Zu erstens: Wir begrüßen den Vorstoß der Bundesregierung, weil sie auf ein ernstzunehmendes Thema reagiert und damit alle politischen Entscheidungsträger der Bundesrepublik Deutschland und die Bundesländer aktiv verpflichtet, verpflichtende Maßnahmen beim Infektionsschutz vorzunehmen.
Beim zweiten Punkt, bei der Erstellung der Krankenhaushygieneverordnung, gehören nach unserer Meinung alle Fachleute aus dem Gesundheitsbereich in Brandenburg an einen Tisch, um eine sinnvolle Verordnung in diesem Land zu gewährleisten. Dazu gehören die Landeskrankenhausgesellschaft, die Landesärztekammer, aber auch die Kassen. Ich habe sie angerufen; sie haben bisher keine Einladungen bekommen. Ich kann nur an Sie appellieren, mit diesen Fachgremien zu sprechen. Dazu gehört auch, eine Antibiotikaresistenzstrategie mit detaillierten Handlungsanweisungen, bei schweren Fällen sogar mit einer Dokumentation zur Verminderung von Antibiotikaresistenz, zu entwickeln. Da, meine ich, gehört auch die Landesapothekerkammer durchaus dazu.
Warum ist es wichtig, diese Experten an den Tisch zu holen? Ich sage zu drittens: Ja, es gibt besondere Probleme in Bran
denburg, die anders sind als in anderen Bundesländern, und es wird massive Probleme bei der Besetzung mit zusätzlichem Personal bei Hygienefachkräften und Hygieneärzten geben, wenn wir diesen KRINKO-Empfehlungen nachgehen. Der Markt in Brandenburg und in der Bundesrepublik Deutschland ist praktisch jetzt schon leergefegt. Schon jetzt gibt es kein Krankenhaus in Brandenburg, das einen Hygienearzt hat, geschweige denn einen mit einer vollen Weiterbildungsberechtigung. Große Kliniken in Brandenburg halten sich über Wasser, indem sie Mikrobiologen den Auftrag erteilen, aber sie haben nicht die volle Weiterbildungsberechtigung.
Hinzu kommt, dass der Facharzt für Hygiene für junge Menschen ein sehr uninteressanter Beruf ist, weil er in Formalismus und Bürokratismus förmlich ertrinkt. Auch da gilt es, Attraktivität zu schaffen.
Außerdem, meine Damen und Herren - auch das ist eine Besonderheit in unserem Land - haben wir keinen direkten Zugriff auf eine medizinische Fakultäten - weil wir keine haben -, die den Output von Hygienikern vergrößern könnte. Wenn Sie bedenken, dass von den 35 deutschen Universitätsklinika nur 12 noch ein Hygieneinstitut haben, dann wissen Sie, was für eine Aufgabe das bedeutet. Wenn es im nächsten Jahr so sein wird, dass es in allen Bundesländern Hygieneverordnungen gibt, wird es einen harten Wettbewerb um diese Hygieniker geben. Sie können sich vorstellen, wie Brandenburg dabei aussehen wird. Kleinere Krankenhäuser werden dann noch viel größere Probleme haben.
Während die Fortbildung zum sogenannten hygienebeauftragten Arzt möglicherweise in diesem Land schaffbar ist, glaube ich aber, dass die Weiterbildung zur Hygienefachkraft, also dem pflegerischen Beruf, in dieser kurzen Zeit quasi unmöglich ist. Es gibt in Brandenburg, meine Damen und Herren, keine einzige medizinische Fachschule, die Hygienekräfte ausbildet. Auf Bundesebene existieren äußerst eingeschränkte Kapazitäten. Die Ausbildung von Hygienefachkräften ist meiner Meinung nach aber Landesaufgabe.
Deshalb fordert der Antrag - Sie haben es gelesen - personelle und sachliche Unterstützung. Damit ist nicht einfach Geld gemeint, damit ist auch nicht gemeint, die Logik von Krankenhausfinanzierung und Kassenfinanzierung außer Kraft zu setzen, das will ich hier deutlich sagen. Damit ist insbesondere Unterstützung bei der Schaffung von Ausbildungsmöglichkeiten für das Hygienepersonal gemeint. Es fehlen Dozenten, und es fehlt in Brandenburg ein abgestimmtes Kurrikulum.
Das Gesundheitsministerium könnte unter anderem, wenn es um die personelle und sachliche Unterstützung geht, dahin wirken, dass die volle Weiterbildungszeit für den Facharzt für Hygiene und Umweltmedizin durch partielle Weiterbildungsberechtigungen in den Bereichen stationärer und ambulanter Mikrobiologie in Praxen und Gesundheitsämtern möglich ist. Das wäre einmal ein revolutionärer und innovativer Ansatz, zu dem sich das Land, aber auch die Landesärztekammer bekennen müsste.
