Ich werde mir auch anlässlich der Vor-Ort-Besuche berichten lassen, in welchem Umfang und mit welchen Instrumenten die Nichtleistungsbezieher durch die Agenturen gefördert werden, und auch den weiteren Handlungsbedarf - wie ich es auch im Ausschuss gesagt habe - prüfen.
Ältere Nichtleistungsbeziehende können die Angebote der „Akademie 50 Plus“ mit passgenauen und altersgerechten Qualifizierungen in Anspruch nehmen, deren Förderung durch das Land und aus Mitteln des ESF bis Ende 2006 gesichert ist. Die Hauptstandorte der „Akademie 50 Plus“ befinden sich wie Sie wissen - in Eberswalde, Wittstock, Ludwigsfelde, Luckau und Strausberg.
Nichtleistungsbeziehende mit Gründungsabsichten können auch auf die Lotsendienste verwiesen werden. Mit ihnen existiert im ganzen Land Brandenburg ein deutlich sichtbares Netz für Existenzgründungswillige mit speziellem Lotsendienst für Frauen. Außerdem gibt es in Brandenburg acht Initiativbüros, mit denen lokale, auf Beschäftigung zielende Initiativen angeregt und auch gefördert werden. Erfahrungsgemäß sind hierbei Frauen besonders aktiv und schaffen sich auch selbst neue Perspektiven.
Es existieren also bereits verschiedene Angebote, die auch von Nichtleistungsbeziehern genutzt werden können.
Zu den von uns geplanten weiteren Maßnahmen. Damit Langzeitarbeitslose eine Arbeit aufnehmen oder eine betriebsnahe Qualifikation erhalten können, müssen sie vielfach erst wieder ihre individuelle Beschäftigungsfähigkeit erlangen. Insofern werden, anknüpfend an die bisherigen Erfahrungen mit dem „Projekt für intensives Fördern und Fordern“ (PfiFF), Maßnahmen zur Verbesserung der psychischen, physischen und sozialen Situation der Betroffenen einschließlich der Erhöhung ihrer
Qualifikation aufgelegt. Sie wenden sich explizit auch an Nichtleistungsbeziehende. Ein entsprechendes Landesprogramm „Aktiv für Arbeit“ befindet sich in Vorbereitung und soll im II. Quartal 2005 starten.
Erstens: Hat die Landesregierung Kenntnis davon bzw. beabsichtigt sie, Kenntnis davon zu erlangen, wie viele der vorherigen Arbeitslosenhilfeempfänger ihre Anträge auf Arbeitslosengeld II in Erwartung der Ablehnung gar nicht erst abgegeben haben und somit sowohl aus der Statistik als auch aus der Arbeitsvermittlung herauszufallen drohen?
Zweitens: Sieht die Landesregierung die Möglichkeit, sich mit den Arbeitsagenturen verbindlich darüber zu verständigen, dass die Nichtleistungsbezieher tatsächlich die Möglichkeiten für Qualifizierung und Eingliederung wieder erhalten? Ich stelle diese Frage angesichts der Tatsache, dass den Agenturen finanzielle Sanktionen drohen, wenn sie Bezieher von Arbeitslosengeld I nicht vermitteln.
Zu der von Ihnen erfragten Anzahl liegen noch keine statistischen Erhebungen vor, das heißt, wir wissen noch nicht, wie viele Menschen keinen Antrag gestellt haben, weil das Partnereinkommen nach ihrer Einschätzung zu hoch ist. Ich bin sehr daran interessiert, dass man mir diese Zahl übermittelt, um prüfen zu können, ob wir für diesen Personenkreis landes- oder bundespolitisch etwas tun können.
Ich habe schon darauf hingewiesen, dass die Diskussion eine zweite Seite hat. Es wird bisweilen die Position vertreten: Wenn die potenziellen Leistungsbezieher in der Bedarfsgemeinschaft abgedeckt sind, das heißt, wenn der Partner ein genügend hohes Einkommen erzielt, dann besteht kein Bedarf; denn andere sind noch bedürftiger. - Diese Auffassung teile ich nicht in vollem Umfang. Wir wollen das Rad der Geschichte nicht zurückdrehen. Frauen sollen nicht zurück an den Herd geschickt, sondern in das Berufsleben reintegriert werden. Deshalb werde ich - das ist meine Antwort auf Ihre weitere Frage - die entsprechenden Beratungen mit den Agenturen fortsetzen und in die genannte Richtung lenken. Das habe ich bereits vor Ort getan. Wenn die Agenturen und Optionskommunen in mein Haus kommen, werde ich in den Gesprächen großen Wert darauf legen, dass auch dieser Punkt auf der Agenda steht. Er wird aber nicht prioritär betrachtet. Ich glaube, das ist auch richtig.
