Protocol of the Session on June 3, 2010

Erste Frage: Können Sie diesen Termin bestätigen? Wenn ja, haben Sie davon Kenntnis bekommen, was da besprochen wurde?

Zweite Frage: Wie kam es unter den Umständen dazu, dass am 26.03. eine Aufsichtsratssitzung stattgefunden hat, in der nach Aussage von Herrn Schwarz das mögliche Risiko einer Bauverzögerung ganz klar angesprochen wurde, und Sie dann Aufträge erteilt haben, dieses zu prüfen? Wie konnte es passieren, dass am 7. Mai das Richtfest stattgefunden hat, auf dem sowohl der Ministerpräsident unseres Bundeslandes als auch der des Landes Berlin vor 3 000 Menschen erklärt haben, dass alles im grünen Bereich sei, auch die Finanzierung und Fristen, und sich niemand Sorgen machen müsse, dass dieser Flughafen nicht pünktlich ans Netz geht? Diese Fragen hätte ich gern beantwortet.

Vielen Dank, Herr Homeyer. - Herr Minister, Sie haben Gelegenheit zu antworten.

Herr Homeyer, erstens habe ich an der Beratung nicht teilgenommen, da ich Mitglied des Verwaltungsrates und nicht einer Behörde bin. Ich kann Ihnen nicht sagen, was in der Beratung, die Sie angesprochen haben, sofern sie in der Form stattgefunden hat, wie Sie es hier dargelegt haben, tatsächlich zur Sprache gekommen ist.

Zweitens: Der Aufsichtsrat wurde im März darüber informiert. Sie kennen das Verfahren, Herr Homeyer, dass bei derartigen Projekten und Vorhaben dem Aufsichtsrat eine Risikoliste vorgelegt wird. Der Aufsichtsrat hat dann selbstverständlich die Aufsichtspflicht wahrzunehmen, die Geschäftsführung anzuweisen, Varianten darzulegen, wie mit diesem Risiko umzugehen ist.

Beim Richtfest war nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand des Aufsichtsrates nicht von einer zeitlichen Verzögerung auszugehen. Ich darf aber darauf verweisen, dass der Zeitplan von allen politisch Verantwortlichen immer als sehr herausfordernd bezeichnet worden ist. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Wir kommen zur Dringlichen Anfrage 20 (Re- aktionen auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Teilzeitverbeamtung), gestellt vom Abgeordneten Görke von der Linksfraktion.

Nachdem sich die teilzeitverbeamteten Lehrkräfte in Brandenburg über mehrere Jahre in einem rechtsunsicheren Zustand befanden, hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am vergangenen Donnerstag durch sein Urteil endlich Rechtssicherheit für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen hergestellt.

Das höchste deutsche Verwaltungsgericht hat die Beamtenernennung ungeachtet der Formfehler in der Ernennungsurkunde für wirksam erklärt. Zugleich hat das Gericht jedoch für die zwangsweise Anordnung der Teilzeitbeschäftigung keine gesetzliche Grundlage gesehen.

Während sich Bildungsminister Rupprecht erleichtert zeigte, wurde die Entscheidung durch den Chef der GEW im „Tagesspiegel“ vom 28.05. als richtige Klatsche für das Land, das gegen eigene Gesetze verstoßen haben soll, bezeichnet.

Ich frage daher die Landesregierung: Wie bewertet sie diese Reaktion auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts?

Herr Minister Rupprecht, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Görke, der erwähnte Artikel im „Tagesspiegel“ war ausgesprochen ärgerlich; denn in diesem Artikel wurde - anders, als Sie es eben dargestellt haben - das Zitat „Klatsche für Brandenburg“ mir zugeschrieben. Im gleichen Artikel wurde ich aber auch mit den Worten „ich wäre erleichtert“ zitiert. Ich kann mir vorstellen, was einige Leser dieses Artikels danach von mir gehalten haben.

Ich möchte das aufklären. Ich habe auch mit dem Autor dieses Artikels gesprochen; er nennt es eine „ungeschickte Verkürzung durch Dritte“.

