„Die Mediation bildet eine gute Basis für einen dauerhaften Rechtsfrieden. Gerichtsverfahren enden dagegen leider oft unversöhnlich. Es gibt Sieger und Verlierer und vielfach - am Ende einer langen Prozessschlacht - nur Verlierer.“
Der Präsident des Oberlandesgerichts hat die Durchführung empfohlen - sicherlich nicht aus Nachlässigkeit gegenüber den Landesinteressen oder um das Land Brandenburg zu ruinieren. Untätigkeit und die Verweigerung einer Mediation würden das Land ruinieren - finanziell und auch ideell.
Wie kommt das bei ansiedlungswilligen Unternehmen an, die hier zu Recht auf eine ehrliche, effiziente, unbestechliche Verwaltung und Justiz vertrauen? Die Teilnahme der Landesregierung an einem Mediationsverfahren in der Sache Dr. N.s könnte ein wesentliches Signal für einen sicheren Investitionsplatz Brandenburg sein, ein Signal dafür, dass erkanntes Unrecht jedenfalls in Ansätzen - wiedergutgemacht wird. Schließlich könnte auch die Ehre eines ordentlichen Geschäftsmannes und innovativen Unternehmers wiederhergestellt werden - jenseits von finanzieller Wiedergutmachung. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste! Als ich diesen Antrag der CDU-Fraktion las, war mein erster
Gedanke: Wieder eine Altlast, die wir von der Vorgängerregierung übernehmen dürfen! Wieder ist es die CDU, die als Mitverantwortliche versucht, von der eigenen Mitverantwortung abzulenken und den Eindruck zu vermitteln, dass dieses Problem erst heute zu lösen sei und natürlich Rot-Rot schuld sei, dass hier ein Bürger nicht zu seinem Recht komme.
Angesichts der Häufigkeit dieser Versuche komme ich mir zunehmend vor wie der Konversionsbeauftragte für die CDU.
- Darf ich weiterreden? - Immerhin reden wir von einem Verfahren, das seinen Anfang im Jahr 1992 hat, als der Petent durch einen Vertrag mit der Treuhandanstalt im Land Brandenburg aktiv wurde. Eine rechtliche Bewertung der gerichtlichen Auseinandersetzung steht diesem Haus bei Wahrung strikter Trennung zwischen Legislative und Judikative nicht zu. Das sehe ich anders als mein Kollege Wichmann.
Da der Petent sich mit der Bitte um Durchsetzung eines Mediationsverfahrens an den Petitionsausschuss wandte und die CDU den Antrag stellte, dies hier im Landtag zu verhandeln, stehen wir also vor der Aufgabe, uns zu der Frage zu äußern, ob dieser Wunsch des Petenten Aussicht auf Erfolg hat. Wir wissen: Eine Mediation bietet die Möglichkeit - das ist unbestritten, übrigens auch von uns Linken -, im Rahmen des laufenden Gerichtsverfahrens zu einer gütlichen Einigung eines Rechtsstreits zu kommen.
Ich gehe davon aus, dass wir alle wissen: Die Mediation ist ein freiwilliges, nichtöffentliches, alternatives Verfahren, welches eine interessenorientierte - ich betone: eine interessenorientierte - Lösung für beide Parteien ermöglicht. Im Rahmen der Me
diation steht mehr Zeit zur Verfügung, die Hintergründe des Konflikts und die Interessen der Beteiligten zu diskutieren.
Bekanntermaßen hat die Landesregierung erklärt, dass die Voraussetzungen für eine erfolgversprechende Mediation nicht gegeben seien. Sie begründet dies mit dem Fehlen übereinstimmender wesentlicher tatsächlicher und rechtlicher Fragestellungen.
Noch im Petitionsausschuss - meine Kollegen, die dabei waren, wissen es -, wo ich zunächst sofort die Mediation aus anderen Gründen abgelehnt hatte, gab ich dann zumindest dem Anliegen Recht. Danach, beim tieferen Studium der Unterlagen, die mir zu diesem Zeitpunkt nicht vorlagen, stellte sich mir und uns die Frage, ob solche Vorhaltungen wie „vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung durch Beamte“, „direkt und vorsätzlich“, „ein schuldloser Rechtsirrtum lag nicht vor“, „in eigennütziger Absicht verweigert“, „vorsätzliches und wiederholtes rechtswidriges Verhalten“ und die Unterstellung: „Ziel war es, dem Land und vermutlich auch einigen Amtsträgern in eigener Person einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen“, wohl doch nicht geeignet sind, eine erfolgsorientierte Mediation zu beantragen.