Erstens: Ist Ihnen bekannt, dass Auszubildende, deren Eltern Arbeitslosengeld II erhalten und die wegen schwacher Leistungen in der theoretischen Ausbildung ausbildungsbegleitende Hilfe in Anspruch nehmen wollen, durch die Arbeitsagenturen nicht mehr für diese Art der Benachteiligtenförderung zugelassen werden?
Zweitens: Wenn Ihnen das bekannt ist, was werden Sie unternehmen, damit diese Art der Benachteiligtenförderung wieder ermöglicht wird?
Nein, Herr Domres, das ist mir nicht bekannt. Ich bitte darum, dass wir das besprechen. Ich werde dem nachgehen.
Frau Ministerin, ich meine, dass Ihr Wort vom Rednerpult aus großen Stellenwert hat. Sie haben das Stichwort „50 Plus“ gegeben. Deshalb möchte ich von Ihnen wissen, inwieweit Sie als Ministerin bzw. das Kabinett insgesamt den Fortbestand der betreffenden Programme für die Zukunft sicherstellen wollen. Ich kann mich daran erinnern, dass in diesem Bereich meist Kürzungen vorgenommen wurden. Wie wollen Sie versuchen, das Hartz-IV-Gesetz durch Landesprogramme so auszugleichen, dass wenigstens die angesprochenen Möglichkeiten bestehen bleiben?
In den Haushaltsberatungen lege ich großen Wert darauf, dass an den arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen so wenige Abstriche wie möglich vorgenommen werden. Ich kann heute natürlich keine Aussage darüber machen, wie das Kabinett und dann das Parlament befinden werden, wenn es um die Größenordnung der Ausstattung der Programme geht.
Herr Kollege Otto, auf Ehre und Gewissen: Haben Sie Ihre Frage während der ersten Antwort angemeldet?
Erstens: Sie haben gesagt, Sie wollten sich mit der Arbeitsagentur ins Benehmen setzen, damit die Möglichkeiten des
SGB III auch für Nichtleistungsbezieher zur Anwendung kommen können. Plant die Landesregierung, die optierenden Kommunen dabei mit klaren vertraglichen Regelungen, die mit der Arbeitsagentur abgeschlossen werden, zu unterstützen?
Zweitens: Es ist klar geregelt, wie Nichtleistungsbezieher in die Sozialversicherung eingegliedert werden. Einige Nichtleistungsbezieher, die Antrag auf ALG II gestellt haben, kommen aber aus der Selbstständigkeit und waren privat versichert. Ist es für diesen Personenkreis möglich, in die gesetzliche Versicherung zurückzukehren? Wenn nicht, ist geplant, dass ihre Krankenversicherungsbeiträge, die möglicherweise über dem betreffenden Satz liegen, ausgeglichen werden?
Zu dem zweiten Punkt bin ich überfragt; das muss geklärt werden. Ich gehe davon aus, dass dazu noch keine Entscheidung getroffen worden ist.
Was vertragliche Regelungen mit der Agentur zur Unterstützung der Optionskommunen angeht, ist festzustellen: Heute ist der 20. Tag der Reform. Ich muss erst alle Beteiligten wieder an einen Tisch holen - das ist für Anfang Februar vorgesehen -, um festzustellen, wie aktiv die Kommunen selbst und die Agenturen diesen Bereich abdecken. Wir können davon ausgehen, dass es nicht immer des Drucks vonseiten der Landesregierung bedarf. Diese Grundvoraussetzung für eine Zusammenarbeit muss man einfach unterstellen. Wenn sich aber zeigt, dass es notwendig ist, dort den Druck zu erhöhen, dann werden wir entsprechend handeln. Ich meine jedoch, dass der Erfolgsdruck auf alle Akteure am Arbeitsmarkt zur Umsetzung von Hartz IV dermaßen hoch ist, dass es dessen nicht bedarf.
Danke, Frau Ministerin Ziegler. - Meine Damen und Herren, erlauben Sie mir eine Zwischenbemerkung: Anders als Sie sind die Mikrofone und meine Signallampe nicht klug genug, um zu erkennen, ob an einem Mikrofon zweimal gedrückt wurde. Sie würden es sich und mir leichter machen, wenn Sie stehen blieben, bis Sie Ihre Nachfrage gestellt haben. - Ich danke für Ihr Verständnis.
