Protocol of the Session on June 3, 2010

Wir müssen uns einmal vor Augen halten, dass wir, gemessen an der Zahl 2007 plus elf Jahre - dies ist jetzt einmal fiktiv -, im Jahr 2018 die Situation haben werden, dass rein theoretisch die Wahrscheinlichkeit und die Möglichkeit, dass überhaupt zu Hause gepflegt werden kann, für die zu Pflegenden auf 50 % sinkt, weil dann aufgrund der Unterjüngung, die wir haben, nur noch so wenige junge Menschen da sind, die pflegen können. Auf der anderen Seite heißt dies jedoch, dass wir dann wenigstens diejenigen, die da sind, haben müssen, damit sie zu Hause pflegen können.

Häusliche Pflege braucht stabile Rahmenbedingungen und eine sorgfältige Finanzierung. Die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Pflege ist ein sehr, sehr wichtiger Punkt, den man dabei in Betracht ziehen muss und den Frau Schröder durchaus mit anspricht.

Die Finanzierung in der Häuslichkeit erfordert zunächst einmal, zu ermöglichen, dass Leute, zum Beispiel Kinder, Angehörige zu Hause pflegen, dass sie auf der anderen Seite aber auch im Beruf bleiben. Ansonsten werden sie dies schlicht und ergreifend nicht tun, und das macht es für den Sozialstaat unendlich teuer.

Das vorgeschlagene Teilzeitmodell kann - so denken wir jedenfalls - eine Möglichkeit sein, wenn voraussehbar ist, dass ich nicht ewig pflege. Mit „ewig“ meine ich etwa acht bis zehn Jahre. Es gibt viele Pflegefälle - das wissen Sie -, die nicht nach zwei Jahren zu beenden sind. Auch wird der Umfang der Pflege nicht unbedingt mit zwei, drei oder vier Stunden abzusehen sein, sondern auch dort wird noch mit anderen Fristen zu rechnen sein. Aber wenn ich den ganzen Tag pflege, kann ich nicht noch nebenher arbeiten. Auch dabei muss man weiterdenken und vielleicht eine Kombination aus professioneller sowie häuslicher Pflege schaffen usw. Eine zweijährige Pflegezeit wäre also in den meisten Fällen, das muss man ganz ehrlich sagen, eben doch nicht ausreichend.

Die von Frau Schröder vorgeschlagene Pflegeteilzeit wird auch nicht verhindern - jedenfalls sehe ich keinen Ansatz darin -, dass es in erster Linie weiterhin die Frauen sein werden, die zu Hause pflegen. Es sind jetzt zu drei Vierteln Frauen, und es sind auch nach wie vor wesentlich mehr Frauen in bzw. aus der Erwerbstätigkeit, die pflegen. Das Modell von Frau Schröder wird daran nichts ändern, da die Männer nach wie vor diejenigen sind, die mehr verdienen. Auch gibt es noch das traditionelle Rollendenken: Frauen sind diejenigen, die pflegen und deswegen eben auf Einkommen verzichten.

Die beruflichen Einschränkungen sind natürlich erheblich. Es sind Einkommensrisiken, es ist mit Risiken für die Altersversorgung zu rechnen, und es gibt natürlich auch verbaute Karrierechancen. Wenn jemand zu Hause ist und pflegt, dann wird er in der Regel - zum Beispiel, wenn es gerade um eine Beförderung geht - nicht daran teilhaben können. Er wird sich nicht um eine Stelle bewerben können, die gerade ausgeschrieben ist. Das heißt also, auch dort führt dies automatisch zu Einschränkungen.

Gut finde ich, dass der Vorschlag von Frau Schröder immerhin dort ansetzt, dass man Erwerbstätigkeit und Pflege miteinander verbindet. Ich denke, das ist eine gute Idee. So muss man auch weiterdenken. Man muss nur schauen, wie man es mit dem Lohnausgleich hinbekommt. Ich denke, es muss in gewissen

Teilen ein Lohnausgleich erfolgen. Man kann dies auch rechtfertigen, da der Lohnausgleich zum einen ermuntert, zu Hause zu pflegen, zum anderen aber mit Sicherheit immer noch preiswerter ist als eine professionelle Pflege in teilstationären, stationären oder ambulanten Einrichtungen. Auch würde der Lohnausgleich eventuell einen Ansatz dafür bieten, dass sich mehr Männer dafür interessieren, als es derzeit der Fall ist, da sie von einem höheren Einkommen einen entsprechenden Lohnausgleich bekommen.

