Protocol of the Session on January 20, 2011

Ich habe mir einmal die Mühe gemacht und die Durchschnittswerte im Annäherungswert ermittelt. Es ist eben einfach so, dass bei den Überwachungsbehörden für genehmigungspflichtige Anlagen im Schnitt 15 % Personaleinsparungen vorgenommen worden sind. Es ist eben im Ergebnis dieser Tatsache so, dass nur noch etwa 20 % der Regelkontrollen bei relevanten Anlagen möglich sind. Das sind die Kennwerte, vor denen wir stehen, und da müssen wir etwas tun.

Abschließend komme ich gern noch zum Kollegen Büchel. Wissen Sie, Kollege Büchel, niemand von uns war politisch so naiv, zu glauben, dass nun die beiden Regierungsfraktionen 1 : 1 unserem Antrag zustimmen würden. Aber wo sind denn Ihre Änderungsanträge? - Wortklauberei!

(Büchel [DIE LINKE]: Wir haben erst einmal dargelegt, was falsch ist! - Beifall FDP und CDU)

Warum bringen Sie keine Änderungsanträge ein? - Wenn Sie das täten, könnten wir uns über ein gemeinsames Vorgehen verständigen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich auf die Grüne Woche. - Vielen Dank.

(Beifall FDP und CDU)

Meine Damen und Herren, damit ist die Rednerliste für die Aktuelle Stunde zu diesem spannenden Thema erschöpft. Wir haben nun noch über den Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP, der Ihnen in der Drucksache 5/2685 vorliegt, zu befinden.

Wer diesem Antrag Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? Der Antrag ist ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Wir schließen Tagesordnungspunkt 2, und ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Fragestunde

Drucksache 5/2691 Drucksache 5/2693 Drucksache 5/2640

Wir beginnen mit der Dringlichen Anfrage 33 (CO2-Leckage in Kanada) gestellt von der Abgeordneten Steinmetzer-Mann.

Medienberichten zufolge tritt im kanadischen Bundesstaat Saskatchewan unterirdisch verpresstes CO2 an die Oberfläche und tötete Tiere. Ein in Auftrag gegebenes Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die Verpressung von CO2 die Ursache dafür sei. In der betroffenen Region hat ein kanadischer Energiekonzern seit dem Jahre 2000 mehr als 16 Millionen Tonnen CO2 in ca. 1,4 Kilometer Tiefe verpresst.

Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie vor dem Hintergrund der CO2-Leckage in Kanada die Sicherheit der geplanten Projekte hier in Brandenburg?

Da sich der Wirtschaftsminister am besten in Kanada auskennt, wird er antworten.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Kollegin, ich bin Ihnen dankbar, dass Sie die Dringliche Anfrage gestellt haben, weil sie uns Gelegenheit gibt, bezüglich eines politischen und von den Bürgern als sehr sensibel empfundenen Themas hier öffentlich einen Informationszwischenstand zu geben.

Es ist so, dass die Medienberichterstattung über einen angeblichen Austritt von CO2 in Kanada von den staatlichen und den fachlichen Behörden Kanadas nicht bestätigt wird. Wir haben am Freitagabend aufgrund der Nachrichtenagenturmeldung davon Kenntnis bekommen und sofort zusammen mit dem Landesbergbauamt und dem GeoForschungsZentrum hier in Potsdam die international zuständigen Institutionen und Behörden der Fachwelt, sowohl die Institutionen in Kanada als auch in Großbritanien, Frankreich und England, die in einem Forschungsverbund diese Injektion von CO2 in Kanada begleiten, kontaktiert. Das Bundesamt für Geologie ist zwischenzeitlich eingeschaltet worden. Das Bundesamt soll bis morgen Nach

mittag für die Bundesregierung und damit dann auch für uns wir stehen in einem sehr engen Kontakt - eine fachliche Auswertung vornehmen, inwieweit die Aussagen des Gutachtens, das eine Familie, die Landeigentümer dieses betreffenden Grundstücks ist, in Auftrag gegeben hat, tatsächlich zutreffend sind. Wir im Land Brandenburg werden dieses Gutachten selbstverständlich auch bekommen. Darüber hinaus haben wir eine Forschungsinstitution im Land Brandenburg gebeten, separat dazu das Gutachten der Familie Kerr, das ist der Name der Familie, die dieses Grundstück in Kanada besitzt, ebenfalls auszuwerten. Die Ergebnisse werden am Montag auch vorliegen. Das heißt, dass wir Ihnen - diese Zusage kann ich Ihnen hier geben - die Informationen, die wir aus der wissenschaftlichen Fachwelt bekommen, selbstverständlich sofort zur Verfügung stellen werden, weil wir wissen, dass es ein politisch sehr brisantes Thema ist. Das zu den rein sachlichen Abläufen.

