Protocol of the Session on February 25, 2010

Ich frage die Landesregierung: Wie stellt sich die Bereitstellung der notwendigen Kinderimpfstoffe in Brandenburg dar?

Ministerin Tack wird antworten.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Prof. Schierack, wir beide bilden beinahe täglich ein perfektes Impfteam im Parlament. Der vor kurzem im Land Brandenburg aufgetretene Engpass hinsichtlich der Kinderimpfstoffe hat sich als unproblematisch herausgestellt, weil ausreichend Alternativen zur Verfügung standen. Bis zum 15. Februar konnte der Hersteller den Sechsfachimpfstoff nicht liefern. Es bestand jedoch die Möglichkeit, den Vierfach- bzw. Fünffachimpfstoff zu verwenden und später mit dem fehlenden Impfstoff nachzuimpfen. Nun wissen wir alle, dass Impfen

Kindern keinen Spaß bereitet, sondern Stress für sie ist. Doch ich möchte herausstellen: Der Impfschutz im Land Brandenburg war zu jeder Zeit gewährleistet.

Nach Kenntnis meines Ministeriums ist der Sechsfachimpfstoff inzwischen wieder vorrätig. Den Eltern wurde empfohlen, sich mit dem Kinderarzt zu beraten und zu entscheiden, ob eine zweimalige Impfung oder die Sechsfachimpfung erfolgen soll. Vielen Dank.

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Wir kommen zur nächsten Medikamentenfrage, der Frage 115 (Medikamentenabgabe an Schu- len), die der Abgeordnete Maresch stellt.

Seit langem sehen sich Eltern mit Problemen konfrontiert, wenn ihre Kinder während der Unterrichtszeit Medikamente einnehmen müssen. Besonders häufig und regelmäßig ist dies an Förderschulen der Fall. An den Schulen steht für die Medikamentengabe kein Personal zur Verfügung, bei freiwilligen Lösungen unterliegt das Schulpersonal erheblichen haftungsrechtlichen Risiken. Möglicherweise besteht das gleiche Problem auch in den Kitas.

Ich frage die Landesregierung: Inwieweit sieht sie die Notwendigkeit, eine Regelung zur Lösung des beschriebenen Problems zu finden?

Die Frage wird Minister Rupprecht beantworten.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Maresch, jetzt habe auch ich einmal Gelegenheit, zum Thema Medikamente zu sprechen. Die Medikamentengabe das klang auch in Ihrer Frage an - gehört nicht zu den originären Aufgabenbereichen der Schulen, jedoch kann es sinnvoll sein und ist auch gängige Praxis, dass davon freiwillig Ausnahmen gemacht werden. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn es um chronische Krankheiten geht, wenn für die Verabreichung der Medikamente keine spezielle medizinische Ausbildung notwendig ist und - das ist ein wichtiger Punkt, Sie haben ihn angesprochen - wenn kein anderes Personal zur Verfügung steht.

Es gibt zwei wichtige Voraussetzungen dafür, dass Lehrerinnen und Lehrer Medikamente verabreichen dürfen: zum einen eine präzise ärztliche Verordnung und zum anderen - ganz wichtig eine Vereinbarung zwischen dem Lehrer und den Eltern des betroffenen Kindes. Dann können die Kolleginnen und Kollegen im Schadensfall auch nicht haftbar gemacht werden; das war ja Ihre Sorge. Haftungsrechtliche Risiken vermag ich nicht zu sehen, ausgenommen natürlich bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Fehlverhalten. Mir sind in den letzten Jahren keinerlei solcher Fälle bekannt geworden.

Bei den Förderschulen, insbesondere bei Schulen mit dem sonderpädagogischem Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“, und bei den Sonderschulen, die sich mit schwerstmehr

fachbehinderten Kindern beschäftigen, stellt es sich anders dar. Dort müssen - dazu gibt es eine Verordnung, nämlich die schulgesetzliche Regelung über sonstiges Schulpersonal - geeignete Personen für die pflegerischen Erfordernisse und die medizinische Grundversorgung vorhanden sein. Sie sind berechtigt, Medikamente an die betroffenen Schülerinnen und Schüler auszugeben.

Um Ihre Frage konkret zu beantworten: Ich sehe derzeit keine Notwendigkeit für eine gesonderte rechtliche Regelung. Ich glaube, in der Praxis wird mit dem Thema so umgegangen, dass wir uns keine großen Sorgen machen müssen.

Vielen Dank, Herr Minister. - Herr Maresch hat eine Nachfrage.

Nach meiner Kenntnis wurde versucht, über eine sogenannte Haftungsausschlusserklärung der Eltern - Sie haben es kurz erwähnt - die Lehrerinnen und Lehrer von der Rechtsfolge eines Fehlers freizustellen. Auch sie ist meiner Kenntnis nach im Ernstfall wirkungslos geblieben. Können Sie sich vorstellen, prüfen zu lassen, ob man eine solche Erklärung überhaupt empfehlen kann?