(Lachen bei der SPD)

Daraus möchte ich folgende Empfehlung ableiten: Wir sollten vielleicht besser unsere Regionalmedien nutzen; denn am gleichen Tag erschien dieser Artikel - jedoch vollständig - in den „Potsdamer Neuesten Nachrichten“. Aus diesem Artikel wurde dann ersichtlich, dass das Zitat „Klatsche“ von Günther Fuchs stammte, der - so möchte ich an dieser Stelle anmerken - in seinem gnadenlosen Wahlkampf inzwischen ein wenig den Überblick verloren hat. Den Eindruck habe ich zumindest.

(Beifall der Abgeordneten Geywitz [SPD] - Lachen der Abgeordneten Lehmann [SPD])

Ich bin, Herr Görke, nach wie vor erleichtert über das Urteil. Das Gericht hat nämlich meine Rechtsauffassung 1 : 1 bestätigt, dass alle der mehr als 7 000 Betroffenen Beamte waren, Beamte sind und auch Beamte bleiben. Das hat Rechtssicherheit geschaffen, was mich sehr freut.

Zur Frage der möglicherweise erfolgenden Bezahlung für nicht geleistete Arbeit hat sich das Gericht nicht geäußert. Dazu wird es am 17. Juni 2010 in Leipzig ein neues Verfahren und auch ein neues Urteil geben. Aber auch hier bleibe ich bei meiner Auffassung: Eine solche Zahlung hielte ich für ein fatales Signal und auch - dies erwähne ich als Lehrer - für das Ansehen unseres Berufsstandes nicht für förderlich. So weit meine Antwort.

Vielen Dank, Herr Minister. Es besteht Nachfragebedarf beim Fragesteller. Bitte, Herr Görke.

Herr Minister, vielen Dank für Ihre Bewertung. Falls das Gericht zu einer anderen Entscheidung kommt bzw. sich für eine Nachzahlung ausspricht: Welche finanziellen Risiken birgt dieses Urteil für den Landeshaushalt? Kann man das beziffern?

Herr Minister, bitte.

Ich kann das nicht konkret beantworten; denn dabei geht es um Einzelfälle bzw. um unterschiedliche Beschäftigungsumfänge. Schließlich mussten nicht alle der Betroffenen die Absenkung bis zum untersten Niveau hinnehmen. Einige haben sogar über Jahre voll gearbeitet, sind also aufgestockt worden, weil sie benötigt wurden.

Das finanzielle Risiko für das Land ist jedoch auf jeden Fall sehr viel geringer als die Zahlung, die nötig gewesen wäre, wenn es zu einer Rückführung in den Angestelltenstatus gekommen wäre. Diesbezüglich waren nämlich dreistellige Millionenbeträge im Gespräch. Das finanzielle Risiko kann ich nicht genau beziffern. Ich möchte an dieser Stelle auch wenig spekulieren. Ich glaube, dass das Risiko beherrschbar ist. Ich wünsche mir, dass das Urteil so ausfällt, wie ich es vorhin in meinem Redebeitrag dargestellt habe. - Danke.

Vielen Dank, Herr Minister. - Wir fahren mit der Dringlichen Anfrage 21 (Sexualstraftäter kurz nach Haftverbüßung erneut festgenommen), gestellt vom Abgeordneten Herrn Petke, fort.

Am vergangenen Samstag wurde in Frankfurt (Oder) ein Sexualstraftäter sozusagen auf frischer Tat gefasst. Dieser hatte einschlägige Handlungen in der Nähe eines Kinderspielplatzes begangen. Seitdem sitzt er wieder in Untersuchungshaft. Erst vor zwei Monaten wurde er nach Verbüßung einer mehrjährigen Haftstrafe wegen Sexualstraftaten aus dem Strafvollzug entlassen.

Ich frage die Landesregierung: Wie wurde der Betreffende auf die Haftentlassung vorbereitet?

Vielen Dank. - Das Ministerium der Justiz wird diese Frage beantworten. - Herr Minister Schöneburg, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Petke, es ist richtig, dass am 29. Mai eine Person in Frankfurt (Oder) festgenommen wurde. Dieser Person wird vorgeworfen, sexuelle Handlungen an sich selbst in der Nähe eines Kinderspielplatzes vorgenommen zu haben.