Ansonsten darf ich darauf hinweisen: Wir hatten gerade eine Ausschreibung als INNOPUNKT-Initiative zur Pflege. Die Ausschreibungsfrist ist abgelaufen, wir sind nun im Evaluierungsverfahren. Ich hoffe, es kann im Herbst beginnen, sodass wir vielleicht noch einige neue Ansätze bekommen, die wir Frau Schröder mitteilen können, um eventuell noch einige neue Ideen in die Bundespolitik einzuspeisen. - Schönen Dank.

Vielen Dank, Herr Minister Baaske. Ich sehe keinen Nachfragebedarf. - Wir kommen zur Frage 240 (Ergebnisse der regio- nalisierten Steuerschätzung), gestellt vom Abgeordneten Görke von der Fraktion DIE LINKE.

Die regionalisierten Ergebnisse der aktuellen Steuerschätzung bedeuten auch für Brandenburg gravierende Mindereinnahmen. Insgesamt werden aus Steuern und Finanzausgleich in den Jahren 2010 bis 2013 voraussichtlich rund 355 Millionen Euro weniger in den Landeshaushalt fließen. Die Steuereinnahmen der Brandenburger Kommunen waren nach den Zuwächsen 2007 und 2008 im Jahr 2009 ebenfalls stark von den Auswirkungen der Steuersenkungen sowie der Wirtschafts- und Finanzkrise betroffen.

Ich frage die Landesregierung: Wie stellt sich die Entwicklung der prognostizierten Einnahmesituation der Kommunen in Brandenburg nach der Maisteuerschätzung dar?

Herr Minister Markov, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Görke, ich muss auf meinen Zettel schauen, weil es einige Zahlen sind und ich im freien Vortrag keine Fehler machen möchte. Ausgehend von den Ergebnissen der durch Baden-Württemberg vorgenommenen Regionalisierungsschätzung der Steuermittel werden für das Land Brandenburg für die Kommunen 2010 bis 2014 folgende Einnahmen aus Steuern erwartet:

2010: 1 308 000 000 Euro, 2011: 1 337 000 000 Euro, 2012: 1 423 000 000 Euro, 2013: 1 503 000 000 Euro und 2014: 1 575 000 000 Euro. Das bedeutet, nach einem dramatischen Rückgang im Jahr 2009 im Verhältnis zu 2008 und 2007 war das, wenn man das Vorjahr nimmt, im Verhältnis von 2009 zu 2008 eine Mindereinnahme von 96 Millionen Euro und von 2010 zu 2009 nochmals von 63 Millionen Euro. Die Steuereinnahmen waren also demzufolge in den Jahren 2009

und 2010 sehr stark von den Auswirkungen der Finanzkrise betroffen.

Wenn man sich die Zahlen anschaut, die ich Ihnen genannt habe, kann man feststellen, dass sie ab 2011 wieder leicht ansteigen und zwischen 2011 und 2012 etwa wieder der Stand von 2009 erreicht sein wird. Dieser wird in den Jahren 2012/2013 wahrscheinlich sogar über den Einnahmen von 2008 liegen.

Die Steuereinnahmen der Gemeinden haben unterschiedliche Einkommensgruppen, das heißt: Lohnsteuer, veranlagte Einkommensteuer, Zinsabschlagsteuer, Umsatzsteuer und Grundsteuer A und B. Wenn man dies mit den Landeseinnahmen vergleicht, kann man feststellen, dass die Landesmindereinnahmen stärker sind. Natürlich sind die Kommunen noch einmal durch den kommunalen Finanzausgleich an den Steuermindereinnahmen des Landes beteiligt, nämlich mit 20 %.

Die Steuermindereinnahmen bzw. die Einnahmen des Landes aus Steuern, LFA und Fehl-BEZ sind im Jahre 2011 nach der neuen Steuerschätzung vom Mai um 94,7 Millionen Euro geringer, 2012 um 137,6 Millionen Euro, 2013 um 154,6 Millionen Euro und 2014 um 37,4 Millionen Euro.