Das Problem, das ich dieser Berichterstattung und dem möglichen Vorfall verbunden ist, geht natürlich viel weiter. Die Diskussion über die Sicherheit bei einer etwaigen CO2-Verpressung ist mittlerweile nicht nur in Deutschland, sondern weltweit ein sehr umfassendes Thema geworden. Wir haben immer wieder betont: Sollte es zu einer Speicherung kommen, steht die Sicherheit der Bevölkerung an erster Stelle. Wenn die Sicherheit nicht gewährleistet ist, wird auch nicht gespeichert. Aussagen dazu, ob und inwieweit ein Speicheruntergrund möglich ist, bedürfen aber der wissenschaftlichen Untersuchung. Solange keine Ergebnisse vorliegen, kann man auch keine verlässlichen Aussagen treffen, ob Risiken, und wenn ja, in welchem Umfang, vorliegen und ob die Sicherheit gewährleistet werden kann oder nicht.

Ich darf Ihnen sagen: Wir nehmen den Vorfall sehr ernst. Wir werden, wenn wir belastbare Daten haben, sofort die Öffentlichkeit informieren, weil wir zumindest einen Beitrag dazu leisten wollen, dass a) Aufklärung stattfindet und b) eine Bewertung möglich ist. Wir haben uns als Landesregierung selbstverständlich dazu verpflichtet, so viel Transparenz herzustellen, wie irgendwie möglich ist. Deswegen werden wir Ihnen unsere Erkenntnisse unmittelbar zuleiten, die dann selbstverständlich auch eine weitere Diskussion in der Öffentlichkeit erfahren werden.

Gestatten Sie mir noch eine Zusatzbemerkung, weil es auch dazu unterschiedliche Angaben in der Öffentlichkeit gibt. Bei dem Projekt in Kanada geht es nicht um eine Speicherung von CO2. In dem Projekt in Kanada werden täglich 6 000 t - das sind die 16 Millionen t, Frau Steinmetzer-Mann, die Sie erwähnt haben in den Untergrund verpresst, um den Druck auf ein dort gelegenes Ölfeld zu erhöhen, damit die Erdölausbeute steigt.

Das will ich an der Stelle auch sagen: Dort geht es nicht um eine mögliche Speicherung von CO2, sondern das hat einen anderen technologischen Hintergrund. Das Projekt wird seit 2000 vom internationalen Forschungsverbund begleitet; das sagte ich schon. Entgegen einigen Meldungen hat die Arbeit dieses Forschungsverbundes nicht aufgehört. Letztes Jahr haben die Regierungen der USA und Kanadas nochmals einen erheblichen Betrag bereitgestellt, um den Forschungsverbund zu finanzieren. Geplant war, das Forschungsvorhaben, das sich mit dieser Injektion verbindet, Ende 2011 abzuschließen. Ob es dazu kommt, können wir Ihnen gegenwärtig nicht sagen. Der Forschungsverbund ist also noch voll aktiv. Deswegen ist es auch relativ unkompliziert, mit ihm Kontakt aufzunehmen. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Wir sind damit bei der Dringlichen Anfrage 34 (Verkauf der Brandenburgischen Boden Gesellschaft für Grund- stücksverwaltung und -verwertung mbH [BBG]) , die der Abgeordnete Homeyer stellt.

Nach einem Bericht des RBB vom 17.01.2011 wurde die BBG, die Brandenburgische Boden Gesellschaft, am 01.01.2011 an das Düsseldorfer Unternehmen Interseroh verkauft. Bereits am 13.01.2011 tagte der Ausschuss für Haushalt und Finanzen im Landtag, an dem der Minister der Finanzen und Verantwortliche der BBG teilnahmen. Weder der Minister noch die Verantwortlichen der BBG unterrichteten die Abgeordneten über den Verkauf der BBG.

