Protocol of the Session on March 24, 2010

Vielen Dank. - Der Abgeordnete Görke stellt die Frage 149 (Anerkennung Heilerzieungspfleger als Pflegefachkräfte).

In meinem Wahlkreis wurde ich mit einem Sachverhalt konfrontiert, den ich hier gern ansprechen möchte. Im Land Brandenburg werden ausgebildete Heilerziehungspfleger trotz umfangreicher Pflegeausbildung nicht als Pflegekräfte in der Altenpflege anerkannt, obwohl - das wissen wir alle - im Pflegebereich ein Fachkräftemangel existiert.

Ich frage deshalb die Landesregierung: Sieht sie in der Anerkennung von Heilerziehungspflegern als Pflegekräfte einen geeigneten Weg, um den Fachkräftemangel im Pflegebereich zu lindern?

Minister Baaske erhält das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr verehrter Herr Kollege Görke, Heilerziehungspfleger sind bei uns die ausgewählten Fachkräfte in Einrichtungen für behinderte Menschen, egal, ob es sich um den ambulanten oder stationären Bereich handelt. Die Ausbildung richtet sich nach dem, was in diesen Einrichtungen von ihnen verlangt wird. Die Ausbildung des Heilerziehungspflegers ist grundsätzlich anders als die des Altenpflegers. Insofern verlangen Sie sicherlich nicht von mir, dass ich das Curriculum des Altenpflegers und das des Heilerziehungspflegers nebeneinander halte und vergleiche. Meine Bitte ist lediglich, dies zur Kenntnis zu nehmen.

Es gibt unterschiedliche Rechtskreise. Zum einen geht es um das SGB XII und um das SGB V und zum anderen um das SGB IX. Dort werden natürlich völlig andere Anforderungen gestellt. Jedoch besteht die Möglichkeit, in relativ kurzer Zeit einen Heilerziehungspfleger zu einem Altenpfleger umzuschulen. Dies soll - so habe ich es gehört - bereits innerhalb eines Jahres möglich sein, und zwar mit all den notwendigen Abschlüssen, die man für eine staatliche Anerkennung benötigt. Diese Möglichkeit wird derzeit auch sehr oft genutzt.

Weiterhin tauchte die Frage auf, ob inzwischen schon zu viele Heilerziehungspfleger ausgebildet wurden. Wenn dem tatsächlich so ist, dass man als Heilerziehungspfleger derzeit keine Arbeit in Brandenburg findet, müsste man darüber nachdenken, noch einmal umzuschichten. Jedoch kann ich gegenwärtig einen solchen Trend nicht erkennen.

Um noch einmal verkürzt auf Ihre Frage zu antworten: Wenn Ihnen die Ohren schmerzen, würden Sie auch nicht zum Augenarzt gehen, sondern zu dem Arzt, bei dem Ihnen am besten geholfen werden kann. So ähnlich ist es auch in der Pflege.

(Görke [DIE LINKE]: Dann muss man doch noch einmal ins Curriculum schauen!)

Vielen Dank. - Die Frage 150 (Konsequenzen aus dem Verstoß gegen das Neutralitätsgebot bei der Landratswahl im Landkreis Spree-Neiße) stellt die Abgeordnete Schulz-Höpfner.

Im Januar 2010 wurde bekannt, dass der Landrat des Landkreises Spree-Neiße kurz vor der Stichwahl am 24. Januar 2010 hausinterne Werbung bei den Mitarbeitern der Kreisverwaltung betrieb. Er hatte einen Eintrag in das Intranet gestellt. Über diesen Vorgang haben wir bereits gesprochen. Dieser Wahlaufruf stellt einen Verstoß gegen das Dienstrecht eines kommunalen Wahlbeamten dar. Der Innenminister des Landes Brandenburg stufte laut Zeitungsberichten, aber auch persönlich hier im Hause diesen Vorgang als unzulässig ein und kündigte rechtliche Schritte bzw. zumindest eine Überprüfung des Vorgangs an.

Ich frage die Landesregierung: Wie ist der gegenwärtige Stand mit der Kenntnis der aktuellen Ereignisse - hinsichtlich dieses Verfahrens?

Herr Innenminister, Sie haben das Wort.

In aller gebotenen Kürze: Das Verfahren läuft. Im Übrigen ist es wie bei allen Personalvorgängen, dass darüber in der Öffentlichkeit nicht berichtet wird. - Vielen Dank.

(Vereinzelt Beifall SPD - Zuruf der Abgeordneten Schulz- Höpfner [CDU])

Die Antworten müssen nicht jedem gefallen. Der Landesregierung steht es frei, zu antworten, wie sie es für richtig hält. So viel Toleranz müssen wir schon aufbringen.

(Zuruf der Abgeordneten Prof. Dr. Wanka [CDU])

- Manchmal sagt er seine Meinung auch sehr deutlich. Das ist sein gutes Recht, Frau Fraktionsvorsitzende. Ich weiß, dass Ihnen das nicht gefällt.

Die Frage, die wir vorhin getauscht haben, wird in Ermangelung der Fragestellerin, die erkrankt ist, schriftlich beantwortet. Ich schlage Ihnen vor, dass wir das mit den übrigen beiden Fragen auch so halten und stattdessen einen weiteren Tagesordnungspunkt behandeln.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 2 und rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Gesetz zur Umstellung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 5/224

2. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres

Drucksache 5/555

Es wurde in Anbetracht des langen Titels dieses Gesetzes vereinbart, keine Debatte zu führen, und ich stelle die Beschlussempfehlung des Ausschusses direkt zur Abstimmung. Wer dieser Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Beides ist nicht der Fall. Damit ist dieses Gesetz angenommen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 3 und wünsche Ihnen eine erholsame Mittagspause bis 13 Uhr.