Wir kommen zu Frage 169 (Ausstattung der Vertretung des Landes Brandenburg in Brüssel), gestellt vom Abgeordneten Karney. Bitte, Herr Karney.
In Brüssel fallen Entscheidungen, die von elementarer Bedeutung für unser Land sind. Die Europäische Union ist nun mit zehn neuen Mitgliedsländern vielfältiger geworden. Unterschiedlichste wirtschaftliche, kulturelle und politische Interessen werden eingebracht. Dieser Entwicklung muss auch Brandenburg gerecht werden. Mit einer personell gut ausgestatteten Landesvertretung und der daraus resultierenden Fachkompetenz können die Interessen Brandenburgs frühzeitig vorgetragen und so eher berücksichtigt werden.
Ich frage die Landesregierung: Welche Maßnahmen ergreift sie, um die Landesvertretung Brandenburgs in Brüssel personell und von der Unterbringung her hinreichend auszustatten, damit sie der ihr zukommenden Rolle ausreichend gerecht werden kann?
Bevollmächtigter des Landes Brandenburg beim Bund und für Europaangelegenheiten Staatssekretär Dr. Harms:
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Herr Karney, die Landesregierung teilt die in Ihrer Frage zum Ausdruck kommende Bewertung der Bedeutung unseres Engagements in Brüssel. In der Vertretung des Landes bei der Europäischen Union in Brüssel arbeiten derzeit zwölf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Darüber hinaus sind drei Plätze für Praktikanten oder nur kurzzeitig dort Tätige vorhanden.
Das vom Land gemietete Gebäude weist für deren Unterbringung eine ausreichende Größe auf. Gleichwohl ist die Landesregierung derzeit in Verhandlungen über den Erwerb eines Objektes - der Ausgang ist noch offen -, um die Vertretung unmittelbar im Europa-Viertel unterbringen zu können. Dort hätten wir die Möglichkeit, zusätzliche Plätze zur Verfügung zu stellen, damit die Ressorts Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dorthin abordnen können. Das Ergebnis der Verhandlungen ist, wie gesagt, noch offen.
Meine Nachfrage richtet sich weniger auf Stand oder Logistik des Gebäudes, sondern auf den Stand der Verhandlungen mit Berlin, um eine gemeinsame Interessenvertretung in Brüssel möglichst zügig zu realisieren.
Im Vorfeld der Ansiedlung der Vertretung des Landes Berlin hat es entsprechende Gespräche gegeben. Das Land Berlin hat damals von einer gemeinsamen Vertretung Abstand genommen. In der gemeinsamen Kabinettsitzung in der letzten Woche hat es eine Verständigung zwischen dem Ministerpräsidenten und dem Regierenden Bürgermeister gegeben, diese Frage erneut zu prüfen. Angesichts des Zeitablaufs liegt noch kein Ergebnis vor.
Herr Staatssekretär, haben Sie - erstens - auch den Eindruck, dass in der Ihnen soeben gestellten Frage der kritische Aspekt überwog und würden Sie aus Ihrer Sicht eine mehr oder weniger positive Würdigung der Arbeit der Landesvertretung in Brüssel vornehmen?
Zweitens: Hätten Anträge der PDS-Fraktion aus der vergangenen Legislaturperiode, die auf die Unterstützung der Vertretung in Brüssel zielten, eine Chance, wenn sie im Rahmen der Haushaltsberatungen vonseiten der Koalition oder speziell der CDU-Fraktion noch einmal eingebracht würden?
Zum ersten Punkt: Es steht der Landesregierung und mir nicht zu, die Intentionen von Fragestellern zu bewerten. Ich habe die Frage von Herrn Karney als Sachfrage verstanden.
Zum zweiten Aspekt: Zu den Erfolgschancen von Anträgen will ich mich überhaupt nicht äußern. Ich verstehe die Ausführungen so, dass das Engagement in Brüssel fraktionsübergreifend als wichtig angesehen wird. Ich sehe auf der anderen Seite, dass wir uns in einer schwierigen Haushaltslage befinden und dass der Landtag, was die Personalanstrengungen der Landesregierung angeht, erwartet, dass mit weniger Personal möglichst effektiv gearbeitet wird.
Das müssen wir ins Gleichgewicht bringen und das gilt auch für unser Engagement in Brüssel. Ich denke, darüber werden wir im Ausschuss intensiv zu reden haben.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. - Die Frage 170 (Einbürge- rungsfeiern) wird vom Abgeordneten Claus gestellt.