Protocol of the Session on November 10, 2010

(Beifall GRÜNE/B90)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Jungclaus. - Wir fahren in der Aussprache mit dem Beitrag der Fraktion der SP0D fort. Die Abgeordnete Gregor-Ness hat das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Kollegen! Liebe Gäste! Herr Jungclaus, am 31.08. haben wir die Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erhalten. Wir haben am 9. September ausführlich darüber diskutiert.

In der Antwort auf die Große Anfrage zum Thema Biodiversität wurden eindeutig die Herangehensweise und die geplanten Aktionen des Ministeriums und der Landesregierung dargestellt. Der wesentliche Inhalt findet sich in der Großen Anfrage wieder. Konkret wurde in der Antwort auf die Frage 9, die ich Ihnen allen noch einmal ans Herz legen möchte, dargestellt: Das Land will von den 16 auf Bundesebene skizzierten Aktionsfeldern konkret die für Brandenburg maßgeblichen Ziele umsetzen. Dazu zählen beispielsweise die Verbesserung des Landschaftswasserhaushaltes und der Moorschutz. Dazu gehören die Gewässerrenaturierung und der Hochwasserschutz. Dazu gehören der Biotopverbund und die Wildkorridore. Dazu gehört - ganz wichtig für unsere Kinder und Schüler - die Umweltbildung. Dazu gehört natürlich auch die weitere Sicherung unserer Natura-2000-Gebiete. Das Ganze wird auf 14 konkrete Maßnahmen heruntergebrochen.

Nun kann man sicherlich in diesem Haus Einigkeit darüber feststellen, dass uns Biodiversität, der Erhalt und der Schutz der Artenvielfalt gemeinsam am Herzen liegen. Uneinig sind wir darüber: Wie kommen wir dorthin? Auch die Frage ist zu erörtern: Brauchen wir eine parallele Strategie oder brauchen wir im Rahmen der Erarbeitung der Nachhaltigkeitsstrategie genau auf die Biodiversität abgestellte Maßnahmen und dafür ein besonderes Augenmerk?

Vor diesem Hintergrund sollten wir Ihren Antrag in den Fachausschuss überweisen. Wir gehen davon aus, dass wir in Kürze auch die Eckpunkte für die Nachhaltigkeitsstrategie erhalten. Dann werden wir diese daraufhin überprüfen, ob der Biodiversität genügend Raum gegeben worden ist. Wir müssen dann gegebenenfalls im Rahmen der Eckpunkteerarbeitung noch einmal nachlegen, falls es nicht so sein sollte. Deshalb bitte ich das Haus, diesen Antrag in den Fachausschuss zu überweisen, um uns noch einmal darüber zu verständigen, wie viel Berichte wir in der Zwischenzeit erhalten wollen oder ob uns die Zielmarke 2012 ausreicht. Wir legen noch einmal ein Augenmerk auf die Eckpunkte der Nachhaltigkeitsstrategie, die uns in Kürze erreichen werden. - Ich danke Ihnen.

(Beifall SPD sowie vereinzelt DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Gregor-Ness. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Fraktion der CDU fort. Der Abgeordnete Dombrowski hat das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Kollege Jungclaus hat auf den aktuellen Anlass im japanischen Nagoya bereits hingewiesen. Es ist durchaus positiv zu werten, dass man sich in Japan auf ein ambitioniertes Ziel für die biologische Vielfalt geeinigt hat und bis 2020 alle Staaten wirksame Maßnahmen ergreifen wollen, um den Verlust der biologischen Vielfalt zu stoppen. Ob das gelingen wird, können wir natürlich noch nicht sagen. Selbst in Europa haben wir das ursprüngliche Ziel, bis 2010 den Verlust der Arten und Lebensräume zu stoppen, leider nicht erreicht, obwohl der Aktionsplan der Europäischen Union zur Biodiversität vorlag und 150 vordringliche Handlungsmaßnahmen darin festgeschrieben waren.

Ich denke aber, dass uns dieses Beispiel eine Warnung sein sollte. Wir sollten nicht dem Irrglauben unterliegen, dass einzig und allein durch die Existenz einer Strategie zum Schutz der biologischen Vielfalt der Artenverlust und der Verlust von Lebensräumen zu stoppen sind.

Allerdings möchte ich auch nicht verhehlen, dass eine Strategie grundsätzlich einen konkreten Rahmen bildet, um politische und gesellschaftliche Handlungsfelder und greifbare Maßnahmen besser auf- und miteinander abzustimmen, ohne dabei das Ziel aus den Augen zu verlieren.