Der Beschuldigte wurde am 19. März aus der Strafhaft in Frankfurt (Oder) entlassen. Dort verbüßte er jedoch keine mehrjährige Freiheitsstrafe, sondern seit dem 25. November 2008 eine zehnmonatige Freiheitsstrafe wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes. Das Tatgeschehen, das mit dem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) abgeurteilt worden war, entsprach in etwa dem Tatbild der nun vorgeworfenen Handlung. Im Anschluss an diese zehn Monate verbüßte er noch eine sechsmonatige Freiheitsstrafe aufgrund zweier exhibitionistischer Handlungen. Aufgrund der ersten Verurteilung erfolgte ein Bewährungswiderruf, weshalb er insgesamt 16 Monate in der Strafvollzugseinrichtung in Frankfurt (Oder) eingesessen hat.

Aufgrund der Tatsache, dass sich der Täter innerhalb des Strafvollzugs jeglichem Gesprächsangebot des psychologischen Dienstes verweigert hat, eine Straftataufarbeitung somit nicht stattfinden konnte, er sich gesperrt hat, das Unrecht seiner Tat einzusehen, und Explorationsangebote ausschlug, hat die Strafvollzugseinrichtung in einer Stellungnahme bezüglich der Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung eine ungünstige Prognose gestellt und eine vorzeitige Entlassung abgelehnt. Zu einer Entscheidung der Strafvollstreckungskammer ist es jedoch nicht gekommen, da der damals Strafgefangene einer vorzeitigen Entlassung nicht zugestimmt hat. In diesem Fall findet eine vorzeitige Entlassung dann auch nicht statt. Insofern hat er bis zum TE - Terminende - eingesessen.

Die Justizvollzugsanstalt Frankfurt (Oder) hat bei der Staatsanwaltschaft angeregt, ihn in das Programm „HEADS“ aufzunehmen und ihn als problematischen Rückfalltäter zu kennzeichnen. Dieses Anliegen wurde von der Staatsanwaltschaft an das Landeskriminalamt weitergeleitet. Das Landeskriminalamt ist unter Verweis darauf, dass das erkennende Gericht, das damals

die zehnmonatige Freiheitsstrafe ausgesprochen hatte, keine Führungsaufsicht angeordnet hat, dieser Anregung nicht gefolgt, hat jedoch die örtliche Polizei in Frankfurt (Oder) über den betreffenden Mann informiert. So viel zum Sachverhalt.

Vielen Dank, Herr Minister. Der Fragesteller hat Nachfragebedarf. Herr Petke, Sie haben das Wort.

Herr Minister, vielen Dank für Ihre Antwort. Der Hinweis auf die mögliche neue Straftat kam von einem zwölfjährigen Mädchen, das unter Umständen betroffen war. Kann es nicht sein, dass in diesem Fall aufgrund der erfolgten bzw. nicht erfolgten Handlungen unter Umständen ein Fehler im Bereich der Polizei oder in anderen Behörden unterlaufen ist? - Schließlich wollte die Strafvollzugsanstalt aufgrund der negativen Prognose etwas bewegen und regte deshalb die Aufnahme in das Programm „HEADS“ an. Trotz dieser Anregung wurde der Straftäter entlassen und konnte aufgrund fehlender staatlicher Aufsicht möglicherweise eine neue Straftat begehen. Vielleicht ist diese Tat auf dem Kinderspielplatz nur durch Zufall so ausgegangen, wie sie ausgegangen ist. Es hätte auch etwas weitaus Schwerwiegenderes geschehen können.

Nehmen Sie das zum Anlass, um das Verfahren in einem ähnlichen Fall zu überprüfen, damit andere bzw. konsequentere Maßnahmen greifen - als nur die Weitergabe einer Meldung, die eventuell irgendwo im Bereich der Polizei versandet -, damit wir nicht noch einmal eine solche Situation feststellen müssen?

Herr Minister, Sie haben das Wort.

Völlig versandet ist die Information nicht, und ein gewisses Restrisiko bleibt immer.

(Petke [CDU]: Passiert ist es!)

