Im Rahmen des Branntweinmonopols gewährt Deutschland Betriebsbeihilfen für Erzeugnisse, die nach der Weiterverarbeitung von der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein als Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs vermarktet werden.
Die Kommission erstellt derzeit einen Bericht über das deutsche Branntweinmonopol. Dieser Bericht sollte eigentlich schon Ende 2009 vorliegen. Das wäre auch sinnvoll gewesen, weil jetzt die Verhandlungen bezüglich der Verlängerung laufen. Dem Bericht können geeignete Vorschläge beigefügt werden, die eine Verlängerung rechtfertigen.
Der Deutsche Bundestag hat im Mai 2008 eine Entschließung gefasst und die Bundesregierung aufgefordert, diese Verlängerung bei der EU durchzusetzen. Positiv ist - ich war damals dabei -, dass es ein fraktionsübergreifender Beschluss gewesen ist. Das ist deshalb interessant, weil das Europäische Parlament einbezogen ist. Wir sollten das Anliegen über parlamentarische Aktivitäten zu befördern versuchen.
Die Kommission scheint bereit zu sein, eine Verlängerung des Branntweinmonopols bis Ende 2017 zu akzeptieren. Ich betone: Sie scheint bereit zu sein. Das Problem ist: Es wird ein konkretes Ausstiegsszenario gefordert. Da wird es dann konkret werden, dass die Beihilfen Stück für Stück auslaufen und wir einen Übergang Richtung 2017 schaffen. Da ist man jetzt in den Verhandlungen.
Ich habe mir Folgendes vorgenommen: Ende April findet die Agrarministerkonferenz statt, auf der man das mit den Kollegen aus den anderen Bundesländern bzw. auch mit der Bundeslandwirtschaftsministerin thematisieren kann. Ihre Anfrage, Frau Abgeordnete, ist ein guter Anlass, einen Brief an die Brandenburger Abgeordneten im EU-Parlament zu schreiben, um auf diese Problematik hinzuweisen. Denn wir brauchen auch die Abgeordneten, um eine Verlängerung hinzubekommen.
Man muss aber eines sagen: Wenn wir das bis 2017 schaffen, ist das eine zweimalige Verlängerung. Es wird dann schwierig werden, das noch einmal zu erreichen. Gerade in Brüssel ist es bei beihilferechtlichen Dingen schwierig, Ausnahmegenehmigungen auch für Deutschland zu erwirken.
Ich bedanke mich sehr für die Anfrage. Wir bleiben mit Sicherheit in engem Kontakt - Sie auch mit den ansässigen Betrieben -, damit wir eine Lösung erreichen können. - Herzlichen Dank.
Seit 2001 gibt es für Jugendliche zwischen 16 und 26 Jahren die Möglichkeit, ein Freiwilliges Soziales Jahr - abgekürzt FSJ
Kultur zu absolvieren. Diese Jugendlichen arbeiten freiwillig in Kultureinrichtungen und erhalten Impulse bei der Suche nach persönlichen Zukunftsperspektiven und beruflicher Orientierung. Federführend bei dem FSJ ist die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung - abgekürzt BKJ - e. V. Brandenburger Jugendliche, die das FSJ Kultur absolvieren, werden von Berlin aus betreut. In Brandenburg gibt es nach meiner Kenntnis keinen direkten Ansprechpartner.
Ich frage die Landesregierung: Welche Vorstellungen hat sie von der Betreuung Brandenburger Jugendlicher, die sich für das FSJ Kultur interessieren, durch eine entsprechende Einrichtung im Land Brandenburg?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Groß, diese Frage beantworte ich sehr gern, denn das Thema ist wichtig. Meines Erachtens verdient das Freiwillige Soziale Jahr Kultur mehr Erwähnung. Es ist eine richtige Erfolgsgeschichte.
Sie haben es bereits gesagt, das Freiwillige Soziale Jahr in der Kultur gibt es seit 2001. Die Interessenten geben bei ihrer Bewerbung ein Bundesland oder eine Region an, in der sie sich engagieren möchten. Für das FSJ Kultur im Jahr 2008/2009 gingen für die Region Berlin/Brandenburg 1 200 Bewerbungen für lediglich 123 Plätze ein. Das zeigt, wie begehrt diese Stellen sind.
Von den 123 erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerbern stammen 13 aus Brandenburg, 32 aus Berlin und 78 aus anderen Bundesländern. Daran wird deutlich, dass das FSJ Kultur Brandenburg keineswegs nur auf Jugendliche aus Brandenburg zu reduzieren ist. Dieses überregionale Interesse ist uns äußerst willkommen, denn wir rechnen natürlich damit, dass der eine oder andere junge Mensch nach seinem Freiwilligen Sozialen Jahr hier bleibt und vielleicht ein Studium oder eine Ausbildung beginnt. Das ist durchaus in unserem Sinne. Vor diesem Hintergrund sehen wir es gern, wenn Bewerberinnen oder Bewerber, die keinen der heißbegehrten Plätze in Berlin erhalten, praktisch auf Umwegen in Brandenburg landen.