Ich frage daher die Landesregierung: Seit wann wusste der Minister der Finanzen vom Verkauf der BBG?

Das kann am besten der Minister der Finanzen beantworten.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter, Sie haben eine Frage direkt gestellt. Aber ich glaube, dass im Hintergrund eine zweite aufgeworfen wurde.

Was ich definitiv weiß, ist, dass der Geschäftsführer der BBG, Herr Marczinek, mir am 1. Januar, das war ein Sonnabend, um 14.01 Uhr eine E-Mail auf meinen Computer am Arbeitsplatz im Ministerium der Finanzen gesendet hat. Was ich Ihnen nicht hundertprozentig sagen kann, ist, wann ich diese geöffnet habe, also ob ich sozusagen über meinen Zugangsrechner von zu Hause am 1., am 2. oder am 3. Januar hineingeschaut habe. Das weiß ich einfach nicht mehr.

Zweitens: Ich würde gerne etwas zum Hintergrund sagen. Am 01.01.2007, als der erste Geschäftsbesorgungsvertrag geschlossen wurde, war die HRR, die spätere Interseroh, 40%iger Gesellschafter, hatte eine Option auf 9 % plus 2 %. Die 9 % wurden 2008 gezogen. Im April 2009, also alles noch sozusagen in der Vorgängerschaft meines Amtes, wurde die BBG innerhalb der FM-Gruppe umgehangen. Das heißt, seit April 2009 ist die Struktur der Firma so, wie sie Ende 2010 war. 2011, also offensichtlich zum 01.01., ich nehme an, dass das Bundeskartellamt wegen der marktbeherrschenden Situation von Interseroh bzw. von Alba zustimmen musste, hat Interseroh die restlichen Prozente an der FM-Beteiligungs GmbH erworben. Das ist sozusagen die Holding, zu der auch die TVF und die BBG gehören. Da diese Anteilserweiterung eines Eigentümers, also von 49 % auf 100 % keinerlei Auswirkungen, weder auf den Untersuchungsgegenstand des Untersuchungsausschusses noch auf den Geschäftsbesorgungsvertrag, hat, denn dieser wurde mit einer Firma geschlossen, unabhängig von den Beteiligungsverhältnissen innerhalb dieser Firma, habe ich das nicht als von politisch großer Relevanz angesehen. Es ist eine private Firma. Selbstverständlich kann der Gesellschafter einer privaten Firma seine Anteile verkaufen. Das hat Herr Marczinek gemacht. Insofern gibt es auch keinerlei Grund, dagegen vorzugehen. Es

gab keinen Genehmigungsvorbehalt in den aktuellen Verträgen.

Wenn Frau Dr. Ludwig permanent fordert, jedes Mal die Verträge stillzulegen, die unter der Vorgängerregierung, also auch unter Mitwirkung der CDU, geschlossen worden sind, dann muss ich sagen: Es gibt immer die Möglichkeit, außerordentliche Kündigungen vorzunehmen. Da gilt klar und deutlich § 314 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Eine Begründung für eine außerordentliche Kündigung lässt sich daraus eben nicht ableiten weder für die Angelegenheit des Landtagsneubaus noch für den Geschäftsbesorgungsvertrag. Er läuft bis 2013 mit jährlich sinkenden Raten aufgrund einer Pauschalentlohnung. Man kann immer wieder artikulieren: Steigen Sie aus! Ziehen Sie die Reißleine! - Ich finde, wenn es gewichtige Gründe gibt, dann muss sie gezogen werden, aber der Verkauf von Gesellschafteranteilen ist überhaupt kein Grund, geschlossene Geschäftsbesorgungsverträge nicht zu realisieren. - Danke.

Herr Homeyer hat Nachfragen.

Herr Minister, wir können davon ausgehen, dass die Geschäftsverflechtungen der BBG, der FM und der TVF Altwert im Untersuchungsausschuss sicherlich sorgfältig untersucht werden. Ich möchte Sie als verantwortlichen Minister fragen, welche politischen Gründe es gegeben hat, dass Sie uns, das Parlament, von dem Sachverhalt, dass es zum Jahreswechsel bei der BBG einen Eigentümerwechsel gegeben hat, nicht umgehend informiert haben.

