Am 31. Mai 2011 wurde durch den Arbeitsminister des Landes Brandenburg, die Vorsitzende des DGB Berlin-Brandenburg und den Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg eine gemeinsame Erklärung zur Stärkung der Sozialpartnerschaft unterzeichnet.
Ich frage daher die Landesregierung: Mit welchen Maßnahmen planen die Sozialpartner, gemeinsam auf die strukturellen Herausforderungen in Zukunft zu reagieren?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Schönen guten Morgen! Es ist richtig: Diese Erklärung haben wir gemeinsam unterzeichnet, und wir stehen auch gemeinsam zu dieser Erklärung. Brandenburg hat in den letzten Jahren eine sehr gute wirtschaftliche Entwicklung genommen. Aber diese wirtschaftliche Entwicklung ist gefährdet, wenn der Wirtschaft die Fachkräfte fehlen. Wirtschaft ohne Fachkräfte geht nicht. Das hat der DGB, das haben die Unternehmensverbände erkannt. Darum haben wir uns auf diese Erklärung verständigt.
Wodurch gefährdet? - Durch die demografische Entwicklung. Derzeit sind 1,6 Millionen Menschen im Land Brandenburg erwerbstätig. Diese Zahl wird bis zum Jahr 2030 um 500 000, also fast ein Drittel, zurückgehen. Der nächste Punkt ist, dass wir nach wie vor eine sehr kleinteilige Wirtschaftsstruktur in diesem Lande haben. 90 % der Unternehmen sind mit weniger als zehn Mitarbeitern besetzt. Ein weiterer Punkt ist, dass die Haushalte der öffentlichen Hand zurückgehen werden. Und wir werden die Fachkräfte nur halten können, wenn wir ein ordentliches, ein angemessenes Lohnniveau, das auch mit anderen Bundesländern mithalten kann, in diesem Lande halten.
Das alles miteinander muss man in die Waagschale werfen. Das hat dazu geführt, dass wir gesagt haben: Wir müssen anerkennen, dass bei uns im Land nur noch 25 % der Unternehmen einer Tarifbindung unterliegen. Viele andere Unternehmen Sie wissen das selbst - bezeichnen sich als OT, sind vielleicht Mitglied in irgendwelchen Verbünden, aber eben ohne Tarifbindung. Das führt dazu, dass gerade noch die Hälfte der Belegschaften überhaupt nach Tarifen bezahlt wird.
Darum also dieses Bündnis, das dafür werben soll, dass man starke Tarifpartner in diesem Lande hat: starke Gewerkschaften auf der einen Seite, aber auf der anderen Seite auch starke Unternehmen, die mit Tarifbindung in diesem Markt agieren wollen. Wir werden miteinander - das haben wir uns in die Hand versprochen - dafür werben, dass Unternehmen sich daran halten, dass aber auch die Gewerkschaften dabei mitmachen und dafür werben. Miteinander kann man vielleicht doch ein bisschen mehr erreichen.
Herr Minister, in diesem Papier heißt es, dass Sie bei den Kontakten - das haben Sie auch gerade gesagt - großes Augenmerk darauf legen werden, dass die Flächentarifverträge eingehalten werden. Was heißt das für die öffentlichen Fördergelder? Werden dann nur noch Fördergelder an Betriebe ausgegeben, die sich an Flächentarifverträge halten?
Wir haben überhaupt nichts über Fördergelder, über Förderkriterien vereinbart. Es ist eine appellarische Erklärung, die die Vertragspartner, die Unterzeichner dieser Erklärung, ermuntert bzw. dazu verpflichtet, in ihrem Zuständigkeitsbereich darauf hinzuwirken, dass man sich an Tarife hält.
In der Antwort Nr. 5/209 auf eine Frage der Bundestagsabgeordneten Diana Golze betreffs der Beschränkung von Lernförderung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets antwortete der Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Herr Gerd Hoofe, dass die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende, also die Kreise und kreisfreien Städte, zu prüfen haben, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Lernförderbedarf vorliegen. Die Rechtsaufsicht und dementsprechend die Auslegungen der gesetzlichen Regelung obliegen den jeweils zuständigen Landesministerien.
