Protocol of the Session on February 23, 2012

ich vermute aber, dass Sie die Versorgungsaufgabe der öffentlichen Schulen zu einer Anfrage, auf die sich unsere Antwort vom 21. November letzten Jahres bezieht, in Analogie setzen zu der Kleinen Anfrage 1604 der Kollegin Theiss zu den Leistungsergebnissen an Schulen in freier Trägerschaft. Dort haben wir gesagt, dass Schulen in freier Trägerschaft ihre Schülerin

nen und Schüler auswählen können, während öffentliche Schulen einen grundsätzlichen Versorgungsauftrag zu erfüllen haben. Genauso verhält es sich. Und ich denke, ich liege richtig mit meiner Vermutung, was Sie zu dieser Frage getrieben hat.

Die Sorge, die hinter Ihrer Frage steht, kann ich Ihnen nehmen, denn alle Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2012/13 in Brandenburg eine weiterführende öffentliche Schule besuchen wollen, erhalten einen Schulplatz in dem Bildungsgang ihrer Wahl. Das kann aber nicht heißen, dass jede Schülerin oder jeder Schüler einen Anspruch hat, an der Wunschschule aufgenommen zu werden.

Was ist überhaupt der sogenannte Erstwunsch? § 6 der Sekundarstufe-I-Verordnung beschreibt ihn wie folgt:

„Erst- und Zweitwunsch bestimmen die Reihenfolge der Schulen, die die Anmeldung auf eine mögliche Aufnahme prüfen sollen.“

Der Erstwunsch bestimmt somit keinen Anspruch auf Aufnahme. Die Grundversorgung durch öffentliche Schulen wird damit nicht infrage gestellt. Deshalb ist es so, dass statistisch nur die Elternwünsche und die Anmeldezahlen an Schulen erfasst werden, nicht jedoch die Ablehnung von sogenannten Erstwünschen, denn deren Berücksichtigung hängt ja von der Unwägbarkeit ab, wie die Aufnahmekapazität der Schule bemessen ist, und auch davon, wie sich die Schülerschaft an der jeweiligen Wunschschule zusammensetzt. Wir werden also diese Zahlen auch in Zukunft nicht erfassen, weil der bürokratische Aufwand für die Schulen in keinem angemessenen Verhältnis steht. Danke.

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Es gibt Nachfragebedarf. Bitte, Herr Hoffmann.

Danke für den Versuch einer Antwort, Frau Ministerin. Ich darf noch einmal betonen, dass sich die Frage nicht nur auf die Aussage aus dieser Kleinen Anfrage bezieht, sondern auf eine regelmäßig wiederkehrende Argumentation seitens der Landesregierung.

Mich würde trotzdem noch einmal interessieren: Können Sie ausschließen, dass vielen Schülern in Brandenburg der Zugang zu dem Bildungsangebot und zu dem Bildungsstandort ihrer Wahl aufgrund - wie Sie sagen - mangelnder Kapazitäten verwehrt wurde? Und wenn Sie über die Zahlen keinen Überblick haben, dann gehe ich ja wohl recht in der Annahme, dass Sie auch keine Angaben darüber machen können, bei wie vielen Kindern der Erstwunsch nur dadurch realisiert werden konnte, dass die Eltern genötigt wurden, Überschreitungen der Regelbandbreite oder des Frequenzrichtwertes zu akzeptieren, wie das beispielsweise am Johann-Wolfgang-von-Goethe-Gymnasium in Pritzwalk der Fall war. Gehe ich recht in der Annahme, dass Sie auch dazu keine Aussagen treffen können?

Ich kann dazu keine Aussage treffen, weil es nicht zutrifft, dass Eltern genötigt werden, Herr Hoffmann! Sie wissen, dass der Begriff der Nötigung strafrechtlich ganz anders definiert ist

er trifft in keinem Fall auf das Verhältnis von Eltern, Schulen, Lehrern und Schulämtern zu. Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine Wunschschule - es besteht der Anspruch auf den Bildungsgang. An welcher Schule ich diesen Bildungsgang tatsächlich absolvieren kann, hängt von den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten ab. Insofern gibt es keinen Rechtsanspruch auf eine bestimmte Schule an einem bestimmten Ort. Wenn ein Kind beispielsweise die allgemeine Hochschulreife anstrebt, kann es diese an verschiedenen Schulformen erreichen. Das sind letzten Endes die Kriterien dafür, dass, wenn eine Schule sehr stark nachgefragt ist und nicht alle Schüler aufnehmen kann, diesen Schülern dann die entsprechenden weiteren Schulen vorgeschlagen werden. Aber den Begriff der Nötigung weise ich nochmals ausdrücklich zurück.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Wir kommen zur Frage 886 (Neues Kunstarchiv in Beeskow) , gestellt durch den Abgeordneten Dr. Hoffmann.

