Protocol of the Session on February 24, 2011

Im Land Berlin wurde im Oktober 2006 die Berliner Landesverfassung mit dem Ziel geändert, die Hürden für Volksbegehren und Volksentscheide zu senken, und im Februar 2008 erfolgte eine Änderung des Volksabstimmungsgesetzes mit der Einführung der freien Unterschriftensammlung. Das Unterschriftenquorum liegt bei freier Sammlung in Berlin bei 7 %, und dies in einem Stadtstaat mit Bevölkerungskonzentration. Durch diese verbesserten Zugangsbedingungen konnten die Volksbegehren leichter die erforderlichen Hürden überspringen. Seit 2008 haben in Berlin drei Volksentscheide stattgefunden: der Volksentscheid zur Offenhaltung des Flughafens Tempelhof, im Jahr 2009 „Pro Reli“ und vor anderthalb Wochen, am 13. Februar 2011, der Volksentscheid zur Offenlegung der Vertragstexte zum Teilverkauf der Berliner Wasserwerke. Außerdem war das Kita-Volksbegehren erfolgreich. Die Forderungen wurden im Wesentlichen vom Senat übernommen, sodass sich ein Volksentscheid erübrigte.

Die Beispiele aus Berlin zeigten, dass sich erleichterte Zugangsbedingungen fördernd auf die Bürgerbeteiligung und die politische Debatte auswirkten, ohne dass es zu einer missbräuchlichen Flut von Volksentscheiden kommt. Die Durchführung solch dreistufiger Verfahren stellt nämlich immer noch einen riesigen Arbeitsaufwand dar. Der Volksentscheid zur Offenlegung der Wasserverträge war völlig unerwartet und fast ohne öffentliche Werbung der erste erfolgreiche. Die anderen sind am Zustimmungsquorum von 25 % gescheitert. Auch diese Hürde sollte fallen. Wir stellen die Legitimität unserer Volksvertretung ja auch nicht zur Disposition, wenn die Wahlbeteiligung schlecht war. Für einen verfassungsändernden Volksentscheid beispielsweise müssen in Brandenburg nach aktueller Rechtslage zwei Drittel der Wähler zustimmen, und diese müssen

50 % der Stimmberechtigten repräsentieren. Am 14. Juni 1992 hat die Bevölkerung des Landes Brandenburg seine Verfassung angenommen. Bei einer Wahlbeteiligung von knapp 48 % stimmten 94 % der Brandenburger der Verfassung zu. Die Hürde für einen verfassungsändernden Volksentscheid wäre damit verfehlt worden. Glücklicherweise musste unsere Verfassung 1992 nur von einer qualifizierten Mehrheit bestätigt werden.

Wir möchten mit unseren beiden Gesetzentwürfen die direkte Demokratie in Brandenburg stärken. Das bedeutet, der Themenausschluss soll so gering wie möglich sein. Das Haushaltsgesetz selbst kann nicht Gegenstand eines Volksantrages sein, sonst sind alle Gebiete zulässig, die der Gesetzgebungsgewalt des Landtages unterliegen. Neben dem Amtseintrag können Unterschriften für Volksbegehren auch frei auf Plätzen und Straßen gesammelt werden. Die Sammlungsfrist beim Volksbegehren wird von vier auf sechs Monate verlängert. Beim einfachen Volksentscheid wird das Quorum abgeschafft; es entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Verfassungsänderungen entscheidet die Mehrheit, wenn die Jastimmen mindestens 25 % der Stimmberechtigten repräsentieren. Die Bürgerinnen und Bürger erhalten bei einem Volksentscheid eine Handreichung mit Pro- und Kontraargumenten mit der Wahlbenachrichtigung. Eine Synchronisierung von Wahlen und Abstimmungen soll erleichtert werden.

Meine Damen und Herren! Bürgerinnen und Bürger mischen sich in den letzten Jahren verstärkt in die Politik ein. Wir haben es in unserem Land nicht mit einer Demokratie- oder Politikverdrossenheit, sondern mit Politiker- und Parteienverdrossenheit zu tun. Nach einer Umfrage des Forsa-Instituts vom November 2010 sind 79 % der Befragten der Ansicht, dass auf die Interessen des Volkes kaum Rücksicht genommen werde und sein Einfluss auf das politische Geschehen äußerst begrenzt sei ein alarmierender Befund für eine Demokratie! Zur stärkeren Mitwirkung wünschen sich diese 79 % Volksbegehren und Volksentscheide, auch auf Bundesebene. Die Menschen wollen sich einbringen. Die herrschenden Spielregeln sind aber eher geeignet, politisches Engagement im Keim zu ersticken. Unsinnige Quoren belohnen den Boykott, statt die Beteiligung zu fördern. In einem Rechtsstaat wird niemand zur Wahl und zur Stimmabgabe gezwungen. Demokratie lebt aber vom Mitmachen, und die Mehrheit der Abstimmenden entscheidet. Nehmen wir den Souverän ernst. Er hat das Recht, über alle verfassungskonformen Angelegenheiten zu entscheiden, und wenn diese Entscheidungen endlich verbindlich sind, werden direktdemokratische Verfahren auch stark mobilisieren; denn jede Stimme zählt.