Ich frage die Landesregierung: Welche Erkenntnisse von Beschränkungen bzw. Regelungen für die Inanspruchnahme der Lernförderung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets liegen ihr vor?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Wöllert, ich könnte antworten: „Keine Erkenntnisse“ und mich wieder setzen. Aber ich habe ein bisschen recherchiert und einmal nachgefragt, wie denn überhaupt die Anfrage von Frau Golze entstanden ist. Offensichtlich geht sie auf eine Erklärung des Leipziger Sozialdezernenten zurück, der gesagt hat, es gebe in Sachsen wohl Einschränkungen, die sich darauf bezögen, dass man höchstens für zwei Fächer und nur soundso viel Stunden diese Nachhilfe erhalten kann.
Das deckt sich nicht mit dem, was wir in Brandenburg bisher erfahren haben. „Erfahren haben“ deshalb, weil wir nicht direkt zuständig sind, weder das MASFF noch das MBJS, sondern die Landkreise und kreisfreien Städte übernehmen das für den Bereich der Grundsicherung, für den Bereich des SGB XII als Sozialhilfeträger und für den Bereich des Kindergeldes in eigener Zuständigkeit. Das heißt, es ist deren Pflichtaufgabe innerhalb der kommunalen Daseinsfürsorge. Wir können nicht dort hineingrätschen und sagen: Ihr müsst das jetzt soundso gestalten.
Aber wir beraten intensiv, sind mit ihnen in intensiver Diskussion und haben zum Beispiel auch zusammen mit dem MBJS begleitet, dass dort ein Rundschreiben des Landkreistages entstanden ist - soweit ich es verstanden habe, wird es auch von den kreisfreien Städten genutzt -, das einen DIN-A4-Bogen enthält, nach dem die Schulen bestätigen, welche Fächer in der Nachhilfe angeboten werden sollten, wie groß der Nachhilfe
bedarf ist, wie lange er besteht usw. Darin ist keine Begrenzung enthalten, das will ich deutlich sagen. Es gibt Empfehlungen, die mit dem MBJS abgestimmt sind, die besagen: Fangt mit Nachhilfe, mit Förderunterricht nicht unter drei Monaten an! Diese Nachhilfe sollte zwischen drei und sechs Monaten laufen. - Es ist so geregelt, dass in den Schulen nicht festgeschrieben ist, wer diesen Bogen unterschreibt. Es kann der Fachlehrer, der Klassenlehrer oder auch der Schulleiter sein, insbesondere wahrscheinlich vor dem Hintergrund, dass es keinen Sinn macht, dass der Fachlehrer unterschreibt, wenn die Nachhilfe in mehreren Fächern notwendig ist.
Das alles ist in Brandenburg, meine ich, auf einem ganz guten Weg. Ich habe jetzt erfahren, dass sich die Bildungsministerkonferenz darauf verständigt hat, einen deutschlandweit einheitlichen Bogen zu erstellen. Inwieweit er nachher verpflichtend wird, kann ich nicht sagen. Ich meine eher nicht, denn so, wie ich das Gesetz verstanden habe, wird es zumindest für den Bereich des SGB II und des SGB XII überall der kommunalen Selbstverwaltung unterfallen. Nach dem, was ich von den anderen Kollegen, also auch von den CDU-Kollegen und erst recht von den SPD-Kollegen, gehört habe, sind auch die Zuständigkeiten nach dem Bundeskindergeldgesetz weitgehend auf die Kommunen übertragen. Dass man trotzdem versucht, mit deutschlandweit einheitlichen Maßstäben heranzugehen, würde ich begrüßen. Wie gesagt, verpflichtend für die Kommunen wäre es am Ende nicht.
Damit sind wir bei der Frage 641 (Unterstützung der branden- burgischen Obstbauern), gestellt vom Abgeordneten Dombrowski.