Das Kunstarchiv Beeskow hat sich in Fachkreisen und bei Besucherinnen und Besuchern hohes Ansehen erworben, weil hier ein Ort der kritischen Beschäftigung mit der Geschichte der DDR geschaffen wurde und es immer besser gelungen ist, Ausstellungen und weitere Projekte zu präsentieren, die höchste kunstwissenschaftliche Standards erfüllen. Allerdings bieten die gegenwärtigen Archiv- und Ausstellungsbedingungen keinen angemessenen Rahmen für die hier vorhandenen 23 000 Kunstwerke und ihren wachsenden Wert für die öffentliche Bildung und wissenschaftliche Forschung. Deshalb wurde ein Planungswettbewerb zum Bau des Neuen Kunstarchivs Beeskow initiiert, der im Sommer 2010 sehr erfolgreich abgeschlossen werden konnte. Leider wurde aber der entsprechende Förderantrag im Rahmen des Programms INTERREG IV A abgelehnt, obwohl der Planungswettbewerb eine tragfähige Lösung des Neubaus hervorbrachte und eine klare inhaltliche Zielstellung für die dauerhafte Etablierung dieses kulturellen Leuchtturms vorliegt.

Ich frage die Landesregierung: Welchen Beitrag will sie leisten, damit über das Kulturinvestitionsprogramm - wie vom Bund angeregt - oder auch über andere Maßnahmen durch gemeinsame Anstrengungen das Neue Kunstarchiv Beeskow, so wie vorgesehen, dennoch gebaut werden kann?

Vielen Dank. Für die Landesregierung antwortet Frau Ministerin Prof. Dr. Kunst.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Dr. Hoffmann, das Kunstarchiv in Beeskow beherbergt Kunstwerke aus den Beständen der Parteien, Massenorganisationen und Staatsorgane der DDR als Leihgaben. Leihgeber sind die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Berlin und Brandenburg. Diese drei haben ein Verwaltungsabkommen geschlossen, das den Zweck des Archivs und den Umgang mit den Ar

chivarien regelt. Brandenburg verpflichtet sich darin - um den Rahmen dafür abzustecken, was Brandenburg dabei zu tun hat -, einen Träger zu beauftragen, das Kunstarchiv zu betreiben. Das ist seit 10 Jahren der Landkreis Oder-Spree. Das MWFK und die Senatsverwaltung für kulturelle Angelegenheiten Berlin unterstützen den Betrieb durch eine jährliche Zuweisung von jeweils 53 700 Euro, Mecklenburg-Vorpommern durch eine von 5 000 Euro.

Um es kurz zu fassen: Auf der Burg Beeskow gibt es ein funktionierendes Kunstarchiv. Das von Ihnen, Herr Dr. Hoffmann, angesprochene Neue Kunstarchiv ist ein gemeinsames Projekt der Stadt Beeskow und des Landkreises. Mit ihm soll eine Baulücke auf der Burg Beeskow geschlossen werden. Das Land Berlin hat dem Landkreis Oder-Spree vorgeschlagen, seine Artothek der Sozialen Künstlerhilfe nach Beeskow zu verlagern und den im Berliner Haushalt für diese Kunstwerke etatisierten Betrag dem Landkreis jährlich bereitzustellen.

Es ist an der Stadt Beeskow und dem Landkreis, dieses Angebot anzunehmen oder nicht und auch zu bewerten, welche Folgekosten damit im Zusammenhang stehen. Es gibt keinen inhaltlichen Zusammenhang mit dem bestehenden Kunstarchiv das möchte ich noch einmal betonen. Die Bestände sind auch nicht vergleichbar, denn über die Einrichtung des Neuen Kunstarchivs ist mit den Eigentümern der Bestände des bestehenden Kunstarchivs nie beraten worden.