Träger des Freiwilligen Jahres Kultur in Brandenburg ist die Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung in Berlin e. V. Von dort werden auch die Einsatzstellen in Berlin und Brandenburg ausgewählt und auf ihre Qualität hin überprüft. Inhaltliche Entscheidungen und die Entscheidung über die Verteilung der Bewerber auf die Einrichtungen erfolgen in regelmäßiger gemeinsamer Abstimmung zwischen dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur, Kulturland Brandenburg als Initiator von „Jugend bewegt Kultur“ und der LKJ Berlin.
Mit diesem Verfahren ist die Betreuung brandenburgischer Jugendlicher ausreichend gewährleistet, ohne dass wir dafür zusätzlich eine eigene Organisationseinheit in Brandenburg aufbauen müssen.
Die Jugendlichen, die das FSJ absolvieren, sind in der Regel sehr zufrieden. Ich nutze auch immer die Gelegenheit, mit den
Betroffenen ins Gespräch zu kommen. Sie fühlen sich sehr gut betreut. Daher ist, denke ich, keine zusätzliche Einrichtung erforderlich. - Danke schön.
Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 146 (Schlichtungsstelle für den Nahverkehr der Länder Berlin, Brandenburg und Sach- sen-Anhalt), die die Abgeordnete Kircheis stellt.
Im Januar 2009 nahm die Schlichtungsstelle für den Nahverkehr der Länder Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt ihre Arbeit auf. Die Schlichtungsstelle Nahverkehr vermittelt in Auseinandersetzungen zwischen Kunden und den Bus- und Bahnbetrieben des ÖPNV. Sie arbeitet mit den Verkehrsunternehmen in Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt, aber auch eng mit den Ministerien, der Berliner Senatsverwaltung und den Fahrgast- und Verbraucherschutzverbänden zusammen. Die Schlichtungsstelle soll einen neutralen Interessenausgleich garantieren und einen Beitrag zur Erhöhung der Servicequalität und Zufriedenheit der Kunden in Bussen und Bahnen leisten.
Ich frage daher die Landesregierung: Wie sieht ihre erste Bilanz der Schlichtungsstelle nach einem Jahr Tätigkeit aus?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Kircheis, die Bilanz ist überaus positiv. Positiv ist zunächst einmal, dass wir eine gemeinsame Schlichtungsstelle für Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt haben. Man kann also länderübergreifend zusammenarbeiten.
Im Jahr 2009 sind 112 Fälle zugegangen. Davon wurden 72 Fälle behandelt und 42 nicht. Der Grund lag darin, dass diese 42 Fälle bereits beim Gericht vorlagen. Insofern nützt eine Schlichtungsstelle nichts mehr. Der Aufruf lautet jedoch, zunächst die Schlichtungsstelle in Anspruch zu nehmen.
Von den 72 Fällen konnten 71 Fälle positiv behandelt werden das heißt, eine Schlichtung wurde herbeigeführt, was einen guten Prozentsatz darstellt. Insoweit hat sich die Schlichtungsstelle bewährt.
Im Gespräch mit dem Justizminister Dr. Schöneburg erfuhr ich, dass auch er ein Interesse daran hat, dass Fälle, die den Nahverkehr betreffen, bei der Schlichtungsstelle anstatt bei Gericht landen sollten. Selbstverständlich wird die Arbeit der Schlichtungsstelle im Jahr 2010 weiterhin konstruktiv begleitet. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 147 (Westumfahrung Fürstenberg/Havel), die der Abgeordnete Krause stellt.
Die verkehrliche Situation in der Stadt Fürstenberg/Havel ist seit Jahren als problematisch bekannt und auch anerkannt. Eine
Lösung dafür liegt vor. Bereits vor langer Zeit verständigte man sich auf die Westumfahrung. Jedoch ist in den letzten Jahren in der Region spürbar nichts geschehen.
Daher frage ich die Landesregierung: Was unternimmt sie, um diese Westumfahrung möglichst zügig zu realisieren?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, bei dem Fall Fürstenberg haben wir die Linie bestimmt. Die Ortsumgehung Fürstenberg/B 96 ist im vordringlichen Bedarf im Bundesverkehrswegeplan enthalten. Jedoch gibt es zahlreiche weitere Maßnahmen, und uns wird lediglich ein begrenztes Budget vom Bund zur Verfügung gestellt. Den Haushalt des Bundes für das Jahr 2010 im Bereich Bundesfernstraßen habe ich zwar zur Kenntnis genommen, halte aber den Haushalt 2011 für viel bedeutender; denn erst darin wird ersichtlich, wie es in den nächsten Jahren beim Ausbau der Bundesfernstraßen vorangeht.
