Protocol of the Session on September 9, 2010

(Frau Lehmann [SPD]: Aber nicht befriedigend!)

Danke, Herr Minister. Es gibt Nachfragebedarf bei beiden Fragestellern. Das Fragerecht geht zunächst an den ersten Fragesteller, Herrn Dr. Bernig, danach an Frau Melior.

Herr Minister, Sie sagten eben, der Alternativvorschlag komme zu spät. Ich habe die Nachfrage: Wenn die Stadt Werder diesen Alternativvorschlag im vergangenen Jahr in einem ordentlichen planungs- und baurechtlichen Verfahren eingebracht hätte, hätte er dann eine Chance gehabt?

Ich habe gestern den Parlamentarischen Abend genutzt, um wie sich das gehört - mit Abgeordneten zu sprechen. Da war dies natürlich auch Thema. Ich habe mit dem Abgeordneten Senftleben gesprochen, der auch kommunalpolitisch tätig ist. Er hat mir bestätigt, ein ähnliches Verfahren durchlaufen zu haben. Da wurde gemeinsam nach Alternativstandorten gesucht. Weil rechtzeitig die entsprechende Information vom Bürgermeister, er ist nach meiner Kenntnis ehrenamtlich tätig, an die Bürger gegangen ist, hat man sie gefunden.

Das wäre mit Sicherheit zu prüfen gewesen, bevor man dieses gemeindliche Einvernehmen erteilt. Ob das dann dieser Alternativstandort gewesen wäre, ist eine ganz andere Frage. Ich habe ja auch mehrere Gründe genannt, die für diesen Standort, der jetzt

gewählt worden ist, den Ausschlag gegeben haben, weil es eine Bundesliegenschaft betrifft und die ganze Erschließungsfrage.

Mir liegt weiterhin ein Schreiben der Stadt Werder vom 6. September 2010 vor; es ist an das Ministerium des Innern gerichtet. Es wäre sicherlich besser gewesen, wenn man das alles vor einem Jahr diskutiert und die Bürger in dem Ortsteil der Stadt Werder entsprechend informiert hätte. - Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Minister. - Frau Abgeordnete Melior hat ihre Nachfrage zurückgezogen. Die Frage von Herrn Genilke kann ich leider nicht zulassen, weil sie nicht zum richtigen Zeitpunkt gestellt wurde.

Wir kommen demzufolge zur Dringlichen Anfrage 28 (Ver- längerung der Laufzeiten der Atomkraftwerke), gestellt von der Abgeordneten Steinmetzer-Mann.

Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat am letzten Wochenende die Laufzeitverlängerung von deutschen Atomkraftwerken beschlossen. Die Atommeiler sollen im Schnitt zwölf Jahre länger am Stromnetz bleiben. Ältere Meiler sollen acht Jahre, jüngere 14 Jahre länger laufen. Tatsächlich können die Meiler auch noch länger laufen. Das liegt daran, dass die Reaktoren zwischendurch immer einmal stillstehen. Zudem können von stillgelegten AKWs Reststrommengen auf jüngere Meiler übertragen werden.

Ich frage die Landesregierung: Welche Auswirkungen sieht die Landesregierung auf die Energiestrategie hier in Brandenburg durch den von der Bundesregierung getroffenen Beschluss zur Verlängerung der Laufzeiten von AKWs?

Vielen Dank, Frau Steinmetzer-Mann. Die Antwort wird vom zuständigen Minister, Herrn Christoffers, gegeben.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Kollegin, am 06.09.2010 haben das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesumweltministerium die Eckwerte des Energiekonzepts der Öffentlichkeit übergeben. Bestandteil ist auch eine Verlängerung der AKW-Laufzeiten. Gegen dieses Vorhaben, gegen diese Absicht hat die Landesregierung bereits öffentlich Position bezogen und sich dagegen ausgesprochen, weil wir davon ausgehen, dass eine Verlängerung der AKW-Laufzeiten sowohl auf das Energiekonzept des Landes Brandenburg als auch grundsätzlich in der Bundesrepublik bei der Darstellung und der Weiterentwicklung von energiepolitischen Leitlinien schwerwiegende und gravierende Folgen hat.