Anfang Mai dieses Jahres haben Nachtfröste die Obstbaubestände in Brandenburg geschädigt, sodass es zu Blütenausfällen von 50 bis 95 % kam. Bei Erdbeeren gibt es das gleiche Bild.
Ich frage die Landesregierung: Beabsichtigt sie vor diesem Hintergrund, die Obstbauern in Brandenburg zu unterstützen?
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Herr Dombrowski, ich möchte die Gelegenheit nutzen, herzlich zum Geburtstag zu gratulieren. Es gibt sicher nichts Schöneres, als diesen Tag im Brandenburger Landtag mit den Kollegen zu verbringen. Ich wünsche Ihnen aber heute noch eine schöne Feier in der Familie und uns natürlich eine weitere gute Zusammenarbeit.
Nun zum Thema. - Das Landwirtschaftsministerium - daran möchte ich hier erinnern - hat in diesem Jahr schon ein Hilfspaket mit immerhin ca. 3 Millionen Euro aus Landesmitteln für hochwassergeschädigte Bauern auf den Weg und auch zur Auszahlung gebracht. Da bin ich den Landwirtschaftsämtern, da bin ich meinen Mitarbeitern im Ministerium sehr dankbar, aber sage auch eines: Es ist ein großer Kraftakt. Diese 3 Millionen Euro stehen beispielsweise für Kofinanzierungsmaßnahmen im ELER-Bereich nicht zur Verfügung, und diesbezüglich gibt es ja auch viele Anfragen von Abgeordneten.
Der Landesverband Gartenbau hat die diesjährige Erdbeersaison genutzt und zum Anlass genommen, um eine erste Schadensübersicht aus ihrer Sicht darzustellen. Die Situation ist von Herrn Dombrowski zutreffend beschrieben worden. Der Schadensübersicht war zu entnehmen, dass Unternehmen wegen der Frostschäden außerordentliche Ernteausfälle erwarten. In mehreren Obstbaubetrieben traten Schädigungen der Fruchtstände ein, sodass große Ertragseinbußen bei Kern- und Steinobstarten zu erwarten sind. Aber es gibt dort kein Gesamtbild, es ist sehr verschieden. Es ist regional sehr verschieden, es ist auch von den Obstsorten her sehr verschieden. Deshalb haben wir noch kein einheitliches Bild. Es gilt der Grundsatz: Es muss erst alles erfasst werden und dann kann man über entsprechende Dinge nachdenken. Ich kann, Herr Abgeordneter Dombrowski, heute hier kein Hilfspaket der Landesregierung versprechen. Sie waren mit auf der BraLa. Es gab auch Gespräche mit der Bundeslandwirtschaftsministerin. Aber jeder kennt die entsprechenden Festlegungen. Es müssen mehr als acht Bundesländer betroffen sein, damit der Bund hilft. Insofern ist das natürlich von der Seite her sehr schwierig. Wir werden das weiter erfassen.
Jetzt geht es erst einmal darum, Unterstützungsmaßnahmen über die Arbeitsagenturen zu geben, das heißt Fachkräftesicherung. Aber ich bin auch mit der Kollegin Umweltministerin im Gespräch bezüglich der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und anderer Dinge, die da hilfreich sein könnten. Ich gehe davon aus, dass das auch im Fachausschuss noch eine Rolle spielen wird und sicherlich auch in Anfragen von Abgeordneten. Vielen Dank.
Wir wissen, dass die Witterungsschwankungen in den letzten Jahren Teil des Klimawandels sind, in dem wir uns befinden. Aus meiner Sicht wäre es sinnvoller, die Erforschung neuer Sorten oder von Sorten, die es schon gibt, zu intensivieren, als jedes Jahr immer wieder neue Hilfspakete zu schnüren.
