Protocol of the Session on June 3, 2010

Die Schulleiter, die für die Personalentscheidungen verantwortlich sind, müssen daher umfangreich und durch konsequente Aus- und Weiterbildung auf diese zentrale Aufgabe vorbereitet werden. Auch über zusätzliches pädagogisches Personal sollen Schulen selbst entscheiden können. Sie loben ja immer Ihren quantitativ umfangreichen Ganztagsschulausbau; der ist aber, wie wir wissen, fast zum Erliegen gekommen, da Lehrer und weiteres pädagogisches Personal fehlen.

Aber wir Liberale sind der Überzeugung, dass das nicht alles gewesen sein kann. Auch die Qualität der Angebote kann und muss noch weiter gesteigert werden. Mit der Personalfreiheit können die Ganztagsschulen den Bedarf an Kräften so flexibel bestimmen, wie es für ihre zusätzliche Angebote erforderlich ist. Sie haben dadurch die Möglichkeit, von der Leistung freier Mitarbeiter oder längerfristig beschäftigter Angestellter zu profitieren. Darunter fällt auch die Entscheidung, ob und wie die Angestelltenverhältnisse befristet werden sollen. Erst das ermöglicht einen effektiven und zielgenauen Spielraum. Genau diese Flexibilität müssen wir den Schulen und Kommunen geben.

Wir sind uns darüber im Klaren, dass viele Lehrerinnen und Lehrer aus gesundheitlichen Gründen den Dienst schon vor der Altersgrenze verlassen müssen. Aber es gibt auch einige Lehrer, die bereit und willens sind, auch nach Überschreitung der Altersgrenze weiterzuarbeiten. Warum sollte man ihnen nicht die Gelegenheit geben, genau das zu tun, vor allem wenn die Schulen auf sie angewiesen sind, und vor allem vor dem Hintergrund, dass wir schon jetzt unter Fachlehrermangel leiden, der sich in den kommenden Jahren sicher noch verstärken wird?

Die Landesregierung plant laut ihrer Personalbedarfsplanung im Jahr 2014 280 Lehrerstellen zu streichen, um eine LehrerSchüler-Relation von 1 : 15,4 zu halten. Sie, meine Damen und Herren von der Regierung und den Koalitionsfraktionen, streichen also und rechtfertigen dies mit einer Zahl, die nichts aussagt - sie sagt nichts über die Qualität des Unterrichts aus und hilft auch nicht, diesen zu verbessern.

Genau dieses Problem unterstreicht noch einmal, wie sehr das brandenburgische Schulsystem auf selbstständige und eigenverantwortliche Entscheidungen der Bildungseinrichtungen angewiesen ist. Besonders vor dem Hintergrund des demografi

schen Wandels ist die Freiheit der Schule als Chance zu begreifen, da nur so auf die Entwicklung reagiert werden kann. Darum: Entlassen wir unsere Schulen in die Freiheit, geben wir ihnen die Freiheit! Bei PISA erfolgreiche Länder sind diesen Weg schon längst gegangen. - Danke schön.

(Beifall FDP)

Der Abgeordnete Günther spricht für die SPD-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mehr Selbstständigkeit von Schule, das streben mittlerweile viele politische Parteien an, ausdrücklich auch die SPD. Aber Selbstständigkeit von Schule ist ja kein Wert an sich, sondern dient einem Ziel, nämlich dem Ziel der inhaltlichen Profilierung und damit der Unterscheidbarkeit von Schulen. Schon jetzt sind die Schulen dazu gedrängt, sich ein eigenes, möglichst unverwechselbares Profil, ein Leitbild für ihre Arbeit nach innen und nach außen zu geben.

Wenn Sie sich die Schulporträts im Internet einmal anschauen, erkennen Sie, dass bereits viele Schulen diese Chance ergriffen haben. Eine noch weitergehende Art der Profilierung ist der Ganztagsbetrieb. Innerhalb dieses Ganztagsbetriebs gibt es für aktuell 330 Schulen in Brandenburg schon jetzt die Möglichkeit, vieles von dem zu tun, was in dem Antrag der FDP vorgeschlagen wird. Vereinbarungen mit Musikpädagogen und Ernährungsberatern sowie Kooperationen mit Vereinen sind an Brandenburger Schulen bereits alltäglich.

