Herr Präsident! Der Vorredner hat den starken Wunsch in mir erglimmen lassen, noch etwas dazu zu sagen.
denn von Ihnen kam in der Debatte nichts als warme Luft. Die Karnevalssaison ist aber am Aschermittwoch vorbei. Hören Sie auf mit den Büttenreden! Sie werden es nicht schaffen, Gräben zwischen der Koalition auszuheben. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kollege Vogel, ich weiß nicht, ob meine Rede nun ganz emotionslos war, aber eines will ich wenigstens nachschieben. Die Fraktion GRÜNE/B90 macht es ja vor: Man kann durchaus konkrete Anträge stellen. Wir beschäftigen uns nachher noch mit solchen Anträgen, wenn ich beispielsweise an die Frage „Projekte in Schulen“ und Ähnliches denke, was Ressourcenschonung anbelangt. Da macht Ihre Fraktion in der Tat vor, wie es geht, konkrete Anträge zu stellen und Projekte durchzuführen, auch wenn wir Ihnen im Grundsatz, was Braunkohle anbelangt, mit Sicherheit nicht zustimmen können. Aber nehmen Sie sich wenigstens ein Beispiel daran, was konkrete umsetzungsfähige An
Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt angelangt. Die Fraktion GRÜNE/B90 beantragt die Überweisung des Gesetzentwurfs in der Drucksache 5/364 - federführend - an den Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft und mitberatend an die Ausschüsse für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz sowie für Wirtschaft. Wer dem Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? - Damit ist dieser Überweisung nicht zugestimmt. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag in der Sache. Die Fraktion hat namentliche Abstimmung beantragt.
Meine Damen und Herren, hatte jemand keine Gelegenheit, seine Stimme abzugeben? - Das ist nicht der Fall. Ich bitte um etwas Geduld für die Auszählung.
Meine Damen und Herren, ich gebe Ihnen das Abstimmungsergebnis bekannt. Für diesen Antrag haben 10 Abgeordnete gestimmt, dagegen 64 Abgeordnete, und es gab 1 Enthaltung. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über die Entschließungsanträge. Als Erstes stelle ich den Entschließungsantrag von SPD und DIE LINKE, Drucksache 5/451, zur Abstimmung. Wer dem Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dieser Entschließungsantrag ist ohne Enthaltungen bei einigen Gegenstimmen angenommen.
Ich lasse über den Entschließungsantrag der CDU-Fraktion in der Drucksache 5/500 abstimmen. Wer dem Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Bei einigen Enthaltungen ist dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Ich habe eine Anmeldung zu einer persönlichen Erklärung zum Abstimmungsverhalten gemäß der Geschäftsordnung. Frau Monika Schulz-Höpfner, bitte.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mein Abstimmungsverhalten erläutern. Ich hatte in der Tat gehofft, der Landtag würde den Mut aufbringen, sich des Themas anzunehmen und hier die Diskussion noch einmal zu führen. Das wäre auch im Sinne der Betroffenen. Offensichtlich scheint es hier im Hause insbesondere Ihnen, die sich immer kräftig dafür ins Zeug gelegt haben, nicht deutlich zu sein, dass es ein tiefes Misstrauen der Menschen vor Ort bezüglich dieses Verfahrens gibt, insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Ministerpräsident am 05.12.2007 in der Gemeinde Atterwasch gesagt hat, es gehe bei der Abbaggerung nicht mehr um
das Ob, sondern nur noch um das Wie. Das lässt natürlich das Misstrauen entsprechend wachsen. Dass dann Zweifel am demokratischen Handeln dieses Hauses aufkommen, darüber sollten wir uns alle dann nicht wundern. Ich hoffe nur, dass wir in Zukunft in der Lage sein werden, eine demokratische Diskussion mit offenem Ergebnis über genau diese Dinge zu führen, die die Menschen zutiefst betreffen. - Danke.
Meine Damen und Herren, ich schließe den Tagesordnungspunkt 6 und teile Ihnen für Ihre Tagesplanung mit, dass sich unsere Redezeiten jetzt auf 21.45 Uhr verlängert haben.
Dazu liegen uns ein Entschließungsantag der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 5/448, sowie ein Entschließungsantag der FDP-Fraktion, Drucksache 5/495, vor. Die Debatte beginnt die SPD-Fraktion mit einem Beitrag der Abgeordneten Melior.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Präsident, bitte sehen Sie es mir nach, es sind Vertreter meiner Gemeinde hier, die ich ganz herzlich begrüßen möchte, genauso wie die Vertreterinnen und Vertreter der Volksinitiative, die sich vor allen Dingen an die musisch Interessierten im Land Brandenburg richtet. Ihnen ein herzliches Willkommen.