Zur Errichtung des Neuen Kunstarchivs sollte durch Fördermittel aus dem Förderprogramm INTERREG IV A eine Finanzierung beigebracht werden. Die entsprechenden Anträge in Höhe von zunächst 14,1 Millionen Euro und später 5,2 Millionen Euro waren leider erfolglos. Eine Finanzierung in vergleichbarer Höhe aus Mitteln des kommunalen Kulturinvestitionsprogrammes halte ich nicht für möglich.

Abgesehen davon, dass für die Jahre 2007 bis 2013 diesbezüglich bereits weitestgehend mit Vorverplanungen zu rechnen ist und die vorgesehenen Mittel festgelegt bzw. ausgegeben sind, würde das Vorhaben überdies auch die Dimensionen des Vorhabens sprengen. So sind für das gesamte Fördergebiet Südwest insgesamt nur rund 5 Millionen Euro vorgesehen, sodass sich daraus die Verhältnismäßigkeit ergibt. Selbst der abgespeckte Antrag hätte also den Topf in einem Zug geleert. Zudem würde mit einem Archiv nicht vorrangig touristische Infrastruktur entwickelt, was das Hauptziel des Kulturinvestitionsprogramms ist.

Die dem MWFK zur Verfügung stehenden PMO-Mittel sind aufgebraucht. Es bleibt mir nur, die Stadt Beeskow auf die nächste Förderperiode der EU ab 2014 zu verweisen, allerdings da das ab 2014 gilt - ohne dafür Zusagen machen zu können. Danke schön.

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Es gibt Nachfragebedarf. Herr Abgeordneter Jürgens stellt die Frage.

Frau Ministerin, Sie haben zwei Gründe für die Ablehnung genannt, zum einen, dass das Projekt nicht in den Bereich Tourismus fallen würde, und zum zweiten, dass die Töpfe schon

leer seien. Die Begründungen für die Ablehnung, die sowohl gegenüber dem Landkreis als auch der Stadt Beeskow genannt wurden, beziehen sich jedoch auf eine fehlende Kooperation von deutsch-polnischer Seite. Können Sie meine und auch die Verärgerung der Akteure vor Ort verstehen und nachvollziehen, dass diese Begründung relativ weltfremd ist und etwas merkwürdig anmutet, da das Kunstarchiv und die Burg Beeskow zusammen mit polnischen Partnern bereits zwei zweisprachige - deutsch-polnische - Ausstellungen veranstaltet haben?

Die Begründung für die Ablehnung ist bei einer solchen Programmstruktur - INTERREG IV A - aus vielerlei Argumenten gespeist. Da es jeweils nur mit Zustimmung auch der polnischen Seite zur Förderung kommen kann, ist es aufgrund verschiedenster Argumentationen der polnischen Seite, die ich jetzt im Detail nicht nachzuvollziehen vermag, zu einer Ablehnung gekommen, was, wie ich glaube, nicht so zu interpretieren ist, dass es kein Interesse an dem Inhalt dessen gibt, was auf der Burg Beeskow auszustellen ist, sondern es wird sich vielmehr um förderstrategische Argumente gehandelt haben.

Vielen Dank, Frau Ministerin Prof. Dr. Kunst. - Wir sind damit am Ende der Fragestunde.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 3 und rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

Bericht zur Entwicklung des Breitbandausbaus im Land Brandenburg, Brandenburg - Glasfaser 2020

Bericht der Landesregierung

Drucksache 5/4700

Dazu liegt mit Drucksache 5/4805 ein Entschließungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE vor.

Die Aussprache wird mit dem Beitrag der Landesregierung eröffnet. Herr Minister Christoffers, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Wirtschaftsund Europaministerium hat in einem Gutachten die derzeitigen Gegebenheiten der Breitbandversorgung im Land Brandenburg sowie die Möglichkeiten eines flächendeckenden Ausbaus und einer leistungsstarken Breitbandinfrastruktur auf Glasfaserbasis untersuchen lassen.

Wir sind uns in diesem Hohen Haus fraktionsübergreifend einig, dass die Breitbandversorgung nicht nur, aber gerade auch im ländlichen Raum eine überaus wichtige Voraussetzung für das Angebot von Dienstleistungen und für die Schaffung sowie den Erhalt von Ausbildungsmöglichkeiten, Beschäftigungsmöglichkeiten, aber auch der Teilhabe an der gesellschaftlichen Kommunikation - sprich: der öffentlichen Daseinsvorsorge - darstellt.