Daraus kann man sich den 20%igen Anteil errechnen, der den Kommunen aus dem kommunalen Finanzausgleich weniger zur Verfügung steht. Selbstverständlich kommt noch ein Betrag hinzu: Da die Kommunen mit 40 % an den SoBez beteiligt sind und diese bis 2019 Jahr für Jahr abgesenkt werden, reduzieren sich die Gesamteinnahmen der Kommunen noch einmal um 40 %. - Danke schön.

Vielen Dank, Herr Minister. Ich sehe keinen Nachfragebedarf. Wir kommen demzufolge zur Frage 241 (Finanzierung der Kampfmittelberäumung des Feuerschutzstreifens und der Wege in der Tangersdorfer Heide), gestellt vom Abgeordneten Wichmann von der Fraktion der CDU. Bitte.

In einem Treffen zwischen Vertretern des Landesbetriebes Forst, den Bürgermeistern der Anliegerkommunen Fürstenberg, Lychen und Templin, den Ortsvorstehern der unmittelbar angrenzenden Gemeinden und dem Ministerium der Finanzen am 17. Mai 2010 in Alt-Placht kam deutlich zum Ausdruck, dass die Erlöse aus dem Verkauf des 665 ha großen Areals in der Tangersdorfer Heide an die „Stiftung Naturlandschaften Brandenburg“ nicht ausreichen werden, um den erforderlichen Brandschutzstreifen von 1 000 m um das Areal herum sowie die Wege durch das betroffene Gebiet von Munition zu beräumen. Schon die Kampfmittelberäumung des notwendigen Feuerschutzstreifens kostet 60 Cent pro m2. Wollte man allein diesen Brandschutzstreifen von Munition befreien, entstünden bereits Kosten von ca. 2 Millionen Euro. Hinzu kommen die Ausgaben für die Kampfmittelberäumung auf den Wegen durch die Tangersdorfer Heide.

Ich frage die Landesregierung: Was gedenkt sie zu tun, um den erforderlichen Feuerschutzstreifen von 1 000 m sowie die Zuwegungen durch die Tangersdorfer Heide von Munition zu beräumen, um so die Sicherheit der Bürger in den Anliegergemeinden und der Besucher der Region zu gewährleisten?

Vielen Dank, Herr Wichmann. - Das Wort erhält die Landesregierung. Herr Minister Markov, bitte.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werter Herr Wichmann, Sie haben zu diesem Thema schon mehrmals Anfragen gestellt. Es gab auch schon ein Treffen bei mir im Ministerium. Daraufhin ist ein weiteres Treffen bei Ihnen vor Ort zugesagt worden; es hat inzwischen stattgefunden, wie Sie schon ausgeführt haben. Für den kommenden Mittwoch haben wir ein erneutes Treffen bei mir verabredet, um noch einmal genau über diese Frage zu diskutieren. Die Zusage liegt vor. Deswegen hat mich die Anfrage verwundert, die Sie - aus welchen Gründen auch immer - gestellt haben.

Sie wissen, dass im Jahr 2009 eine Teilfläche von 15,6 ha veräußert wurde. Ferner ist Ihnen bekannt, dass dort gemeinsam mit der Stadt Templin Verbesserungen erreicht worden sind. Die Fläche wurde beräumt und steht zur Verfügung. Weitere Beräumungsmaßnahmen werden in ein Leistungsverzeichnis aufgenommen, falls sich noch irgendwo Kampfmittel finden sollten.

Sie wissen auch, dass das 665 ha große Areal als unzerschnittener Naturraum erhalten bleiben soll und demzufolge dort keine Beräumung stattfinden wird.

Wir akzeptieren, dass die Beräumung des 1 000 m breiten Streifens aus Brandschutzgründen zu gewährleisten ist. Zwar sind aus rechtlicher Sicht die Kommunen dafür verantwortlich, aber das Land ist bereit, die aus dem Kauf erzielten Erlöse einzusetzen. Wir haben bereits zum Ausdruck gebracht, dass wir - falls diese Mittel nicht ausreichen - versuchen werden, noch andere Quellen zu erschließen. Eine Möglichkeit wäre die Titelgruppe 61 für WGT-Liegenschaften. Das könnten aber auch Fördermittel sein. Es kann auch versucht werden, eine gemeinsame Lösung mit den Kommunen zu finden.

