Protocol of the Session on January 20, 2005

(Beifall bei der PDS)

Damit würden sie zugleich am sinnvollsten auf die Verfassungsbeschwerde der elf Landkreise reagieren, die die berechtigte Forderung durchsetzen wollen, dass die gesetzlich verordneten Mehrbelastungen auch vom Verursacher auszugleichen sind.

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit, meine Damen und Herren, und bitte Sie, unserem Antrag zuzustimmen. Eine Ablehnung wäre ein schlechtes Signal an die Kommunen in unserem Land. Das notwendige Signal sollte auch noch vor der Diskussion des Haushalts 2005/2006 gegeben werden. - Vielen Dank.

(Beifall bei der PDS)

Für die Fraktion der SPD spricht die Abgeordnete Dr. Schröder.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Zuge der Umsetzung des SGB II hat die Bundesregierung den Kommunen eine Entlastung in Höhe von bundesweit 2,5 Milliarden Euro jährlich zugesagt. Um dies sicherzustellen, wurde im kommunalen Optionsgesetz eine Beteiligung des Bundes an den von den Kommunen zu tragenden Kosten für Unterkunft in Höhe von 29,1 % festgesetzt. Der Landtag hat im November des letzten Jahres das Ausführungsgesetz zum SGB II beschlossen. § 4 regelt dabei die Aufgabe des Landes bei der Übermittlung der kommunalen Daten an den Bund und bei der Durchleitung des Bundesanteils an die Kommunen.

Ob die Bundesbeteiligung ausreicht, um die Entlastung zu bewirken, wird regelmäßig überprüft, erstmals zum 1. März 2005. Gelingt das nicht, wird kurzfristig und rückwirkend der Bundesanteil erhöht.

Zeitgleich zum ersten Bilanztermin auf Bundesebene einen Bericht von der Landesregierung abzufordern, wie die Kommunalfinanzen in Brandenburg betroffen sind, ist schlichtweg überflüssig.

Zu Punkt 3 Ihres Antrages: Hier steht nichts infrage. Aus den Sonderbedarfsergänzungszuweisungen des Bundes erhalten die Brandenburger Kommunen 190 Millionen Euro. Das ergibt sich eindeutig aus § 15 des Finanzausgleichsgesetzes.

Aus dem bereits erwähnten Ausführungsgesetz ergibt sich ferner, dass die Einsparungen des Landes beim Wohngeld abzüglich des Betrages von ca. 33 Millionen Euro, den Brandenburg wie alle Bundesländer zur Finanzierung der Hartz-IV-Maßnahmen beizusteuern hatte, den Kommunen zufließen. Hier wird sich ein Betrag in der Größenordnung von ca. 5 Millionen Euro ergeben.

Also, meine Damen und Herren, alle Punkte zum Finanzausgleich infolge von Hartz IV sind gesetzlich festgelegt, geregelt und vereinbart. Die SPD-Fraktion lehnt den vorliegenden Antrag der PDS ab.

(Beifall bei der SPD)

Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Nein, die Regelungen sind glasklar. Da gibt es, glaube ich, keine Nachfrage.

(Lachen bei der PDS)

Wir kommen damit zum Beitrag der DVU-Fraktion. Es spricht jetzt Frau Hesselbarth.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Weg mit Hartz IV, das hatten wir als DVU-Fraktion von Anbeginn dieser so genannten Reform gefordert. Wir hatten dazu einen Antrag eingebracht, den Sie alle hier abgelehnt haben. In Wahrheit passiert hier der schlimmste soziale Kahlschlag in Deutschland seit 1949.

Jetzt, gut zwei Wochen nach Einführung dieser Politik der sozialen Kälte, schlagen nicht nur die Betroffenen Alarm, nein, es stellt sich so ganz nebenbei auch noch heraus, dass Hartz IV buchstäblich ein Schlag ins Gesicht der Kommunen des Landes ist und deren ohnehin kaum mehr zu ermessende finanzielle Not weiter verschärft, obwohl die Warnungen vorher eigentlich nicht zu überhören waren.

Der Geschäftsführer des Landkreistages rechnet mit Mehrkosten von jeweils 5 bis 8 Millionen Euro pro Jahr. Die versprochene Entlastung der kommunalen Kassen findet dagegen nicht statt. Die Kommunen müssen für die Unterkunftskosten der Empfänger des neuen Arbeitslosengeldes II aufkommen. Für das Land Brandenburg wäre das ein Gesamtbedarf in Höhe von 100 Millionen Euro.