Die Landesregierung könnte, wenn es um die personelle und sachliche Unterstützung geht, durchaus regionale Netzwerke unterstützen, um die Bekämpfung von multiresistenten Erregern zu minimieren. Sie könnte, wenn sie das nicht tut, zumindest an bundesweiten Netzwerken teilnehmen, zum Beispiel am KISS.
Das Land ist als Nächstes gefordert, meine Damen und Herren, wenn es um die baulichen und technischen Voraussetzungen unserer Kliniken geht. Wir sind gut dabei, aber es wird höhere Anforderungen geben. Wir sind im Land und in den Kommunen verantwortlich für unsere Gesundheitsämter. Auch die werden eine höhere Verantwortung haben, wenn es um die Kontrollfunktion geht. Es wird auch darum gehen, personell und finanziell besser aufgestellt zu sein. Dies könnte die Landesregierung in einem sogenannten Aktionsplan Krankenhaushygiene bündeln, um mit all den Akteuren all die Vorschläge, die ich gerade genannt habe, zu besprechen. Da kann es auch um die Förderung einer Image- oder Informationskampagne gehen. Es kann auch darum gehen, offene Finanzierungsfragen zu klären.
Was bedeutet das? - Sie wissen, wenn die Qualität in den medizinischen Einrichtungen personell als auch qualitativ erhöht werden muss, wenn es zur Veröffentlichung von Qualitätsberichten kommt, dann wird es auch für die medizinischen Einrichtungen deutlich teurer werden. Dies muss sich doch für eine kurze Zeit und im Einzelfall auch in den Pflegeverhandlungen mit den Kassen und Krankenhäusern irgendwie widerspiegeln, meine Damen und Herren. Da hat die Landesregierung eine Kontrollfunktion, da muss sie auch Farbe bekennen.
All das, was ich Ihnen gerade genannt habe, mit all den Problemen, wird seine Zeit brauchen. Deshalb bitten wir, in der Verordnung von einer langen Übergangsregelung, die vom Gesetzgeber her möglich ist, also bis zum 31. Dezember 2016, auch Gebrauch zu machen.
Meine Damen und Herren, Sie sehen, es gibt viele gute Gründe, sich mit unserem Antrag auseinanderzusetzen. Aber der Weg - das wissen Sie - wird mühsam und aufwändig sein, wenn wir diese Hygieneverordnung umsetzen wollen. Eins müssen Sie wissen: Je mehr alte und multimorbide Menschen wir in unseren Krankenhäusern versorgen, desto mehr nosokomiale, also krankenhausbedingte Infektionen und Multiresistenzen wird es geben. Glaubt man den Mikrobiologen, so sind leider immer noch 60 % unserer nosokomialen Infektionen auf das Krankenhausreservoir zurückzuführen. Sie werden weiterhin schlecht behandelbar sein. Aber die gute Botschaft lautet: Wenn wir streng und konsequent die Hygieneordnung einhalten, werden die Krankenhausinfektionen um 40 % zurückgehen. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Gäste! Infektionskrankheiten sind weltweit die häufigste Todesursache. In Deutschland starben 2006 über 40 000 Personen an den Folgen einer Infektion. Zwischen den Jahren 2002 und 2006 stieg die Zahl der Sterbefälle mit einer Infektion als Todesursache in Deutschland um 14 %. Eine Begründung für diese Steigerung liegt in der Zunahme antimikrobieller Resistenzen bei Bakterien begründet. Zentrales Ziel muss also die Reduzierung und Verminderung der Ausbreitung von Antibiotikaresistenzen durch einen sachgerechten Einsatz
von Antibiotika und eine konsequente Anwendung der Infektionshygiene sein. Hier steht das Gesundheitswesen vor einer großen Herausforderung. Der Antrag der CDU wird dieser Herausforderung leider nicht gerecht. Im zuständigen Fachausschuss für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz am 07.09.2011, also vor wenigen Tagen, hat das Ministerium genau zu dieser Thematik einen schriftlichen Bericht vorgelegt. Meine Kritik an diesem Antrag ist, dass der Bericht der Landesregierung lediglich in Antragsform gepresst wurde und der CDU-Antrag somit keinerlei Mehrwert besitzt. Somit läuft dieser Antrag ins Leere. Da die Landesregierung längst an diesem Thema arbeitet, kommt die CDU mit diesem Antrag leider zu spät.
Was ist geschehen, und was tut sich? - Das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Gesetze ist zum 04.08.2011 in Kraft getreten und befindet sich bereits in der Umsetzung. Das Ministerium erarbeitet derzeit eine Krankenhaushygieneverordnung.