(Beifall GRÜNE/B90)

Uns allen muss daran gelegen sein, unseren demokratischen Rechtsstaat zu stärken. Unsere Bürgerschaft ist durchaus politisch interessiert und differenziert. Sie als „Wutbürger“ zu diffamieren ist hilflos und überheblich zugleich. Die Bürger rennen nicht als marodierende Horden durch die Straßen, sondern sie empfinden gelegentlich dann Wut, wenn sie sich ohnmächtig Verfahren und Entscheidungen ausgeliefert fühlen. In Zeiten nachlassender Parteienbindung bieten Elemente der direkten Demokratie die Chance, dass sich Menschen punktuell und unabhängig von einer Wahlentscheidung zu Sachfragen einbringen können. Wir wollen direkte und repräsentative Demokratie nicht gegeneinander ausspielen. Die direkte Demokratie er

gänzt und bereichert die parlamentarische; sie kann sie aber nicht ersetzen. - Vielen Dank.

(Beifall GRÜNE/B90, DIE LINKE und vereinzelt SPD)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Nonnemacher. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der SPD-Fraktion fort. Der Abgeordnete Kosanke hat das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Je mehr ich mich mit dieser Debatte, die ja nicht nur hier, sondern auch andernorts geführt wird, beschäftige, umso mehr merke ich, dass es ein grundlegendes Missverständnis gibt, das dieser Debatte zugrunde liegt. Es wird immer so getan, als ob man Demokratie ausschließlich dadurch stärken würde, dass man Elemente direkter Demokratie stärkt. Die Elemente indirekter Demokratie werden bzw. die repräsentative Demokratie wird damit sehr oft als undemokratisch bezeichnet und aus meiner Sicht herabgewürdigt. Ich glaube, das muss man sich sehr genau ansehen; denn hier geht es um ein sehr wichtiges, wesentliches Gut. Ich füge vorab ein: Weil es so wichtig und wesentlich ist, werden wir das Anliegen überweisen und es hier nicht abschmettern; das ist klar.

Man muss an der Stelle sehen: Es gibt einen Unterschied zwischen Entscheidung und Beratung. Das, was Sie mit der Stärkung direkter demokratischer Anteile schaffen, ist die Beteiligung an der Entscheidung. Aber die Entscheidung ist nicht das Wesen der Demokratie, sondern das Wesen der Demokratie ist die Beratung, das Suchen nach Kompromissen, nach einem Konsens, nach der Möglichkeit, Minderheiten so wenig wie möglich zu beeinträchtigen, Mehrheiten nicht einfach über die Köpfe von Minderheiten hinweg entscheiden zu lassen, sondern einen Ausgleich zu schaffen. Für diesen Ausgleich gibt es Politik, Parlamente und Repräsentanten. Wenn Sie den Repräsentanten das, was sie machen können und sollen, einfach wegnehmen, haben Sie nichts geschafft.

Die einfache Mehrheitsentscheidung ist nichts anderes - das muss man in dieser Deutlichkeit sagen - als die Humanisierung des Faustrechts. Wer ist stärker? Wer hat mehr? Gut, man prügelt sich nicht. 51 sind mehr als 49, und was die 49 machen, ist uns doch egal. Das ist die Entscheidung.

Worum es in der Politik geht, worum es in der Demokratie geht, ist, dass sich die 51 einen Kopf machen, wie sie von den 49 so viel wie möglich mitnehmen, dass sie mehr werden und dass die Unterlegenen nicht mehr unterliegen, sondern auf dem Weg mitgenommen werden. Insofern muss man mit der direkten Demokratie, glaube ich, sehr vorsichtig sein.

Sie haben Recht, wenn Sie sagen, dass die Formen der direkten Demokratie in Brandenburg zum Teil unnötige Hürden haben. Es ist zeitgemäß, zum Beispiel die Möglichkeit der Briefwahl bei der Volksgesetzgebung einzuführen; ganz klar. Daran wurde nicht gedacht oder es aus welchen Gründen auch immer nicht mit eingeführt. Über solche Dinge muss man reden, damit man dort Hindernisse beseitigen kann.

Wir müssen - auch im Sinne der Beteiligung möglichst vieler auch darüber reden, dass wir das Zugangsalter für die Volksge

setzgebung herabsetzen, allein schon aus Gründen der demografischen Verschiebung.

