Das mache ich gerne, Ihnen das noch einmal zu verdeutlichen. Die Stadt Potsdam hat in Verantwortungnahme durch die Baubeigeordnete einen Brief an das Umweltministerium, an den zuständigen Abteilungsleiter im Umweltministerium, geschrieben, das war im September 2005. Der Kollege Abteilungsleiter hat sich dann noch einmal an die BImA, also an den Bund, gewandt, wo die Flächen verwaltet worden sind. Im Oktober 2005 gab es dann eine Absage von der BImA. Die Stadt wollte ja ausdrücklich immer wissen: Welche Grundstücke sind es, welche stehen zur Verfügung? Das ist von der BImA abschlägig beschieden worden.
Frau Ministerin, Sie hatten erwähnt, dass das Land Brandenburg in einem Schreiben im Dezember 2004 grundsätzlich die Bereitschaft erklärt hat, die Grundstücke zu übernehmen, diese aber auch an eine Reihe von Bedingungen geknüpft hat und im gleichen Schreiben auch um die unentgeltliche Überleitung der Grundstücke in und um Westberlin bat. Können Sie bestätigen, dass in dem Antwortschreiben, ich glaube, aus dem Februar 2005, der Bundesminister zum einen gesagt hat, dass die Übertragung unter den Bedingungen, die das Land Brandenburg daran geknüpft hat, definitiv nicht möglich sei, und auch, dass eine unentgeltliche Überlassung der Mauergrundstücke in und um Westberlin aus haushalterischen Gründen nicht möglich sei?
Ich kann Ihnen in der Sache bestätigen, dass der Bundesminister diese skizzierten Maßgaben, die die Brandenburger Regierung formuliert hat, nicht mitgetragen hat, die hat er abgelehnt. Das andere ist so, wie ich es dargestellt habe. Es sollte um die unentgeltliche Abgabe dieser Grundstücke in und um Berlin am Mauerstreifen gehen. Das ist aber aufgrund des Einspruchs von Sachsen gescheitert.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Wir kommen zur Dringlichen Anfrage 30 (Verkauf der Liegenschaft Krampnitz), gestellt vom Abgeordneten Burkardt. Herr Burkardt, Sie haben das Wort.
Im Moment ist es äußerst spannend, Zeitung zu lesen, man erfährt jeden Tag Neues zum Thema Krampnitz und BBG,
wo man sich eigentlich Antworten der Landesregierung wünschen würde. So hat auch der Finanzminister in der Sitzung des Haushaltskontrollausschusses nicht darüber berichtet, dass ein Teil der verkauften Liegenschaften Krampnitz wieder rück
abgewickelt wurde, zurückgekauft wurde. Laut seiner Pressesprecherin hat er das deswegen nicht getan, weil er von den Abgeordneten nicht danach gefragt worden sei. Die Beihilfe des Ministerpräsidenten lautet, der Minister könne nicht alles auf dem Schirm haben.
Ich frage deshalb die Landesregierung noch einmal förmlich: Weshalb hat der Finanzminister die Abgeordneten in der Sitzung des Haushaltskontrollausschusses am 2. September nicht über diesen Sachverhalt informiert?
Vielen Dank, Herr Burkardt. Der Minister der Finanzen wird die Antwort geben. Herr Minister, Sie haben das Wort.
Das war deswegen, weil ich mich auf die Beantwortung der mir gestellten Fragen konzentriert habe. - Danke schön.
Vielen Dank, Herr Minister. - Wir sind damit mit den Dringlichen Anfragen am Ende und kommen zur Fragestunde. Ich erteile der Abgeordneten Lehmann das Wort. Sie stellt die Frage 313 (Nicht-ärztliche Praxisassistentinnen [Gemeinde- schwestern]).
Eine ähnlich lautende Frage wird die Abgeordnete Schier stellen, und wir können diese Fragen gemeinsam beantworten lassen. Frau Abgeordnete Lehmann, Sie haben das Wort.
Ich möchte anmerken, dass ich die Frage gemeinsam mit meinem Kollegen Werner-Siegwart Schippel stelle. Mit Schreiben vom 7. Juli 2010 teilt die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg dem Medizinischen Zentrum Lübbenau mit, dass die beiden Gemeindeschwestern aller Voraussicht nach über den 31. Dezember 2010 hinaus nicht weiter finanziert werden können. Als Begründung gibt die KVBB an, dass der Bereich Calau nicht mehr als unterversorgte Region geführt wird.
Wir fragen die Landesregierung: Welche Möglichkeiten sieht sie, sich künftig für den Weiterbestand der nicht-ärztlichen Praxisassistenten einzusetzen?
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Lehmann. - Das Wort erhält die Abgeordnete Schier, die die Frage 314 (Nicht-ärztliche Praxisassistentinnen) stellt.
