Protocol of the Session on June 2, 2010

heißt dem fehlenden Nachwuchs, den fehlenden Kameradinnen und Kameraden oder letzten Endes, auf den Katastrophenschutz bezogen, den fehlenden Helfern etwas entgegenzusetzen. Das ist die Frage des Ehrenamtes insgesamt. Es ist, glaube ich, in der Anhörung deutlich geworden, dass das Ehrenamt im Brand- und Katastrophenschutz ein herausgehobenes ist, nicht vergleichbar mit dem Ehrenamt in Kultur oder Sport, sondern hier wird eine Aufgabe im Gesamtinteresse der Brandenburgerinnen und Brandenburger erledigt, und diese Aufgabe kann lebenswichtig sein. Das zeigt uns auch wieder die Oder.

Es stellt sich sicherlich die Frage des Feuerwehrführerscheins, und diesbezüglich, Herr Goetz, gab es vorhin ein Missverständnis. Wenn wir vom Führerschein in den Feuerwehren reden, dann reden wir von einem Führerschein zum Führen von Fahrzeugen über 7,5 Tonnen - damit das auch klar ist. Denn es hat keinen Sinn, irgendwelche - wie Sie so schön gesagt haben „Light-Führerscheine“ herauszugeben; da stimme ich Ihnen vollkommen zu. Wer ein Einsatzfahrzeug mit dem entsprechenden Gewicht fährt, wer gegebenenfalls mit hohen Geschwindigkeiten fährt, muss in die Lage versetzt sein, dies auch zu beherrschen.

Bei den Führerscheinen ging es um die Kostenfrage. Eine frühere Anregung der CDU kommt im Übrigen auch im Antrag der CDU noch einmal vor. Ich glaube, mit unserem Antrag haben wir hier eine Lösung gefunden, die allen und vor allen Dingen dem, was in der Anhörung geäußert wurde, gerecht wird. In der Anhörung wurde gesagt: Geld allein sei nicht der Punkt, es werde schon jetzt unterschiedlich gehandhabt. Auch dürfe es keine spontane Aktion, sondern müsse längerfristig angelegt sein, denn das Problem werde auch in fünf oder zehn Jahren noch bestehen. Der Weg, den wir vorschlagen, entspricht auch dem Vorschlag des Landesfeuerwehrverbandes, gemeinsam mit dem Fahrschulverband, mit der Unterstützung des Landes in der Ausrüstung von entsprechenden Fahrschulfahrzeugen die Kosten zu drücken, sodass es dann für alle Beteiligten, sowohl für die Kommunen als Träger als auch für den Fahrschüler, zu einer Lösung kommt, die allen gerecht wird und kostenverträglich ist.

Im Antrag geht es auch darum, ein Konzept zu erstellen, wie Arbeitgeber, die eine ehrenamtliche Arbeit ihrer Mitarbeiter im Brand- und Katastrophenschutz befürworten, damit Hab und Gut geschützt wird, gefördert werden können. Es gibt Fälle, in denen gleich mehrere Mitarbeiter eines Betriebs zum Einsatz gerufen werden. Wenn die halbe Belegschaft fehlt - ich kenne einige diesbezüglich sehr engagierte Arbeitgeber -, können dem Arbeitgeber dadurch Aufträge verloren gehen, oder der nächste Arbeitstag ist nicht abgesichert. Darauf nimmt der Antrag Bezug, zum einen in der Frage, wie jene Arbeitgeber besser gewürdigt werden können, zum anderen in der Frage, ob die Erstattungssätze für Arbeitgeber angesichts der Tatsache, dass sie mit Aufträgen in Verzug kommen und Ähnliches, weil ein Teil der Belegschaft im Einsatz ist, angemessen sind.

