Meine Damen und Herren, das Bundesverkehrsministerium hat trotz der schwierigen wirtschaftlichen Lage insbesondere der Unternehmen des Transportgewerbes die Lkw-Maut zum 1. Januar 2009 erhöht. Durch die Konjunkturkrise haben viele Transportunternehmen erhebliche Auftragseinbrüche erlitten, und die negative Wirtschaftsprognose für das Transportgewerbe wird sich voraussichtlich weiter negativ darstellen.
Zusätzlich führen die derzeitigen Kapazitätsüberhänge zu einem weiteren Druck auf die Frachtpreise. Besonders kann der steigende Kostendruck durch die erhöhte Maut nicht, wie von der Bundesregierung bei der Beschlussfassung über die Erhöhung der Mautsätze vorausgesetzt, durch eine Weiterreichung der Mehrkosten an die Verlader kompensiert werden. Gerade Letztere erwarten von den Transportunternehmen, dass sie im Gegenteil deutlich zur Senkung der Transportkosten beitragen.
Die durchschnittliche Mauterhöhung von 13,5 Cent auf 16,3 Cent je Kilometer trifft vor allem die kleineren Transportfirmen. Angesichts der derzeitigen konjunkturellen Entwicklung besteht die Befürchtung, dass gerade diese den Fahrzeugbestand deutlich verringern müssen, was die Auftragschancen der Unternehmen nachhaltig belasten wird.
Im Ergebnis ist bei Beibehaltung des derzeitigen Gebührenniveaus der Abbau von Arbeitsplätzen innerhalb dieser Branche nicht zu verhindern. Die Anhebung der Lkw-Maut-Sätze wirkt sich kontraproduktiv gegenüber den von der Bundesregierung beschlossenen Konjunkturprogrammen aus, deren Ziel unter anderem die Belebung der Automobilindustrie und des Transportgewerbes sein soll. Denn mit der Mauterhöhung geht ein massiver Einbruch der Nutzfahrzeugmärkte einher. Unternehmen sind aufgrund des Werteverfalls der Euro-3-Fahrzeuge oftmals nicht mehr in der Lage, in umweltfreundliche Lkws zu investieren. Alle Hilfsprogramme für technische Umrüstungen, aber auch im Aus- und Weiterbildungsbereich laufen ins Leere, wenn die Unternehmen Fahrzeuge stilllegen und Personal entlassen müssen.
Dagegen dient unser Antrag dazu, dem Transportgewerbe wieder notwendige finanzielle Spielräume zur Sicherung der Substanz der Unternehmen zu verschaffen und eine drohende Insolvenzwelle in der Transportwirtschaft mit einem umfangreichen Abbau von Arbeitsplätzen zu verhindern. Wenn es also auch Ihnen um wirkliche Krisenbewältigung und Mittelstandsförderung im Brandenburger Transportgewerbe und um die Erhaltung von Arbeitsplätzen geht, dann, so denke ich, müssten Sie dem vorliegenden Antrag zustimmen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich darf im Namen der Koalition - namentlich des Kollegen Schrey -, aber auch namens der Fraktion DIE LINKE - namentlich der Kollegin Tack - mitteilen, dass wir diesem Antrag nicht zustimmen werden. Das wird nicht überraschen.
Ich möchte aber gleichzeitig darauf hinweisen, dass dieser dritte Antrag in Folge zu Themen, die originär nicht in der Landespolitik angelegt sind, einmal mehr dokumentiert, wie dieses Parlament von einer Gruppe als Schaubühne missbraucht wird, um in abwegiger Art und Weise den Eindruck zu erwecken, Vertreterin des öffentlichen Interesses zu sein, Vertreterin von Menschen, die möglicherweise tatsächlich Fragen stellen, Probleme haben und Hilfe suchen.
Kollege Schrey, Kollegin Tack und ich selbst haben zu diesen Themen beispielsweise mit dem Landesverband des Berliner und Brandenburger Verkehrsgewerbes gesprochen. Wir stehen in Kontakt. Wir sind nicht in der Situation, uns dort weltfremd zu begegnen. Aber weltfremd ist es, wenn hier von Hasardeuren und Scharlatanen in maskenhafter Art und Weise Texte abgelesen werden, deren Inhalt sie kaum selbstständig zu wiederholen imstande sind. Ich hoffe, dass die Bürgerinnen und Bürger in Brandenburg dank der permanenten Videoaufzeichnung sehen, dass zehn Jahre DVU in diesem Landtag genug sind und dass diese sechs Personen nicht die Interessenvertreter des Volkes sind. Danke schön.