Meine Frage hat den gleichen Sachverhalt zur Grundlage. In der schriftlichen Fassung ist vom Medizinischen Zentrum Lübben die Rede; es geht jedoch um das Medizinische Zentrum Lübbenau. Ich möchte die Frage erweitern. Die Ärzte tragen die Kosten für die Ausbildung der Praxisassistentinnen in Höhe von 4 500 Euro. Derzeit ist die Situation so, dass ein Arzt im
Altkreis ausbildet, obwohl die Kassenärztliche Vereinigung keine Übernahme der Praxisassistentinnen in Aussicht stellt.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Schier. Die Ministerin für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz wird antworten.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Lehmann, Frau Schier, Herr Schippel, das Modellprojekt Gemeindeschwester war hier schon des Öfteren Thema. Wir hatten uns darauf verständigt, dieses Modellprojekt einzuführen und zu erproben, weil es eine sinnvolle Unterstützung der Brandenburger Hausärzte ist.
Das von Ihnen angesprochene Problem trifft ausschließlich auf das Medizinische Zentrum in Lübbenau im Altkreis Calau zu; alle anderen Gemeindeschwestern in den Landkreisen sind dieser Situation nicht ausgesetzt. Sie wissen, dass das Projekt vom KV-Bund und dem Spitzenverband der Krankenkassen aufgelegt worden ist und insofern in Bundesverantwortung liegt. Wir haben eine Delegationsvereinbarung dazu, und sie beinhaltet in diesem Sinne ist das Projekt überführt worden -, dass die Gemeindeschwestern in unterversorgten Regionen bzw. von Unterversorgung bedrohten Regionen oder wenn ein zusätzlicher lokaler Versorgungsbedarf entstanden ist, eingesetzt werden können. Wir erachten diese Einschränkung als nicht sinnvoll, denn die Statistik ist die eine Seite, die Zusammenarbeit mit den Hausärzten und die konkrete Versorgung bzw. die Betreuung der Patienten vor Ort eine andere.
Ich halte die Einschränkung für nicht sachgemäß; sie ist im Grunde auch Dreh- und Angelpunkt bzw. die Ursache für die schwierige Situation in Lübbenau. Es ist festgestellt worden, dass der ehemalige Altkreis Calau laut Statistik 2009 nicht mehr von Unterversorgung bedroht ist. Das Medizinische Zentrum konnte die Leistungen der Gemeindeschwester aufgrund einer befristeten Genehmigung der KV, die an die Weiterbildung gekoppelt war, abrechnen; diese läuft aber zum Ende des Jahres 2010 aus. Ich will die Zusammenhänge deutlich machen und zum Ausdruck bringen, dass wir uns bemühen, dass dies nicht geschieht. Die KV befürchtet, dass die Versorgung im Falle des Auflaufens nicht mehr gewährleistet ist. Wir wollen, dass die Gemeindeschwester im Altkreis Calau eine Zukunft hat. Deswegen habe ich mich an den Bundesgesundheitsminister gewandt mit der Bitte, diesbezüglich endlich aktiv zu werden. In dieser Angelegenheit muss es eine konkrete regionale Untersetzung geben. Die Antwort dazu steht noch aus. Er hat uns aber mitgeteilt, er werde das Modellprojekt evaluieren lassen, aber eine konkrete Entscheidung haben wir damit leider noch nicht in der Hand. Die AOK Berlin-Brandenburg und die Brandenburger KV arbeiten gegenwärtig daran, ein Projekt speziell für Brandenburg aufzulegen.
Es ist verabredet, das Problem in Calau in den Blick zu nehmen. Noch in dieser Woche wird ein Gespräch dazu stattfinden.
Frau Schier hatte das Problem mit der Qualifizierung angesprochen. Ich gehe davon aus, dass jede Qualifizierung von einem speziellen persönlichen Nutzen ist. Wenn es uns gelingt, das Problem zu lösen und die Gemeindeschwester künftig einzusetzen und weiterzuqualifizieren, wäre es kein finanzieller Verlust.
Danke für die umfassende Antwort, Frau Ministerin. Sie haben die Definition „unterversorgte Gebiete“ und „von Unterversorgung bedrohte Gebiete“ angesprochen. Sie sind darauf eingegangen, wie sich die Regionen definieren und dass es dafür die sogenannte Bedarfsrichtlinie gibt. Wir wissen, dass der derzeitige Bedarf nicht realistisch ermittelt ist, denn die Patientenstruktur ist darin nicht berücksichtigt. Der Gemeinsame Bundesausschuss arbeitet längst an diesem Thema. Ist Ihnen eine Zeitschiene bekannt, wann der Gemeinsame Bundesausschuss zu einem Ergebnis kommen wird? Denn das wäre die Chance für den Weiterbestand der Gemeindeschwester.