Das ist ein breites Thema. Es geht nicht nur um den Forschungsbereich. Es geht beispielsweise auch um Vorsorge. Ich
habe ja beschrieben, dass die entsprechenden Ausfälle sehr verschieden sind. Bei Betrieben, die beispielsweise in der Zeit durch Beregnung oder andere Maßnahmen Dinge sichergestellt haben, sind die entsprechenden Verluste geringer. Auch das muss man betrachten. Sicherlich sind auch entsprechende Forschungsergebnisse einzubeziehen. Aber es betrifft ja nicht nur das Land Brandenburg. Das Land Brandenburg kann so etwas nicht alleine leisten. Es ist sicherlich auch Thema in den anderen Bundesländern, was Forschungsaufgaben in diesem Bereich betrifft.
Vielen Dank. - Die Frage 642 (Finanzielle Unterstützung von künstlichen Befruchtungen) stellt der Abgeordnete Büttner.
Das Bundesfamilienministerium möchte die finanzielle Unterstützung von künstlichen Befruchtungen in Deutschland ausbauen. Gegenwärtig finanzieren die Krankenkassen beim ersten bis dritten Versuch die Hälfte der Kosten, vom vierten Versuch an müssen die Paare die Ausgaben komplett alleine bestreiten. Ein kürzlich veröffentlichter Entwurf des Ministeriums sieht vor, den Anteil der Krankenkassen auf 60 % anzuheben und zugleich aus der öffentlichen Hand noch einmal 25 % zuzuschießen. Diese Kosten sollen sich Bund und Länder gleichermaßen teilen. Für einen möglichen vierten Versuch würden nach den Plänen des Familienministeriums Bund und Länder 50 % der Kosten übernehmen.
Ich frage die Landesregierung: Wie positioniert sie sich zu den Vorschlägen zur Neuordnung der Finanzierung künstlicher Befruchtungen?
Das will ich versuchen. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Büttner, Sie beziehen sich auf den Gesetzentwurf zum Versorgungsgesetz aus dem Bundesgesundheitsministerium. Da kann ich Ihnen aber sagen, dass das, was Sie jetzt dargestellt haben, was ja auch aus dem Familienministerium als Vorschlag gekommen sein soll, im Gesetzentwurf so keine Rolle spielt. Aber wir haben ja in der unmittelbaren Vergangenheit gesehen, dass es fast jeden Monat einen neuen Gesetzentwurf zum Versorgungsgesetz gegeben hat. In dem aktuellen Entwurf, der auch nächste Woche zur Gesundheitsministerkonferenz beraten wird, ist eine andere Aussage getroffen, nämlich die, dass das Bundesgesundheitsministerium keine Veränderung hinsichtlich der Höhe der grundsätzlichen Erstattungsleistungen der Krankenkassen plant. Das heißt - wie Sie richtigerweise gesagt haben -, dann soll unverändert fortbestehen, dass die Krankenkasse 50 % der genehmigten Kosten trägt. Die Anzahl der erstattungsfähigen Versuche bestimmt die Richtlinie des gemeinsamen Bundesausschusses. Und der hat sich auf die Maximalzahl von drei Versuchen festgelegt. Eine Kostenerstattung durch andere Träger ist im Gesetzentwurf nicht vorgesehen.
Jedoch - und das ist das, was möglicherweise eine Rolle spielt, aber eine andere Intention hat als das, was Sie gesagt haben soll die geplante Gesetzesänderung eine Möglichkeit für weitere Erstattungen über SGB V § 27a hinausgehend eröffnen. Das halte ich für sehr bedenklich. Der neue § 11 Abs. 6 SGB V soll nämlich der Krankenkasse - der Krankenkasse! - die Möglichkeit geben, in ihren Satzungen Leistungen im Bereich der künstlichen Befruchtung vorzusehen und insbesondere die Art, die Dauer und den Umfang dieser Leistungen selbst zu bestimmen. Damit, meine Damen und Herren, wird letztlich eine in der Entscheidung so schwerwiegende und ethische Frage in das Satzungsermessen der jeweiligen Krankenkasse gelegt. Das hält die Landesregierung für falsch. Wir werden uns also gegen diesen Punkt im Gesetzentwurf positionieren. Die eigentliche gesetzgeberische Aufgabe der Regelung, ob Ehepaare zusätzliche finanzielle Unterstützung für die Durchführung von weiteren künstlichen Befruchtungen erhalten, wird - das ist der Kritikpunkt - unzulässigerweise in den Wettbewerb der Krankenkassen untereinander verlagert. In Zeiten der Kassenschließungen und von Zusatzbeiträgen sollte eine solch wichtige Frage nicht von der Finanzkraft einer Krankenkasse oder deren jeweiligem Willen zur Kostenerstattung abhängig gemacht werden. Das ist die Auffassung der Landesregierung.