Der FDP-Antrag, Herr Goetz, ist schon Bestandteil unseres Antrags. Hinsichtlich des Absatzes in Ihrem Antrag, dass der Arbeitsplatz gesichert werden müsse - wenn ich es recht im Kopf habe -, war ich etwas verwundert. Das ist doch sicherlich nicht als erweiterter Kündigungsschutz zu verstehen. Wir sind immer für erweiterten Kündigungsschutz, dann gegebenenfalls für das Ehrenamt. Darüber könnten wir reden. Aber ich glaube, da machen andere nicht mit.

Also, unser Antrag erfasst im Prinzip alles, was bei der Anhörung zum Tragen gekommen ist. Die Ergänzungen, die vonseiten des FDP-Antrags gewünscht werden, sind eigentlich Bestandteil unseres Antrags; das betrifft die Arbeitgeberfrage. Auch das Problem des Feuerwehrführerscheins - Bestandteil des CDU-Antrags - ist enthalten. Der Rest des CDU-Antrags hat mit diesem Thema eigentlich wenig zu tun. Munitionsbergung und Ähnliches ist nicht unbedingt Bestandteil einer Brandund Katastrophenschutzkonzeption bis 2014; das ist ein anderes Feld. Wir sollten uns hüten, das zu vermischen, wenngleich die Dinge ineinandergreifen.

Was mich als jemand, der für einen Betreuungszug im Katastrophenschutz verantwortlich ist, besonders freut, ist, dass die Wertigkeit des Katastrophenschutzes erkannt wurde. Die bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen haben sich geändert, und wir müssen verstärkt darauf achten, dass die personellen Ressourcen überhaupt zur Verfügung gestellt werden.

Insofern, meine Damen und Herren, will ich, wenn ich mir die Menge der Anträge vergegenwärtige, mit der Begründung unseres Antrags aufhören, denn mitunter muss man etwas begründen, was nicht ganz ausgereift ist. Aber ich glaube, unser Antrag ist so ausgereift, dass er von denen, die zur Anhörung geladen waren, zu Recht - ich habe einigen Betroffenen den Entwurf gezeigt - als vernünftiges Ergebnis ihrer Bemühungen gewertet wird.

Wir werden morgen noch über eine andere Facette sprechen; morgen wird das Oderhochwasser Gegenstand der Aktuellen Stunde sein. Deswegen möchte ich auf die emotionalen Themen nicht weiter eingehen. Ich glaube, unser Antrag beinhaltet das, was Brandenburg bis 2014 braucht. Herr Innenminister, den Ausblick auf 2020 finde ich vernünftig. Es ist so ähnlich, wie Sie es im Bereich der Polizei vorhaben. Sie rechnen ein, was bis 2019 passiert. Das kann man nur unterstützen, denn es hat etwas mit Planungssicherheit zu tun, und daran ist allen gelegen.

Ich bitte Sie also um die Zustimmung zu diesem Antrag. Sie werden verstehen, da Ihr Antrag, Herr Goetz, aus unserer Sicht Bestandteil dessen ist und bereits mit unserem Antrag abgearbeitet ist, und da der CDU-Antrag in Teilen nichts mit dem Thema zu tun hat, dass wir Ihre Anträge ablehnen. Ich bitte das nicht so zu begreifen, dass diese Anträge nur deshalb, weil es Oppositionsanträge sind, abgelehnt werden. Denn ich glaube, hier haben wir ein Feld, wo wir alle - das hat die Vergangenheit bewiesen - gemeinsam, auch mit Herrn Petke, tätig werden müssen. Das erwarten die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes. Es geht um ihre Sicherheit. - Herzlichen Dank.

