Protocol of the Session on November 9, 2011

Das Wort erhält die Landesregierung. Der Finanzminister spricht.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Dr. Niedner!

(Zuruf von der CDU)

- Ich darf begrüßen, wen immer ich möchte.

(Zurufe von der CDU: Aha! Er ist aber kein Landtagsab- geordneter!)

Ziel eines Mediationsverfahrens ist es, eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen, getragen durch die gegenseitige Bereitschaft, eigene Positionen aufzugeben. Ich bin ein wenig erstaunt, dass einige meiner Kollegen schon wissen, wer sich zum Schluss in welcher Position befinden wird; und dass Frau Nonnenberger sagt,

(Zuruf von der SPD: Nonnemacher!)

jeder Prozess sei vom Petenten gewonnen worden, erstaunt mich umso mehr. Ich könnte Ihnen die verlorenen Prozesse der Firma gegen die Treuhand aufzählen. Das Landgericht und das Oberlandesgericht haben anders entschieden, und es hat nicht der Petent gewonnen.

(Zuruf der Abgeordneten Dr. Ludwig [CDU])

- So ist es nun einmal; tut mir leid. - Dann ist es zum BGH gegangen, und dieser hat keine Tatsachenfeststellung getroffen, sondern den Fall an das Oberlandesgericht zurückverwiesen, weil bestimmte Dinge in der Begründung nachgearbeitet werden müssen. Ich stelle Ihnen die Frage: Wo soll, wenn man in eine Mediation geht, die Einigung liegen? Glauben Sie, dass der Petent einverstanden ist? Lediglich darüber wird gegenwärtig vor Gericht verhandelt: anzuerkennen, dass Verjährung eingetreten ist. Das wird er nicht tun. Das kann er gar nicht tun, weil dadurch seine Ansprüche wegfielen. Können Sie verstehen, dass das Land auch nicht sagen kann: Jawohl, wir akzeptieren, dass es nicht verjährt ist. - Auch das kann das Land nicht. Demzufolge kann es überhaupt keinen positiven Ausgang eines Mediationsverfahrens geben. Das geht gar nicht. Das muss ein Gericht erst einmal feststellen.

Wenn dies festgestellt ist, folgt eine ganz andere Kette. Dann kommen die Fragen zum Schaden, zur Schadenshöhe, zur Ursächlichkeit des Verwaltungshandelns für den behaupteten Schaden. Dann muss der Petent bzw. seine Firma überhaupt erst einmal nachweisen - was er bisher nie gemacht hat, weil darüber nicht verhandelt worden ist; in den Urteilsbegründungen stand immer, dass es überhaupt nicht Gegenstand des Verfahrens war, dass ihm tatsächlich ein Schaden entstanden ist. Ich denke, dass es richtig ist, dass das Gericht, das sich seit vielen Jahren damit befasst, dies zum Abschluss bringt, und dann werden wir sehen, wie die Rechtssituation ist. - Danke schön.

(Der Abgeordnete Hoffmann [CDU] meldet eine Zwi- schenfrage an.)

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Diese würde ich nicht beantworten; denn Sie wissen, das MdF ist Verfahrensbeteiligter, deshalb habe ich lediglich allgemeine Ausführungen gemacht. Ich denke, das reicht, und es war auch deutlich.

(Beifall DIE LINKE und SPD - Zurufe von der CDU: Ach!)

Herr Burkardt, Sie hatten die Kurzinterventionskarte erhoben? - Ja. Dann haben Sie nun für drei Minuten das Wort.

(Minister Dr. Markov: Ich hatte Sie doch gar nicht ange- sprochen. Wie können Sie da eine Kurzintervention an- melden?)

Ich staune, wie ein Nicht-Mitglied des Landtages hier Geschäftsordnungsfragen behandelt. Offenkundig gilt die Geschäftsordnung des Landtages, wie es durch die namentliche Erwähnung des Petenten zum Ausdruck kam, nicht für Minister. Vielleicht kann uns das Präsidium bei Gelegenheit einmal darüber Aufklärung geben.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das, was wir heute hier erleben, ist nichts anderes als makaber.

(Beifall CDU, GRÜNE/B90 und FDP)

Ein mehr als fünfzehnjähriges Verfahren, bei dem der Präsident des OLG auf die Idee kommt, die Mediation vorzuschlagen, soll noch jahrelang weiterbetrieben werden, und ich wage im Moment nicht, Herr Bischoff, Erwägungen anzuführen, die einen dabei befallen könnten, die dahinterstehen könnten, warum man das Verfahren weiter vorantreiben will.