Vielen Dank. - Bevor jetzt jeder einzelne nach vorne kommt: Es besteht die Absicht, um Viertel mit der Fragestunde zu enden, sodass Sie dann noch in Ruhe essen gehen können und wir um 13 Uhr fortsetzen.
Wir kommen jetzt zur Frage 643 (Situation der Referendare in Brandenburg), die die Abgeordnete von Halem stellt.
Am 3. Mai 2011 haben sich 34 Referendarinnen und Referendare in einem offenen Brief an Frau Ministerin Münch gewandt, in dem sie auf ihre Situation aufmerksam machen, nach dem Ende ihrer Ausbildung am 30. Juni 2011 höchstwahrscheinlich keine Anstellung im Land Brandenburg als Lehrkräfte zu erhalten. Frau Ministerin Münch wird in dem Brief dazu aufgefordert, zur dargestellten Situation Stellung zu nehmen. Dies ist bis zum heutigen Tage nicht erfolgt.
Auch wenn ich nach den Ereignissen der letzten 24 Stunden natürlich der Antwort sehr viel näher bin als zu dem Zeitpunkt, an dem ich die Frage formuliert habe, frage ich die Landesregierung heute trotzdem: Wie steht sie zu von ihr gemachten Versprechungen von vor zwei Jahren, dass alle Referendarinnen und Referendare in den Schuldienst übernommen werden, und dazu, dass nun wahrscheinlich eine große Abwanderung von fertig ausgebildeten jungen Lehrkräften in andere Bundesländer erfolgen wird?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau von Halem, die Landesregierung hat natürlich ein großes Inter
esse daran, möglichst viele Referendare in Brandenburg zu halten. Dies gilt heute genauso wie vor zwei Jahren. Mein Amtsvorgänger Holger Rupprecht hat - völlig berechtigt - von den guten Berufschancen gesprochen, die Referendare in Brandenburg haben werden. Ich sehe das genauso.
Aber es wurde niemals versprochen - das ist wichtig -, dass alle Referendare in den Schuldienst übernommen werden können. Im Schuljahr 2011/2012 werden wir trotz angespannter Haushaltslage 250 Lehrerinnen und Lehrer einstellen - nahezu doppelt so viele wie geplant. Wir haben bereits darüber gesprochen. Es geht darum, Rahmenbedingungen zu verbessern und unserem Ziel, kein Kind zurückzulassen, einen Schritt näherzukommen.
Damit wollen wir vor allem junge Lehrerinnen und Lehrer im Land halten und gute Ausgangslagen für den mittelfristig steigenden Bedarf an Lehrkräften schaffen, denn das Gutachten, das von Ihnen in Auftrag gegeben wurde, hat unsere Auffassung durchaus bestärkt. Es entspricht dem, worauf wir seit Jahren hinplanen. Trotzdem werden wir auch jetzt nicht alle Lehramtskandidaten einstellen können. Das kommende Schuljahr 2011/2012 nimmt eine Sonderstellung ein. Es war immer klar, dass wir in diesem Jahr sehr viel weniger Einstellungen vornehmen können, weil der Sozialtarifvertrag der angestellten Lehrkräfte ausläuft und die tarifbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrer, deren Arbeitszeit auf 75 % reduziert war, wieder in die Vollbeschäftigung zurückkehren können. Das müssen wir natürlich bei der Zahl berücksichtigen. Deshalb ist der Bedarf im Schuljahr 2011/2012 nicht ganz so hoch wie in den Folgejahren.