Inzwischen haben bundesweit sogar elf Landkreise, insbesondere aus Bayern und Sachsen, Verfassungsbeschwerde gegen das Hartz-IV-Gesetz eingereicht. Sie kritisieren vor allem die Finanzierungsregelung für Wohn- und Heizkosten. Bislang waren die Kosten für Wohngeld zu je 50 % vom Bund und von den Ländern übernommen worden. Nach der so genannten Reform müssen die Kommunen jetzt mit 70,9 % für Unterkunftsund Heizkosten aufkommen und der Bund nur für den Rest. Die Länder sollen ihren bisherigen Wohngeldanteil an die Landkreise und kreisfreien Städte weiterreichen.

Die klagenden Landkreise befürchten, dass sie unter dem Strich schlechter dastehen werden. Auch die Stadt Brandenburg an der Havel überlegt derzeit, ob sie sich der Klage vor dem Bundesverfassungsgericht anschließen soll, will aber noch bis März abwarten.

Da die Landesregierung ihrerseits aufgrund der desolaten Haushaltslage des Landes mit einem Finanzloch von mindestens 1 Milliarde Euro für die nächsten beiden Jahre den Kommunen jegliche zusätzliche finanzielle Hilfe zur Kompensation der Mehrbelastungen durch Hartz IV verweigert - anders als andere Landesregierungen -, verschärft sich die Lage in Brandenburg zusätzlich.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Dabei hatten im letzten Jahr angesichts der Finanznöte bereits elf von 14 Landkreisen keinen ausgeglichenen Haushalt. Dasselbe gilt für unzählige Kommunen bis hin zur Landeshaupstadt Potsdam.

Ein Kassensturz hinsichtlich der finanziellen Mehrbelastungen der Brandenburger Kommunen sowie etwaige Kompensationsmöglichkeiten durch Sonderbedarfsergänzungszuweisungen des Bundes oder Mittel aus wegfallenden Landesaufgaben, wie im vorliegenden Antrag gefordert, sind also mehr als notwendig.

Dass sich die Landesregierung und insbesondere der Ministerpräsident als amtierender Präsident des Bundesrates gegenüber der Bundesregierung nachdrücklich dafür einsetzt, dass die zu erwartenden Mehrbelastungen der Kommunen durch Hartz IV kompensiert werden, ist geradezu ein Gebot der Stunde.

Wir stimmen dem vorliegenden Antrag inhaltlich voll zu und ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der DVU)

Für die Landesregierung hat der Herr Finanzminister um das Wort gebeten. Bitte.

Ich möchte nur kurz auf die Aussage des Abgeordneten Theel reagieren. Ich habe weder im Haushaltsausschuss noch sonst wo eine derartige Aussage gemacht. Sie entspricht auch nicht meiner Überzeugung und meiner Einstellung. Vielen Dank.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Das Wort hat jetzt Frau Abgeordnete Schulz; sie spricht für die CDU-Fraktion.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Meine sehr verehrten Damen und Herren von der PDS-Fraktion, Sie lassen hier in der Tat keine Möglichkeit aus, populistische Anträge zu stellen, wenn es auch nur dazu dient, das Thema am Kochen zu halten. Das hilft weder den betroffenen Kommunen noch den betroffenen Menschen.

Ich stimme inhaltlich meiner Vorrednerin, Frau Dr. Schröder, voll zu und möchte aus diesem Grund nur drei kurze Bemerkungen machen.

Erstens zur Erinnerung: Voraussetzung für eine Einigung im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat und für die Zustimmung durch die CDU in der Länderkammer war unter anderem die Aussage, dass die Kommunen durch Hartz IV nicht zusätzlich belastet werden dürfen. Daran möchte ich noch einmal erinnern. Daran hat sich auch bis heute nichts geändert.

Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage? - Frau Mächtig, bitte.

Bevor gleich zu Beginn Ihrer Rede ein falscher Eindruck entsteht, möchte ich Sie fragen: Ist Ihnen bekannt, dass der Kreistag Barnim gestern Abend auf Antrag der CDU-Fraktion, deren Vorsitzender Mitarbeiter Ihres Fraktionsvorsitzenden ist, den Punkt 1 des Antrags, der vorsieht, sich unverzüglich für die finanzielle Sicherung der Kommunen bei der Umsetzung der Hartz-IV-Gesetze einzusetzen und den Landtag entsprechend aufzufordern, beschlossen hat?

Den Antrag, der dort beschlossen wurde, kann ich natürlich nicht kennen. Ich kann einen solchen Beschluss und die Sorge der Kommunen in diesem Punkt aber nachvollziehen. Deshalb habe ich eingangs noch einmal darauf hingewiesen, worauf wir Wert legen. Ich meine, das ist die gleiche Intention und nichts anderes.