Nehmen wir einmal die negative Variante an, der Bedarf für die Region Calau ändert sich nicht. Könnten Sie sich vorstellen, das ehemalige Modellprojekt in Brandenburg als Konsultationsstützpunkt zu etablieren?
Letzteres kann ich mir vorstellen. Wir sind in dieser Woche nicht nur mit der AOK und der KV, sondern auch mit der Geschäftsführerin des Medizinischen Zentrums in Lübbenau im Gespräch. Über Ihre Idee kann man nachdenken; ich halte sie für gut.
Die Gesundheitsministerkonferenz hat am 1. Juli dieses Jahres bekräftigt, dass neue Entscheidungsgrundlagen geschaffen, also nicht mehr die Altkreise, sondern kleinere Einheiten als Bezugsbasis für die Entscheidung herangezogen werden sollen. Das ist in Arbeit, aber es gibt vom Bundesgesundheitsminister noch keine klare Ansage, in welcher Form das erfolgen soll, und auch keine Entscheidung von Regierung und Bundestag. Die damit im Zusammenhang stehende Frage, wann er sich zum Modellprojekt entscheiden wird, ist leider offen. Ich werde nachfragen.
Sie haben sich in Ihrer Antwort dankenswerterweise sehr auf Lübbenau bezogen. Ich denke, das Problem gibt es landesweit. Wenn die Ärzte ihre Gemeindeschwestern qualifizieren, können sie mehr Patienten annehmen, und dann geht es quasi nicht mehr ohne die Gemeindeschwester. Wenn dann festgestellt wird, dass ein Gebiet nicht mehr unterversorgt ist, dann meine ich, ist das die Stelle, an der man ansetzen muss. Ich bitte Sie sehr herzlich, mit der Kassenärztlichen Vereinigung und der AOK ins Gespräch zu kommen. Wann wird mit einer Entscheidung des Bundesausschusses zu rechnen sein?
Die Frage ist eben leider offen. Wir können den Bundesausschuss da wenig beeinflussen. Deshalb habe ich mich auf die
Gesundheitsministerkonferenz vom 1. Juli bezogen, auf der alle maßgeblichen Beschlüsse gefasst worden sind, die nun umgesetzt werden müssen.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Wir kommen zur Frage 315 (Geplante Kürzung der Rücklagen der Hochschulen) , gestellt vom Abgeordneten Görke.
Die Landesregierung hat in ihrem Eckwertebeschluss für den Haushalt 2011 vorgesehen, dass eine Zuführung in Höhe von 10 Millionen Euro an den Landeshaushalt 2011 aus der Landesmittelrücklage der Hochschulen erfolgen soll. Medienberichten zufolge soll ein Gutachten, welches von der Landesrektorenkonferenz in Auftrag gegeben worden ist, zu dem Schluss gekommen sein, dass der geplante Rückgriff auf die Rücklagen der Hochschulen gegen die verfassungsrechtlich garantierte Finanzautonomie der Hochschulen verstoßen soll.
Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie die Rechtsauffassung, die im genannten Gutachten vertreten wird?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Görke, wir haben uns am gestrigen Tag ausführlich und intensiv mit der Frage der Hochschulrücklagen befasst.
Ich verzichte darauf, das Vorgehen der Landesregierung noch einmal ausführlich inhaltlich zu begründen. Mir ist das Gutachten, auf das Sie sich beziehen, bekannt. Die Juristen meines Hauses haben sich damit eingehend befasst und bleiben bei ihrer Meinung, nach der die geplante Teilentnahme rechtmäßig ist. Wenn das nicht so wäre, würden wir im Haushaltsplanentwurf nicht vorschlagen, die Rücklage zu entnehmen; denn die Landesregierung wird natürlich nicht sehenden Auges unrechtmäßige Haushaltspläne aufstellen.
Wir haben es hier mit dem nicht seltenen Fall zu tun, dass in einer Rechtsangelegenheit unterschiedliche Rechtsauffassungen vertreten werden. Damit mussten wir in der Vergangenheit leben und werden wir auch in Zukunft leben müssen.
Ich denke, die Fragestunde des Landtages ist nicht der richtige Ort für eine juristische Fachdiskussion; diese sollten wir im Ausschuss führen. - Danke.
Frau Ministerin, kann ich Ihrer Antwort entnehmen, dass Sie es begrüßen würden, wenn im Ausschuss beide unterschiedlichen Positionen vorgetragen und den Abgeordneten zur Diskussion gestellt würden?
Das ist Sache der Haushaltsdebatte, und es ist auch die Autonomie des Ausschusses, was sich dieser auf die Tagesordnung setzt. Mehr kann ich dazu nicht sagen, denn sonst würden Sie sicherlich wieder klagen, dass ich in die demokratische Verfasstheit des Parlaments eingreifen würde.