Die nachfolgenden Redner werden Ihnen wahrscheinlich auch sagen, dass es vieles von dem, was Sie in Ihrem Antrag formuliert, bereits gibt: Schon jetzt haben Schuldirektoren ein Mitspracherecht bei der Lehrerauswahl, schon jetzt sind die Träger bei der Besetzung von Direktorenposten eingebunden, und auch das Fortbildungsprogramm am LISUM für Direktoren gibt es bereits. Nicht zuletzt steht den Schulen seit wenigen Monaten neben der Vertretungsreserve ein Budget für Vertretungslehrer unter anderem auch pensionierte - zur Verfügung, die bei Bedarf eingesetzt werden können.

Vieles von dem, was ich aufgeführt habe und was in Ihrem Antrag steht, wurde übrigens schon im Ausschuss erwähnt. Insofern bin ich über Ihren Antrag überrascht. Ich glaube, das wird sich am Ende meiner Rede aufgeklärt haben.

Das Wichtigste aber ist, dass für all das, was ich geschildert habe und was Sie beantragen - Sie sagen ja, dass das Schulgesetz geändert werden soll -, das Schulgesetz nicht geändert werden muss. Da höre ich bei einigen schon einen Stein vom Herzen fallen, weil uns ja immer unterstellt wird, wir würden das Schulgesetz quasi im Jahrestakt verändern. Das ist nicht notwendig. Ich sage noch einmal ausdrücklich: Der Weg zu mehr Selbstständigkeit von Schulen wird von mir unterstützt. Aber das ist kein Allheilmittel. Deshalb muss ich einige Tropfen Wasser in den Wein, den Sie hier so schön beschrieben haben, geben:

Erstens kann es natürlich immer nur um einen selbstständigen Weg gehen, den die Schulen beschreiten. Das Ziel ist mit unseren zentralen Abschlussprüfungen vorgegeben.

Zweitens: Wir gehen auf eine Zeit zu, in der Lehrer bundesweit sehr begehrte Mangelware sein werden. Ich hatte damit gerechnet, dass Herrn Büttner zum Thema sprechen wird und deshalb das Beispiel Uckermark herausgegriffen. Ich denke, jeder kann sich ausmalen, wenn zukünftig beispielsweise Mathe-Lehrer in Templin und in Potsdam-Babelsberg gesucht werden, wer dann wohl die besseren Chancen hat. Die Uckermärker werden vermutlich froh sein, wenn es auch zukünftig ein gewisses Maß an der von Ihnen so verteufelten und schrecklichen zentralen Steuerung und Zuweisung der Lehrkräfte gibt.

Eine dritte Anmerkung: Sie fordern ein zusätzliches Budget, um Personal an die Schulen zu holen. Aus anderen Bundesländern gibt es Anzeichen, dass dies - ich sage es einmal ganz vorsichtig - sehr billig eingekauft wird. Ich sage, auch das ist ein Grund für ein Vergabegesetz.

Liebe Antragsteller: Sie sollten sich beim Abschreiben von FDP-Anträgen, die aus dem Abgeordnetenhaus stammen, um mehr Sorgfalt bemühen. Für Brandenburg sind Ihre Ideen weder neu noch sinnvoll und umsetzbar. - Vielen Dank.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Der Abgeordnete Hoffmann setzt die Debatte für die CDUFraktion fort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Werte Gäste! Mehr Eigenverantwortung in Schulen ist ein Thema wir haben es gehört -, das in den vergangenen Jahren in allen Landtagen debattiert wurde. Das wurde auch fast überall ausprobiert. Fast alle Bundesländer haben dazu Modellprojekte entwickelt und durchgeführt, allerdings mit stets unterschiedlichen Zielstellen und Ansätzen. Die Ergebnisse sind nicht immer eindeutig. Eine Vergleichbarkeit der Modellprojekte der Bundesländer, um die Wirkungsweisen verschiedener Maßnahmen zu bewerten, ist so leider auch nicht möglich.