Punkt 2 enthält die Forderung nach einem Bericht zur Umsetzung. Im Ausschuss ist Verständigung darüber erzielt worden, dass fortlaufend berichtet wird. Das sollte angesichts der Wichtigkeit des Themas für unser Land eine Normalität sein, zumal bei einem Blick in das Gesetz deutlich wird - Frau Dr. Schröder hat darauf verwiesen -, in welchen Abständen die Zahlungen und die Überprüfungen zu erfolgen haben.

Drittens: Sie unterstellen, das ersparte Wohngeld werde nicht an die Kommunen weitergereicht. Ich weiß nicht, wie Sie zu dieser Aussage kommen. Soweit mir bekannt ist, haben wir darauf im Rahmen der Diskussion im Ausschuss reagiert. Ich kann nicht nachvollziehen, warum Sie eine derartige Aussage in Ihren Antrag aufgenommen haben.

Die fortlaufende Berichterstattung im Ausschuss halte ich für gesichert. Sollte es hier tatsächlich zu Mehrbelastungen für die Kommunen kommen, so möchte ich Sie, was das weitere Verfahren angeht, auffordern, einen Blick in das Gesetz zu werfen. Das wird Ihnen Erhellung bringen.

Wir werden den Antrag ablehnen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei CDU und SPD)

Das Wort geht an die Landesregierung. Bitte, Frau Ministerin.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit ihrem Beschlussantrag wendet sich nun auch die Fraktion der PDS einem Thema zu, dessen sich die Landesregierung schon sehr lange aktiv angenommen hat. Deshalb beginne ich mit der letzten Ziffer des Beschlussantrags. Dem Landtag wurde durch die Landesregierung bereits zu Beginn des vergangenen Jahres dargelegt, in welchem Umfang den Kommunen Mittel aus Sonderbedarfsbundesergänzungszuweisungen zur Verfügung gestellt werden. Die so genannten SoBEZ-Mittel in Höhe von 190 Millionen Euro jährlich, die das Land zum Ausgleich von Sonderlasten im Zusammenhang mit Hartz IV vom Bund erhält, werden ungeschmälert an die Kommunen weitergegeben. Über den Verteilungsschlüssel, der formell noch durch Rechtsverordnung festzusetzen ist, sowie über die Auszahlungstermine wurden die Landkreise und kreisfreien Städte am Jahresende informiert. Danach wird das Land jeweils entsprechend der Terminleiste für die Zahlungen des Bundes an das Land die Auszahlungen vornehmen.

Der PDS ist außerdem bekannt, dass die weitere Ausgleichszuweisung des Landes, die sich aus seiner Nettoentlastung ergibt - Saldierung der Wohngeldersparnis mit den Umsatzsteuereinbußen des Landes aufgrund von Hartz IV -, für jedes Kalenderjahr durch das jeweilige Haushaltsgesetz festgelegt wird. Dies ist im Ausführungsgesetz des Landes, welches wir am 11. Dezember beschlossen haben und das mittlerweile in Kraft getreten ist, veröffentlicht worden. Danach ist nach derzeitigem Stand der Haushaltsaufstellung für die Haushaltsjahre 2005 und 2006 eine Erstattung von 12,6 Millionen Euro jährlich vorgesehen. Aller Voraussicht nach wird der Haushaltsplan 2005/2006 dem Landtag Mitte Februar vorliegen, sodass auch insoweit eine gesonderte Information des Landtages entbehrlich ist. Im Übrigen wurden auch die kommunalen Spitzenverbände bereits Ende vorigen Jahres über die Höhe dieser Ausgleichszahlungen unterrichtet.

Außer beim Wohngeld erzielt das Land durch Hartz IV keinerlei Einsparungen. Im Bereich der Eingliederungsleistungen für Sozialhilfe Beziehende wurden in Brandenburg in den letzten Jahren keine Landesmittel eingesetzt. Gleichwohl wird sich das Land im SGB-II-Bereich weiterhin arbeitsmarktpolitisch engagieren; wir haben heute Morgen darüber debattiert.

Die PDS behauptet, die Kommunen würden durch Hartz IV per saldo belastet. Im Gegensatz zur PDS kann ich mich natürlich

nicht auf ungeprüfte Aussagen in der Presse oder auf relativ ungesicherte Prognosen verlassen.

(Zurufe von der PDS)

Deshalb wurden im Frühjahr letzten Jahres - im Vorfeld des Vermittlungsverfahrens zum kommunalen Optionsgesetz durch das MASGF über die kommunalen Spitzenverbände des Landes Daten zur Be- und Entlastungssituation der Kommunen erhoben. Diese Angaben beruhten natürlich zum Teil auf Prognosen. Wer die tatsächliche Be- und Entlastungssituation der Kommunen seriös beurteilen will, muss sich auf belastbare Daten stützen können.