Die betreffende Person hat bis zum - wie es im Strafvollzugsjargon heißt - TE, Terminende, ihre Strafe verbüßt. Anschließend muss sie entlassen werden. Insofern stellt sich lediglich die Frage, ob nicht doch noch ein Antrag hätte gestellt werden können, im Nachhinein eine Führungsaufsicht - aufgrund dieser zehnmonatigen Freiheitsstrafe - anzuordnen. Diesen Umstand werden wir noch prüfen. Natürlich veranlasst uns dieser Fall dazu, die Frage der Führungsaufsicht weiter zu diskutieren und zu perfektionieren. Dazu liegt ein entsprechendes Projekt vor, worüber ich bereits im Rechtsausschuss informiert habe. Selbstverständlich nehmen wir solche Rückfallstraftaten zum Anlass, eigenes Verhalten und eigene Ablaufprozesse zu hinterfragen und zu optimieren.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Minister. - Die Dringliche Anfrage 23 (Förderrichtlinie des Ministeriums des Innern für Zuwendungen an

parteinahe Stiftungen und kommunalpolitische Vereinigungen) der Abgeordneten von Halem kann nicht gestellt werden, weil Frau von Halem nicht anwesend ist. Insofern wird die Anfrage schriftlich beantwortet.

Wir kommen nun zu den weiteren mündlichen Fragen der Fragestunde und setzen mit der Frage 239 (Pflegeteilzeit-Mo- dell), gestellt von der Abgeordneten Lehmann von der SPDFraktion, fort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Pflege kommt in der Sozial- und Gesundheitspolitik eine immer größere Bedeutung zu. Laut Statistischem Bundesamt sind fast 3 % der Bevölkerung in der Bundesrepublik pflegebedürftig. Versorgt wird der Großteil von ihnen zu Hause und überwiegend von Angehörigen. In Brandenburg sind dies etwa 21 000 Menschen. Die persönliche Pflege zu Hause ist oft sowohl ein zeitliches als auch ein finanzielles Problem.

Die Bundesfamilienministerin Kristina Schröder hat deshalb einen Vorschlag für ein alternatives Pflegezeitmodell vorgelegt. Vorgesehen ist ein Rechtsanspruch auf zwei Jahre Pflegeteilzeit für Angehörige mit Lohnausgleich. Demnach kann der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit bei einem Lohn von 75 % für zwei Jahre auf 50 % reduzieren. In den folgenden zwei Jahren würde er bei voller Beschäftigung weiterhin nur 75 % seines Lohns erhalten und somit für einen finanziellen Ausgleich sorgen. Die Lohnvorauszahlung soll entweder über Arbeitszeitwertkonten geregelt oder durch einen Arbeitgebervorschuss möglich werden. Betriebe mit weniger als 15 Mitarbeitern sind vom Familienpflegekonzept ausgenommen.

Ich frage die Landesregierung: Wie schätzt sie den Vorstoß zur Pflegezeit ein?

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Lehmann. - Herr Minister Baaske, bitte.

Frau Vizepräsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Schönen guten Morgen zunächst einmal! Frau Lehmann, vielen Dank für diese Frage. Ich glaube in der Tat, dass die Bundesfamilienministerin, Frau Kristina Schröder, in die richtige Richtung geht, allerdings mit einem sehr kleinen Schritt angesichts der Problematik, die wir vor uns haben. Ich und viele andere Experten sind davon überzeugt, dass es noch viele weitere Schritte geben muss, um voranzukommen.

Ich denke, dass der Anspruch auf Teilzeitarbeit in Höhe von 50 % ein guter Ansatz ist, weil er auf der einen Seite die Möglichkeit zur Erwerbstätigkeit bietet und auf der anderen Seite auch die häusliche Pflege berücksichtigt. Es gibt kein finanzielles Darstellungsszenario - jedenfalls kenne ich keines und ich kann es mir auch nicht vorstellen -, das die häusliche Pflege in Deutschland außen vor lässt. Ohne häusliche Pflege wird es nicht gehen. Insofern ist der Ansatz grundsätzlich zu begrüßen. Aber er wird das generelle demografische Problem, vor dem wir miteinander stehen, nicht lösen. Das heißt also, diesem einen Schritt müssen weitere Schritte folgen.

Wir müssen uns einmal vor Augen halten, dass wir, gemessen an der Zahl 2007 plus elf Jahre - dies ist jetzt einmal fiktiv -, im Jahr 2018 die Situation haben werden, dass rein theoretisch die Wahrscheinlichkeit und die Möglichkeit, dass überhaupt zu Hause gepflegt werden kann, für die zu Pflegenden auf 50 % sinkt, weil dann aufgrund der Unterjüngung, die wir haben, nur noch so wenige junge Menschen da sind, die pflegen können. Auf der anderen Seite heißt dies jedoch, dass wir dann wenigstens diejenigen, die da sind, haben müssen, damit sie zu Hause pflegen können.