Protocol of the Session on May 18, 2011

Frau Kaiser spricht für die Linksfraktion.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich sage das insbesondere an die Kollegen von der CDU: Aus eigener Einsicht und nach 20 Jahren Politik mit offenem Visier und dreimaligem Gewinnen des Direktmandates werde ich mich gerade, Herr Petke, zu diesen Themen äußern.

Ich sage für meine Fraktion DIE LINKE in diesem Landtag Brandenburg und für die Minister dieser Landesregierung - das gestatten mir vielleicht auch die SPD-Minister -: Für uns stehen rechtsstaatliche Grundsätze für keine politische Taktik und für keinen politischen Zweck zur Disposition. Wir sind an die Beschlüsse des Landtages Brandenburg gebunden, zum Beispiel an den gemeinsamen Beschluss dieses Landtages aus dem Jahre 1994 „Die Vergangenheit mit menschlichem Maß bewerten“ und an den Beschluss „Versöhnung in der Verantwortung vor der Geschichte“ vom Oktober 2009 und an Recht und Gesetz gebunden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie diese Beschlüsse aufheben wollen, dann sagen Sie es an dieser Stelle!

Ja, Herr Vogel, mit der Täuschung in eigener Sache ist das so ein Ding. Eine Kette von Enthüllungen sehen Sie, eine regelrechte Liste, die nunmehr öffentlich bekannt geworden ist. Da sage ich Ihnen ganz deutlich: Die Fälle, die Sie hier benennen, sind im Augenblick medienöffentlich, das ist wahr. Aber die Menschen, die diese Richter gewählt haben, die Personalausschüsse, die sich mit den Unterlagen befasst haben, die Richterwahlausschüsse - übrigens mit Mitgliedern der CDU -, haben all diese Dinge gehabt und in Kenntnis dieser Fälle bewusst entschieden.

Wenn es denn eine überfällige Diskussion gibt, Herr Eichelbaum, dann führen Sie vielleicht einmal eine innerbetriebliche

Debatte. Vielleicht lassen Sie sich einmal von Frau Blechinger die Geschichte erzählen. Sie ist seit 1990 landespolitisch aktiv. Ehe Sie sich aufschwingen, hier dem Justizminister eine nicht vertretbare Rechtsauffassung zu unterstellen, diskutieren Sie einmal die Rechtsauffassung von Frau Richstein in der Zeit, als sie Ministerin war.

(Petke [CDU]: Fragen Sie einmal den Kollegen Holz- schuher!)

Die nächste Position: Herr Vogel, Sie sagen, der Minister macht das Ergebnis einer Prüfung zur Voraussetzung einer Prüfung. Da kann ich nur sagen: Sie verfahren hier nach dem Motto: „Augen zu und durch!“ Ich gehe davon aus, weil ich Sie für seriös halte, Sie kennen die Ausarbeitung der Humboldt-Universität, die Studie von Hans Hubertus von Roenne „Politisch untragbar...?“, übrigens von 1998, der sagt:

„In der Gesamtbetrachtung hält der Verfasser den Prozess der Überprüfung der ehemaligen Richter und Staatsanwälte der DDR für erfolgreich vollzogen. Der Rechtsstaat hat die vor-rechtsstaatliche Vergangenheit aufgearbeitet, indem er das Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes als geltendes Verfassungsrecht angewendet hat, und zwar auch auf die ehemaligen Staatsdiener des überkommenen Systems.“

Und dasselbe Buch - ich glaube, Sie können es irgendwo finden - bestätigt dem Land Brandenburg auf Seite 151 ausdrücklich, dass es als einziges neues Bundesland Überprüfungskriterien festgelegt hatte, einen schriftlich fixierten Katalog von Entscheidungsgrundsätzen. Der hat offenbar, Herr Vogel, zu dem beschriebenen Erfolg beigetragen.

Dann sprachen Sie noch von Selbsttäuschung. Sie beklagen die mangelnde Auskunftsbereitschaft der Stasi-Unterlagen-Behörde und sagen, der Minister wolle die Option des Ganges dorthin nicht wahrnehmen. Der Gesetzesänderung auf Bundesebene, die Sie hier beklagen, von wegen mangelnder Auskunftsbereitschaft - ich verteidige die Unterlagenbehörde jetzt mal ganz bewusst und gern, die hat sich an dieser Stelle an Recht und Gesetz gehalten -, und diesem Gesetz von 2006 haben Sie zugestimmt. Ich kann Ihnen gerne die entsprechende Beschlussempfehlung 16/3638 geben. Die Grünen haben in allen Ausschüssen zugestimmt. Das Ding ist sogar im Sportausschuss, im Ausschuss für Arbeit und Soziales, Bildung, Forschung, Technikfolgenabschätzung und in weiteren Ausschüssen gewesen. Sie haben überall zugestimmt. Frau Göring-Eckardt ist Berichterstatterin. Schauen Sie sich einmal Ihre eigenen Entscheidungen an!