Es gab drei erfolgreiche Volksinitiativen zum Thema Musikschule. Es ist einmalig in der kurzen Geschichte des Landes Brandenburg, dass ein Thema dreimal zu einer Volksinitiative geführt hat. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, Ihnen, die Sie die Arbeit damit hatten und vor Ort erledigt haben, ganz herzlich zu danken. Die Rechte, die in der Verfassung unseres Landes festgeschrieben sind, sind das eine. Dass sie von der Bevölkerung auch in Anspruch genommen und tatsächlich mit Leben erfüllt werden, ist das andere. Das ist Ihr Verdienst. Sie haben auch tatsächlich jedes Mal etwas erreicht.
Ich möchte kurz auf die Geschichte zurückschauen. Die erste Volksinitiative fand 1996 statt. Daran wurde sogar ein Volksbegehren angeschlossen, das leider abgebrochen werden musste, weil die Teilnahme nicht so hoch wie erhofft war. Die zweite Volksinitiative zum Thema Musikschulen gab es 1999. Dem folgte immerhin ein Auftrag an die Landesregierung zur Erarbeitung eines Gesetzes zur Musikschule. Das ist in Brandenburg auch gelungen. Es gibt dieses Gesetz. Bei allen Kritiken, die damit einhergehen, haben wir zumindest eine gesetzliche Grundlage. Die dritte Volksinitiative fand 2009, also im vergangenen Jahr, statt. Auch sie hat zumindest einen kleinen Er
folg gezeitigt, wenn auch nicht die Hoffnung erfüllt wurde, dass alles Gewünschte in die Tat umgesetzt wird.
Wir haben die aktuelle Volksinitiative begleitet. Auch Kollegen von mir haben diese mitgetragen und unterschrieben - das möchte ich hier ausdrücklich hervorheben -, weil uns die musische Ausbildung der Kinder und Jugendlichen sehr am Herzen liegt und weil wir fast alle in Kommunalvertretungen tätig sind und in den Landkreisen und kreisfreien Städten mitbekommen, wie wichtig die musische Ausbildung und die Musikschulen gerade für den ländlichen Raum sind, wo Kultur vor Ort mit den Menschen gemeinsam stattfindet. Ganz herzlichen Dank. Richten Sie bitte vor allem den Ehrenamtlern unseren herzlichen Dank aus.
Sie haben mit den drei Volksinitiativen ganz deutlich auf dieses Thema aufmerksam gemacht. Daher haben wir uns als Koalitionsfraktionen ein Stück weit bewegt und versucht, Ihnen ein wenig unter die Arme zu greifen und zu helfen. Das Land sieht in diesem Jahr laut Haushaltsentwurf - über den Haushalt werden wir erst in den nächsten Wochen und Monaten diskutieren und ihn erst Anfang Mai verabschieden - 1,3 Millionen Euro mehr vor. Mit diesen 1,3 Millionen Euro sollen vor allen Dingen drei Anliegen aufgegriffen werden, die uns als Vertreterinnen und Vertreter im Landtag ganz wichtig sind.
Es geht einmal darum, die Chancengleichheit für jedes Kind zu sichern. Das heißt, auch Kinder aus sozial schwachen Familien sollen die Chance haben, ein Instrument zu erlernen und bei entsprechendem Talent gefördert zu werden. Das ist bereits ein zweiter wichtiger Punkt. Auch die Talentförderung liegt uns sehr am Herzen, nicht nur um der Talente selbst willen, sondern weil wir damit auch ganz egoistische Ziele verbinden. In Zukunft werden wir das Problem haben - derzeit zwar noch nicht, aber auf längere Sicht wird es so sein -, dass wir Musiklehrerinnen und Musiklehrer brauchen. Dafür ist die Talenteförderung eine wichtige Voraussetzung. Um diese Talente dann zu entsprechenden Wettbewerben schicken zu können, wollen wir auch die Wettbewerbe fördern. In Gesprächen mit Musikschulen habe ich immer wieder gehört, dass die Zentren der musischen Bildung für Kinder und Jugendliche gerade für den ländlichen Raum ganz wichtig sind und eine Unterstützung der Region bedeuten. Auch die wollen wir unterstützen und ihnen helfen.
Wir haben darüber im Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur diskutiert, und zwar in großem Einvernehmen. Es gab, wie im Gesetz vorgesehen, eine Anhörung dazu. Sie wurde von uns allen ausgewertet.
