Vielen Dank, Herr Minister. - Die Frage 206 (Umleitung des RE 2) stellt Abgeordnete Hackenschmidt von der SPD-Fraktion.
Laut Pressebericht in der „Lausitzer Rundschau“ vom 21. April 2010 hat die Deutsche Bahn Ihr Bahnkonzept nach Protesten der Sächsischen Staatsregierung geändert.
Ich frage die Landesregierung: Wie wurde bei der Problematik der Umleitung des RE 2 über Finsterwalde nach Berlin gegenüber der Deutschen Bahn argumentiert und eine konsequente Vorgehensweise durchgesetzt, um einen Halt im Bahnhof Finsterwalde zu ermöglichen und somit die berechtigten Ansprüche der Berufspendler zu berücksichtigen?
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Frau Abgeordnete Hackenschmidt, es sind zwei Dinge, die sich überlagern. Das eine ist das Ersatzkonzept für die Vollsperrung der Strecke Königs Wusterhausen-Lübbenau. Da ist in erster Linie eine Entscheidung zugunsten der Berufspendler aus den von der Vollsperrung betroffenen Regionen, wo die Linien nicht wie bisher geführt werden, getroffen worden.
Ich kann Ihre Nachfrage und den Wunsch der Finsterwalder nachvollziehen, weil Finsterwalde - darüber brauchen wir uns überhaupt nicht zu unterhalten - hinsichtlich des schienengebundenen Personennahverkehrs nicht optimal erschlossen ist. Das ist völlig klar. Das hängt einfach mit der Lage zwischen der Dresdener und der Anhalter Bahn zusammen. Die Orte, die dazwischenliegen, sind schienenmäßig immer schwierig zu erschließen.
Was die Proteste der Sächsischen Staatsregierung angeht, so betrifft das insbesondere das EC- und das IC-Konzept. Diesbezüglich, und zwar insbesondere hinsichtlich der Ausdünnung im Osten Deutschlands, sind wir mit der Deutschen Bahn im Gespräch. Das betrifft Sachsen und Brandenburg gleichermaßen. Wir sind da nicht zufrieden. Wir sind allerdings nicht Besteller des Angebots. Es ist eine Entscheidung der Deutschen Bahn. Deshalb muss man mit der Bahn immer wieder darüber reden.
Ich will noch eines sagen. Bei der Bahn gibt es immer wieder Abbestellungen. Im schienengebundenen Personennahverkehr arbeiten wir länderübergreifend - ich nenne einmal den RE 1 von Frankfurt nach Magdeburg - gut zusammen und bestellen die Strecken. Das ist immer eine gewisse Gefahr für die ICund EC-Linien.
Herr Minister, das bedeutet, Sie setzen sich stärker dafür ein, dass vielleicht auch ein ICE in Potsdam hält? Eine Landeshauptstadt mit ICE-Anbindung wäre auch eine Frage wert.
Der Minister hat immer ein Interesse an guten Verkehrsverbindungen im Land Brandenburg und darüber hinaus. Wir haben
schon in einer Dringlichen Anfrage über die Verbindung in Richtung Polen gesprochen. Das muss mit der Bahn entsprechend ausgehandelt werden. Ich sehe besondere Defizite im Süden Brandenburgs. Dort besteht sicherlich großer Handlungsbedarf, was die Verbesserung von Verkehrsangeboten betrifft. Das hat in meiner Haushaltsrede auch schon eine Rolle gespielt. Es gibt immer den Wunsch nach direkten Anbindungen nach Berlin, nach Schönefeld und nach einem IC-Halt. Das müssen wir ausfechten, sicherlich auch bei der Fortschreibung des Landesnahverkehrsplans.
Herr Minister, ich habe Ihrer Antwort gerade entnehmen können, dass Sie den SPNV-Verkehr in Richtung Finsterwalde als ungenügend bezeichnen. Darf ich aus Ihrer Aussage die Hoffnung genährt sehen, dass wir in Zukunft noch einmal über die Anbindung eines RE nach Finsterwalde sprechen können?
Herr Abgeordneter, ich habe das gerade dargestellt. Wir haben die ganz spannende Aufgabe, den Landesnahverkehrsplan fortzuschreiben. Er gilt bis 2012. Es wird eine umfangreiche Debatte im Parlament geben, und es wird so sein, dass die Abgeordneten keine einheitliche Meinung haben werden, weil sie aus unterschiedlichen Regionen kommen. Gerade die Fortschreibung des Landesnahverkehrsplans ist eine gute Gelegenheit, die Anbindung Richtung Berlin-Schönefeld und die Anbindung Richtung Polen zu prüfen. Es wäre vom Minister unredlich zu sagen, dass Finsterwalde optimal angebunden ist, was den schienengebundenen Personennahverkehr betrifft. Ob sich daraus Verbesserungsmöglichkeiten ergeben, hängt sehr davon ab, wie viele Mittel wir im schienengebundenen Nahverkehr nach der Revision haben. Die Länder müssen sich gemeinsam mit dem Bund darauf einigen, wie viele Mittel wir ab 2015 zur Verfügung haben.