(Vereinzelt Beifall DIE LINKE)

Insofern ist nicht einzusehen, warum ein Sechzehnjähriger nicht an Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden teilnehmen sollte. Darüber werden wir in den Ausschüssen reden.

Worüber wir ganz klar reden müssen, wobei Sie uns jedoch nicht an Ihrer Seite wähnen dürfen, ist die freie Sammlung. Sie müssen eines sehr ernst nehmen: Wenn Sie sagen, dass sich die Volksgewalt in Wahlen und Abstimmungen ausübt, dann muss für solche Befragungen Ähnliches gelten. Wir haben zumindest immer noch den Grundsatz der Geheimheit der Wahl. Ich möchte, dass dieser Grundsatz - dass ich geheim, für mich wählen kann, ohne dass jemand kontrolliert, wie ich wähle - dann auch auf die Abstimmung übertragen wird. Es tut mir ehrlich gesagt leid: Wenn ich vor dem Einkaufszentrum angequatscht werde: Sind Sie für Tierschutz oder dagegen?, dann müssen Sie aber hier unterschreiben!, dann ist es mit der Geheimheit vor Leuten, die ich nicht kenne und bei denen ich schnell mal eine Unterschrift leisten soll, nicht weit her. Dieses Prinzip werfen Sie mit Ihrer Straßensammlung einfach über Bord, und das müssen Sie sich angucken.

(Der Abgeordnete Vogel meldet eine Zwischenfrage an.)

- Nein, ich lasse keine Zwischenfragen zu.

(Vogel [GRÜNE/B90]: Sie sind undemokratisch!)

- Ach, Herr Vogel, es ist ja schön, dass Sie inzwischen zu Ihrem eigenen Antrag gekommen sind, zeigt es ja, dass Sie dem Parlament, diesem Haus noch eine gewisse Bedeutung beimessen.

Zur thematischen Erweiterung: Es ist Unsinn, sogar Personalentscheidungen über Volksentscheide herbeiführen zu wollen. Wir haben gesagt, wir haben ein repräsentatives System, und in diesem System müssen Menschen miteinander arbeiten, müssen Menschen miteinander um Kompromisse ringen, müssen eine Einigung herbeiführen und all das dann auch erklären können. Insofern ist das ein Bereich, der für die Volksgesetzgebung nicht geeignet ist. - Ich sehe das Blinken, das das Ende meiner Redezeit anzeigt.

Was die finanzrelevanten Themen angeht: Letztlich ist fast jede Entscheidung finanzrelevant. Da muss man sicherlich über Grenzen reden.

Ich komme zum Ende: Wie gesagt, wir werden uns in den Ausschüssen trefflich streiten. Sie haben uns an der Seite, was die Briefwahl, was die Beteiligung Jüngerer angeht. Bei der Straßensammlung aber werden Sie uns als Gegner haben. - Danke.

(Beifall SPD)

Vielen Dank, Herr Kosanke. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der CDU fort. Der Abgeordnete Petke hat das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich zunächst einmal bei der Fraktion der Grünen be

danken, dass Sie dieses Thema auf die Tagesordnung gesetzt hat; denn aus unserer Sicht sind fast 20 Jahre Volksgesetzgebung in Brandenburg ein sehr guter Anlass, über Reformen, über mögliche Änderungen zu diskutieren.

Kollege Kosanke, wir möchten uns da gar nicht zerstreiten und in Freund und Feind trennen, wie Sie das eben geschildert haben, sondern es ist doch einfach zur Kenntnis zu nehmen, dass weder die Erwartungen, die man damals an die Volksgesetzgebung hatte, die auch hier im Plenum - man kann das alles nachlesen - geäußert worden sind, noch die Befürchtungen so eingetreten sind.

Wir haben zur Kenntnis zu nehmen - und da brauche ich gar nicht nach Berlin zu gehen, da sind die Dinge ja möglicherweise ein bisschen anders -, dass diese Erwartungen so nicht eingetreten sind, und wir müssen ernsthaft darüber diskutieren, ob wir als Gesetzgeber einen Beitrag dazu leisten können, dass das, was damals beabsichtigt war - den Menschen mehr Möglichkeiten zu geben, Fragen direkt zu beantworten; es sind ja keine Wahlen, sondern Direktentscheidungen zu treffen -, dann auch tatsächlich wahrgenommen wird.

Ein erster Schritt dazu wäre aus unserer Sicht, dass es einen selbstbewussteren Landtag gibt, einen Landtag, der nach der Föderalismusreform ja viel mehr zu entscheiden hat, als es davor der Fall war. Wenn ich mich gelegentlich umschaue und die Debatten in der Fragestunde und anderswo verfolge, wünsche ich mir schon - und das richtet sich an uns, im Besonderen aber natürlich an die Kollegen der Koalitionsfraktionen -, dass das Zusammenspiel von Landtag und Landesregierung durch ein Mehr an Selbstbewusstsein des Parlaments gekennzeichnet ist.