(Beifall SPD und vereinzelt DIE LINKE)

Der Abgeordnete Petke spricht für die CDU-Fraktion.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Schippel, wir haben tatsächlich immer gut zusammengearbeitet. Darauf lege ich auch Wert. Woanders scheint das nicht so der Fall zu sein. Während Sie den Innenminister des Landes Brandenburg wegen des - meine ich - wertigen Themas Brand

und Katastrohenschutz ansprechen, telefoniert er mit seinem Handy, für alle sichtbar. Aber vielleicht hat das ja mit den Auswirkungen des Hochwassers zu tun und ist deshalb dringend.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte eine Begründung aufnehmen, die wir als Oppositionsfraktion sehr oft von den Regierungsfraktionen hören, die wir auch in der vorhergehenden Diskussion, Frau Kollegin Heppener, gehört haben, als es um den Antrag der Grünen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf ging, nämlich dass der Antrag zu kurz springt. Wir sehen natürlich, dass mit Fachwissen und auch mit Engagement an diesem Antrag gearbeitet worden ist. Aber vor dem Hintergrund der drängenden und vor allem der akuten Probleme finden wir eine Bitte an die Landesregierung, in den einzelnen Punkten, die hier fixiert sind, etwas zu tun, zu wenig. Es geht doch letzten Endes darum, dass hier mit einer Bitte an die Landesregierung auch ein Stück Verantwortung verschoben wird. Ich traue den Kolleginnen und Kollegen sowohl der SPDFraktion als auch der Fraktion DIE LINKE zu, an dieser Stelle mit eigenen Vorschlägen, mit eigenen Vorstellungen aufzutreten. Hier wäre, finde ich, nach der Diskussion im Innenausschuss und der entsprechenden Anhörung ein wenig mehr parlamentarisches Selbstbewusstsein in den Regierungsfraktionen gut angebracht.

Ich möchte auch für unseren Änderungsantrag werben. Ich glaube, das, was wir in der Begründung mit Blick auf die hervorragenden Leistungen der Einsatzkräfte beim Oderhochwasser ergänzt haben, muss ich an dieser Stelle nicht erläutern. Morgen gibt es dazu eine Aktuelle Stunde.

Aber eines der drängendsten Probleme der Freiwilligen in unserem Land im Bereich der freiwilligen Feuerwehren ist nun einmal der Führerscheinerwerb, über den wir im Innenausschuss des Landtags seit mehr als einem halben Jahr diskutieren. Der Innenminister hat im Innenausschuss zu verstehen gegeben, dass er hierfür kein Landesgeld einsetzen möchte.

Er hat gleichzeitig zu verstehen gegeben, dass das auch eine Frage der Intelligenz sei, was das Ganze kostet. Hintergrund war die Frage, ob man eine Führerscheinausbildung theoretisch wie praktisch beim ersten Mal besteht oder dazu mehrere Anläufe braucht. Ich weiß nicht, warum der Innenminister des Landes den Kameradinnen und Kameraden, die sich freiwillig bereit erklären, ihre Zeit, teilweise ihre Gesundheit und in Fällen sogar ihr Leben zum Schutz der Allgemeinheit einzusetzen, mit diesen Aussagen zu nahe treten muss. Ich halte es weder für einen Skandal, in der Berliner Vorstadt zu leben, noch beim ersten oder zweiten Mal durch eine theoretische oder praktische Fahrprüfung zu fallen. Das sei aber dahingestellt.

Wir schlagen konkret vor, wie wir hinsichtlich der Führerscheine in kürzester Zeit mit einem vertretbaren Aufwand zu einer deutlichen Verbesserung kommen können, nämlich indem wir aus den Mitteln des Ausgleichsfonds in § 16 des FAG Mittel für maximal 1 000 Feuerwehrführerscheine bei den Stützpunktfeuerwehren bereitstellen - im Prinzip eine analoge Regelung, wie wir sie auch bei der Beschaffung der Kfz haben.