Basis ist eine Rahmenverordnung, die aktuell in der Arbeitsgruppe Infektionsschutz der Arbeitsgemeinschaft der obersten Landesgesundheitsbehörden unter Beteiligung aller Länder erarbeitet und abgestimmt wird, um hier ein einheitliches Vorgehen in Deutschland zu gewährleisten.
In der Krankenhaushygieneverordnung werden den Krankenhäusern personelle Strukturen und Standards für den Bereich Infektion, Prävention und Hygiene vorgegeben. Die Verpflichtung der Leiter von Krankenhäusern und Einrichtungen für ambulantes Operieren, Daten zu Art und Umfang des Antibiotikaverbrauchs fortlaufend aufzuzeichnen, werden in § 23 des Infektionsschutzgesetzes geregelt und nicht - wie im Antrag suggeriert - in der Krankenhaushygieneverordnung.
Im Hinblick auf die erforderliche Ausstattung mit Fachpersonal sieht das Infektionsschutzgesetz eine Übergangsfrist bis Ende 2016 vor. Es ist beabsichtigt, die fachlichen Anforderungen an die Ausbildung von Hygienefachkräften durch das Fachministerium zu regeln, um entsprechenden Bildungsträgern eine Handlungsgrundlage zu geben. Personal- und Sachkosten werden zwischen Krankenhäusern und Kostenträgern ausgehandelt. Der Antrag der CDU spiegelt den Bericht der Landesregierung wider und ist somit entbehrlich. - Danke schön.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, die meisten von Ihnen kennen das: Der Zuschnitt der Zuständigkeiten und die Mitgliedschaft in den Ausschüssen führen gelegentlich dazu, dass man zu Themen sprechen muss, bei denen man sich gar nicht als Fachmann fühlt. Das ist kein Problem. Als Abgeordneter ist man dann aufgerufen, sich bei Kolleginnen und Kollegen, die davon etwas verstehen, oder im erweiterten Raum kundig zu machen. Ergebnis ist, dass man am Schluss ein Konzept hat, nach dem man dann die entsprechende Position vorträgt.
Aber liebe Kollegin Lehmann, bei aller persönlichen Sympathie, ich habe mich gerade bewusst dazu entschlossen, das Konzept zur Seite zu legen. Von mir kam in der letzten Ausschusssitzung der Antrag, sich damit zu beschäftigen und den Sachstand zu erfragen. In der Tat hat der Staatssekretär dazu einige Ausführungen gemacht. Ich kann nicht erkennen, dass der Antrag der CDU- und der FDP-Fraktion in irgendeiner Form nur diese Punkte aufgenommen hat. Der Antrag unserer Fraktion gibt Empfehlungen. Ich sage ausdrücklich: Nach den Ausführungen von Prof. Schierack habe ich den Eindruck, dass aus tiefer praktischer Kenntnis der Probleme heraus Empfehlungen gegeben wurden, wie die notwendigen Arbeiten, die anstehen die Landesregierung hat gesagt, sie stellt sich ihnen - zu erledigen sind. Ich als jemand, der kein Fachmann ist, halte das für einen wertvollen Beitrag. Nur darum ging es.
Ich kann beim besten Willen nicht verstehen, dass Sie das Argument anführen, es sei sowieso alles beabsichtigt.
Sie sagten ja, der Antrag gehe Ihnen nicht weit genug. Stellen Sie doch einen Änderungsantrag. Dann erweitern wir den Antrag, und dann haben wir vielleicht einen noch besseren Antrag. Bei aller Liebe, aber dass Sie sich jetzt hier hinstellen und sagen, weil sowieso alles in Planung sei, seien diese wertvollen Beiträge eines Praktikers nicht zu berücksichtigen, zumindest nicht in der Form, dass Sie dem Antrag zustimmen, ist mir nicht eingängig.
Ich habe auf mein Redekonzept verzichtet. Ich hätte vieles von dem, zum Beispiel die Zahlen, die Sie erwähnt haben, auch vorgetragen. Das war entbehrlich. Ich hoffe, dass wir in der weiteren Befassung irgendwie zu einem Verfahren kommen, in das die wertvollen Hinweise der Praxis implementiert werden.