(Beifall DIE LINKE - Eichelbaum [CDU]: Sie haben es abgelehnt!)

- Ja, sie haben es abgelehnt, aber aus anderen Gründen, aus ganz anderen Gründen, und zwar nicht wegen eines Schlussstrichs, Herr Eichelbaum. Ich war immer der Meinung, Sie sind des Lesens mächtig. Tun Sie es einfach einmal!

Deshalb möchte ich am Ende dieses heutigen Tagesordnungspunktes für meine Fraktion jedenfalls sagen: Meines Erachtens wird das, was Sie hier als Grüne vorhatten, mit den vorliegenden Anträgen nicht erreicht. Sie wollen politische Konsequenzen, Sie wollen auch Versöhnung, und Sie wollen den Verfolgten Recht geschehen lassen.

Lassen Sie uns gemeinsam den Auftrag, den wir in der Enquetekommission festgelegt haben, erfüllen: Sorgen wir dafür, dass sich nun, nach 20 Jahren - das ist peinlich genug -, die Rahmenbedingungen für die Versorgung, Beratung und Betreuung der politisch Verfolgten - derjenigen, die in der DDR Widerstand geleistet haben - verbessern. Diese Aufgabe liegt auf unserem Tisch, und wir haben sie gemeinsam zu lösen.

Bezüglich Ihrer Anträge kann ich nur sagen: Die CDU diskreditiert jeden Versuch demokratischer Aufarbeitung. Mit Ihren Anträgen ist Aufarbeitung nicht möglich. Ihre Anträge sind sogar rechtlich widersprüchlich - wie Ihnen nachgewiesen wurde -, und insofern sage ich: Wer A sagt, muss nicht unbedingt B sagen. Er kann auch erkennen, dass A falsch war. Vielleicht ziehen Sie die Anträge einfach zurück.

(Beifall DIE LINKE und SPD)

Meine Damen und Herren! Damit ist die Rednerliste abgearbeitet, und wir kommen zur Abstimmung über die vorliegenden Entschließungsanträge. Als Erstes stelle ich den Antrag in der Drucksache 5/3185 der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Über Stasi-Verflechtungen in der Justiz aufklären und damit Vertrauen der Bürger in eine unabhängige Rechtsprechung stärken!“ zur Abstimmung. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? - Der Antrag ist ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt worden.

Ich stelle den Entschließungsantrag in der Drucksache 5/3229 der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Chancen bei Novellierung des Stasiunterlagengesetzes nutzen“ zur Abstimmung. Wer diesem Antrag Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? - Der Antrag wurde ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Damit schließe ich Tagesordnungspunkt 1 und rufe Tagesordnungspunkt 2 auf:

Fragestunde

Drucksache 5/3216 Drucksache 5/3217 Drucksache 5/3225 Drucksache 5/3218 Drucksache 5/3158

Wir beginnen mit der Dringlichen Anfrage 39 (Chaos beim Kassenwechsel), gestellt von der Abgeordneten Wöllert.

Das rbb-Fernsehen berichtete am vergangenen Donnerstag über chaotische Zustände bei der Beratung und Betreuung von Krankenversicherten, die nach der Insolvenz und der angekündigten Schließung der gesetzlichen Krankenkasse City BKK herrschten. Unter anderem war der Berichterstattung zu entnehmen, dass Mitarbeiter gesetzlicher Krankenkassen in rechtswidriger Weise versucht haben, Antragsteller, die die Kasse wechseln wollten - ich formuliere es einmal zugespitzt -, „abzuwimmeln“.

Ich frage die Landesregierung: An welchen Stellen sieht sie aufgrund der geschilderten Ereignisse die Notwendigkeit, im Hinblick auf das rechtskonforme Verhalten von gesetzlichen Krankenkassen, auf die Information der Versicherten und auf die gesetzlichen Regelungen zum Wettbewerb der Kassen, Nachbesserungen oder Korrekturen vorzunehmen?

Ministerin Tack wird antworten.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Birgit Wöllert, ich habe nicht angenommen, dass die Auswirkungen der Gesundheitspolitik der schwarz-gelben Bundesregierung so schnell zum Tragen kommen würden; ich dachte, es würde etwas dauern. Wir haben den Bundestagsbeschluss zum Gesundheitsfinanzierungsgesetz nicht ohne Grund abgelehnt; wir haben genau diesen kritischen Ansatzpunkt gesehen.

