Ich hoffe ja, dass das nicht die Beantwortung dieser schriftlichen Anfrage war, sondern dass es dazu noch eine schriftliche Antwort gibt.
Ich denke, dass gerade die Wortwahl, die wir hier vom Ministerpräsidenten im Plenum gegenüber Abgeordneten gehört haben,
sich schlichtweg nicht gehört. Aber dann brauchen wir uns auch nicht zu wundern, wenn zu anderen Anfragen oder Fra
gen, die wir haben, mit „Gaga“ geantwortet wird. Ich glaube, an den Stil müssen wir uns in Zukunft gewöhnen.
Eine Nachfrage: Ich möchte zurückkommen auf den eigentlichen Sachverhalt, nicht auf diese Anfrage, die vom Ministerpräsidenten aufgemacht wurde. Hintergrundgespräch und Dabeisein ist die eine Sache, aber dass der Regierungssprecher tatsächlich einlädt - und als solcher hat er das -, war die eigentliche Frage. Insofern frage ich: Hat der Regierungssprecher zu dem Zeitpunkt Urlaub gehabt? Welche Konsequenzen ziehen Sie tatsächlich daraus? Aus den Medien durften wir entnehmen, dass Sie den Sachverhalt als unglücklich bezeichnet haben.
Ich habe das, glaube ich, in meiner Antwort bereits gesagt. Es ist ein Fehler passiert. Bei Menschen, die etwas tun, passieren Fehler. Ich habe erklärt, dass es ein Fehler war. Wir haben ihn ausgewertet. Wir werden versuchen, zukünftig solche Fehler zu vermeiden; schlicht und ergreifend.
Nach den Äußerungen der Kollegin Ludwig würde ich lieber Frau Ludwig fragen, ob man sich bei der CDU-Fraktion jetzt immer auf dieses entsetzlich niedrige Niveau begeben will.
Da das nicht geht, ziehe ich meine Nachfrage zurück, weil ich denke, der Ministerpräsident hat alles beantwortet. - Danke.
Innenminister Thomas de Maizière - CDU - hat sich gegen eine Änderung des Zuwanderungsgesetzes ausgesprochen. Er hält
das geltende Recht für ausreichend zuwanderungsoffen. Bundesbildungsministerin Anette Schavan - CDU - arbeitet dagegen daran, eine EU-Richtlinie umzusetzen, die den Zuzug von Fachkräften erleichtern soll.
Ich frage die Landesregierung: Welchen Beitrag kann und soll die Zuwanderung zur Beseitigung des Fachkräftemangels für Brandenburg leisten?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das ist in der Tat ein Thema, das derzeit mächtige Runden zieht. Heute früh habe ich von Herrn Zumwinkel, glaube ich, den Vorschlag gehört, dass wir zur Beseitigung des Fachkräftedefizits in Deutschland jährlich 500 000 Leute aus dem Ausland aufnehmen sollten. Ich halte diese Zahl für absolut illusorisch.
Ich kann mich gut an die Diskussion erinnern, die wir hier im Landtag hatten, als wir Fachkräfte für die Computerbranche brauchten - Stichwort Greencard - und gesagt haben: Wer mehr als 65 000 Euro verdient, der darf einreisen. Wir haben damals mit Hunderttausenden gerechnet, die womöglich nach Deutschland kommen. Es waren am Ende, glaube ich, rund 30 000, die aufgrund dieses international wirkenden Aufrufes tatsächlich hierher gezogen sind.
Nichtsdestotrotz: Brandenburg bekommt ein Fachkräfteproblem. Bis zum Jahre 2015 wird für den Raum BerlinBrandenburg damit gerechnet, dass 275 000 Fachkräfte fehlen, 2020 schon 360 000, und 2030 sollen es 460 000 sein. Ich halte die Zahlen angesichts der Erfahrungen, die wir in den letzten Jahren gemacht haben, für absolut gerechtfertigt. Wir müssen wirklich sehen, wie wir das hinbekommen, dass wir auf der einen Seite die Chancen nutzen, die dadurch entstehen, wenn Leute in Rente gehen und dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen, aber auf der anderen Seite auch beachten, dass darin Risiken liegen, weil Fachkräfte die Grundlage einer normalen Volkswirtschaft bilden.