Ein Überweisungsantrag war das nicht. Also setzen wir mit dem Beitrag der Abgeordneten Wöllert fort. Sie spricht für die Linksfraktion.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vielleicht kann ich ein wenig zur Aufklärung beitragen. Vielen Dank, Herr Prof. Schierack, dass Sie uns erklärt haben, warum Sie diesen Antrag gestellt haben. Es ist so, wie ich es vermutet habe: Sie brauchen als schwarz-gelbe Regierung in der Bundesrepublik ein Erfolgserlebnis. Wir sollen sagen: Hier ist mal eine Entscheidung gut gewesen. - Das sagen wir in dem Fall auch. Das Infektionsschutzschutzgesetz trägt den Anforderungen, die Sie hier fachlich erläutert haben, in vollem Umfang Rechnung. Wenn Sie auf diese Bestätigung Wert legen, dann sollen Sie sie von dieser Stelle aus bekommen. Das Ministerium hat Ihnen diese Bestätigung im Bericht schon schriftlich gegeben. Auch Sie haben gesagt, dass damit jetzt bessere Grundlagen vorhanden sind, um geeignetere Maßnahmen zu ergreifen.
Nun komme ich auf das zurück, was der Ministerpräsident heute Morgen in der Aktuellen Stunde gesagt hat; denn dieser
Antrag ist dafür ein gutes Beispiel. Er hat sinngemäß gesagt: Die Aufgabe der Opposition ist es, die Regierung zu treiben und auch zu kritisieren. Ich finde, das ist total richtig. Genau das tun Sie mit dem Antrag jedoch nicht. Sie laufen hinterher, weil die Regierung schon längst gehandelt hat. Das ist es, was auch Frau Lehmann meinte; das macht Ihren Antrag überflüssig. Ich versuche, Ihnen das noch einmal zu erklären.
Kollege Beyer, natürlich waren das wertvolle fachliche Hinweise von Prof. Schierack zur Wirkungsweise der Keime und Erreger, aber der Unterschied zwischen Gesundheitspolitik und Medizin ist, dass Medizin heilt und Gesundheitspolitik den Rahmen für gute Chancen schafft. Das ist eben nicht das Gleiche.
Ich möchte kurz auf Ihren Antrag eingehen. Der Punkt 1 im Antrag der CDU-Fraktion - die gewünschte Bestätigung - hat sich erledigt. Es handelt sich um ein gutes Gesetz.
Punkt 2: Die Landesregierung soll zügig in enger Zusammenarbeit mit den Akteuren die geforderte Krankenhaushygieneverordnung, inklusive einer Regelung zur Beseitigung von Mängeln sowie Handlungsanweisen zur Verminderung von Antibiotika-Resistenzen, erarbeiten. Ich verweise darauf, dass die Regelungen zu Antibiotika-Resistenzen in § 23 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz enthalten sind. Diese Regelungen erübrigen sich also von Landesseite.
Zudem kann ich sagen: Eine Antwort auf Ihre Kleine Anfrage haben Sie bereits erhalten; diese spiegelt sich übrigens in Ihrem Antrag wider. Schauen Sie es sich an, sie entspricht inhaltlich, teilweise wörtlich der Begründung Ihres Textes.
Zum Punkt 3: Das Land solle die medizinischen Einrichtungen hinsichtlich der Schaffung der notwendigen, sächlichen und personellen Voraussetzungen unterstützen, bei möglichen Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Gewinnung und zeitnahen Schulung von Personal helfen und Übergangsfristen einräumen. Sie selbst haben es gesagt: Die Übergangsfrist ist bundesgesetzlich bis zum 31.12.2060 geregelt. Diese Regelung kann und darf die Landesregierung überhaupt nicht unterlaufen. Auch das erübrigt sich also.
„Über die Umsetzung... wird der Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz jährlich einmal informiert.“
Dazu brauchen wir keinen Landtagsbeschluss. Das können Sie jederzeit auf die Tagesordnung des Fachausschusses setzen. Die Begründung dafür, dass sich Ihr Antrag erübrigt, lautet: Die Landesregierung ist schlicht und einfach schon weiter.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Nosokomiale Infektionen, Herr Senftleben, sind Infektionskrankhei
ten, die im Zusammenhang mit medizinischen Maßnahmen auftreten. Drei Viertel der verursachenden Krankheitserreger werden von den Patienten mitgebracht. Das heißt, sie besiedeln Haut, Nasen-Rachen-Raum oder Darm. Ein Viertel wird meist in Krankenhäusern oder Pflegeheimen durch Hygienefehler auf primär nicht besiedelte oder infizierte Patienten übertragen. Das Risiko, an einer nosokomialen Infektion zu erkranken, ist...
Ich finde es ein bisschen ärgerlich: Ich glaube, von allen 88 Abgeordneten hier in diesem Hohen Hause bin ich diejenige, die fachlich am meisten zu diesem Thema beizutragen hat. Wenn überhaupt ein Interesse an dem Thema Krankenhaushygiene bestehen sollte, fände ich es angebracht, ein bisschen besser zuzuhören.