Auch wir in Brandenburg hatten ein solches Projekt; es nannte sich Modellvorhaben „Stärkung der Selbstständigkeit von Schulen“, kurz: MoSeS, dessen Kernstück die größere Eigenständigkeit der Schulen bei der Personalauswahl und der Personalentwicklung war. Die wissenschaftlichen Evaluierungsberichte des Deutschen Instituts für internationale pädagogische Forschung attestieren dem Modellprojekt überwiegend positive Effekte und Prozesse. Das wird sowohl von Schulträgern als auch von Schulämtern bestätigt. Vor allen Dingen die Schulräte fällten ein positives Urteil über das Modellvorhaben und haben eine gestiegene Motivation der Lehrkräfte, eine gestärkte Rolle der Lehrerräte und auch ein gestiegenes Selbstbewusstsein der MoSeS-Schulen in der Öffentlichkeit bestätigt. Insgesamt wurden den teilnehmenden Schulen ein innerschulischer Entwicklungsschub und auch eine wahrnehmbare Verbesserung der Qualität bescheinigt. Das Ministerium hat diesen Schulen gestattet, die ihnen im Rahmen des Modellprojekts übertragene Eigenständigkeit in Personalangelegenheiten bis Juli 2012 beizubehalten, und damit auch die Ergebnisse des Modellprojekts gesichert.

So weit, so gut. Ich denke allerdings, dass wir langfristig weitere Schritte unternehmen müssen. Da sehen wir den Antrag der

FDP als einen Auftakt, weil wir die Ansicht teilen, dass sich eine größere Eigenständigkeit positiv auf die Schule auswirken kann, wenn sie denn gut vorbereitet und vor allen Dingen gut kommuniziert wird.

Meine Damen und Herren von der Regierungskoalition: Gerade wenn Sie sicherstellen wollen, dass die staatlichen Schulen in puncto innovative Bildungskonzepte in Zukunft nicht noch weiter von den freien Schulen abgehängt werden, dann ist diese Debatte über einen größeren Freiraum in Personalentscheidungen unumgänglich. Bayern, aber auch das von vielen in Sachen Bildung hochgeschätzte Finnland haben eine sehr lange Tradition der dienstvorgesetzten Funktion der Schulleitung und billigen den Schulen insgesamt eine größere Eigenverantwortung bei Personalentscheidungen zu. Über die Ergebnisse der Länder bezüglich der PISA-Studien brauchen wir nicht zu diskutieren, sie sind hinlänglich bekannt.

Mir ist natürlich klar, dass diesbezüglich nicht alle Schulleiter in Brandenburg sofort „Hurra“! schreien und eine solche Eigenständigkeit in jedem Falle vollumfänglich begrüßen. Mir ist auch klar, dass es an einigen Schulen noch Unsicherheiten und Berührungsängste mit diesem Thema gibt, weshalb wir von Landesseite noch einiges an Aufklärungsarbeit leisten müssen. Wahrscheinlich reicht auch der in Kooperation mit der Universität Potsdam angebotene Masterstudiengang „Schulmanagement“ vom WiB e. V. mit seinen vorhandenen Plätzen nicht aus, wenn wir da eine schnelle Übertragung durchführen würden.

Nichtsdestotrotz ist es aus unserer Sicht notwendig, dieses Thema ehrlich und offensiv und vor allen Dingen konstruktiv anzugehen und uns somit den Potenzialen und Chancen eines solchen Schrittes nicht zu verschließen. Deshalb halten wir es für sehr wichtig, eine Diskussion über die Intention dieses Antrags im Bildungsausschuss fortzusetzen und die Ausweitungsmöglichkeiten des Modellprojekts zu eruieren. Wir unterstützen die beantragte Überweisung dieses Antrags in den Ausschuss und bitten Sie, diese Überweisung zu unterstützen, damit wir dort verstärkt über dieses Thema diskutieren können. - Danke schön.