Erstens geht es darum, dass der Bundesrat nicht beteiligt werden soll. Das halten wir für nicht verfassungskonform. Die zweite Frage, die sich unmittelbar daran anschließt, ist: Welche Auswirkungen hat die Verlängerung der Laufzeiten auf die geplante Änderung bzw. Modifizierung des Erneuerbare-EnergienGesetzes? Das ist in den Eckpunkten angeregt, allerdings noch nicht weiter ausgeführt worden. Dazu soll 2011 etwas vorliegen.

Welche Auswirkungen hat die Verlängerung der Laufzeiten auf die Schaffung eines sogenannten Kapazitätsmarktes, der in den Eckpunkten ebenfalls angeregt wird? Da geht es um die Absicherung von Grundlastfähigkeiten von Gas-Kohle-Kraftwerken. Insofern bleibt abzuwarten, wie das endgültige Energiekonzept tatsächlich aussieht.

Unmittelbare Auswirkungen auf die Ausformulierung und Weiterentwicklung unserer eigenen energiestrategischen Vorstellungen sind erst einmal nicht zu erwarten. Wir bleiben bei dem im Koalitionsvertrag definierten Ziel, Vorrang für erneuerbare Energien unter Einschluss eines Braunkohlemixes zu schaffen. Die weitere Debatte in diesem und auch im nächsten Jahr wird zeigen, welche unmittelbaren Auswirkungen eine Verlängerung von AKW-Laufzeiten hat.

Festzustellen bleibt, dass die Aufkündigung des Atomkonsenses, also die Aufkündigung des Ausstiegskonsenses, bereits jetzt dazu geführt hat, dass es eine Reihe von Unsicherheiten im Rahmen von Investitionsentscheidungen sowohl im Land Brandenburg als auch bundesweit gibt, die davon ausgegangen sind, dass es zu keiner Verlängerung der Laufzeiten kommen wird. Stadtwerke haben sich bereits öffentlich zu Wort gemeldet, auch hier in Brandenburg. Insofern sind Auswirkungen zu erwarten. Wir erwarten in bestimmten alternativen bzw. kommunalen Kraftwerksbereichen eine zurückgehende Investitionsneigung. Dort werden wir abwarten müssen, bis sich genauer quantifizieren lässt, welche unmittelbaren Auswirkungen es haben wird.

Vielen Dank, Herr Minister. Ich sehe einigen Nachfragebedarf. Zunächst erhält die Fragestellerin, Abgeordnete SteinmetzerMann, das Wort.

Herr Minister, Sie haben gerade die Stadtwerke angesprochen. Das wäre auch meine Nachfrage. Kommunen und Stadtwerke haben in der Vergangenheit in Ökostromprojekte investiert und befürchten nun Wettbewerbsnachteile. Teilen Sie diese Befürchtungen der Städte und der Stadtwerke?

Ich habe mich dazu bereits öffentlich in einer Presseerklärung positioniert, dass wir Auswirkungen auf die Wettbewerbssituation nicht nur von Stadtwerken, sondern auch von anderen Betreibern in diesem Bereich befürchten.

Die nächste Frage stellt der Abgeordnete Bretz. Bitte.

Herr Minister, gestatten Sie mir Nachfragen.

Die erste Nachfrage ist: Stimmen Sie mit mir darin überein, dass ein Grund für mögliche Investitionshemmnisse im Land Brandenburg auch der Tatbestand ist, dass die Landesregierung keine klaren Vorstellungen zu ihrer Energiepolitik hat?

Die zweite Nachfrage ist: Können Sie bitte ganz genau benennen - und ich meine mit ganz genau nicht irgendetwas, sondern

etwas Konkretes -, welche negativen Auswirkungen eine Verlängerung der Atomkraftwerkslaufzeiten um zwölf Jahre für das Land Brandenburg hat?

Meine dritte Nachfrage ist: Stimmen Sie mit mir darin überein, dass es völlig falsch wäre, so zu tun, als ob wir binnen kürzester Zeit ein vollständiges Umschwenken auf erneuerbare Energien ermöglichen können und vor diesem Hintergrund sowohl fossile Energieträger wie auch noch die Atomkraft benötigen? - Danke.