Warum die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen bei diesem Punkt auf Zeit spielen, vermag ich nicht nachzuvollziehen. Das, was uns im Innenausschuss von der Landesregierung vor mehreren Monaten in Aussicht gestellt worden ist, ist aus meiner Sicht bisher nicht festgemacht worden. Dort hieß

es: Wir streben einen Führerschein für Kosten von unter 1 000 Euro an. Das würde ich persönlich begrüßen, und das wäre dann auch ein gangbarer Weg. Ich kann aber hier weder ausreichende Aktivitäten noch konkrete Lösungsvorschläge entdecken. Deshalb werbe ich für unseren Entschließungsantrag; er wird dem Thema konkreter gerecht, er ist der weitergehende, und er bietet tatsächliche Lösungsansätze für eines der drängendsten Probleme der freiwilligen Feuerwehr, und er zeugt auch von einem gewissen parlamentarischen Selbstbewusstsein, das den Regierungskoalitionen gerade an dieser Stelle gut zu Gesicht stünde. - Danke schön.

(Beifall CDU)

Der Abgeordnete Ludwig spricht für die Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Brand- und Katastrophenschutz sind ein wichtiges Thema, bei dem ständiger Handlungsbedarf gegeben ist. Der Landtag hat sich auch deshalb in großer Kontinuität mit diesen Fragen beschäftigt, ohne dass die vielfältigen Probleme abschließend gelöst worden wären.

Mit dem vorliegenden Antrag der Koalitionsfraktionen wird der aktuelle Handlungsbedarf in einen Handlungsauftrag gefasst an die Landesregierung gebracht. Das mag Ihnen, Herr Kollege Petke, als Bitte formuliert, zu wenig zu sein. Wir finden den Handlungsauftrag schon sehr weit gefasst.

Ziel ist es dabei, über einen längeren Zeitraum stabile Rahmenbedingungen für die Sicherung des Brand- und Katastrophenschutzes in Brandenburg zu gewährleisten und in einem übergreifenden Konzept darzustellen. Die Punkte dazu finden Sie schon im ersten Beschlusspunkt des Antrags. Wir stützen uns dabei inhaltlich auf die Ergebnisse der komplexen Anhörung, die von den Kollegen hier schon erwähnt wurde, die der Innenausschuss im großen Rahmen im April durchgeführt hat.

Es hat sich als richtig erwiesen, diese Form der unmittelbaren Einbeziehung der verschiedenen Akteure des Brand- und Katastrophenschutzes zu wählen. Vertreter der Kommunen und der freiwilligen Feuerwehren haben sich dabei mit viel Sachkunde eingebracht. Der entscheidende Punkt ist dabei für uns, die notwendigen Regelungen im Rahmen der Neuordnung des Katastrophenschutzes zu treffen. Nach der Neuausrichtung des Bundes erwarten die Träger des Brand- und Katastrophenschutzes klare Aussagen vom Land, die nicht nur die nächsten zwei Jahre überbrücken. Das ist ja bisher gewährleistet. Ein bereits erarbeitetes, also bereits vorliegendes Konzept könnte im nächsten Jahr Ausgangspunkt für die Diskussion sein.

Mit den weiteren Punkten benennen wir die Themen, die in der Diskussion der letzten Jahre und, gebündelt in der Anhörung, eine Rolle spielten. Es ist erfreulich, dass das System der Stützpunktfeuerwehren allgemeine Zustimmung erfährt, sich also offensichtlich bewährt. Das schließt aber ein, dass dieses System einer Weiterentwicklung bedarf, so hinsichtlich der Ausstattung, aber auch der Verteilung der Stützpunkte im Land. Dabei sind die freiwilligen Feuerwehren in diese Arbeit stabil

einzubinden. Insgesamt stellt der Antrag auf die Weiterführung des § 16 im Finanzausgleichsgesetz ab, wobei diese Lösung sicherlich auch diskussionswürdig ist.

Bezüglich der Führerscheinfrage ist mittlerweile öffentlich eine Versachlichung der Art eingetreten, dass ein solcher Bedarf tatsächlich nicht besteht und die Finanzierung über das Finanzausgleichsgesetz ebenso durch die Träger, die Städte und Gemeinden, abgelehnt wird. Wirksamer ist aus unserer Sicht eine Vereinbarung zwischen dem Land, dem Fahrschullehrerverband und den Feuerwehren über eine gezielte Ausbildungsförderung. Wir wollen also nicht den Weg gehen, wie ihn die CDU auch heute wieder vorgeschlagen hat, dass die Kommunen durch die Einbeziehung ins Finanzausgleichsgesetz die Zeche selbst zahlen, sondern wir wollen die Zeche senken. Das ist der wesentliche Unterschied zur Herangehensweise der CDU.