(Unterbrechung der Sitzung: 12.03 Uhr)

(Fortsetzung der Sitzung: 13.02 Uhr)

Meine Damen und Herren Abgeordnete, ich eröffne Teil 2 der heutigen Sitzung und rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

Gesetz zur Errichtung und Auflösung von Landesoberbehörden sowie zur Änderung von Rechtsvorschriften

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 5/580

1. Lesung

Wir beginnen mit der Landesregierung. - Wie ich sehe, ist ihr Vertreter noch nicht da. Also stellen wir erst einmal Arbeitsatmosphäre her. - Da ist er. Herr Minister Speer, Sie dürfen gleich zum Rednerpult kommen.

Sehr verehrte Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben Ihnen ein Gesetz zur Änderung einiger Rechtssetzungen in Brandenburg vorgelegt, um das, was durch die Regierungsneubildung an Änderungen auch im nachgeordneten Bereich vorgesehen ist, rechtssicher abzubilden. Es geht um Verordnungen und Zuständigkeiten im Bereich des Umweltrechts und der Gesundheit. Sie kennen die Zuschnitte der Ministerien, die dem vorausgegangen sind. Demzufolge müssen Landesoberbehörden neu strukturiert werden.

Im Ergebnis kommt es weder zu einer Neugründung von Behörden noch zu einem Aufwuchs, sondern die Änderungen sind in der Bilanz neutral und folgen lediglich den Zuständigkeitszuordnungen nach der Regierungsbildung. Die Regierung bittet um Unterstützung für diese notwendige Rechtssetzung. Vielen Dank.

(Vereinzelt Beifall SPD)

Das Wort erhält nun die CDU-Fraktion. Herr Abgeordneter Dombrowski, bitte sehr.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Innenminister hat eben in seiner ihm eigenen Art das Anliegen der Landes

regierung vorgestellt und es als ein Nachvollziehen der politischen Koalitionsentscheidungen beschrieben. Meine Damen und Herren von der Koalition, Sie haben „euphorischen Beifall“ gespendet und damit bekundet, wie wichtig Ihnen das Anliegen ist.

Ich möchte kurz an 1999 erinnern. Als die CDU in die Koalition eingestiegen ist, haben wir in der Fläche des Landes die Erfahrung gemacht, dass sich Landwirtschaft und Naturschutz ineinander verbissen hatten, nicht weil die örtlich Tätigen bösartig gewesen wären, sondern weil die Verwaltung dies von oben genau so vorgegeben hat. Die Konsequenz daraus war, dass die Bereiche Landwirtschaft und Umwelt zusammengeführt wurden. Die Erfolge und die Entspannung in diesem Bereich im Land sind allen noch wohlbekannt.

An der Zerstrittenheit der Interessen vor 1999 ist sogar ein Minister Henne gescheitert, meine Damen und Herren.

Aufgrund der neuen Abgrenzung der Geschäftsbereiche der rot-roten Landesregierung sollen auch den Landesämtern neue Aufgaben zu ihrem Verantwortungsbereich zugewiesen und der Aufsicht jeweils einer obersten Landesbehörde unterstellt werden.

Zum Sachverhalt: Das Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung wird zum Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung umgebildet und dem Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft zugeordnet, wobei die Landwirtschaft - um daran zu erinnern - durch einen Abteilungsleiter und nicht durch einen stellvertretenden Staatssekretär vertreten wird. Das Landesumweltamt wird zukünftig ebenfalls Aufgaben aus den Bereichen Gesundheit und Verbraucherschutz wahrnehmen und künftig als Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz zugeordnet sein.

Drittens: Das Landesamt für Soziales und Versorgung gibt den Bereich an das Landesumweltamt ab und bleibt dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie zugeordnet.

Viertens: Umsetzung von Rechtsakten der EU im Bereich der Aquakultur und der Binnenfischerei. Hier muss das brandenburgische Fischereigesetz geändert werden.

Meine Damen und Herren, der letztgenannte Punkt, die Änderung des Fischereigesetzes, ist der einzige sinnvolle Punkt, der eines Gesetzes würdig wäre; denn die vorgenannten anderen drei Punkte wären bei einer sachgerechten Entscheidung der Koalition heute nicht Beratungsgegenstand. Die Entscheidungen sind nicht nachzuvollziehen - außer politisch, weil man ein weiteres Amt braucht und dabei insbesondere den Linken nicht das Ressort Landwirtschaft in die Hand geben wollte, denn es gibt dort ja auch viel Geld zu verwalten. Geld verwalten hat immer etwas mit Vertrauen zu tun, und dieses Vertrauen scheint zumindest noch nicht so weit gewachsen zu sein, wie es für eine gut funktionierende Landesregierung notwendig wäre.

Gestatten Sie mir in diesem Zusammenhang noch eine abschließende Bemerkung. In einem Interview der von den NaturFreunden Brandenburg herausgegebenen Mitgliederzeitschrift „Sandlatscher“ mit dem ehemaligen Landwirtschaftsminister Woidke wurde dieser in der ersten Ausgabe des Jahres 2005 gefragt:

„Das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium trägt eine neue Bezeichnung. Statt Landwirtschaft steht jetzt die Ländliche Entwicklung im Namen. Außerdem steht der Verbraucherschutz im Titel. Das lässt eine veränderte Ausrichtung der Politik Ihres Hauses vermuten. Welche neuen Schwerpunkte und welche internen Umstrukturierungen im Umwelt- und Agrarressort sind geplant?“