Die Fragen werden in meinem Hause juristisch geprüft. Insofern war meine Aussage, denke ich, juristisch abgedeckt. Inwieweit es im Einzelfall Probleme gegeben hat, kann ich nicht sagen. Mir sind keine „Ernstfälle“, wie Sie es eben nannten, bekannt. Wenn Sie von solchen Fällen Kenntnis haben, bitte ich Sie, mir entsprechende Informationen zukommen zu lassen. Dann werde ich mich darum kümmern. - Danke.

Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 116 (Umsetzung des Bundesprogramms „JobPerspektive“), die der Abgeordnete Büttner von der FDP-Fraktion stellt.

Mit dem Bundesprogramm „JobPerspektive“ sollten bis zum Ende des Jahres 2009 bundesweit insgesamt 100 000 zusätzliche Arbeitsplätze für langzeitarbeitslose Menschen geschaffen werden, deren Vermittlungschancen am ersten Arbeitsmarkt durch mindestens zwei weitere Vermittlungshemmnisse beeinträchtigt sind. Die Dauer der Förderung beträgt 24 Monate, kann jedoch bei Bedarf unbefristet verlängert werden.

Ich frage daher die Landesregierung: Welche Bilanz ist für dieses Programm in Brandenburg bis zum 01.01.2010 zu ziehen?

Herr Minister Baaske erhält das Wort zur Antwort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Büttner, die Dauer der Förderung wird unbefristet verlän

gert, wenn die Arbeitgeber den Anteil der Grundsicherungsämter nach zwei Jahren übernehmen. Das muss man vielleicht noch dazu sagen, weil ich glaube, dass das momentan ein Stück weit ein Hindernis für viele Arbeitgeber ist, sich für dieses Programm zu entscheiden.

§ 16e war in der Tat zunächst einmal ein Programm, das für den öffentlichen Beschäftigungsbereich geschaffen und erst später auf die Unternehmer ausgeweitet wurde, die dieses Programm nutzen können.

§ 16e - auch JobPerspektive genannt - läuft in Brandenburg nicht so ab wie in anderen Ländern, weil wir uns mit Vehemenz und Verve auf den Kommunal-Kombi gestürzt und ihn auch stark unterstützt haben. Wir hatten zum Januar dieses Jahres 1 200 Beschäftigte in diesem Programm, das heißt, längst nicht das, was man sich vorstellen könnte. Aber wir haben unser Augenmerk, wie gesagt, vor allen Dingen auf den KommunalKombi gelegt.

Die Aufstockung auf 100 % ist für viele Grundsicherungsämter und natürlich auch für viele Arbeitgeber, die es ansonsten übernehmen müssen, schon eine Hürde. Das müssen wir anerkennen. Ich weiß nicht genau, wie sich die Bundesregierung vorstellt, wie man mit § 16e in Zukunft umgehen soll. Wir müssen abwarten, was da passiert.

In der Perspektive war es für andere Länder gut, für unser Land weniger. Aus Nordrhein-Westfalen, Hessen und Bayern erreichten uns Rufe, die gesagt haben: Wir wollen da mehr machen. Der Bund gibt es aber derzeit in den Osten. - Wir haben jetzt von unseren Grundsicherungsämtern erfahren, dass 36 Millionen Euro in diesem Jahr zur Verfügung stehen. Ich nehme an, dass das Programm ganz gut funktionieren kann, wenn es vor allen Dingen arbeitsmarktnah umgesetzt wird, das heißt insbesondere bei den Arbeitgebern. Dafür müssen wir insgesamt werben. - Ich wünschte mir, dass die 36 Millionen Euro am Ende des Jahres auch ausgegeben sind. - Vielen Dank.

Danke, Herr Minister. - Wir kommen zur Frage 117 (Statusbe- richt zum Schuldenmanagementfonds), eingereicht vom Abgeordneten Rainer Genilke ).

In der Kabinettssitzung am 5. Mai 2009 hat die sie die Verlängerung der Laufzeit des Programms zur dauerhaften Stabilisierung der Aufgabenträger für Wasserver- und Abwasserentsorgung zunächst bis zum 31.12.2009 beschlossen. Vorgesehen ist zudem eine Verlängerung des Schuldenmanagementfonds bis zum Jahre 2012. Der Einsatz von Fördermitteln kann jedoch nur auf der Grundlage des Statusberichtes erfolgen, so auch für das Gebührengebiet Sonnewalde im Wasser- und Abwasserverband Westniederlausitz.

Ich frage deshalb die Landesregierung: Bis wann legt die Landesregierung den Statusbericht vor, sodass auch die betroffenen Trinkwasserver- und Abwasserentsorgungsverbände wie der Wasser- und Abwasserverband Westniederlausitz Kenntnis darüber haben, ob und in welcher Höhe finanzielle Mittel aus dem Schuldenmanagementfonds bereitgestellt werden können?