Die Landesregierung stellt gleichfalls fest, dass der Eintritt des Schadens in seiner Höhe und die Kausalität der Handlung der Finanzbehörden für den Schaden nach ihrer Auffassung bisher nicht bewiesen seien - ganz zu schweigen von den Verjährungsfristen, zu denen mein Kollege schon gesprochen hat.
Das alles scheinen mir tatsächlich keine Voraussetzungen für ein erfolgreiches Mediationsverfahren in Übereinstimmung mit den rechtlichen und tatsächlichen Fragestellungen zu sein. Die rechtlichen Auseinandersetzungen in den unterschiedlichen Instanzen und mit unterschiedlichem Klageinhalt dauern alles in allem seit 15 Jahren an. Angesichts dessen ist es unverschämt, Herr Wichmann, wenn Sie der heutigen Landesregierung Untätigkeit vorwerfen, obwohl es von 2005 bis 2009 hinreichend Zeit zur Klärung gegeben hätte.
Ich darf daran erinnern: Im August 2004 wurde in diesem Haus mehrheitlich - mit den Stimmen der CDU-Fraktion - der Staatshaftungsantrag abgelehnt. Tun Sie nicht so, als hätten Sie Alzheimer!
Wäre der Sachverhalt so einfach zu beurteilen, wie Sie es behaupten, hätten Gerichte bestimmt schon abschließend geurteilt. Also: Nicht politischer Schlagabtausch und Empörung sind gefragt, sondern die sachliche Abwägung, was für den Petenten und für das Land sinnvoll ist. Sein Ziel sei es, so teilte er dem Petitionsausschuss mit, eine mit unserer Rechtsordnung vereinbare Lösung zu erlangen.
Aus der Sicht meiner Fraktion sind die wichtigsten Faktoren für den Erfolg des Mediationsverfahrens nicht gegeben. Die Umsetzung des Anliegens der CDU würde nur zu einer unnötigen Verlängerung des Gesamtverfahrens führen, was weder im Interesse des Petenten noch im Interesse des Landes Brandenburg liegen kann. Deshalb hält meine Fraktion den gerichtlichen Weg für den schnellsten und geeignetsten zum Abschluss dieser Beratung.
(Beifall DIE LINKE und vereinzelt SPD - Der Abgeord- neter Senftleben [CDU] signalisiert Redebedarf.)
Frau Mächtig hatte Zwischenfragen abgelehnt. - Wir kommen zum Redebeitrag der Abgeordneten Nonnemacher. Sie spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Verehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Es ist etwa drei Monate her: Am 18.08.2011 hat der Präsident des Oberlandesgerichts Brandenburg den strittigen Konflikt zwischen der DEUBA Glas Großräschen GmbH und dem Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg als mediationswürdig eingestuft. Um es vorweg zu sagen: Wir denken, das ist der richtige, nach vorn schauende Ansatz.
Es ist an der Zeit, dass diese „never ending story“ zu einem Ende gelangt. Denn der Streitkonflikt dauert insgesamt bereits 17 Jahre. Dies sollte man für ein Ding der Unmöglichkeit halten; es ist aber Zeugnis für ein verwaltungspolitisches Missmanagement innerhalb des Ministeriums der Finanzen, das gesetzliche Normen nicht adäquat in Anwendung gebracht hat.
Aber in Sicht ist ein Lösungsweg, den man beschreiten kann, ja beschreiten muss. Mithilfe eines Mediationsverfahrens lässt sich der strittige Konflikt zu einem vernünftigen Abschluss bringen. Das ist uns allen hier in Brandenburg dienlich.