Herr Abgeordneter Bretz, es sind zwei Nachfragen in der Fragestunde möglich. Insofern haben Sie das deutlich überschritten. Herr Minister, Sie müssen nur auf zwei antworten.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Zunächst, Herr Bretz, möchte ich festhalten: In Brandenburg denkt niemand daran, ein AKW zu errichten. Ich hoffe, das bleibt auch weiter politischer Konsens.

(Beifall des Abgeordneten Bischoff [SPD])

Was die Frage ganz konkreter Auswirkungen in diesem Bereich betrifft: Wir haben die ersten Informationen. Die konnten Sie der Presse entnehmen. Es gibt eine Reihe von Investitionsentscheidungen, die jetzt möglicherweise infrage gestellt werden. Das wird gegenwärtig geprüft.

Zweitens: Sie haben den Stellungnahmen einer ganzen Reihe von Verbänden der Öffentlichkeit entnehmen können, dass diese davon ausgehen, dass ihre eigenen Enwicklungsperspektiven durch die Verlängerung von AKW-Laufzeiten negativ beeinflusst werden.

Drittens: Ich sagte in meiner Antwort, es ist unklar, was zum Beispiel die Schaffung der sogenannten Kapazitätsmärkte, die vorgesehen sind, also die Sicherung des Grundlastbereichs für die Entwicklung von Gasturbinen als auch von Kohlekraftwerken, angeht. Wir wissen nicht, ob Investoren, die beispielsweise im Bereich Kohlekraftwerke unterwegs sind, in dem Umfang bei ihren Investitionsentscheidungen bleiben werden. Ich sage zugleich: Wir haben keinen Anlass zur Vermutung, dass Vattenfall davon zurücktritt. Wir haben aber die öffentliche Debatte darüber, die Sie ja auch bereits zur Kenntnis genommen haben.

Insofern, Herr Bretz, noch einmal: Die Verlängerung der AKWLaufzeiten halte ich für einen energiepolitischen Fehler, der nicht dazu führen wird, das gemeinsam erkannte richtige Ziel, den Vorrang und schrittweisen Ausbau von erneuerbaren Energien, tatsächlich zu befördern, im Gegenteil, wahrscheinlich werden eher neue Hemmnisse in diesem Bereich aufgebaut. Darüber, dass wir uns nur einen schrittweisen Übergang vorstellen können, ich glaube, sind wir uns einig. Deswegen gibt es auch die energiepolitischen Aussagen der Landesregierung dazu.

Vielen Dank, Herr Minister. Die nächste Nachfrage stellt der Abgeordnete Vogel.

Herr Minister Christoffers, Sie hatten den Begriff Braunkohlemix angesprochen, was immer das sein mag. Aber dahinter steht ja wohl auch die Befürchtung, dass es eine Konkurrenz zwischen Braunkohle und Atomenergie im Grundlastbereich gibt. Ich möchte fragen: Kann ich Ihrer Antwort von vorhin entnehmen, dass Sie keinerlei Befürchtungen haben, dass Vattenfall die vollständige Umstellung von Jänschwalde auf CCS durch den Fortbestand der Atomenergie infrage gestellt sieht?

Herr Kollege, ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie die Frage auch an Vattenfall richten würden. Ich kann Ihnen nur sagen: Wir haben keinerlei Informationen, dass Vattenfall das Projekt infrage stellt.

Vielen Dank, Herr Minister. - Bevor wir zur nächsten Dringlichen Anfrage kommen, gibt es noch eine sehr schöne Mitteilung. Herr Prof. Dr. Michael Schierack ist heute in den Mittagsstunden Vater eines Sohnes geworden.

(Allgemeiner Beifall)

Auf diesem Wege wollen wir ihm herzliche Glückwünsche übermitteln.

Wir kommen zur Dringlichen Anfrage 29 (Unentgeltliche Übertragung von Mauer- und Grenzgrundstücken), gestellt vom Abgeordneten Dr. Scharfenberg. Herr Dr. Scharfenberg, Sie haben das Wort.