Nicht ohne Grund hat die Bundesregierung deshalb 2007 die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt verabschiedet und 16 konkrete Aktionsfelder sowie 330 Ziele und 430 akteursbezogene Maßnahmen an diese Strategie geknüpft. Viele dieser Maßnahmen richten sich direkt an Länder und Kommunen.

Meine Damen und Herren! Brandenburg ist in den letzten Jahren keineswegs untätig geblieben. Da schließe ich mich meiner Kollegin Gregor-Ness vollständig an. Wir haben am 9. September die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Kenntnis genommen. In der Beantwortung auf Frage 9 - auch diese war eben schon Thema - ist einiges ausgeführt worden. Bereits damals hatte ich in der Debatte darauf hingewiesen, dass Bran

denburg mit den umfangreichen Schutzgebietsausweisungen und seinen 15 Großschutzgebieten zum Beispiel im bundesweiten Vergleich hervorragend aufgestellt ist und es natürlich immer weiteren Handlungsbedarf gibt.

Meine Damen und Herren! Ich halte es deshalb vor diesem Hintergrund für wichtiger, die in Brandenburg begonnenen Maßnahmen auch in Zukunft ambitioniert umzusetzen und derzeit von der Erstellung einer Landesstrategie zur Umsetzung der nationalen Biodiversitätsstrategie abzusehen. Deshalb liegt Ihnen auch der gemeinsame Entschließungsantrag von CDU und FDP vor. Der weitere Werdegang dieses Entschließungsantrages ist natürlich klar: Weil der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an den Fachausschuss überwiesen ist, wird dieser hier nicht behandelt. Aber es ist unserem Petitum und Anliegen auch damit Rechnung getragen, wenn wir in Fachberatungen gemeinsam weiter am Erfolg arbeiten können. Lassen Sie mich daher abschließend noch einen letzten Hinweis geben. Die Landesregierung hat in der Beantwortung der Großen Anfrage deutlich gemacht, dass sie bis Ende 2012 einen Bericht zur Umsetzung der nationalen Biodiversitätsstrategie in Brandenburg vorlegen wird.

Mit unserem Antrag wollen wir Sie, Frau Ministerin, bitten, dem Landtag bis Ende 2011 einen Zwischenbericht vorzulegen, der frühzeitig neben den Erfolgen auch mögliche Defizite diese wird es ja geben - bei der Umsetzung in Brandenburg benennt. Dieser Zwischenbericht könnte dann die fachliche Grundlage sein, um zu gegebener Zeit erneut zu entscheiden, ob wir in Brandenburg tatsächlich eine landeseigene Strategie zur Umsetzung der MBS benötigen oder nicht. Meine Fraktion wird deshalb bei dem Überweisungsantrag, den Sie gestellt haben, mitstimmen, und wir hoffen auf gute Beratungen in den Ausschüssen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall GRÜNE/B90)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Dombrowski - Für die Fraktion DIE LINKE spricht die Abgeordnete Steinmetzer-Mann zu uns.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die UN-Konvention zur Biologischen Vielfalt aus dem Jahr 2002 hatte zum Ziel, das Artensterben bis zum Jahr 2010 deutlich zu verringern.

„... wir wissen, dass wir weltweit in der EU und auch in Deutschland das 2010-Ziel zur biologischen Vielfalt verfehlt haben.... Wir haben es bisher nicht geschafft, den Verlust der biologischen Vielfalt entscheidend zu verlangsamen oder gar eine Trendwende herbeizuführen.“

Dieses Eingeständnis gab der Bundesumweltminister persönlich.

Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Kosten des Verlustes an biologischer Vielfalt sind immens. Der Erhalt der biologischen Vielfalt ist zusammen mit der Bewältigung des Klimawandels die zentrale finanzielle Herausforderung des 21. Jahrhunderts. Gesellschaftliches Engagement und der ehrenamt

liche Naturschutz sind dabei unverzichtbare Bausteine für die Biodiversität.

Meine Damen und Herren! Dass Ökologie und Ökonomie keine Gegensätze sind, sondern gemeinsam eine lebenswerte Zukunft gestalten können und müssen, zeigt eine Brandenburger Initiative, die erst vor zwei Tagen eine Fortsetzung erhalten hat: die Umweltpartnerschaft Brandenburg. Wie wichtig und zukunftsweisend diese Initiative ist, zeigen die Ergebnisse der Studie „Die Ökonomie der Ökosysteme und Biodiversität“, und ich sage sehr deutlich: Der ökonomische Wert der Leistung der Natur, die wirtschaftlichen Schäden von Ökosystemen und die Kosten des Nichthandelns - all das hat diese Studie offengelegt. Daran zeigt sich, dass der wirtschaftliche Wert der Leistung der Ökosysteme für die Gesellschaft viel höher ist, als Naturwissenschaftler und Ökonomen bisher eingeschätzt haben. Einige Zahlen dazu hatte ich bereits in der Septemberdebatte zur Großen Anfrage zum Thema Biodiversität erwähnt.