Denn dieser Konflikt ist so reichhaltig und so komplex, dass problemlos fünf Dissertationen zu folgenden Themen dazu hätten vergeben werden können: Erstens - Akteneinsichtsrecht, zweitens - Verstoß gegen die 6. Umsatzsteuerrichtlinie der EU, drittens - Anerkennung von Unternehmereigenschaften, viertens - Verjährungsregelungen, fünftens - Amtshaftungs- und Staatshaftungsansprüche. Das sind die Themenkomplexe, die hier ineinander verwoben sind. Mehrere Gerichte bis hin zum Bundesgerichtshof waren bereits mit diesem einzigartigen Streitfall in der brandenburgischen Geschichte beschäftigt, und im Kern hat derjenige, dessen Name hier nicht genannt werden darf, vor Gericht stets obsiegt, meine Damen und Herren.
Allein mögliche Haftungsansprüche wurden als verjährt angesehen. Der Bundesgerichtshof hat nun in seinem Urteil vom 12. Mai 2011 die vorinstanzlichen Entscheidungen aufgehoben, weil bei der Prüfung der Verjährung und der Beurteilung eines Verstoßes gegen Gemeinschaftsrecht keine ausreichenden Feststellungen getroffen worden seien. Das Verfahren wurde an das OLG zurückverwiesen. Nach unserer Einschätzung ist davon auszugehen, dass das Land Brandenburg - auf die vom BGH gegebenen Hinweise hin, auf die ich hier nicht im Einzelnen eingehen kann - in einem neuen Verfahren unterliegen wird.
Dies hätte zur Folge, dass das Land nicht nur für 34 Millionen Euro plus Zinsen aus der Teilklage, sondern in weiteren Folgen für einen sehr viel größeren Gesamtbetrag - die Rede ist von dreistelligen Millionenbeträgen - einstehen muss. Das sind Beträge, mit denen im deutschen Staatshaftungsrecht Geschichte geschrieben werden kann. Ich denke, dieses Worst-case-Szenario sollte nicht eintreten müssen.
Genauso hat dies der Petitionsausschuss gesehen und sich deshalb einvernehmlich auf die vorliegende Beschlussempfehlung
geeinigt. Wir haben uns einvernehmlich auf diese Beschlussempfehlung geeinigt, weil es keine Voraussetzungen formaler oder juristischer Art für eine Mediation gibt und weil wir die Worte unserer Bundesjustizministerin für sehr angebracht halten:
„Die Mediation hat im Vergleich zu Gerichtsverfahren vor allen Dingen einen Vorteil: Einen Verlierer gibt es nicht.“
Der Petitionsausschuss hat sich sehr, sehr ausführlich mit dem Prozess des Mediationsverfahrens sowie dem gesamten Vorgang befasst. Wir haben dem Landtag diese Beschlussempfehlung am 27.10.2011 zugeleitet. Ich empfinde es als ausgesprochen bedenklich, dass nun um 13.10 Uhr ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zugeleitet wird, der sozusagen diese Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses ins Gegenteil verkehrt. Meine Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen, damit desavouieren Sie den gesamten Petitionsausschuss.
- Sie desavouieren, Herr Holzschuher, Ihre eigenen Mitglieder im Petitionsausschuss, die hier nämlich auch ein wenig beschädigt dastehen, außer Frau Mächtig, die wenigstens begründet hat, warum sie ihre Meinung ändert; die anderen kommen hier überhaupt nicht zu Wort.
Außerdem desavouieren Sie den Vorsitzenden, der bisher immer durch eine hervorragende Leitung dieses Ausschusses und einvernehmliches überfraktionelles Vorgehen aufgefallen ist.
Unsere Fraktion fordert weiterhin sowohl diesen Landtag als auch die Landesregierung eindringlich auf, den Weg des Mediationsverfahrens zu beschreiten. Damit könnte ein jahrzehntelanges unrühmliches Verfahren noch zu einem würdigen Abschluss gebracht werden. Der schon ältere Petent könnte, wenn ein Vergleich zustande käme, noch zu Lebzeiten wenigstens einen Abschluss des Verfahrens finden und seine Entschädigungssumme entgegennehmen. Vom Land wäre höherer Schaden abgewendet, da in einem neuen Prozess sehr wahrscheinlich sehr viel größere Summen auf unser Land zukommen werden. - Vielen Dank.