Insofern ist es richtig, darüber nachzudenken, was mit Zuwanderung erreicht werden kann. Ich sage erst einmal: Wir haben in diesem Land noch 150 000 Arbeitslose. Die können zum großen Teil qualifiziert und in Arbeit gebracht werden. Wir haben auch eine ganze Reihe von Zugewanderten, bei denen wir nicht in der Lage sind, sie in den Markt zu integrieren, weil wir zum Beispiel die Berufe nicht anerkennen oder mitunter nicht in der Lage sind, sie so zu qualifizieren, dass sie mit den alten Berufen, die sie im Ausland erlernt haben, hier arbeiten können.
Das ist ein Augenmerk, auf das wir viel stärker unseren Fokus richten sollten. Wir sollten auch schauen, dass wir unsere eigenen Hausaufgaben in der nächsten Zeit erledigen.
Der andere Punkt ist: Ich war vor zwei Wochen in Polen. Wir haben ab dem 1. Mai nächsten Jahres die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit in Europa. Das heißt, die letzte bürokratische Hürde, dass europäische Bürgerinnen und Bürger dort arbeiten
und wohnen können, wo sie wollen, wird dann fallen. Das wird derzeit noch verhindert. Die Polen sagen, es ist nicht damit zu rechnen, dass in Größenordnungen polnische Leute nach Brandenburg kommen.
Das hat verschiedene Ursachen, unter anderem die, dass die Löhne in Polen ganz ordentlich sind. Wir konnten uns davon überzeugen, dass man in Posen oder Breslau durchaus schon so gut bezahlt - zumindest bei den Fachkräften - wie hier in Deutschland. Da ist kaum noch ein Unterschied zu sehen. Der polnische Facharbeiter geht dann auch lieber in Polen arbeiten, als dass er nach Deutschland kommt. Und wenn er hierher kommt, dann ganz zum Schluss nach Brandenburg bzw. nach Ostdeutschland, wo das Lohnniveau gerade einmal bei 72 % des Westens liegt. Sie sagen glasklar: Wenn eine Zuwanderung zu erwarten ist, dann geht sie in Richtung Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Hessen und Bayern, aber weniger in den Osten. Denn wenn wir umziehen, dann richtig.
Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 304 (Förderung „Klas- se! Musik für Brandenburg“) des Abgeordneten Büchel.
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur hat am 19.05.2010 das vom Landesverband der Musikschulen eingereichte Konzept zum Förderprogramm „Musische Bildung für alle“ bestätigt. Im Landeshaushalt 2010 wurden dafür zusätzliche 1,3 Millionen Euro bereitgestellt. Mehrere Musikschulen, zum Beispiel im Landkreis Märkisch Oderland, haben bereits in den letzten Monaten des vergangenen Schuljahres musische Früherziehung durchgeführt.
Sie erhalten jedoch erst für das neue Schuljahr 2010/11 eine Förderung. Dadurch entsteht für die Musikschulen für die Monate vor Beginn des Schuljahres 2010/11 eine Finanzierungslücke.
Ich frage die Landesregierung: Warum wird die im Haushaltsjahr 2010 zur Verfügung stehende Summe nur für Projekte ab dem neuen Schuljahr 2010/11 an die Musikschulen ausgezahlt?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Büchel, um Ihre Frage beantworten zu können, muss ich zunächst eine kleine Ungenauigkeit ausräumen. Sie sprechen in der Überschrift von der Dachkampagne „Klasse! Musik“, in der Frage selbst aber vom Förderprogramm „Musische Bildung für alle“. Das sind zwei verschiedene Dinge. „Klasse! Musik“ wurde 2009 mit PMU-Mitteln aus der Taufe gehoben und hat zum Ziel, Kindern unabhängig von ihrer sozialen Herkunft musisch-ästhetische Bildung zu ermöglichen. Gefördert wird die Anschaffung von Musikinstrumenten, aber auch die Übernahme von Unterrichtskosten, die Fortbildung von Musik
Unabhängig davon gibt es das Förderprogramm „Musische Bildung für alle“. Wie Sie wissen, hat der Landtag im Mai 2010 mit seinem Beschluss zum Haushaltsgesetz 2010 die Voraussetzungen dafür geschaffen. Das Förderprogramm wird Sie sagten es bereits - unter Aufsicht des MWFK durch den Landesverband der Musikschulen Brandenburg e. V. abgewickelt. Der Verband hat im Mai 2010 ein entsprechendes Konzept eingereicht. Nach ausführlicher Prüfung und mehreren Gesprächen erging Ende August 2010 ein Zuwendungsbescheid meines Hauses in Höhe von 1,3 Millionen Euro, abzüglich der 20%igen Haushaltssperre.