Meine Damen und Herren! Die Schließung der City BKK zum 30. Juni dieses Jahres führt dazu, dass sich rund 168 000 Versicherte innerhalb von zwei Monaten um eine neue Krankenversicherung bemühen müssen; davon allein 90 000 in Berlin und damit im Einzugsbereich der der Aufsicht unseres Ministeriums unterstehenden AOK Nordost. Es gibt nun einen großen Verwaltungsaufwand, das ist wahr, aber die Versicherten haben für dieses Verfahren über zwei Monate Zeit.

Ich stelle hiermit noch einmal ausdrücklich klar, dass bis zum Schließungstermin ein lückenloser Versicherungsschutz für die Mitglieder der City BKK besteht. Auch nach Ablauf dieser Frist haben Versicherte noch zwei Wochen Zeit, in eine andere gesetzliche Krankenkasse ihrer Wahl zu wechseln, die sie unabhängig vom Alter oder von bestehenden Krankheiten aufnehmen muss. Es besteht eine Aufnahmepflicht. Keine Kasse darf Ablehnungsgründe geltend machen, den Kassenwechsel beeinflussen oder gar verzögern, indem sie zum Beispiel auf andere Geschäftsstellen oder andere Krankenkassen verweist. Die vom Versicherten gewählte Kasse hat unverzüglich eine Mitgliedsbescheinigung auszustellen. Somit haben die Versicherten einen Nachweis für den erfolgten Kassenwechsel. Alle konkreten, für den Einzelfall bewilligten Leistungen müssen von der neuen Kasse übernommen werden; das gilt auch für mitversicherte Familienangehörige. Es gibt ob des bürokratischen Durcheinanders keinen Grund, Ängste zu schüren bzw. Angst zu haben. Alle gesetzlichen Leistungen stehen zur Verfügung.

Ich will unterstreichen: Für den Fall der Schließung einer Krankenkasse gibt es weitreichende gesetzliche Regelungen, und ich finde, sie sind gut ausgestaltet. Da es in der Praxis gegenwärtig anders läuft, empfehle ich Versicherten, die dennoch von einer gesetzlichen Krankenkasse abgewiesen werden, sich an das Gesundheitsministerium als Aufsichtsbehörde zu wenden und ihre Beschwerde vorzubringen. Ich verweise darauf, dass man sich auch an die Verbraucherzentrale und die unabhängige Patientenberatung wenden kann, um Informationen einzuholen.

Das Gesundheitsministerium ist die für die AOK Nordost - die neue große und gute Krankenkasse - zuständige Aufsichtsbehörde. Des Weiteren sind wir Aufsichtsbehörde für die IKK

Brandenburg und Berlin sowie für die Brandenburgische BKK. Wir haben die Aufsichtspflicht und stehen insofern in großer Verantwortung, was die AOK Nordost betrifft. Alle anderen gesetzlichen Krankenkassen unterliegen der Kontrolle des Spitzenverbandes des Bundes.

Ich will an dieser Stelle deutlich sagen: Wir nehmen die Beschwerden der Versicherten sehr ernst. Seit heute ist im Gesundheitsministerium eine Hotline geschaltet, die von Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr unter der Nummer 0331/8667700 zu erreichen ist. Das ist unsere Verantwortung. Wir gehen jeder Beschwerde nach, werden sie an die gewünschte Kasse weitergeben und eine Klärung herbeiführen.

Sie haben gestern öffentlich über den rbb zur Kenntnis nehmen können, dass sich der Vorstandsvorsitzende der AOK Nordost bei den Versicherten entschuldigt hat, weil es zu einem bürokratischen Durcheinander gekommen ist. Seitens der Aufsichtsbehörde sind Gespräche geführt worden, sodass das notwendige Verwaltungshandeln in den nächsten Tagen sehr geordnet wie im Gesetz festgeschrieben - ablaufen wird. Keine Kasse darf Versicherte abweisen! Diese Hinweise haben wir an die Träger der Grundsicherung, also die Jobcenter und Optionskommunen, sowie an die Bundesagentur für Arbeit, an die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg, weitergegeben.

Ich will nicht verschweigen - es wurde auch danach gefragt, was zu tun notwendig sei -, dass der Hintergrund der Kassenschließung die angespannte finanzielle Situation im System der gesetzlichen Krankenkassen ist. Sie wissen, das System basiert auf dem Prinzip zur Solidarität, das mit den Beschlüssen der Bundesregierung bzw. des Bundestages zum Finanzierungsgesetz gekippt wurde. Ich will deutlich unterstreichen: Es sind gravierende Auswirkungen, die wir in dem Fall der Bundesregierung zu verdanken haben. Wir halten den gewählten Ansatz für falsch.