Das Vorhandensein und die Nutzung von leistungsstarkem Internet ist also nicht nur für die Wirtschaft, sondern für alle Be

reiche der Ressorts der Landesregierung von erheblicher Bedeutung. Um einige Beispiele zu nennen: Im Gesundheitsbereich geht es um Vorhaben wie den Bereich der Telemedizin; im Verkehrsbereich geht es um die Entwicklung einer intelligenten Verkehrssteuerung; in der Verwaltungsmodernisierung um das E-Government und im Kulturbereich um die Digitalisierung der Kinos.

Die Landesregierung hat deshalb in den letzten Jahren engagiert an einer zukunftsfähigen Internetversorgung gearbeitet. Erfolge sind vor allem in den großen Städten und Ballungsgebieten zu verzeichnen, auch vor dem Hintergrund der sogenannten Digitalen Dividende, die mit den Betreibern vereinbart worden ist. Die angestrebte Grundversorgung mit einer minimalen Anbindung von 2 MB/s konnte im Land Brandenburg fast vollständig erreicht werden. Gleichwohl ist erkennbar, dass vor allem in ländlichen Gebieten Brandenburgs immer noch keine Breitbandversorgung vorhanden ist, die den heutigen Erfordernissen entspricht. Hierunter ist eine hochleistungsfähige und zukunftssichere Breitbandversorgung in den Bereichen ab 6 MB/s zu verstehen. Funklösungen können zwar als sinnvoll ergänzende Technologie für die Grundversorgung insbesondere in sehr dünn besiedelten Gegenden und zur Nachfrageaktivierung dienen; die derzeitigen technologischen Gegebenheiten können die erforderlichen Bandbreiten ab 6 MB/s jedoch nicht dauerhaft gewährleisten.

Moderne Hochleistungsnetze der nächsten Generation können nur über Glasfaserkabel errichtet werden. Der Aufbau dieser Hochleistungsnetze und die Anbindung dünn besiedelter Räume an das Breitbandinternet können dabei tatsächlich umso schneller erfolgen, je effizienter bestehende Infrastrukturen genutzt werden. Hier hat das Land Brandenburg als einziges Bundesland schon heute fast perfekte Voraussetzungen. Im Land Brandenburg verfügen wir über ein ausgezeichnetes Infrastrukturnetz im Bereich des Energiesektors, welches gleichzeitig als Glasfaserbackbonenetz dient. Dieses Infrastrukturnetz ist insbesondere durch folgende Merkmale gekennzeichnet: Brandenburg als Energietrassenland verfügt über 9 500 Kilometer Leitungsnetze. Alle Energieunternehmen haben sich bereiterklärt, ihre Netze für den Breitbandausbau zu öffnen. 86 % aller Ortsteile liegen in einem Korridor von nur 5 Kilometern zu einer dieser Trassen, hier leben 94 % aller Einwohnerinnen und Einwohner des Landes Brandenburg.

Brandenburg hat also die Chance, durch optimale Nutzung bereits vorhandener Infrastruktur in Verbindung mit einem intelligenten Entwicklungskonzept eine nahezu flächendeckende Versorgung sicherzustellen. Mein Haus hat deshalb mit Hochdruck ein Entwicklungskonzept des Breitbandausbaus im Land Brandenburg - Glasfaser 2020 - erarbeitet, dem diese Synergieeffekte zugrunde liegen. Dieses Konzept liegt Ihnen heute vor.

Auf der Basis der bereits vorhandenen Glasfaserinfrastruktur in Brandenburg ist mit dem Konzept der zukünftige Aus- und Neubau eines glasfaserbasierten Zugangsnetzes mit folgenden Schwerpunkten entwickelt worden: zukunftssichere Breitbanderschließung mit bis zu 50 MB/s bis zum Jahr 2020; Konzentration auf Standorte in den ländlichen Gebieten, die im Download über weniger als 6 MB/s verfügen, Einbeziehung der möglichen Fördermaßnahmen sowie bereits vorhandener Infrastrukturen. Hier, meine Damen und Herren, gibt es durchaus eine neue Entwicklung: Auch der Bund will sich hier in Zukunft verstärkt engagieren. Es wird davon abhängig sein, in welchen konkreten Schritten er hier Sachverhalte festlegt.