Im Jahr 2011 werde ich einen Vorschlag unterbreiten - dieser betrifft nicht nur Fürstenberg -, wie wir mit den Vorhaben im vordringlichen Bedarf weiter umgehen. Ich muss das in diesem Zusammenhang sagen, weil wir vom Bund einen finanziellen Rahmen zur Verfügung gestellt bekommen, innerhalb dessen ich abwägen muss, welche Maßnahmen als Nächstes realisiert werden. In diesem Jahr erfolgt auf jeden Fall der Spatenstich in Königs Wusterhausen und bei der Ortsumgehung Kuhbier. Dies spielte auch in der Amtszeit von Herrn Dellmann eine bedeutende Rolle. Weitere Dinge müssen dann im Jahr 2011 für die folgenden Jahre verabredet werden.
Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 148 (Planungsstand beim Autobahnzubringer zwischen Hoyerswerda und Ruhland) des Abgeordneten Senftleben.
Die Frage schließt sich an eine am Jahresanfang gestellte Frage zur B 96n an. Damals wurde erklärt, dass die Planungen gut vorangehen und Brandenburg an der Maßnahme festhält. Mittlerweile gibt es die Veröffentlichung eines Briefs des Ministerpräsidenten aus Sachsen, Herrn Tillich, nach dem der Planungsstand zur B 96n in Brandenburg ins Stocken geraten ist, weil unter anderem angeblich auf Brandenburger Territorium über andere Varianten nachgedacht wird als die, die der Bund finanzieren möchte bzw. finanzieren wird.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, wir haben darüber bereits in der 8. Plenarsitzung
debattiert. Es bleibt dabei: Es ist ein die Länder Brandenburg und Sachsen übergreifendes Projekt. Es bleibt auch dabei: Sachsen hat weiterhin die Federführung für das Raumordnungsverfahren. Das Raumordnungsverfahren auf Brandenburger Seite ist hinsichtlich der Trassenvariante bzw. der Nordtrasse zu aktualisieren. Dies werden wir auch tun. Zudem werden wir - gemeinsam mit Sachsen - versuchen, dieses Projekt dann entsprechend umzusetzen.
Ich möchte aber noch Folgendes sagen: Bereits in der vorherigen Frage habe ich gesagt, dass selbstverständlich der entsprechende finanzielle Rahmen zur Verfügung stehen muss. Das betrifft nicht nur Brandenburg, sondern auch Sachsen. Ich habe mir vorgenommen, gemeinsam mit meinem Kollegen aus Sachsen die länderübergreifenden Projekte zu beraten. Dabei wird natürlich auch dieses Projekt eine Rolle spielen. Hinsichtlich des Raumordnungsverfahrens stehen wir am Anfang der Planung. Anschließend erfolgt die Linienbestimmung. Im Jahr 2011 wird dann zu entscheiden sein, wie die Ausfinanzierung für dieses Projekt abgesichert werden kann.
Punkt 1 bezieht sich auf das „Aktualisieren“ der Trassenvariante auch hinsichtlich Senftenberg. Ihr Vorvorgänger Herr Szymanski hat bereits im Jahr 2004 in diesem Haus gesagt, dass die Nordvariante über Senftenberg aus verkehrstechnischen Gründen nicht zu realisieren sein wird. Insofern stellt sich die Frage: Was heißt aus Ihrer Sicht „aktualisieren“?
Punkt 2: Die Regierung Sachsens hat angemerkt, dass der Planungsprozess geteilt wird, man allein für die Trasse in Sachsen die Verantwortung übernimmt und den weiteren Prozess dort allein gestaltet, wenn es in Brandenburg nicht schneller vorangeht. In Brandenburg muss man dann eben schauen, wie es weitergeht. Für wie belastbar halten Sie diese Aussage? Was wollen Sie dagegen unternehmen, dass die B 96n an der Stelle tatsächlich eine Grenzstraße wird?
Ich habe mir vorgenommen, mit meinen Kollegen aus Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt über die Verkehrsprojekte zu sprechen. Wir werden auch dieses Thema erörtern. Für mich ist es jetzt aber schwierig, eine Aussage aus dem Jahr 2004 zu kommentieren. Dazu müsste ich in die Akten schauen,
was ich auch gern tun möchte. Ich biete Ihnen, Herr Senftleben, Folgendes an: Wir führen ein bilaterales Gespräch auch in Vorbereitung meines Gesprächs mit meinem Amtskollegen in Sachsen.
Vielen Dank. - Der Abgeordnete Görke stellt die Frage 149 (Anerkennung Heilerzieungspfleger als Pflegefachkräfte).