Zeitungsberichten zufolge soll im Juni 2003 der damalige Bundesfinanzminister die grundsätzliche Bereitschaft des Bundes signalisiert haben, die ehemaligen Mauer- und Grenzgrundstücke unentgeltlich den Ländern zu übertragen. Entsprechende Grundstücke im Grenzstreifen zu Berlin-West sollen in dem Angebot enthalten gewesen sein.

Ich frage die Landesregierung: Inwieweit wurden dem Land Brandenburg ehemalige Mauer- und Grenzgrundstücke zur unentgeltlichen Übertragung vom Bundesfinanzministerium angetragen?

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Diese Dringliche Anfrage wird durch das zuständige Ministerium beantwortet. Frau Ministerin Tack hat das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Dr. Scharfenberg, es trifft zu, dass der damalige Bundesfinanzminister Eichel gegenüber dem damaligen Umweltminister des

Freistaates Thüringen erstmals grundsätzlich die Bereitschaft erklärt hat, Bundesflächen des ehemaligen innerdeutschen Grenzstreifens unentgeltlich auf die neuen Länder zu übertragen, und zwar in erster Linie, um Naturschutzprojekte auf den Weg zu bringen, das sogenannte Grüne Band. Dabei ging es um Flächen, die frei von Rückerwerbsansprüchen waren und unter das Mauergrundstücksgesetz fielen. Voraussetzung allerdings war für die unentgeltliche Übertragung, dass alle betroffenen neuen Länder mit einem solchen Verfahren einverstanden sind. Das war die Grundvoraussetzung.

Das Brandenburger Umweltministerium hat das damalige Angebot zur Übernahme der Flächen, das war im Dezember 2004, angenommen und um eine Information über den genauen Flächenumfang gebeten. Gleichzeitig hat das Land Brandenburg damals deutlich gemacht, dass die Übertragung der Mauer- und Grenzgrundstücke direkt an die Stiftung NaturSchutzFonds erfolgen solle, keine Übernahme von Vermessungskosten für die Teilflächen zu tragen sind und keine Übernahme von altlastenbelasteten Flächen erfolgen solle. Im Laufe der Zeit gab es dann mehrere Briefwechsel, es ist also schon eine ordentliche Akte gewesen, bzw. Gesprächs- und Verhandlungsrunden mit den Ländern und dem Bund zur Übernahme der Flächen.

Festzustellen ist, dass es bis 2006 nicht gelungen ist, eine Einigung der neuen Bundesländer zur Übernahme der Flächen zu erreichen. Streitpunkt waren die Mauergrundstücksflächen in und um Berlin. Vor allem Sachsen wollte nicht, dass unentgeltliche Übertragungen der Flächen in und um Berlin erfolgen, da diese Grundstücke dann nicht mehr für den Verkauf zur Verfügung stünden und demzufolge auch nicht dem Mauergrundstücksfonds zugute kommen würden.

Anfang 2006 kam es unter Federführung Thüringens zum Kompromissvorschlag. Um das Projekt Grünes Band nicht zu gefährden, sollten die Bundesflächen des ehemaligen innerdeutschen Grenzstreifens unentgeltlich an die Länder übertragen werden, ohne die Mauergrundstücke in und um Berlin. So war der Kompromiss, das kann man alles nachlesen. Die Übertragung der Flächen in und um Berlin war also maßgeblich durch das Land Sachsen nicht zustande gekommen. Dem hat letztendlich neben den anderen Ländern auch Brandenburg zugestimmt. Danach wurde die Vereinbarung mit dem Bund ausgearbeitet, und das Land Brandenburg, das heißt konkret der NaturSchutzFonds, hat 41 ha Flächen im Rahmen des Projektes Grünes Band im ehemaligen Grenzstreifen erhalten. Das betrifft die Region Prignitz, nämlich den ehemaligen Grenzstreifen an der Elbe. - Vielen Dank.

Vielen Dank, Frau Ministerin. Es gibt Nachfragebedarf. Zunächst erhält der Fragesteller das Wort und danach die Abgeordnete Richstein.

Frau Ministerin, könnten Sie hier aufzeigen, ob und in welcher Form die Landeshauptstadt Potsdam Interesse an der Übernahme solcher Flächen bekundet und das Land sozusagen in einem solchen Vorgehen bestärkt hat?

Frau Ministerin, bitte.