In dem Grundstückserwerbsvertrag sind auch die Wege festgelegt - das gilt übrigens auch für die Kommune Templin -, die von Kampfmitteln beräumt werden sollen, damit sie benutzt werden können. Dass das Kosten verursacht, ist vollkommen klar. Die Gesamtberäumung - das habe ich bereits gesagt - war und ist nicht vorgesehen. Das ist mit den Mitteln des Landes nicht zu machen. Ich gehe davon aus, dass es eine gemeinsame Lösung geben wird. Auch Sie, Herr Wichmann, kennen unsere haushalterischen Möglichkeiten. Dadurch wird auch die Geschwindigkeit dieses gesamten Prozesses bestimmt. Im Übrigen sehen wir uns nächsten Mittwoch. - Danke schön.

Vielen Dank, Herr Minister. Da es Nachfragebedarf gibt, bitte ich Sie, vorn zu bleiben.

Zunächst der Fragesteller, bitte.

Zunächst einmal vielen Dank für die ausführliche Antwort auf meine Frage. Es ist auch von unserer Seite nie gefordert worden - Sie haben das aber soeben noch einmal behauptet -, die

ganze Fläche zu beräumen. Es ist mittlerweile klar, dass die Mittel, die durch den Verkauf eingeworben wurden, nicht ausreichen, um diesen Brandschutzstreifen zu beräumen. Dazu gibt es ziemlich klare Aussagen, auch von denen, die vor Ort mit dem Problem konfrontiert sind. Es ist auch klar, dass die Kommunen - weder die Stadt Lychen noch die Stadt Templin noch die Stadt Fürstenberg - nicht in der Lage sein werden, die Finanzierungslücke für die Beräumung selbst zu schließen. Ich habe heute sehr gern gehört, dass Sie bereit sind, dort zu unterstützen. Ich bitte Sie, nicht nur möglichst rasch zu prüfen, wo man Fördermittel akquirieren könnte.

Kollege Wichmann, stellen Sie bitte Ihre Frage!

- Ich komme jetzt zu meiner Frage. - Welche konkreten Maßnahmen haben Sie bis jetzt, nachdem alle Tatsachen bekannt sind, schon auf den Weg gebracht, um auch zusätzliches Geld von außen einzuwerben, damit den Anliegerkommunen bei diesem wirklich schwierigen Problem geholfen werden kann?

Ich meine, ich habe klar geantwortet, dass wir am Prüfen sind. Genauso sind natürlich auch die betroffenen Kommunen angeregt zu prüfen, ob sie noch Möglichkeiten sehen. Das gehört genauso dazu. Es gibt klare gesetzliche Regelungen, wer wofür zuständig ist. Das eine ist eine zusätzliche Hilfe. Das andere ist, wenn es um den Brandschutz geht, eine Vorgabe. Deswegen gibt es ja diese vielen Treffen, weil alle Beteiligten in einer schwierigen Situation sind. Der Brandschutz ist zu gewährleisten. Die Feuerwehr muss, falls es brennt, Zugang haben. Die betroffenen Gemeinden dürfen nicht gefährdet werden. Dafür gilt es eine Lösung zu finden. Dass das bei den Summen, um die es sich handelt, nicht in fünf Minuten zu machen ist, dürfte verständlich sein.

Herr Minister, es gibt noch Nachfragebedarf beim Abgeordneten Krause.

Sehr geehrter Herr Minister, gibt es im Finanzministerium Überlegungen bzw. wird dort geprüft, warum - wie vom Kollegen Wichmann dargestellt - ein 1 000 m breiter Brandschutzstreifen angeblich erforderlich ist? In unserem Land sind viele ehemalige Militärliegenschaften ähnlich mit Munition belastet; ein solch breiter Schutzstreifen ist dort aber nicht vorgesehen bzw. wird nicht beräumt. Dennoch geht man davon aus, dass die Sicherheit der Anwohner im Umfeld dieser Liegenschaften gewährleistet ist. Meine Frage lautet: Prüft das Finanzministerium, warum für die Tangersdorfer Heide eine Ausnahme gemacht wird und warum dort Steuergelder eingesetzt werden, um einen 1 000 m breiten Brandschutzstreifen zu beräumen?

