Wenn Sie, Herr Bretz, dies schon ansprechen, wäre ich Ihnen ausgesprochen dankbar, wenn Sie darauf hinwirkten, dass das Gewicht der Brandenburger CDU mindestens so groß wäre wie das Gewicht der schleswig-holsteinischen CDU. Sie wissen, dass die Position von Schleswig-Holstein seit Jahren eine Lösung blockiert.
Zu Ihrer ersten Frage: Herr Kollege Bretz, ich kann ja verstehen, dass Sie versuchen, das Nichtzustandekommen einer bundesweiten Regelung dieser Frage, und zwar seit drei Jahren, auf das Bundesland abzuwälzen, das sich von Anfang an zu dieser Technologie bekannt hat. Das wird Ihnen nicht gelingen. Die Frage der Anwendung dieser Technologie, die Frage des Klimaschutzes, die Frage der industriepolitischen Bedeutung der Reduktion von CO2, das ist eine bundeseinheitliche Aufgabe und nicht Aufgabe des Bundeslandes Brandenburg allein.
Deswegen bestehen wir darauf, dass diese nationale Aufgabe, da sich in Sonntagsreden zu Fragen des Klimaschutzes vom Kollegen Röttgen bis zur Bundeskanzlerin alle einig sind, auch tatsächlich als nationale Aufgabe konzipiert wird.
Sie gestatten mir vielleicht, Kollege Bretz, dass ich Ihre Nachfrage zu einer Klarstellung nutze. Sie wissen, dass Greenpeace eine Studie zu angeblich über 400 Speicherstandorten in Deutschland veröffentlicht hat. Dazu möchte ich nach Rücksprache mit den entsprechenden Institutionen des Bundes nur sagen: Die über 400 Standorte, die dort genannt worden sind, sind die Koordinaten von Bohrlöchern, die in den letzten Jahren in der Bundesrepublik Deutschland in die Erde gebracht worden sind, um den geologischen Untergrund zu erkunden. Was das Bundesland Brandenburg betrifft, ist die Masse dieser Koordinaten vor 1990, damals noch durch Erdöl Grimmen, erbracht worden, um die Frage des geologischen Profils zu klären.
Das heißt, die jetzige Verunsicherung, die ganz gezielt in die Region hineingetragen wird, als ob die Erkundung und Speicherung nun anstehe, entbehrt jeder Grundlage. Hier im Land Brandenburg ist nach wie vor weder eine weitere Erkundung noch eine Aufsuchung - außer bei den beiden bekannten Speicherstätten - geplant oder vorgesehen. Das möchte ich an dieser Stelle klarstellen, weil mich eine Reihe besorgter Briefe erreicht hat. Wir haben auf der Pressekonferenz bereits deutlich gemacht, dass hier keinerlei Grund zu Besorgnis oder Anlass zu Bürgerprotest besteht. Ich bedaure außerordentlich, dass durch das Agieren von Greenpeace diese Verunsicherung zusätzlich hereingetragen wird. - Danke.
Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der Fragestunde. Ich schließe Tagesordnungspunkt 4 und entlasse Sie in die Mittagspause bis 13.15 Uhr.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, wir können jetzt wichtige Gesetzentwürfe ganz schnell durchbekommen. Es sieht so aus, als seien die Mehrheiten andere. - Ich bitte darum, die Abgeordneten hereinzurufen. Wir beginnen mit dem zweiten Teil der Sitzung.
Ich eröffne den zweiten Teil der heutigen Tagung mit der 1. Lesung des Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Brandenburg, Tagesordnungspunkt 5.
Frau Nonnemacher, Sie sind die erste Rednerin. Ich finde die Anzahl der anwesenden Abgeordneten bei diesem Gesetz wirklich unerträglich. Wir können jetzt noch einmal die Parlamentarischen Geschäftsführer beauftragen; denn so geht es nicht.
Ich bitte die Fraktion DIE LINKE und die SPD-Fraktion, für die Anwesenheit der Abgeordneten zu sorgen.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, aufgrund der Situation, dass noch Ausschüsse tagen, entscheide ich jetzt, dass wir die Sitzung erst um 13.30 Uhr fortsetzen; denn es geht nicht, dass zu einer Verfassungsänderung eine so geringe Anwesenheit besteht. Ich bitte darum, dass vonseiten der Fraktionen noch einmal signalisiert wird, dass die entsprechenden Ausschüsse ihre Arbeit zügig zu beenden haben. Ausschüsse haben während der Plenarsitzung nur im Ausnahmefall zu tagen. Das geht so nicht.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, nachdem ich die Sitzung nach § 23 Abs. 1 unterbrochen habe, beginnen wir jetzt mit einer etwas besseren Anwesenheit den zweiten Teil der Sitzung.
Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der einbringenden Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die Abgeordnete Nonnemacher hat das Wort vor einem sicher aufmerksamen Publikum.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe wenig vorhandene Gäste! Es ist natürlich schade, dass wir uns mit so einem wichtigen Thema wie der Stärkung der direkten Demokratie vor halbleeren Reihen befassen müssen. Aber die Wirtschaftspolitik hat schon öfter ihre Opfer gefordert, sodass ich jetzt trotzdem beginne.
Der Begriff Demokratie stammt aus dem Griechischen und bedeutet Volksherrschaft. Heutzutage bezeichnet Demokratie eine Staatsform, in der die Staatsgewalt vom Volk ausgeht und direkt oder/und indirekt von ihm ausgeübt wird. Dies ist im Grundgesetz in Artikel 20 Abs. 2 festgelegt. Die Staatsgewalt geht vom Volke aus, und das Volk übt seine Souveränität in Wahlen und Abstimmungen aus. Damit sind repräsentative und plebiszitäre Elemente der Demokratie konstitutionell begründet.
Während bundesweite Regelungen zur Volksgesetzgebung immer noch ausstehen, ist die direkte Demokratie seit 2006 in allen Länderverfassungen der 16 Bundesländer auf Länderebene und kommunaler Ebene verankert. Den Bürgerinnen und Bürgern als dem Souverän in einer Demokratie wird die Umsetzung ihres Rechts, zu allen relevanten verfassungskonformen politischen Verfahren ein direktdemokratisches Verfahren einzuleiten, aber unnötig schwer gemacht. Die Verheißungen von demokratischer Teilhabe und Bürgerbeteiligung werden vielfach nicht eingelöst. Bürokratische Hemmnisse wie der obligatorische Amtseintrag, restriktiver Themenausschluss, hohe Unterschrifts-, Beteiligungs- oder Zustimmungsquoren auf den einzelnen Stufen der Volksgesetzgebung oder unrealistische Fristen bauen unüberwindbare Hürden auf. Eine Gesetzgebung und Quoren, die de facto unüberwindbar sind, nennt man prohibitiv.
Sie lassen direktdemokratische Beteiligung zur folgenlosen Pflichtübung werden, eine Volksgesetzgebung findet faktisch nicht statt.
Genau dies ist die Situation in Brandenburg seit der Einführung der Volksgesetzgebung auf Landesebene 1992, damals wegen des relativ niedrigen Unterschriftenquorums für ein Volksbegehren als bürgerfreundlich und fortschrittlich gelobt. Seither hat es noch nie ein erfolgreiches Volksbegehren und damit auch noch nie einen Volksentscheid gegeben. Obwohl die Brandenburger die Möglichkeiten der direkten Demokratie gerne nutzen, wie mittlerweile 36 Volksinitiativen in diesem Zeitraum beweisen, sind die Volksbegehren alle am Unterschriftenquorum gescheitert.
Das liegt mit 80 000 Stimmen zwar bundesweit niedrig, die entscheidende Hürde im dünn besiedelten Flächenland Brandenburg ist aber der obligatorische Amtseintrag. Das Aufsuchen einer Amtsstube ist wegen des Zeitaufwandes, der oftmals zu überwindenden Distanz, der Bindung an bestimmte Öffnungszeiten, aber auch als psychologische Hürde das Haupthemmnis für die direkte Demokratie in Brandenburg.
Dass nicht die Zahl der Unterschriften, sondern das Aufsuchen der Amtsräume inakzeptabel ist, zeigt die Volksinitiative zur Polizeistrukturreform. Sie wurde zum Brandenburgtag am 4. September 2010 gestartet, und bereits dreieinhalb Monate später konnten die Initiatoren dem Landtagspräsidenten 96 369 eingetragene Unterschriften übergeben.
Im Land Berlin wurde im Oktober 2006 die Berliner Landesverfassung mit dem Ziel geändert, die Hürden für Volksbegehren und Volksentscheide zu senken, und im Februar 2008 erfolgte eine Änderung des Volksabstimmungsgesetzes mit der Einführung der freien Unterschriftensammlung. Das Unterschriftenquorum liegt bei freier Sammlung in Berlin bei 7 %, und dies in einem Stadtstaat mit Bevölkerungskonzentration. Durch diese verbesserten Zugangsbedingungen konnten die Volksbegehren leichter die erforderlichen Hürden überspringen. Seit 2008 haben in Berlin drei Volksentscheide stattgefunden: der Volksentscheid zur Offenhaltung des Flughafens Tempelhof, im Jahr 2009 „Pro Reli“ und vor anderthalb Wochen, am 13. Februar 2011, der Volksentscheid zur Offenlegung der Vertragstexte zum Teilverkauf der Berliner Wasserwerke. Außerdem war das Kita-Volksbegehren erfolgreich. Die Forderungen wurden im Wesentlichen vom Senat übernommen, sodass sich ein Volksentscheid erübrigte.