Herr Genilke, die Fragezeit ist erschöpft. Wenn Sie zwei Fragen haben, stellen Sie sie gleich hintereinander. - Vielen Dank, Herr Minister.
Wir kommen zur Frage 207 (Verzicht auf Wasserentgelt), gestellt vom Abgeordneten Jürgens. Bitte, Herr Jürgens.
Entsprechend § 40 Abs. 4 des Brandenburgischen Wassergesetzes kann ein Nutzer für die Entnahme von Grund- und Oberflächenwasser für die Freihaltung und Freimachung von Tagebauflächen vom Wassernutzungsentgelt befreit werden. Damit sollen pauschal Tagebaumaßnahmen entlastet werden. Aufgrund des Verzichts auf das Wasserentgelt gehen dem Land Brandenburg jährlich fast 20 Millionen Euro verloren.
Ich frage daher die Landesregierung: Inwiefern hält sie den Verzicht auf dieses Wasserentgelt aus ökologischen und finanzpolitischen Gesichtspunkten heute noch für angemessen?
Vielen Dank, Herr Jürgens. - Die Ministerin für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz wird antworten.
Frau Präsidentin! meine Damen und Herren! Lieber Peer Jürgens, in der Koalitionsvereinbarung steht Folgendes:
„Die Landesregierung wird prüfen, inwieweit für die Entnahme von Oberflächen- und Grundwasser zu Zwecken der Freimachung und Freihaltung von Lagerstätten, Erdgasspeichern sowie zur Wasserhaltung von Tagebaulöchern ein Nutzungsentgelt erhoben werden soll. Dabei sind die Erfahrungen anderer Bundesländer zu berücksichtigen.“
Es ist gemeinsam verabredet, dass wir das tun. So steht es in der Koaltionsvereinbarung. An dieser Prüfung arbeiten wir selbstverständlich. Die Prüfung ist bisher noch nicht abgeschlossen, ihr Abschluss steht aber kurz bevor.
Diese Prüfung wird im Zusammenhang mit dem Regierungsentwurf zur Anpassung des Landeswasserrechts an das neue Wasserhaushaltsgesetz des Bundes erfolgen. Sie wissen es, der Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz ist darüber informiert worden, und jeder andere kann es auch wissen, dass das Umweltbundesgesetzbuch im vergangenen Jahr nicht zum Tragen gekommen ist, sodass das Bundesrecht in den einzelnen Landesgesetzen angeglichen werden muss. Gleiches gilt für das Wassergesetz des Landes. Das ist in Arbeit.
Ich will Sie daran erinnern: Im Umweltausschuss liegt auch der Plan des Ministeriums zu den Gesetzgebungsvorhaben vor. Sie sind also, wenn Sie noch einmal nachlesen möchten, darüber informiert, wann wir welche Gesetzentwürfe entsprechend der notwendigen Schritte in das Parlament einbringen.
Unabhängig davon, meine Damen und Herren, will ich zur Versachlichung der Debatte sagen, worum es eigentlich geht. Brandenburg erhebt für Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern und aus dem Grundwasser ein Wassernutzungsentgelt, dessen Tarife nach der jeweiligen Schutzbedürftigkeit des Wassers gestaffelt sind. Dadurch soll einerseits ein sparsamer Umgang mit der wichtigen Ressource Wasser bewirkt werden und zum Zweiten der Verursacher an den Kosten für die Eingriffe in den Wasserhaushalt angemessen beteiligt werden.
Das Aufkommen aus dieser Abgabe steht im Lande insbesondere für notwendige Bewirtschaftungs-, Gewässerausbau- und Gewässerunterhaltungsmaßnahmen zur Verfügung. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an meine gestrige Rede zum Einzelhaushalt 10.
Für den aktiven Braunkohleabbau wird in Brandenburg jährlich die beträchtliche Menge von 230 Millionen Kubikmeter Grundwasser abgepumpt und zu 90 % in oberirdische Gewässer eingeleitet. Soweit sich Vattenfall dabei an die erteilten wasserrechtlichen Erlaubnisse hält, ist dies für das Unterneh
Da der Eingriff in den Wasserhaushalt in diesem Fall gering gehalten wird, ist die Zahlung einer Nutzungsabgabe unseres Erachtens entbehrlich. Das ist eine aus meiner Sicht sinnvolle Regelung. Die rund 10 % der gehobenen Grundwassermenge verkauft oder verbraucht Vattenfall.
Beispielsweise belief sich 2008 der Verbrauch als Kühl- und Brauchwasser des Unternehmens auf ungefähr 470 000 Kubikmeter gegenüber mehr als 22 Millionen Kubikmeter Wasser, welches Vattenfall verkauft hat. Für dieses Wasser bezahlt Vattenfall seit 2004 nicht den Grundwassertarif wie andere Nutzerinnen und Nutzer, sondern lediglich den weitaus günstigeren Tarif für oberirdisches Wasser.