Dieses Kosten-Nutzen-Verhältnis von 1 : 100 finden Sie sonst bei keiner Wertanlage der Welt. In Japan, das sagten meine Vorredner bereits, haben sich die Vertreter auf wirklich ambitionierte Ziele verständigt. Dazu zählt unter anderem, dass artengefährdende Subventionen abgeschafft werden sollen. Dem WWF zufolge fließen jährlich weltweit 670 Milliarden Euro in Branchen, die einen großen Anteil an der Naturzerstörung haben. Auch hier vor Ort hat das Konsequenzen, zum Beispiel, dass bei der zukünftigen Ausgestaltung der Agrarförderung der Schutz der biologischen Vielfalt stärker als bisher zu berücksichtigen ist. Der Ökolandbau trägt ebenfalls zur Artentvielfalt bei, indem zum Beispiel auf Gentechnik und Monokulturen verzichtet wird.

Im September sagte ich bereits, dass ich mir sehr wohl wünsche, dass wir im Parlament und in den Ausschüssen diesem Thema mehr Zeit und Raum geben. Ihr strategisches Herangehen, verehrte Damen und Herren von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ist grundsätzlich richtig und sinnvoll. Da aber, wie meine Kollegin Frau Gregor-Ness bereits sagte, in Kürze die Eckpunkte der Landesstrategie zur Nachhaltigkeit vorliegen, wäre ich sehr für eine Prüfung, ob das Thema in diesem Rahmen aufgenommen werden kann. Deshalb bin ich froh, dass Ihr Antrag vorliegt und wir uns in den Ausschüssen und Fraktionen intensiv damit auseinandersetzen können. - Danke.

(Beifall DIE LINKE und vereinzelt SPD)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Steinmetzer-Mann. - Wir kommen nun zur Fraktion der FDP. Der Abgeordnete Beyer hat das Wort.

Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir freuen uns, dass die Kolleginnen und Kollegen der Grünen-Fraktion das Thema der Biodiversität nun schon zum zweiten Mal in schneller Folge zum Gegenstand einer Beratung in diesem Hohen Hause machen, auch wenn wir die Intentionen des Antrags nicht in allen Details teilen.

Es ist im Wesentlichen ein Punkt, an dem sich Ihr Antrag vom Entschließungsantrag von CDU und FDP, auch wenn wir ihn heute nicht weiter behandeln werden, nicht grundsätzlich, aber doch sichtbar unterscheidet. Da ist zum einen die berechtigte Frage, ob für die Umsetzung der nationalen Biodiversitätsstrategie eine eigene Landesstrategie nötig ist oder ob wir die Inhalte der Strategie auch im Rahmen der bestehenden Gesetze und Verordnungen umsetzen können.

Ich kann Ihre Forderung nach Erstellung einer eigenen Landesstrategie durchaus verstehen. Wer möchte nicht von sich aus sagen, dass er Initiator einer eigenen Landesstrategie zur biologischen Vielfalt ist? Trotzdem ist der Vorschlag nicht zu Ende gedacht. Das Erarbeiten einer Strategie bzw. eines Bundesprogramms ist das eine, die Umsetzung der in ihr verankerten Inhalte das andere.

Genau diese Umsetzung erfordert ohnehin eine Anpassung der bestehenden Gesetze und gegebenenfalls Verordnungen. Das bedeutet, dass das, was Sie in der Landesstrategie niederschreiben möchten, auch gleich auf Gesetzes- und Verordnungswege erledigt werden kann. Dieser Weg ist direkter, spart Zeit und spart Kosten.