(Beifall CDU)

Warum haben Sie die in der letzten Woche gegebene Gelegenheit nicht genutzt, den Haushalts und Finanzausschuss, der in nichtöffentlicher Sitzung tagte, bei einem Tagesordnungspunkt, zu dem führende Mitarbeiter der BBG und Berater namens Holland-Nell anwesend waren, darüber zu informieren, dass es einen Eigentümerwechsel gegeben hat? Ich frage dies vor dem Hintergrund, dass uns die Affäre um das Krampnitz-Areal seit Monaten öffentlich beschäftigt und wir dazu einen laufenden Untersuchungsausschuss haben. Dafür muss es doch Gründe gegeben haben. Ich glaube nicht, Herr Minister - außer Sie erklären uns das jetzt -, dass Sie so naiv gewesen sind, das nicht abgeschätzt zu haben.

Zweite Frage: Herr Minister, Sie haben es zum Teil beantwortet, aber ich sehe noch zwei andere Möglichkeiten, die auch hätten gegeben sein können. Lässt der jetzige Eigentümerwechsel bei der BBG den Schluss zu, dass es im Kaufvertrag von 2006 zwischen dem Land und der TVF Altwert im Falle einer Weiterveräußerung der BBG weder einen Genehmigungsvorbehalt noch ein Vorkaufsrecht bzw. Rückkaufsrecht noch eine Mehrerlösklausel gegeben hat?

Zur ersten Frage: Es gab keine politischen Gründe. Das habe ich klar und deutlich gesagt. Ich habe einem Eigentümerwechsel, der nichts an der Außenwirkung und an der Vertragswirkung än

dert, keine große politische Bedeutung beigemessen. Es ändert an den Untersuchungsgegenständen nichts. Herr Marczinek ist vom neuen Eigentümer - genauso wie die obere Leitung - als Geschäftsführer belassen worden. Er kann jederzeit vor den Untersuchungsausschuss geholt werden. Er wird die Fragen beantworten.

Zur zweiten Frage: In dem ursprünglichen Geschäftsbesorgungsvertrag hat es einen Genehmigungsvorbehalt gegeben, in dem seit 2009 gültigen gibt es einen solchen nicht.

Es gibt weitere Fragen. Herr Abgeordneter Görke, bitte.

Der Vollständigkeit halber möchte ich daran erinnern, dass das Parlament auch in der letzten Legislaturperiode nicht über die 49%-Beteiligung an der FM-Holding informiert worden ist. Das möchte ich festhalten.

Meine Frage an Sie, Herr Minister: Die BVVG ist für die Entwicklung und Vermarktung von Konversionsflächen für uns in Brandenburg tätig. Alle Fraktionen des Landtages haben vom Betriebsrat der BBG-Beschäftigten einen Brief bekommen, in dem zum Ausdruck kommt, dass sie sich bezüglich der von einer Fraktion geforderten Kündigung des Geschäftsbesorgungsvertrages Sorgen machen. Ich meine, dass das politisch unverantwortlich ist. Wie bewerten Sie nach dem Eigentümerwechsel die Perspektiven der BBG - immerhin handelt es sich um einen potenten Investor mit einem Bilanzvolumen von 1,5 Milliarden Euro und 2 000 Beschäftigten - für die Entwicklung des von mir genannten Zweiges?

