Sinn, das in einzelnen Bereichen zu tun, sondern wenn, dann nur insgesamt, bedeutet das aber gleichzeitig: Insgesamt wird man das nie auf einen Schlag einführen können. Das bedeutet, Sie halten Gender Budgeting per se nicht für ein geeignetes Mittel zur Förderung von Frauen?
Ich habe mit meiner Beantwortung nicht zum Ausdruck bringen wollen, dass ich Gender Budget nicht für ein geeignetes Mittel halte. Natürlich muss man darüber diskutieren, ob man die Methodik für die nächsten Jahre verbessern kann. Ich habe zum Ausdruck bringen wollen, dass es aus meiner Sicht direkte und effiziente Methoden bzw. Instrumentarien gibt, um das Ziel - Gleichstellung von Frauen und Männern im Erwerbsleben bzw. deren wirtschaftliche Unabhängigkeit - zu erreichen. Ich kenne auch die Debatten in Berlin, ich habe während meiner Tätigkeit in der Berliner Wirtschaftsverwaltung sehr eng am Gender Budgeting mitarbeiten dürfen. Ich kenne den Aufwand, den das in Berlin verursacht hat, und das Ergebnis. Das Ergebnis in Berlin ist, dass nach jahrelanger Debatte, nach unzähligen Projektgruppen, nach Steuerungsgruppen auf Staatssekretärsebene gerade einmal 12 % vom Gender Budgeting erfasst werden bzw. vom Gender Budgeting betroffen sind und entsprechende Schlussfolgerungen, zumindest aus meiner Reflexion, noch ausstehen. Es gibt Debatten in anderen Bundesländern: Bremen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, die aber, zumindest aus meiner aktuellen Kenntnis, nicht zu konkreten Maßnahmen im Gender Budgeting geführt haben.
(Beifall der Abgeordneten Frau Kaiser und Büchel [DIE LINKE] sowie der Abgeordneten von Halem [GRÜNE/ B90])
Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 914 (Finanzielle Risi- ken der freien Schulen), die der Abgeordnete Hoffmann stellt.
Die Regierungskoalition hat drastische Kürzungen für die freien Schulen beschlossen, und viele Eltern, Lehrer und Schüler sorgen sich zu Recht um die Zukunft der Schulen in freier Trägerschaft.
Ich frage daher die Landesregierung, welche Kenntnisse sie hat, ob Träger von Ersatzschulen im Vertrauen auf die bisherige staatliche Förderung bereits finanzielle Risiken eingegangen sind, ob sie also Kredite aufgenommen haben, um damit erforderliche Investitionen für die Gründung und den Betrieb einer solchen Ersatzschule sicherstellen zu können.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Hoffmann, es handelt sich meiner Meinung nach nicht um drastische, sondern um maßvolle Kürzungen für die freien Schulen.
Dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport liegen keine Erhebungen über Kreditverträge freier Schulträger für Investitionen vor. Es ist auch keiner der Träger von Ersatzschulen mit der Nachricht an uns herangetreten, dass die Kürzungen für die Schulen in freier Trägerschaft zu finanziellen Risiken für die Schulen geführt haben. Wir haben ausdrücklich im Vorfeld der Diskussion mit den Trägern dieses Thema erörtert, weil es uns auch zu Ohren gekommen ist, und kein einziger Träger hat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, unsere Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Das Haushaltsbegleitgesetz stellt die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft auf eine zukunftsfähige und verlässliche Grundlage, und zwar nach einer gründlichen Prüfung der Angemessenheit der Zuschüsse für diese Schulen.
Frau Ministerin, Sie sagten, Ihnen seien solche Fälle nicht bekannt. Deshalb stelle ich die Nachfrage, ob denn eine Ersatzschule bei der Beantragung ein Finanzierungskonzept zur Überbrückung der Dreijahresfrist bis zum Einsetzen der staatlichen Förderung vorlegen muss, oder wie Sie es sonst sicherstellen wollen, dass die Schule in diesem Zeitraum den Betrieb tatsächlich gewährleisten kann.
Die Schule muss natürlich darlegen, wie sie den Unterricht zu sichern gedenkt. Dazu gehört auch, dass ein Gebäude und ausreichend Lehrpersonal vorhanden sein müssen und dass dargelegt werden muss, wie dieses Personal finanziert werden kann. Aber wir nehmen keine Einsicht in die wirtschaftliche und finanzielle Situation der Träger.
Vielen Dank, Frau Ministerin, für die Klarstellung. Ich teile Ihre Auffassung, dass es kein drastischer Einschnitt war.
Aber meine Nachfrage bezieht sich darauf: Herr Hoffmann hat hier Sorgen artikuliert. Ich würde mich dafür interessieren, ob es neue Anträge auf Einrichtung freier Schulen auch nach Veränderung der Finanzierungsstruktur gibt.