Meine Fraktion hält grundsätzlich nichts davon, dass wir in Brandenburg zusätzlich zu einer Bundesstrategie, an der sich Brandenburg bereits beteiligt hat und die tatsächlich auch eine gute Strategie ist, jetzt auch noch mit einer eigenen Landesstrategie aufwarten, die sich womöglich nur in Nuancen von der des Bundes unterscheidet und deren Erarbeitung weitere wertvolle Personalkapazitäten bindet.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich auf einige wenige Einzelheiten unseres gemeinsamen Entschließungsantrages eingehen. Wir erwarten von der Landesregierung, dass sie sich aktiv in die Erarbeitung eines Bundesprogramms zur biologischen Vielfalt einbringt. Wir unterstützen diesen Prozess und reichen ihr hierfür die Hand. Wir stellen auch das von der Regierung veranschlagte Zeitfenster bis 2012 nicht infrage. Wir erwarten aber auch, dass die Landesregierung in den Beratungen zum Bundesprogramm Biologische Vielfalt deutlich macht, dass die Stärkung der Artenvielfalt in unserem Lande wie auch global ohne die Weiterentwicklung und den Ausbau der Bildung für nachhaltige Entwicklung undenkbar ist.

Das Ziel der FDP-Fraktion ist es daher, dass durch neue Projekte und Initiativen die Kompetenzen der Bürger in Umweltthemen gestärkt und insbesondere die außerschulische Bildung für nachhaltige Entwicklung gefördert wird. Wir wünschen uns, dass dieser Punkt nicht nur in einem Satz Eingang in das Bundesprogramm findet, sondern als Kernstück zur Sicherung der Artenvielfalt verstanden wird.

Ferner sagen wir deutlich: Wenn die Umsetzung der Biodiversitätsstrategie in Brandenburg erfolgreich verlaufen soll, dann gehört hierzu auch die Expertise des Parlaments. Aus diesem Grund beantragen wir, dem zuständigen Umweltausschuss eine jährliche Berichterstattung zu den Aktivitäten der Landesregierung im Rahmen der Erarbeitung des Bundesprogrammes Biologische Vielfalt vorzulegen und die Parlamentarier darüber hinaus bis Ende des kommenden Jahres über den Stand der

Umsetzung zu unterrichten. Über diesen Punkt werden wir uns im Ausschuss entsprechend unterhalten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was meine Fraktion bei der Erarbeitung und Weiterentwicklung der Brandenburger Energiestrategie wiederholt vorgetragen hat, soll, ja muss auch bei der Umsetzung des Maßnahmenpakets zum Erhalt der biologischen Vielfalt enthalten sein. Wir benötigen den Dreiklang aus Ökologie, Ökonomie und sozialer Verantwortung, insbesondere im Hinblick auf die zukünftigen Generationen. Wir haben hier ganz besonders die Brandenburger Großschutzgebiete im Blick, die bereits heute die Zentren der Artenvielfalt sind und dieses auch in Zukunft bleiben sollen. In diesem Sinne werbe ich für die Überweisung in den Ausschuss und freue mich auf die mit Sicherheit produktiven Debatten. - Vielen Dank.

(Beifall FDP und CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Beyer. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Landesregierung fort. Frau Ministerin Tack hat das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ein herzliches Dankeschön, dass es einen Schulterschluss zwischen allen Fraktionen im Interesse des Schutzes und der Entwicklung der Artenvielfalt auch in Brandenburg gibt.

Ich finde es sehr gut, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN diesen Antrag gestellt hat. Er kommt zu einer Zeit das ist sicherlich kein Zufall, sondern steht damit im Zusammenhang -, in der die internationale Staatengemeinschaft im japanischen Nagoya die vielleicht längst fällige Trendwende zum Schutz der biologischen Vielfalt eingeleitet hat; zumindest lauten die Stimmen weltweit, dass die Beschlussfassung in Nagoya ein Erfolg war.

Die 10. UN-Konferenz zum Schutz der biologischen Vielfalt fasste Beschlüsse in drei zentralen Bereichen. Zum einen beschlossen die Teilnehmer eine neue Zielsetzung und eine ambitionierte Strategie für den globalen Schutz der biologischen Vielfalt - bis 2020 eine große Herausforderung. Sie stellten zum Zweiten verbindliche Finanzierungsziele für deren Umsetzung auf, was ganz maßgeblich ist; auch das hat hier schon eine Rolle gespielt. Drittens verabschiedeten sie international verbindliche Regelungen für den Zugang zu genetischen Ressourcen und die gerechte Gewinnaufteilung aus der Nutzung. Ich glaube, das ist ein Riesenschritt im Vergleich zu dem, was bisher geregelt war. Mit ihren Beschlüssen hat die Weltgemeinschaft die Richtung der internationalen Politik zum Schutz der biologischen Vielfalt für die nächsten zehn Jahre vorgegeben. Sie müssen jetzt - Sie haben es beschrieben - mit Leben erfüllt werden.