Vonseiten der FDP-Fraktion liegt ein Entschließungsantrag zur Volksinitiative vor. Sehr geehrter Herr Kollege Lipsdorf, wir werden diesem Antrag nicht folgen können. In Ihrem Antrag sind zwei Punkte enthalten, die wir als SPD ausdrücklich so nicht mittragen können, nämlich die marktgerechte Musikschule, die es mit uns nicht geben wird, sowie die Bildungsgutscheine, bei denen unsere Alarmglocken läuten, ähnlich wie hier am Pult die rote Lampe aufleuchtet. Das finden wir nicht zielführend. Daher können wir Ihren Antrag leider nicht mittragen. Aber das Gesetz soll evaluiert werden. Wir werden versuchen, alle uns genannten Anliegen darin aufzunehmen. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Gäste! Ich freue mich, heute hier erstmalig vor Ihnen sprechen zu dürfen.
Verehrte Damen und Herren, was ist unser Verständnis von kultureller Bildung im Land Brandenburg? Der vorliegende Entschließungsantrag von SPD und der Fraktion DIE LINKE beantwortet mir diese Frage nicht.
Wenn gezielt musische Bildung gelingen soll, muss es ein kultureller Bildungsprozess sein, der eine Dynamik entfacht, nicht nur für ein oder zwei Jahre, sondern nachhaltig und qualitativ spürbar hoch.
Sie versprechen zusätzlich 1,3 Millionen Euro, die noch nicht im Haushalt eingestellt sind. Aber halten Sie damit auch ein kulturbildendes Versprechen? Ich will dabei nicht geringschätzen, dass die Unterstützung der Musikschulen in den vergangenen Jahren auf einer guten Basis stand. Aber ich glaube, ich wäre eine schlechte Kulturpolitikerin, wenn ich mich damit zufriedengeben würde. Neidisch schaue ich dabei manchmal auf das Nachbarland Sachsen, das pro Einwohner doppelt so viel Geld für Kultur ausgibt wie wir in Brandenburg. Das Kulturraumgesetz, das unter dem damaligen Ministerpräsidenten Biedenkopf durchgesetzt wurde, war ausgesprochen mutig und sucht seinesgleichen im Bundesgebiet. Denn es sichert im Verbund mit den Kommunen seit Jahren die sächsische Kultur als Pflichtaufgabe. Gewiss sind die kulturpolitischen Strukturen nicht eins zu eins für uns in Brandenburg umsetzbar. Aber die politische Weitsicht finde ich wünschenswert.
Die Volksinitiative skizziert das Stimmungsbild allein von 32 500 unterzeichnenden Bürgern zu bei uns veränderten Rahmenbedingungen in der musischen Ausbildung. Unbestritten liegt vor uns ein Mammutprogramm an Gestaltung des Haushalts. Doch gerade in Zeiten von Wirtschafts- und Finanzkrise muss man darüber nachdenken, wie die kulturelle Infrastruktur, darunter auch der musische Zugang, in zehn oder zwanzig Jahren hier in Brandenburg aussehen soll. Meine Bilanz - um mal ein bisschen zu provozieren - fällt im Fall der musischen Bildung gemischt aus. Als neue und direkt gewählte Abgeordnete empfinde ich es als ernüchternd, vielleicht auch ein Stückchen laborierend, denn trotz des von der SPD und den Linken geplanten finanziellen Aufwuchses für Projektförderung bleibt ein zähes Gefühl von erneuter Zukunftsunsicherheit, die uns ganz gewiss im nächsten Haushaltsjahr wieder erreichen wird. Halbheiten das wissen Sie mit politisch längerer Erfahrung besser als ich bedeuten nur eins: Sie bewirken keine Nachhaltigkeit. Im Mittelpunkt - habe ich mir überlegt - steht nicht immer nur die Frage, wie viel, sondern auch, für wen. Erreicht kulturelle Bildung mit diesem Entschließungsantrag ausreichend sozial benachteiligte
junge Menschen, erreicht sie bildungsferne Familien und auch die Metropolen der fernen ländlichen Regionen? Ich meine, nicht. Zurückbleiben - davor möchte ich eindringlich warnen dürfen keine Restkulturstrukturen in einzelnen ländlichen Räumen. Wir sprechen doch über die Zukunft junger Menschen! Gerade das sind auch bildungskulturelle Fragen. Doch wie gehen wir damit im alltäglichen politischen Streit um? Eine Zeitschiene zur Überarbeitung des bestehenden Musikschulgesetzes bis Ende 2010 ist doch wirklich unbefriedigend. Ebenso halte ich Quotendenken für überholt. Man erreicht nicht jeden, und, verehrte Damen und Herren, man muss es auch nicht. Musikschulen, unabhängig von ihrer Trägerschaft, können keine soziokulturellen Heilserwartungen erfüllen.
Meine Damen und Herren, mir ist nicht die Vorstellung von Zukunft abhandengekommen. Daher sollten wir, um etwas zu verändern, die Impulse und die Initiativen der Bevölkerung vor Ort aufnehmen und umgehend auch die Novellierung des Musikschulgesetzes anstreben.