(Beifall CDU, FDP sowie DIE LINKE)

Der Abgeordnete Krause setzt für die Linksfraktion fort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Damen und Herren von der FDP, ich muss Ihnen zugestehen, dass ich ob der Qualität und Zielstellung Ihres Antrags einigermaßen überrascht war. Deswegen bin ich Herrn Günther für die Aufklärung darüber, dass es gar nicht Ihr Antrag ist, sondern Sie es sich sehr einfach gemacht und abgekupfert haben, um uns damit unsere Zeit zu rauben, sehr dankbar. Ihre Partei war es, die im Wahlkampf zu Recht, wohlgemerkt - immer wieder darauf hingewiesen hat, dass weit mehr als 17 Schulgesetzesnovellen das Land in den vergangenen Jahren ein wenig durcheinandergeschüttelt haben. Nun sind ausgerechnet Sie es, die hier die erste Schulgesetzesnovelle in der neuen Legislaturperiode beantragen. Ich bin der Ansicht, dass das nicht so recht zusammenpasst.

Auch die Zielstellung ist eine, die von der Fraktion DIE LINKE nicht geteilt wird. Deswegen brauche ich an dieser Stelle

nicht zu verhehlen - Sie ahnen es -, dass wir Ihren Antrag ablehnen werden. In diesem Raum wird niemand, glaube ich, etwas gegen die Stärkung der Eigenverantwortung von Schulen sagen. Ich nehme an, dass wir alle dafür sind, die Profilbildung, die Stärkung und Profilierung von Schulen voranzubringen. Dass aber die Übertragung der Personalentscheidungen dazu dienlich ist, die Eigenverantwortung zu stärken, möchte ich ganz deutlich infrage stellen. Ich schließe dies als ersten Schritt, um Eigenverantwortung zu erreichen, definitiv aus. So geht das nicht.

Viele Forderungen, die Sie in Ihrem Antrag stellen, sind bereits erfüllt und damit überflüssig. So ist zum Beispiel die Entfristung und Verlängerung von Verträgen bereits möglich. An solchen Entscheidungen werden die Schulleiter beteiligt, das heißt, dass die Schule diesbezüglich einen gewissen Einfluss darauf hat.

Herr Günther hatte schon gesagt, dass auch bei der Besetzung der Schulleiterstellen ein gemeinsames Verfahren gefunden wurde, sodass dort also auch Einfluss genommen werden kann.

Eine Kooperation mit außerschulischen Partnern, wie Sie sie fordern, um die Profilierung voranzubringen, gibt es bereits, denn im Ganztagsverfahren sind mindestens drei Kooperationspartner vorgeschrieben, ansonsten würde der Ganztagsbetrieb nicht genehmigt. Das kann man also abhaken, weil es bereits geschieht.

Auch in die angesprochene Kapitalisierung von Teilen der Vertretungsreserve haben wir Flexibilität hineingebracht sowie die Möglichkeit geschaffen, dass Schulen ganz konkret selbst darüber entscheiden, welche Lehrer in Stunden, die nicht ausfallen sollen, arbeiten.

Ihre Zielstellung, den Personalbestand der märkischen Schulen dem freien Markt zu unterwerfen und zu überlassen, kann von uns nicht mitgetragen werden. Das ist der falsche Weg, weil der Bildungsbereich - ich bin verdammt froh, dass er nicht nach den Marktgesetzen reguliert werden soll, das wäre eine ganz fatale Entscheidung - andere Mechanismen hat, die zur Sicherheit und Stabilität in der Brandenburgischen Bildungspolitik beitragen können.

(Beifall DIE LINKE)

Spielt man dennoch einmal den Gedanken dessen, was Sie vorschlagen, durch, muss man sich die Frage stellen, auf wie viele Lehrerinnen und Lehrer Brandenburgs das überhaupt zutrifft. Ein Großteil der Lehrerinnen und Lehrer ist verbeamtet. Das heißt, auf 20 % der Lehrerinnen und Lehrer würde dieses Modell überhaupt nur zutreffen, und gerade diese 20 % sind in einem Alter um die 60 Jahre. Dann müsste man gerade diese Gruppe auf Wanderschaft schicken und sie einem Bewerbungsverfahren im gesamten Land aussetzen. Ich bin der Ansicht, dass das nicht der richtige Weg ist.