Das Ministerium hat geprüft und prüft in bestimmten Bereichen immer noch, wie abgesichert werden kann - das ist eine zwingende Notwendigkeit -, dass ein Waldbrand nicht auf die

angrenzenden Kommunen übergreift. Ein wichtiges Erfordernis ist ein entsprechender Sicherheitsabstand. Ich kann aber die Angehörigen der Feuerwehr nicht in ein Gebiet schicken, das nicht vorher beräumt wurde. Das ist Ausdruck unserer Fürsorge- und Aufsichtspflicht. Dieser müssen wir nachkommen.

(Senftleben [CDU]: Sehr richtig!)

Demzufolge sind wir gemeinsam zu der Erkenntnis gelangt, dass es einen Sicherheitsstreifen geben muss. Ob er exakt 1 000 m oder 1 001 m oder nur 999 m breit sein muss, ist jetzt nicht die entscheidende Frage. Prämisse ist, dass die Feuerwehr Waldbrände löschen kann und die angrenzenden Gemeinden nicht gefährdet werden.

Vielen Dank, Herr Minister. - Zur Zeitplanung folgender Hinweis: Wir werden die Fragestunde erst gegen 12.25 Uhr abschließen; sie muss ja 60 Minuten dauern. Die Mittagspause wird sich ein wenig verschieben.

Die Frage 242 (Überprüfung des Brandenburgischen Laden- öffnungsgesetzes) stellt der Abgeordnete Tomczak von der FDP-Fraktion. Bitte sehr.

Bevor ich meine Frage stelle, eine Vorbemerkung: Gegenwärtig wird das Ladenöffnungsgesetz im Freistaat Sachsen - wie auch das in Berlin - einer Novellierung unterzogen. Das neue Sächsische Ladenöffnungsgesetz sichert für Verbraucher und Unternehmer mehr Entscheidungsfreiheit. Auch dem Interessenausgleich zwischen Händlern, Gewerbetreibenden, Kunden und Arbeitnehmern wird Rechnung getragen. Die Regierung des Freistaates Sachsen hat den Entwurf des neuen Sächsischen Ladenöffnungsgesetzes am 18.05.2010 zur Anhörung freigegeben. Der Entwurf wurde federführend vom Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr erarbeitet.

Ich frage daher die Landesregierung: Warum wird das Brandenburgische Ladenöffnungsgesetz nicht - wie in Sachsen - in Zusammenarbeit mit dem Wirtschafts- und dem Arbeitsministerium und den zugehörigen Fachausschüssen des Landtages einer Überprüfung unterzogen? Damit meine ich eine Überprüfung, die über die Anhörung von IHK und Handelsverband Berlin-Brandenburg im Wirtschaftsausschuss am 12.05. hinausgeht.

Herr Minister Baaske erhält Gelegenheit zu antworten.

Dazu kann ich nur sagen: Gemach, gemach, Herr Kollege! Das ist richtig. Ich habe am 12. Mai im Wirtschaftsausschuss darüber informiert, wie die Eckpunkte aussehen. Ich hatte das zuvor am 29. März schon mit den Verbänden diskutiert, und ich habe Ihnen am 12. Mai gesagt, dass wir vorhaben, das Papier ungefähr im Sommer zu beschließen, sodass es danach dem Landtag zugeleitet wird. Dann haben Sie alle Möglichkeiten und Gelegenheiten, das auch noch in den Ausschüssen zu diskutieren. Ich rechne auch damit, dass Sie eine Anhörung dazu

machen werden. Insofern wird die Diskussion, die jetzt in Sachsen läuft, auch bei uns kommen, aber nicht jetzt, sondern einige Monate später.

Vielen Dank, Herr Minister Baaske. Ich sehe keinen Nachfragebedarf. - Wir kommen damit zur Frage 243 (Reform der Job- center), gestellt vom Abgeordneten Baer.

Meine Frage bezieht sich auf die Reform der Jobcenter.