Herr Görke, mir ist bekannt, dass sich der Betriebsrat der BBG mit einem Schreiben an die Fraktionen gewandt hat, weil die öffentlich geführten Debatten über die BBG teilweise den Eindruck erweckten, als sei alles, was die BBG gemacht hat, nicht richtig gewesen und müsse unter einen Vorbehalt gestellt werden. Insofern bestanden da Sorgen um die Arbeitsplätze. Mir ist nicht bekannt, dass sich der Betriebsrat im Zusammenhang mit dem Eigentümerwechsel irgendwohin gewandt und hinsichtlich der Arbeitsplätze Bedenken geäußert hätte. Es ist für mich sehr schwer zu bewerten. Ich gehe aber davon aus - Sie haben die Zahlen genannt -, dass die Interseroh eine sehr solide Gesellschaft ist. Es ist ein großer Konzern; das Volumen beträgt 1,5 Milliarden Euro, 2 000 Menschen sind dort beschäftigt. Ich habe vorhin schon angeführt, dass in den Geschäftsbesorgungsverträgen Pauschalen mit der BBG vereinbart sind, die von 2010 bis 2013 absinken. Das ist zwingend erforderlich und war auch immer eine Zielstellung. Ich habe nachgelesen, was beim Verkauf der BBG mit auf den Weg gegeben worden ist: Damals hieß es, dass dafür zu sorgen ist, dass man auch andere Aufträge bekommt, weil man nicht davon ausgehen darf, dass man nur über die Geschäftsbesorgungsverträge die Anzahl der BBG-Beschäftigten erhalten kann. Ich glaube, der Eigentümerwechsel kann durchaus Synergieeffekte bringen, denn die Geschäfte der Interseroh decken sehr breite Felder ab, die von der BBG in diesem Maße bisher wahrscheinlich nicht abgedeckt worden sind.

Vielen Dank. - Weil aus den Reihen der Abgeordneten noch Nachfragebedarf angezeigt worden ist, weise ich noch einmal darauf hin, dass Nachfragen nur während der Beantwortung der Frage, nicht während der Beantwortung von Nachfragen gestellt werden dürfen.

Wir kommen zur Frage 448 (Evaluation der Initiative Ober- schule), die der Abgeordnete Günther stellen wird.

Am 17. November vergangenen Jahres hat Bildungsminister Rupprecht anlässlich des fünfjährigen Bestehens der „Initiative Oberschule“ angekündigt, dass für Anfang dieses Jahres eine wissenschaftliche Evaluation darüber vorliegen werde.

Ich frage deshalb die Landesregierung: Was sind die Ergebnisse dieser Evaluation?

Herr Minister Rupprecht, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Günther! Liebe Gäste aus Brandenburg an der Havel, Sie kommen ja aus einer Oberschule und sind damit das passende Publikum zum Thema IOS. Herr Günther, Sie sind sehr ungeduldig. Ich hatte für Anfang des Jahres Ergebnisse versprochen. Das neue Jahr ist erst drei Wochen alt, ein paar Ausführungen kann ich schon machen. Inzwischen liegt ein mehr als 100 Seiten starker Bericht der Uni Erfurt vor, der die Evaluationsergebnisse zusammenfasst. Ich werde den Bericht am 8. Februar der Öffentlichkeit vorstellen - Sie sind selbstverständlich herzlich eingeladen - und ins Detail gehen.

Heute kann ich Ihnen schon ein paar Ergebnisse im Vorgriff nennen. Diese Ergebnisse sind überwiegend positiv. Das freut mich natürlich. Das betrifft sowohl die Kosteneffizienz als auch die Auswirkungen auf die konzeptionelle Entwicklung der beteiligten Schulen. Das Programm wirkt insgesamt hauptsächlich deshalb positiv, weil es in den Schulprogrammen der Schulen verankert ist. Außerdem zeigt sich eine ausgesprochen positive Wirkung auf das Schulklima. Mir persönlich sind dabei besonders die Meinungen der Schülerinnen und Schüler wichtig. Sie sind dazu befragt worden, und die Mehrheit der Befragten gibt an, dass die IOS-Projekte für sie persönlich hilfreich waren. So strengen sie sich beispielsweise im Unterricht mehr an, sind neu motiviert und können häufiger konkrete Berufswünsche benennen. Je länger das Programm läuft, umso stärker ist dies zu beobachten. Das bestätigen übrigens auch die Lehrkräfte, die ebenfalls befragt wurden. Sie sagen: Entscheidend für den positiven Effekt ist vor allem der große Entscheidungsspielraum, den die Schulen bei der Auswahl der Projekt haben. Man kann also seine Schwerpunkte selbst wählen, entweder im Bereich Berufsorientierung/Berufsvorbereitung oder im Bereich Sozialkompetenz. Da kann man ein Programm genau auf die Schule zuschneiden; das alles ermöglicht IOS, und deshalb kommt es so gut in den Schulen an.

Diese positiven Ergebnisse haben inzwischen dazu geführt, dass wir, das MBJS gemeinsam mit dem MASF, beschlossen