Wozu ich mich aber gemeldet habe und mich äußern möchte, ist das, was wir erneut an rechtlichen Ergüssen aus dem Finanzministerium erleben dürfen.

(Zuruf der Abgeordneten Kaiser [DIE LINKE])

Wir haben ein neues Verfahren, das Mediationsverfahren;

(Zuruf von der CDU: Genau!)

und dann schafft es die Staatssekretärin - sicherlich beraten, durch wen auch immer -, darauf hinzuweisen, das habe etwas damit zu tun, dass an jeder Stelle des Verfahrens das Gericht auf eine gütliche Beilegung des Rechtsstreites hinwirken soll.

Genau das ist das Verfahren nicht. Das Mediationsverfahren ist dafür vorgesehen, dass sich die Parteien hinsetzen und sagen: Nun lassen wir einmal alle rechtlichen Überlegungen beiseite und suchen einen Weg, wie wir zueinanderfinden könnten.

Im Mediationsverfahren ist es nicht notwendig, dass der Anspruchsteller Beweise vorlegt, dass ihm ein Schaden entstanden ist. Dann könnte er gleich bei Gericht bleiben und sagen: Das Gericht soll entscheiden. - Im Mediationsverfahren ist es nicht notwendig, dass man sich bei der Frage der Verjährung die gegenseitigen Ansprüche entgegenhält.

(Beifall CDU)

Es ist notwendig, sich darüber zu einigen, dass man ein Verfahren nach 15 Jahren beenden kann - auch vor dem Hintergrund der Lebenserwartung, der wir alle unterliegen, der eine mehr, der andere weniger. Zumindest diese Andeutung wollte ich bei

dieser Gelegenheit machen - ein Schelm, der Böses dabei denkt.

(Beifall CDU und FDP)

Meine Damen und Herren! Damit sind wir jetzt am Ende der Debatte über den Tagesordnungspunkt 9 angelangt. Die CDUFraktion hat namentliche Abstimmung beantragt. Ihnen liegen die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses zur Petition 382/5 und der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen, Drucksache 5/4244, vor. Der Änderungsantrag ist der weitergehende Antrag, über den zuerst abgestimmt wird.

Wir beginnen mit dem Namensausruf. Bitte.

(Namentliche Abstimmung)

Ist jemand im Saal, der seine Stimme noch nicht abgeben konnte? - Herr Jungclaus, bitte.

(Der Abgeordnete Jungclaus [GRÜNE/B90] gibt seine Stimme ab.)

- Weitere Meldungen sehe ich nicht. Dann kommen wir zur Auszählung. Ich bitte Sie um einen Moment Geduld.

Meine Damen und Herren, ich gebe Ihnen das Abstimmungsergebnis bekannt. Für den Änderungsantrag haben 47 Abgeordnete gestimmt, gegen den Änderungsantrag haben 26 Abgeordnete gestimmt, und 4 Abgeordnete haben sich enthalten. Damit ist der Neufassung der Beschlussempfehlung gefolgt worden.

(Abstimmungslisten siehe Anlage S. 3635)

Wir haben jetzt der guten Ordnung halber über die ursprüngliche Beschlussempfehlung abzustimmen, und zwar über die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses in der jetzt geänderten Form. - Wer dieser Beschlussempfehlung in der jetzt geänderten Form seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? - Wiederum - ich sehe zwei Enthaltungen - mehrheitlich in der geänderten Form angenommen.

Es gibt eine persönliche Erklärung der Abgeordneten Blechinger zu ihrem Abstimmungsverhalten. Bitte.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mein Abstimmungsverhalten begründen. Ich habe gegen die jetzt geänderte Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses gestimmt, weil ich als ehemaliges Mitglied der Landesregierung den Begriff der Ressorthoheit kenne, den Frau Mächtig offenbar nicht kennt.

(Frau Mächtig [DIE LINKE]: Oh doch, Frau Blechinger!)

Ich kann mich nicht erinnern, dass es irgendeinen Fall gegeben hat, in dem der Finanzminister wegen Missständen oder Fehlentscheidungen im Strafvollzug zur Verantwortung gezogen wurde.

(Anhaltender Beifall CDU)

Danke. - Nach dieser Erklärung schließen wir Tagesordnungspunkt 9.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 10 auf:

Landesstrategie zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt erstellen

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 5/2211