Sie sagen, dass wir Fortbildungsmaßnahmen für Schulleiter und Direktoren anzubieten haben. Diese gibt es bereits, weshalb ich Ihnen vorschlage, selbst an einer Fortbildungsmaßnahme teilzunehmen, um etwas über das brandenburgische Bildungswesen zu lernen. Dann können wir im Ausschuss weiter darüber diskutieren. - Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE und SPD)

Die Abgeordnete von Halem spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch mich hat der Antrag von den Kolleginnen und Kollegen der FDP erstaunt, weil er gar so ungar ist. Ich hätte Ihnen das eigentlich nicht zugetraut. Ich finde es per se nicht verwerflich, Anträge abzuschreiben - wenn sie gut sind; in diesem Fall hätte ich mir aber gewünscht, dass er ein wenig besser ausgearbeitet gewesen wäre. Ich nehme das Fazit vorweg, damit der Rahmen für Lob und Kritik gleich feststeht: Gut gemeint, aber schlecht gemacht.

Sie vermischen in dem Antrag Forderungen; das ist schon mehrfach gesagt worden. Ich bin Ihnen sehr dankbar, Herr Lipsdorf. Dass Sie eigenständige Einstellungen von Lehrerinnen und Lehrern und Weiterbeschäftigung über die Altersgrenze hinaus fordern und gleichzeitig fordern, dass das sonstige Personal auch freihändig eingestellt werden darf, bedeutet ja eigentlich Folgendes: dass Sie wollen, dass sich die Schulen erst einmal das Personal aussuchen, das vom Land bezahlt wird, und zweitens das Personal freihändig aussuchen können, das vom Schulträger bezahlt wird. Wie das funktionieren soll, erschließt sich mir nicht.

Ich glaube, der Schlüsselbegriff war „Globalbudget“. Aber er taucht in dem Antrag leider auch nicht auf. Warum das so ist, ist mir jetzt ein bisschen klarer.

Zweitens gibt es Forderungen, deren Durchsetzung auf dem Weg von Verordnungen möglich wäre und keiner Gesetzesänderung bedürfe, und drittens Forderungen, die ins Leere laufen, weil sie nämlich schon längst umgesetzt werden können, zum Beispiel die eigenverantwortliche Kooperation mit Vereinen und Organisationen.

Auch mir ist aufgefallen, dass Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, im Wahlkampf mehrfach darüber hergezogen sind, dass es in den vergangenen 18 Jahren 17 Schulgesetznovellen gegeben habe. Sie haben versprochen, mit Ihnen gäbe es nur eine einzige. Das wäre dann die, die Sie jetzt beantragen. Richtig? - Haben Sie denn vergessen, was Sie sonst noch alles wollten? Zum Beispiel die Abschaffung der Schulämter und die Gleichstellung der Schulen in freier Trägerschaft? Das haben Sie im Wahlkampf alles vor sich hergetragen. Ist das jetzt alles passé? Nein, verschießen Sie mal nicht Ihr Pulver, bevor das erste Jahr vorbei ist!

Aber ich möchte eigentlich gar nicht in erster Linie an der FDP herumkritteln.

(Frau Kaiser [DIE LINKE]: Das haben wir uns gedacht!)

Auch wir wollen Eigenverantwortung für Schulen, und wir müssen nicht bei null anfangen. Wir haben einen Modellversuch, auf den wir aufbauen können, nämlich das Projekt MoSeS. Leider können keine weiteren Schulen mehr daran teilnehmen. Das liegt nicht zuletzt daran, dass der damit verbundene Stellenrahmen und die Schulungskonzepte Geld kosten. Darüber hinaus hat MoSeS aber auch deutlich gemacht, dass

die Frage noch nicht geklärt ist, welche Entscheidungsbefugnisse für die qualitative Entwicklung von Schulen - das ist ja das eigentliche Ziel dahinter - eigentlich wirklich sinnvoll sind. Was sollen die Schulen dürfen, was wollen sie selbst, und was können sie umsetzen? Diese Debatte sollten wir führen. Diese Frage muss erst einmal zwischen den Ebenen genauer geklärt werden, bevor wir mit einem solchen Antrag - wie wir das gestern getan haben - erneut ins Blaue schießen.

Ich bin der Meinung, dass die Tatsache, dass dieser Antrag so ungar ist, uns nicht davon abhalten soll, das Thema als solches im Ausschuss zu diskutieren. Dafür ist es wichtig genug. Da aber zu befürchten ist, dass die Koalitionsparteien dieses Anliegen auch diesmal abschmettern, kündige ich für den Fall vorsorglich unsere Enthaltung an.