Meine Damen und Herren, das Konzept sieht einen wirtschaftlich tragfähigen Ausbau nur dort vor, wo kein Marktinteresse besteht und entstehende Konkurrenzen mit anderen hochtechnischen Lösungen vermieden werden können. Die Realisierung des vorgestellten Entwicklungskonzepts wird nur unter Einsatz von Fördermitteln möglich sein - dies vor allem deshalb, weil ohne deren Einsatz keine Investitionen privater Provider zu erwarten sind, da die geforderte Rentabilitätserwartung von fünf Jahren nicht erreichbar ist, da der ländliche Raum ohne den Einsatz von Fördermitteln langfristig von moderner Infrastruktur abgekoppelt wird und sich die wirtschaftliche und demografische Entwicklung ohne ein zukunftsfähiges Breitbandnetz weitaus stärker negativ auswirken wird. Wir korrigieren hiermit Marktversagen - um das auch in aller Deutlichkeit zu sagen -, weil gegenwärtig kein privates Angebot für diese Bereiche vorliegt.

Die gesamte Umsetzung wird sich auf einen Zeitraum von zehn Jahren erstrecken. Die Umsetzung dieses Konzepts soll in ersten Projekten noch im Rahmen der laufenden EU-Förderperiode bis Ende 2013 beginnen. Im Wirtschafts- und Europaministerium stehen dafür noch für den gesamten Nordosten Brandenburgs Mittel zur Verfügung. Für die kommende Förderperiode ab 2014 müssen die Fördermöglichkeiten geprüft und in einem zukünftigen operationellen Programm verankert werden.

Meine Damen und Herren, ich gehe davon aus, dass wir mit diesem Konzept und seiner Umsetzung ein Stück weit dazu beigetragen haben, Brandenburg zukunftsfähiger zu machen, und würde mich freuen, wenn dieses Hohe Haus die Umsetzung dieses Konzepts intensiv begleitet. - Vielen Dank.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Minister Christoffers. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der CDU-Fraktion fort. Herr Abgeordneter Genilke hat das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister! Mit erheblicher Verspätung liegt uns heute endlich das aktualisierte Breitbandkonzept der Landesregierung vor. Vor fast genau einem Jahr haben wir hier im Landtag bereits einen von der Union eingebrachten Antrag zur nachhaltigen Breitbandversorgung debattiert. Damals sahen Sie von den Koalitionsfraktionen leider noch keinen Handlungsbedarf. Aber schön, dass sich das bis heute geändert hat.

Herr Minister, sehen Sie es mir bitte nach, für mich ist Breitbandinfrastruktur eher ein Thema der Infrastruktur, für Sie eher eines der Wirtschaft - diesbezüglich kann man sicher geteilter Meinung sein. Ich bin froh, dass es jetzt in Ihren Händen liegt, und ich hoffe, Sie werden das auch in Ihren Händen behalten, weil ich denke, dass es wichtig ist, dass das von einer Person gemacht wird und nicht - wie es bisher war - von einer ganzen Schar von Ministern.

Zum Thema: Die Bedeutung einer modernen Breitbandversorgung für die Zukunft des Landes und des ländlichen Raums brauche ich hier, wie ich glaube, nicht noch einmal zu betonen. Eines ist nun klar: Wir brauchen nicht nur eine flächendecken

de Breitbandversorgung, wir brauchen vor allen Dingen eine zukunftsfeste Breitbandversorgung. Das heißt nach heutigem Stand, wir brauchen mindestens eine Datenrate von 50 MB/s. Ich denke, da sind wir uns einig, und das Gelache bzw. die lächerliche Meinungsbildung noch vor etwas über einem Jahr zu diesem Thema - als ich diese Zahl im Infrastrukturausschuss genannt und gesagt habe, dass dies in Japan und Südkorea längst Standard sei - hat sich mittlerweile bei einigen gelegt. Im Konzept der Landesregierung wird nun offen mit der Frage der Kapazitäten der einzelnen Breitbandlösungen umgegangen. Dies verbuche ich ganz klar als Erfolg unserer Fraktion.