Ich will deutlich machen, dass wir auch darüber hinausgehend Korrekturbedarf sehen. So muss man sich beispielsweise den Risikostrukturausgleich noch einmal anschauen und die Gewichtung der Faktoren Alter und Morbidität überprüfen und korrigieren. Zum anderen fordern einige Kassen eine Quotierung der aufzunehmenden Versicherten, weil sie angesichts des notwendigen Kassenwechsels Tausender Versicherter nicht unmittelbar reagieren können. Das muss geprüft werden. Im ersten Augenschein würde dies der Wahlfreiheit der Versicherten widersprechen, aber auch das ließe sich regeln.

Ich will deutlich sagen: Die Beschwerde geht an die Adresse der Bundesregierung. Der Gesundheitsminister hat sich einen neuen Job gesucht, deshalb kann er für die Auswirkungen und die Gründe, die zu dem Chaos geführt haben, nicht unmittelbar Verantwortung übernehmen. Aber er hat einen Nachfolger, und dem Kollegen werden wir morgen in der Telefonkonferenz ordentlich die Meinung geigen; das kann ich Ihnen versprechen.

(Beifall DIE LINKE)

Meine Damen und Herren, die Geschäftsordnung beinhaltet eine Orientierungsgröße für die Länge der Antworten auf Fragen. Bitte verwechseln Sie die Gelegenheit zum Antworten auf Fragen nicht mit der Gelegenheit zu Regierungserklärun

gen. Das waren jetzt sechseinhalb Minuten Antwort. Beachtlich!

(Beifall FDP)

Die Beantwortung der beiden folgenden Fragen könnte vielleicht länger dauern, denn sie werden zusammengefasst, weil sie sich auf den gleichen Gegenstand beziehen.

Die Dringliche Anfrage 40 (BGH hebt Urteil des OLG Bran- denburg auf) stellt der Abgeordnete Görke.

Der Bundesgerichtshof hat letzte Woche ein Urteil des Oberlandesgerichts aufgehoben, welches Schadensersatzansprüche des Unternehmens Deuba Glas Großräschen abgewiesen hat. Das Unternehmen will nach dem Staatshaftungsgesetz mehr als 50 Millionen Euro an Schadensersatzzahlungen gegenüber dem Land Brandenburg durchsetzen.

Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie die Aufhebung des Urteils des OLG Brandenburg durch den BGH?

Die Dringliche Anfrage 42 (Größte Schadensersatzklage ge- gen das Land Brandenburg erfolgversprechend - Vergleichsver- handlungen) stellt die Abgeordnete Vogdt.

Der Bundesgerichtshof hat am 12.05.2011 im größten Staatshaftungsprozess in der Geschichte des Landes Brandenburg dem Unternehmer Dr. Niedner Recht gegeben, der insgesamt 120 Millionen Euro vom Land Brandenburg einklagt. Das abweisende Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg wurde aufgehoben. Die Sache wurde an das Oberlandesgericht zurückverwiesen, das die Rechtswidrigkeit des Verwaltungshandelns inhaltlich bereits festgestellt hatte, die Ansprüche aber für verjährt hielt.

Ich frage die Landesregierung: Welche Schritte unternimmt sie nach Kenntnisnahme der Urteilsgründe, um mit dem hochbetagten Unternehmer in Vergleichsverhandlungen zu treten, damit der drohende Schaden für das Land durch die bevorstehende und höchstwahrscheinliche Verurteilung möglichst gering gehalten wird?

Der Finanzminister antwortet.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Vogdt, Herr Görke, da der Bundesgerichtshof als Revisionsinstanz keine Tatsachen zu klären hat, hat er das Verfahren wieder an das Oberlandesgericht zurückverwiesen. Das heißt, Frau Vogdt, mitnichten hat der Bundesgerichtshof festgestellt, dass die Entscheidung, die das Oberlandesgericht gefällt hat, falsch ist. Nein, hat er nicht, sondern er hat keine Aussage dazu getroffen, dass das Land zum Schadensersatz verpflichtet sei. Hat er nicht. Er hat lediglich gesagt, dass das Oberlandesgericht in der Be

weiserhebung nicht ausreichend nachgewiesen habe, ob ein Schadensersatzanspruch des Klägers möglicherweise wegen Verjährung von vornherein ausgeschlossen sei.