Für die Landesregierung antwortet Ministerin Tack.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Kollege Genilke, der Statusbericht wird zurzeit für die Region Sonnewalde und Wasser- und Abwasserverband Westniederlausitz erarbeitet. Das haben Sie erwähnt.

Aktuell erfolgt eine weitere Datenabstimmung zwischen dem Beratungsteam und der Geschäftsführung des Wasser- und Abwasserverbandes Westniederlausitz. Nach den aktuellen Planungen soll der Statusbericht bis Ende März, also bald, im Entwurf vorliegen. Im April wird der Entwurf dann mit der Geschäftsführung, wie das so üblich ist, des Zweckverbandes endgültig abgestimmt und der Verbandsversammlung zur Verabschiedung vorgestellt. Dazu wird dann ein Zeit- und Maßnahmenplan verabschiedet.

Ihre eigentliche Frage, ob und in welcher Höhe finanzielle Unterstützungsleistungen aus dem Schuldenmanagementfonds bereitgestellt werden können, können wir erst beantworten, wenn der Statusbericht verabschiedet ist.

Beim Fragesteller besteht Nachfragebedarf. Bitte.

Frau Ministerin! Genau diese Aussage höre ich seit Ende September letzten Jahres. Es heißt immer: Wir arbeiten daran. Wir erstellen einen Bericht. Wir müssen das vorstellen. - Ich hoffe, dass diese Aussage, die Sie heute hier getroffen haben, so weit verbindlich ist, dass das, was...

Die Frage, bitte, Herr Genilke.

Deshalb frage ich Sie: Sind Sie sich sicher, dass Sie heute mit dieser Aussage belastbar geantwortet haben?

(Heiterkeit bei der Fraktion DIE LINKE)

Herr Kollege, danke der Nachfrage. Sie haben mein Wort. Wenn ich Ihnen das heute hier so sage, steht das auch so fest: Ende März dieses Jahres - 2010 - liegt der Entwurf vor.

Gut, dass Sie es erwähnt haben.

Dann können wir weiter darüber reden.

Ich bedanke mich.

Die Frage 118 (Referat „strategische Kommunikation“) stellt der Abgeordnete Domres von der Fraktion DIE LINKE.

Medienberichten zufolge wird unterstellt, dass das Land Brandenburg aus öffentlichen Mitteln eine Werbekampagne für den Energiekonzern Vattenfall bezahlen will, die für mehr Akzeptanz von CO2-Endlagern sorgen soll. Der Wirtschaftsminister bestätigte, ein Referat „strategische Kommunikation“ gegründet zu haben.

Ich frage die Landesregierung: Welche Aufgaben hat dieses Referat?

Es antwortet der Wirtschaftsminister Christoffers.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Domres, die Medienberichte sind falsch. Worum geht es? Im Koalitionsvertrag ist der Passus enthalten, dass sich diese Landesregierung die Zielstellung setzt, gesellschaftliche Kommunikation zur Umsetzung von politischen Ansätzen weiter zu verstärken. Das basiert darauf, dass der gesellschaftliche Diskurs zu verschiedensten politischen Fragen sehr interessenausdifferenziert geführt wird und wir hier auch mit sehr verschiedenen Akteuren agieren.

Im Klartext heißt das: Wir suchen gegenwärtig mit dem Schwerpunkt Energiepolitik - angefangen von CCS bis hin zu erneuerbaren Energien - Kommunikationsmöglichkeiten, um mit Akteuren vor Ort eine Akzeptanzschwelle zu erreichen, damit wir unsere politischen Zielstellungen auch tatsächlich umsetzen können, angefangen vom Vorrang erneuerbarer Energien bis hin zur Realisierung des Energiemixes auch über Braunkohleverstromung.

Vor diesem Hintergrund haben wir uns entschieden, ein eigenständiges Referat für diese Aufgabe zu bilden, das genau eine Funktion hat: Wir wollen nicht auf Unternehmensstrategien in der Öffentlichkeit reagieren müssen, sondern die Strategie der Landesregierung mitentwickeln: Wie können Technik und technologische Entwicklungen im Land Brandenburg eine so hohe Akzeptanzschwelle erreichen, dass Akteure damit einverstanden sind, dass genau diese Politik umgesetzt wird? Das ist die Zielstellung und nicht umgekehrt. Das betrifft neben Vattenfall logischerweise auch den gesamten Unternehmensbereich der erneuerbaren Energien. Auch dafür benötigen wir dringend höhere Akzeptanzschwellen, weil wir sonst Schwierigkeiten bei der Umsetzung haben.

Es geht also nicht um die Umsetzung einer Unternehmensstrategie, sondern um die notwendige Umsetzung unserer eigenen