Für das jetzt angelaufene Schuljahr 2010/2011 können deshalb Förderanträge für Projekte der musischen Bildung gestellt werden, die den Vorgaben des Landtagsbeschlusses entsprechen. Derartige Anträge sind jedoch frühestens seit August 2010 möglich und förderfähig. Die rückwirkende Förderung bereits vor diesem Zeitpunkt begonnener oder gar abgeschlossener Projekte ist aus haushaltsrechtlichen und fördertechnischen Gründen daher ausgeschlossen. - Danke.
Vielen Dank. - Damit sind wir bei der Frage 305 (Auswirkun- gen der Entkopplung von Gas- und Ölpreis) des Abgeordneten Wichmann.
Während eines Besuchs der Europäischen Energiebörse in Leipzig sprach sich Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel gegen die Kopplung des Gaspreises an den Ölpreis aus und forderte mehr Transparenz in der Preisgestaltung und somit für die Verbraucher. Sie begrüßte ausdrücklich die Bemühungen der Leipziger Energiebörse, einen Gasindex zu entwickeln, der eine eigenständige Preisbildung möglich mache. Auch der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 24.03.2010 entschieden, dass Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderkundenverträgen, die den Arbeitspreis für Erdgas allein an die Entwicklung des Preises für extra leichtes Heizöl binden, die Kunden unangemessen benachteiligen und deshalb nicht Grundlage einer Preisanpassung sein können.
Ich frage die Landesregierung: Welche positiven und negativen Auswirkungen einer Entkopplung des Gaspreises vom Ölpreis wären für die Verbraucher und die Versorgungsunternehmen im Land Brandenburg zu erwarten?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, Sie wissen, dass die Debatte um die Entkopplung der Öl- und Gaspreise seit Jahren in der Bundesrepublik Deutschland geführt wird. Hintergrund ist, dass es bei der Einführung bzw. beim Entstehen eines Gasmarktes keine
zwischenstaatliche Vereinbarung gegeben hat, sondern de facto einen privatrechtlichen Vertrag zwischen den Unternehmen, der dazu geführt hat, dass bei der Einführung des Gases als Energieträger eine wettbewerbsbezogene Preisgestaltung ermöglicht werden sollte.
In den letzten zehn Jahren hat dies dazu geführt, dass sich die Bindung des Gaspreises an den Ölpreis - ein Auf und Ab - für den Verbraucher nicht mehr nachvollziehbar gestaltet hat. Insofern hat dieses Parlament auch bereits in der letzten Legislaturperiode mehrfach Debatten zu einer Favorisierung der Entkopplung des Ölpreises vom Gaspreis geführt.
In dem von Ihnen erwähnten Urteil vom 24. März 2010 ist jetzt auch für die Bundesrepublik Deutschland - ich hoffe, auch darüber hinaus - endlich das Signal gegeben worden, diese Entkopplung umzusetzen. Die Landesregierung begrüßt dieses Urteil sehr, weil sich der Gasbereich als ein eigenständiger Markt- und Wettbewerbsbereich herauskristallisiert hat und die Entkopplung eine Marktbewegung in Angriff nehmen kann.
Es wird zu mehr Transparenz für den Verbraucher führen, jetzt klare Aussagen zu treffen, ob, wann und in welchem Umfang sich die Entkopplung auf die Preisgestaltung auswirkt. Dies ist eher schwierig, denn dieses Urteil ist relativ kurze Zeit in Kraft. Wir sind mit dem Landeskartellamt bei der Beobachtung der Gaspreise, völlig klar. Sie wissen aber, dass im Gegensatz zum Strommarkt die Anzahl der Anbieter im Gasbereich relativ eingeschränkt ist. Ich denke, es wird eine Aufgabe des Bundesund des Landeskartellamtes sein, genau hinzuschauen, wie sich hier der Markt gestaltet.
Das Zweite ist: Der Verbraucher hat von diesem Urteil bisher kaum Kenntnis. Deshalb werden wir uns bemühen, dieses Urteil sehr bekannt zu machen, um deutlich zu machen, dass es jetzt auch die Möglichkeit eines Wechsels gibt. Die Preisgestaltung wird sich natürlich auch aus diesem Bereich heraus gestalten.