(Beifall DIE LINKE)

Bei der Nachwuchsgewinnung sind weiterhin verstärkte Anstrengungen erforderlich. Es muss uns gelingen, mehr Jugendliche in den aktiven Dienst mitzunehmen. Persönliches Vorbild und gute Öffentlichkeitsarbeit können Kinder und Jugendliche für eine solche Aufgabe begeistern. Das Land muss dann aber auch fördernd wirken. Dabei ist noch ein deutlicher Handlungsbedarf bei der Anerkennung der ehrenamtlichen Tätigkeit zu verzeichnen. So wurde es uns jedenfalls signalisiert. Auf kommunaler Ebene passiert das schon mehr. Der Freiwilligenpass des Landes hat wohl bisher eher mehr Fragen hervorgerufen.

Auch die Motivation der örtlichen Arbeitgeber ist durch örtliche und landesweite Anerkennung oder die Erhöhung der Erstattungsverordnung zu verstärken. Bei der Einführung des Digitalfunks ist landesweit ein koordiniertes Vorgehen zu sichern. Deswegen ist ein mit den Kommunen, den Trägern des Brandund Katastrophenschutzes, abgestimmtes Zeit- und Finanzierungskonzept zu erarbeiten, um einen Funkflickenteppich, vor dem in der Anhörung gewarnt wurde, zu vermeiden. Wir nehmen das als Koalition sehr ernst. Wir wissen, dass im Innenministerium die Arbeit selbstverständlich geleistet wird. Deshalb bitten wir um Zustimmung zum unveränderten Antrag. - Danke schön.

(Beifall DIE LINKE)

Der Abgeordnete Goetz spricht für die FDP-Fraktion.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Zunächst nutze ich die Gelegenheit, den beiden Regierungsfraktionen für ihren Antrag, dass die Landesregierung eine Konzeption erarbeiten möge, zu danken. Dieser Antrag macht deutlich, dass die Landesregierung aktuell konzeptionslos agiert, soweit es um den Brand- und Katastrophenschutz geht, und dringender Handlungs- und Verbesserungsbedarf geboten ist. Insofern herzlichen Dank, dass dieser Antrag jetzt vorliegt. Selbsterkenntnis ist ja bekanntlich der erste Schritt zur Besserung. Insofern herzlichen Glückwunsch, dass wir an diesem Punkt angekommen sind und dort weitergehen wollen.

Inhaltlich - Kollege Schippel hat es gesagt - ist dieser Antrag sehr ausgereift, sehr gut in weiten Punkten. Was mich ein bisschen stört, ist die Reihenfolge, weil die Prioritätensetzung in der Anhörung eine andere war. Dort hatte die Nachwuchsgewinnung die höchste Priorität. Alle Kameraden, die in der Anhörung waren, haben gesagt: Wir sind bei Wehren in vielen Bereichen auf dem aktuellem Stand, haben viele neue, viele gute Fahrzeuge, viele neue Technik, da ist in den vergangenen Jahren viel geschehen. Die Stützpunktwehren sind ein System, das im Großen und Ganzen funktioniert, aber es fehlt der Nachwuchs, um Brandschutz in Zukunft dauerhaft gewährleisten zu können. Deshalb hätte ich mir gewünscht, dass der Punkt 4 bei Ihnen an erster Stelle gestanden hätte. Aber gut, damit kann man leben, dass das erst an dieser Stelle steht.