Hier, meine Damen und Herren, gilt es meines Erachtens zu prüfen - und da verweise ich auf den Koalitionsvertrag -, ob diese Besserstellung von Vattenfall im Hinblick auf die Lenkungs- und Finanzierungsfunktion des Wassernutzungsentgeltes in Zukunft weiterhin gerechtfertigt ist. Wir werden Ihnen das Prüfergebnis vorlegen.
Bei dieser Prüfung werden selbstverständlich die Energiestrategie sowie die Auswirkungen des Tagebaus auf den Wasserhaushalt, die Vorgabe aus Artikel 9 der Wasserrahmenrichtlinie für die Kostendeckung für Wasserdienstleistung und der Umstand, dass ein Großteil des verwendeten Grundwassers verkauft wird, berücksichtigt sein. - Vielen Dank.
Frau Ministerin, Sie haben Artikel 9 der Wasserrahmenrichtlinie angesprochen. Da geht es um die Bewertung von Wasserdienstleistungen. Soweit ich weiß, ist vorgeschrieben, dass diese zum 31.12. dieses Jahres umgesetzt werden soll. In diesem Zusammenhang muss diese Entscheidung auch getroffen werden. Kann ich davon ausgehen, dass diese Entscheidung zum 31.12. vorliegt?
Ich darf Sie in aller Bescheidenheit daran erinnern, dass laut Ausschussprotokoll wir im Ausschuss darüber gesprochen haben, dass der Gesetzentwurf Wassernovelle sobald wie möglich zum Halbjahr in das Parlament kommt und dass das zum Jahresende selbstverständlich geregelt ist; wenn das Parlament entschieden hat.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Wir kommen zur Frage 208 (Anlagerichtlinien zum Versorgungsfonds des Landes Bran- denburg) des Abgeordneten Burkardt, CDU-Fraktion.
Die Landesregierung sieht im Haushaltsentwurf 2010 - wir haben gestern und vorgestern darüber gesprochen - eine Zuführung von rund 214 Millionen Euro an den Versorgungsfonds des Landes vor. Die Anlage dieser Mittel wird durch Richtlinien geregelt, die das Ministerium der Finanzen inzwischen vorgelegt hat und die hinreichend diskutiert worden sind.
Ich frage die Landesregierung: Beabsichtigt sie angesichts der aktuellen Entwicklungen in Griechenland, aber auch der teilweise mehrjährigen Kursentwicklung der gestern vom Minister Dr. Markov als Beispiel für Triple-B-Aktien angeführten Papiere eine Überarbeitung der Anlagerichtlinien, oder hält sie weiterhin daran fest, Landesmittel auch in Wertpapiere mit einem Rating von Triple-B anzulegen?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Burkardt, wir haben im Ausschuss über diese Frage debattiert. Sie hatten es am ersten Tag der Haushaltsdebatte angesprochen. Sie haben es am zweiten Tag der Haushaltsdebatte angesprochen. Und Sie sprechen es heute erneut an.
Da es gestern offensichtlich schon etwas spät war, will ich diese Frage noch einmal beantworten. Die Landesregierung hat nicht vor, die Anlagerichtlinie zu verändern. Diese Anlagerichtlinie lehnt sich sehr nahe an die Anlageverordnung für Versicherungen an. Das ist - das habe ich Ihnen gestern auch schon gesagt - von Ihrer damaligen Justizministerin mit befördert und aktiv begleitet worden. Das ist auch richtig so.
Zweitens: BBB heißt mittlere Güte. Ich habe Ihnen gestern Unternehmen wie die Deutsche Telekom und Daimler mit BBB+, wie Kali & Salz mit BBB, wie Vivendi mit BBB genannt.
Im Gegensatz zu dieser Anlageverordnung haben wir in dieser Anlagerichtlinie noch eine Begrenzung eingezogen, nämlich BBB. Das hat den großen Vorteil, dass, wenn das Rating von dem bevorzugten A auf B heruntergestuft wird, nicht sofort das ganze Portfolio umgeschichtet werden muss.
Da sich die Anlagestrategie des Landes vorzugsweise auf kapitalgarantierte Schuldscheine, Darlehen und Staats- und Unternehmensanleihen bzw. inflationsgeschützte Rentenfonds bezieht, hat das bei den Erstgenannten den großen Vorteil - auch das will ich noch einmal klar und deutlich sagen -, dass das Grundkapital nicht verloren gehen kann, sondern lediglich das Risiko besteht, dass die erwirtschafteten Zinsen verloren gehen.
Es stimmt, eine Anlage ist immer auch ein gewisses Risiko. Da das Land in eigener Hoheit agiert - und sich natürlich einer Bank bedient -, sind wir in der Lage, die Trigger selber festzulegen, ab wann wir aussteigen. Das tun wir.
Im Übrigen sparen wir dadurch, dass wir es im eigenen Beritt machen, enorme Kosten, nämlich die Verwaltungsgebühren, die sonst an die Fondsmanager zu zahlen wären. Das ist ein anständiger Betrag.