(Frau Wöllert [DIE LINKE]: Was soll es sein? Selbstbe- wusst? - Das ist ja ganz was Neues!)

Da gab es ja in der nahen Vergangenheit auch ganz ernstzunehmende Diskussionen in der SPD-Fraktion, was den Umgang miteinander und mit anderen betrifft. Ja, wir würden Politik attraktiver machen, wenn dieses Hohe Haus gegenüber der Landesregierung ein Mehr an Selbstbewusstsein zeigen würde, und das nicht nur vonseiten der Opposition, sondern natürlich auch vonseiten der Koalitionsfraktionen.

(Einzelbeifall CDU - Frau Melior [SPD]: Nicht so müde!)

Zum Zweiten: Ich will jetzt nicht auf die einzelnen Punkte der Grünen eingehen, aber sagen: Was nicht überzeugt hat, Kollege Kosanke, ist das Argument, dass man seine Unterschrift nicht an einem öffentlichen Ort abgeben dürfe. Ich kann nicht - genau wie Sie wahrscheinlich - sagen, ob die Anstrengungen in der Vergangenheit zum Erfolg geführt hätten, wenn man nicht zu einer Amtsstube hätte gehen müssen. Eines ist wohl klar: Wenn man vor Ort die Meinung zu einer Frage einholen will, dann hängt die Seriosität der Meinungsäußerung des Menschen aus Brandenburg nicht davon ab, ob er zu einer Amtsstube geht. Insofern signalisieren wir da ganz akuten Gesprächsbedarf. Da gibt es sicherlich - man kann ja an den Erfahrungen der anderen Länder teilhaben - Möglichkeiten, solche Bestrebungen, solche Initiativen attraktiver zu gestalten.

Zum Dritten geht es uns darum, dass die Initiativen ernster genommen werden. Ich gebe Ihnen ein Beispiel: Wir haben in der letzten Legislaturperiode die Direktwahl der Landräte disku

tiert. Der Ministerpräsident als SPD-Vorsitzender ist ja, glaube ich, Mitglied oder Unterstützer des Vereins „Mehr Demokratie e. V.“. Als es dann aber um die Direktwahl der Landräte ging das kann ich ganz authentisch aus dem Koalitionsausschuss und anderen Gremien berichten -, zählte plötzlich nicht mehr das Argument, dass die Bürger mehr beteiligt werden sollen, sondern da ging es um klassische Parteipolitik, um Machtpolitik.

(Frau Mächtig [DIE LINKE]: Das war ganz anders!)

- Das ist natürlich auch die Frage bzw. das werden wir - Kollegin Mächtig, wo Sie gerade wieder einen Ihrer Ausbrüche zeigen - zur Kenntnis nehmen müssen, wenn es darum geht: Wie gehen wir denn mit fast 100 000 Unterschriften gegen Ihre Polizeireform um? Dann ist eben genau die Frage, ob und inwieweit wir als Parlament diese Initiativen überhaupt ernst nehmen.

Ich muss natürlich auch sagen, insofern sitzen ja Grüne und CDU in einem Boot: Wir haben in Hamburg gemeinsam die Erfahrung gemacht,

(Zuruf von der SPD: In einem Hausboot!)

dass das, was wir bildungspolitisch auf den Weg gebracht haben, was dann von der SPD, selbst von den Linken in der Freien und Hansestadt als Gesetzgebungsentwurf unterstützt wurde auch, Kollege Kosanke, von Ihrer Partei in Hamburg unterstützt worden ist -, in der Volksgesetzgebung dann abgelehnt wurde. Insofern, finde ich, ist es manchmal ganz heilsam, wenn die Volksgesetzgebung der repräsentativen Demokratie und uns als Politikern vielleicht auch die eine oder andere schmerzhafte Erfahrung zufügt. Damit müssen wir zu leben lernen. Daran, dass die SPD in Brandenburg schon so weit ist, kann man nach Ihrer Rede wirklich Zweifel haben.

(Beifall CDU und GRÜNE/B90)

Herr Abgeordneter Petke, Ihre Redezeit ist abgelaufen.

Frau Präsidentin, ich komme zum Schluss. - Wir freuen uns auf die Debatte, weil wir ein Interesse daran haben, dass Demokratie in Brandenburg zusammenkommt, und wir werden diese Debatte pragmatisch führen und nicht in den Kategorien von Gegner oder Freund. - Danke schön.

(Frau Stark [SPD]: Das hat er schön gesagt! - Beifall CDU und GRÜNE/B90)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Petke. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Fraktion DIE LINKE fort. Der Abgeordnete Dr. Scharfenberg hat das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Petke, ich bin auch gespannt auf die weitere Debatte. Vor allen Dingen