Ich kenne viele Beispiele, weil ich öfter bei Feuerwehren bin, bei denen die Nachwuchsgewinnung das Problem ist. In Schönefeld, ein Ortsteil bei Luckenwalde, ist es zum Beispiel so, dass die Feuerwehr vor wenigen Jahren noch Landesmeister im Jugendbereich war, als verschiedene Wettbewerbe innerhalb der Wehren ausgetragen wurden. Inzwischen gibt es dort keine Jugendwehr mehr, weil die Jugendlichen größer geworden, herausgewachsen sind, teilweise - glücklicherweise - noch da sind, aber Nachwuchs gerade im Jugendbereich fehlt. Insofern ist aus meiner Sicht der wichtigste Punkt, der konzeptionell zu bearbeiten wäre, zu sagen: Im Bereich der Jugendwehr, der Nachwuchsgewinnung muss viel getan werden.

Richtig ist auch, dass der Brand- und Katastrophenschutz - das ist in der Anhörung teilweise nicht ganz so deutlich geworden in einzelnen Kommunen heute bereits nicht mehr gewährleistet werden kann. Sie wissen, ich komme aus Teltow. Wir haben vor drei Jahren den Brand- und Katastrophenschutz in unserer Region untersuchen lassen. Das Ergebnis war, dass der Brandund Katastrophenschutz nachts gewährleistet ist, es jedoch tagsüber, wenn die Leute arbeiten, große Schwierigkeiten gibt. In Teltow haben wir bereits eine freiwillige Feuerwehr mit hauptamtlichen Kräften. Das können sich nur ganz, ganz wenige Kommunen im Land Brandenburg leisten. Trotz dieser hauptamtlichen Wehr mit freiwilligen Kräften haben wir entlegene Ortsteile in Stahnsdorf - wir machen es in der Region gemeinsam mit Kleinmachnow und Stahnsdorf -, in denen die Wehr nicht in den Sollzeiten eintrifft, also Brandschutz eigentlich nicht so gewährleistet ist, wie es vorgegeben ist.

Wir versuchen uns zu behelfen: Die Führerscheinausbildung, die angesprochen worden ist, gibt es in Teltow bereits seit mehreren Jahren. Wir bieten das an, wir können das als reiche Stadt im Land Brandenburg leisten. Aber in Niemegk, auch in Potsdam-Mittelmark, können Sie das nicht. Das ist genau der Punkt, weshalb wir sagen: Es muss andere Varianten geben. Es muss auch das Land in die Pflicht treten, dort für Abhilfe zu sorgen, weil auch das schönste und teuerste Feuerwehrfahrzeug nichts nützt, wenn es im Brandfall nicht mehr bewegt werden kann, weil niemand zur Verfügung steht, der dieses Fahrzeug bedienen kann. Auch das wird konzeptionell deutlich; ich bitte darum, das hinterher auch umzusetzen.

Meine Damen und Herren, die Anhörung im Innenausschuss am 15. April - also genau vor sechs Wochen - hat ergeben, dass es für eine Reihe von Kameraden, die bereits heute aktiv in den freiwilligen Wehren sind, problematisch ist, während der Arbeitszeiten von der Arbeit wegzugehen - gerade bei Hand

werksbetrieben oder kleinen Unternehmen -, um ihren eingegangenen Verpflichtungen zum Brand- und Katastrophenschutz nachzukommen. Sie fehlen dann während der Arbeitszeit, und sie fehlen möglicherweise nach nächtlichem Einsatz auch am nächsten Morgen, weil sie dann für die Arbeit noch nicht wieder fit sind. Da genügt der Lohnausgleich nicht; es muss ein wenig mehr getan werden. Daher meine ich auch, dass das, was Sie unter Ehrenamtlichkeit ganz hinten ansprechen, noch nicht weit genug reicht, um deutlich zu machen, worum es uns eigentlich geht. Ich denke, es reicht nicht aus, zu sagen, dass die Ausgleichsregelungen überprüft werden sollen. Es muss deutlicher werden, dass auch keine weiteren Nachteile entstehen dürfen. Die Landesregierung muss stärker in die Pflicht genommen werden, mehr vorzulegen.