Meine Damen und Herren, was bedeutet das für Brandenburg? Als wir uns hier Anfang September im Zusammenhang mit der Großen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ausführlich mit diesem Thema befasst haben, habe ich den Standpunkt der Landesregierung noch einmal deutlich ge

macht, den ich heute erneut ausdrücklich unterstreichen will: dass sich die Landesregierung nämlich der Aussage der EU und auch der Bundesregierung anschließt, dass der Verlust der biologischen Vielfalt neben dem Klimawandel zu den dringlichsten globalen Politikfeldern und damit zu den zentralen Herausforderungen unserer Zeit zählt.

Ich habe damals deutlich gemacht, dass Brandenburg für einige Lebensräume und -arten internationale Verantwortung trägt. Ich möchte ins Gedächtnis rufen, dass unsere mitteleuropäischen Rotbuchenwälder wie der Grumsin in der Biosphäre Schorfheide Chorin ein gutes Beispiel für ein einzigartiges Naturerbe sind, das es in dieser Form nirgendwo sonst gibt. Wir haben hier wirklich etwas vorzuweisen; die Kollegen haben es schon benannt.

Die Landesregierung hat sich darauf verständigt, die nationale Strategie der Bundesregierung von 2007 mit landesspezifischen Maßnahmen umzusetzen. Das ist jetzt unsere Aufgabe. Dabei wollen wir gern auch das Programm der Bundesregierung nutzen, das sie nämlich auflegt: das Bundesprogramm Biologische Vielfalt. Es ist leider nur mit 15 Millionen Euro ausgestattet, was bei 16 Bundesländern nicht sehr üppig ist. Wir haben morgen Umweltministerkonferenz, und es gibt Anträge aus den Bundesländern an die Bundesregierung, hier mehr an finanziellen Leistungen einzustellen, um die ambitionierten Zielsetzungen auch finanziell umsetzen zu können.

Wir haben im Zusammenhang mit der Umsetzung landesspezifischer Maßnahmen unsere Maßnahmen im Einzelnen genannt. Sie reichen - ich will in aller Kürze daran erinnern - von der Sicherung des Netzes Natura 2000 bis zur Gewässerrenaturierung und Hochwasservorsorge, vom Aufbau eines Biotopverbundes, einschließlich Grünbrücken, bis zur Einrichtung von Wildnisflächen, insbesondere auf ehemaligen Truppenübungsplätzen. Die Stärkung der Großschutzgebiete, der weitere konsequente Aufbau des Naturtourismus und auch die Fortentwicklung und Unterstützung der Umweltbildung - uns liegt besonders am Herzen, Kollege Rupprecht, die Umweltbildung zu stärken; er hört gerade nicht zu, macht das aber; wir haben eine gute Verabredung zur Qualifizierung des Aktionsprogramms - sind Bestandteil des Maßnahmeplans, auf den wir uns verständigt haben. Die Arbeiten sind in vollem Gange.

Ich will noch das sehr gute Beispiel Moorschutz anführen. Am 5. November fand an der Hochschule für nachhaltige Entwicklung in Eberswalde - einige von Ihnen waren dabei - ein Symposium mit Teilnehmern aus Wissenschaft, Politik und Verwaltung statt. Es wurden Eckpunkte eines umsetzungsorientierten Moorschutzprogramms vorgestellt, das Schutz und Nutzung miteinander verbindet, denn das ist unsere Zielstellung. Dies werden wir in unserer vielfältigen Arbeit berücksichtigen. Wir setzen dabei auf die konstruktive Zusammenarbeit zwischen Wasserwirtschaft und Land- und Forstwirtschaft. Die Kollegen sind ebenfalls gerade nicht hier, wir behalten es aber im Hinterkopf.

Sehr verehrte Damen und Herren! Mir liegt sehr viel daran, ein umsetzungsorientiertes Maßnahmeprogramm zum Schutz der biologischen Vielfalt auf den Weg zu bringen. Wir haben uns dazu ausgetauscht. Deshalb halte ich es für einen guten Vorschlag, den Antrag in den Ausschuss zu überweisen. Wir haben dort die Chance, gemeinsam öffentliche Debatten zu führen und Anhörungen mit den Experten, Umwelt- und Naturschutz

verbänden, auch mit dem Beirat für nachhaltige Entwicklung durchzuführen. Ich möchte Ihnen auch vorschlagen - damit wir nicht alles am grünen Tisch beraten -, uns das eine oder andere Mal auf Exkursion ins Land zu begeben, denn da findet Artenvielfalt statt. - Vielen Dank.