Zum Thema Digitalfunk: Hier ist die Lage ganz klar. Hier gilt: Von Polen lernen heißt siegen lernen - denn dort hat man ihn schon lange. Bereits 2006, zur Fußball-WM, sollten wir Digitalfunk haben, inzwischen steht die WM 2010 vor der Tür, und ich bin einmal gespannt, ob wir dann 2014 endlich so weit sind, im Brand- und Katastrophenschutz wie in der inneren Sicherheit den Digitalfunk zu haben. Zu wünschen wäre es uns.

Meine Damen und Herren, ich bitte um Zustimmung zu unserem Ergänzungsantrag, weil dieser deutlicher macht, dass auch die Arbeitswelt stärker Berücksichtigung finden und den Kameraden die Möglichkeit gegeben werden muss, innerhalb der Arbeitszeit ihren Verpflichtungen und Aufgaben im Brandschutz nachzukommen. Das wird durch unseren Antrag deutlicher; daher bitte ich um Zustimmung. Ansonsten ist oft gesagt worden, er sei zu kurz gesprungen; darüber mag man nachdenken, das mag so sein. Aber auch die längste Reise beginnt mit einem ersten Schritt. Dieser erste Schritt ist in Ordnung, und deshalb stimmen wir Ihnen zu. - Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Die Abgeordnete Nonnemacher setzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fort.

Verehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der Regierungsfraktionen fasst zentrale Problemfelder, die in der Anhörung des Innenausschusses zu den Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für einen leistungsstarken Brand- und Katastrophenschutz im April dieses Jahres vorgetragen wurden, ordentlich zusammen. Die von den Anzuhörenden vorrangig diskutierten Themen finden sich in den acht Punkten des Antrags wieder. Mit am häufigsten wurde die Notwendigkeit, im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes einheitliche, das ganze Land betreffende Einsatzstrukturen zu haben, angemahnt. Viele der Experten wiesen außerdem darauf hin, dass ein entsprechendes, von allen Akteuren mitgetragenes Konzept bereits durch das Innenministerium erarbeitet worden sei und in der Schublade verstaube. Die Umsetzung und Fortschreibung dieses Katastrophenschutzkonzeptes wurde einhellig gefordert. Diese Mahnungen greift der vorliegende Antrag jetzt vordergründig auf, indem die Landesregierung gebeten wird, bis Ende des Jahres ein Konzept zur Zukunft des Brand- und Katastrophenschutzes vorzulegen.

Werte Kollegen von den Linken und der SPD, ich bin sicher eine Freundin höflicher Umgangsformen in der Politik - aber geht es denn noch handzahmer?

(Vereinzelt Heiterkeit bei der SPD)

Ich möchte an dieser Stelle einmal daran erinnern, dass die Fraktionen von SPD und CDU im Mai 2009 ihre damalige Landesregierung aufforderten, binnen Monatsfrist ein Konzept zur Neuorganisation und zur Finanzierung des Katastrophenschutzes nach dem Rückzug des Bundes aus dem flächendeckenden Katastrophenschutz vorzulegen. Der Beschluss „Katastrophenschutz in Brandenburg sichern“ wurde in der 85. Sitzung des Landtags am 13. Mai 2009 gefasst. Das Konzept existiert bereits, wie mehrfach erwähnt, und die Investitionskosten von 10 Millionen Euro für die Haushaltsjahre 2010 bis 2014 sind auch kein Geheimnis. Warum es jetzt bis Ende des Jahres dauern muss, ein hochgelobtes und abgestimmtes Papier aus der Schublade zu holen und anzupassen, darüber darf trefflich spekuliert werden. Motivation Ihres Antrags ist doch ganz offensichtlich, durch viel Lyrik jede, aber auch jede Maßnahme, die Geld kosten könnte, zu vermeiden.

(Beifall GRÜNE/B90 und vereinzelt CDU)