Das Wort erhält die Abgeordnete Tack. Sie spricht für die Fraktion DIE LINKE. - Da sie nicht anwesend ist, verzichtet offensichtlich die Linksfraktion.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da die CDU wohl für unseren Antrag ist, hat sie den Auspeitscher Dr. Klocksin hier vorgeschickt.
- Was war das denn sonst? - Herr Dr. Klocksin, wenn Sie sich anmaßen, hier einfach zu behaupten, wir würden mit den Menschen im Land Brandenburg nicht sprechen und ihre Sorgen und Nöte nicht ernst nehmen, dann antworte ich Ihnen: Es sind ja die Sorgen und Nöte, die wir auf die Tagesordnung
bringen. In diesem ganz speziellen Fall ist es die Mauterhöhung. Sicherlich haben wir solche Themen auch schon vorher auf die Tagesordnung gesetzt. Wenn Sie damals zugestimmt hätten, dann würden wir in diesem Dilemma jetzt überhaupt nicht stecken. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Meine Damen und Herren! Die DVU-Fraktion beantragt die Überweisung des Antrags in der Drucksache 4/7486 an den Ausschuss für Infrastruktur und Raumordnung - federführend - sowie an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen und den Ausschuss für Wirtschaft. Wer dieser Überweisung zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Die Überweisung ist ohne Stimmenthaltungen mit großer Mehrheit abgelehnt worden.
Ich stelle den Antrag in der Drucksache 4/7486 direkt zur Abstimmung. Wer dem Antrag Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Der Antrag ist ohne Stimmenthaltungen mit deutlicher Mehrheit abgelehnt worden.
Dafür bin ich Ihnen sehr verbunden, Herr Präsident. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Aktuelle Stunde heute Morgen hat gezeigt, dass wir die Windenergie und neue Windkraftanlagen in Brandenburg brauchen, wenn wir die Ziele der Energiestrategie 2020 erreichen und damit zu mehr Klimaschutz beitragen wollen.
Schon heute Morgen haben die Kollegin Gregor-Ness von der SPD und der Kollege Dombrowski für meine Fraktion klargestellt, dass wir an den Zielen der Energiestrategie 2020 nicht rütteln werden. Über diesen Punkt gibt es in diesem Hohen Haus keinen Dissens. Die erneuerbaren Energien, also auch die Windenergie, sind eine wichtige Säule im Bereich des Klimaschutzes und für unsere brandenburgische Wirtschaft zugleich. Wir dürfen aber in dieser Diskussion die Ängste und Sorgen
Die Vertreter der Volksinitiative sagen von sich selbst, dass sie keine Gegner der Windkraft seien. Sie führen die von den Windkraftanlagen ausgehende Belastung als Argument in die Diskussion ein. Kernelemente der Initiative sind die Lärmemissionen, der Schlagschatten und die sich im Bereich der Windkraftanlagen ergebenden Veränderungen im Landschaftsbild. Optische Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes, die von vielen empfunden werden, können bereits im Vorfeld, das heißt bereits bei der Ausweisung der Windeignungsgebiete für den Bau neuer Windenergieanlagen, berücksichtigt werden. Schon allein die richtige Standortwahl kann hier vieles leisten. Die Hersteller der Anlagen bemühen sich, den sogenannten Diskoeffekt zu reduzieren. Selbst die Betreiber versuchen, den Schlagschatten für die Menschen in der Nähe der Windräder auf ein Minimum zu reduzieren.
Die Selbstverpflichtung der Windparkbetreiber zeigt, dass ihnen die Belange der Menschen nicht egal sind. Diese Selbstverpflichtung hat nämlich zum Inhalt, den Schlagschatten auf 30 Minuten pro Tag bzw. 30 Stunden im Jahr durch Feinjustieren der Ausrichtung der Windräder zu minimieren.
Wie der Ministerpräsident heute Morgen richtig bemerkte, wird es uns trotz aller Anstrengungen, die wir unternehmen, nicht in allen Fällen gelingen, negative Einflüsse völlig auszuschließen. Das, was wir tun können und auch tun, ist die Begrenzung der Belastung auf ein Minimum. Wir dürfen die Bürger nicht vergessen und müssen sie bei der Planung im Bereich der Windenergie auch mitnehmen.
Bundesweit differieren die Abstände zwischen den Windkraftanlagen und der jeweiligen Ortsaußengrenze in einer Spanne von 800 bis 1 500 m. Allerdings immer nur auf andere Bundesländer zu schauen halte ich an dieser Stelle für nicht zielführend. In Brandenburg haben wir selbst zu entscheiden, wie wir die Belange der Bürger künftig berücksichtigen, auch im Bereich der Windkraft.
Mit unserem Antrag fordern wir deshalb die Landesregierung auf, einen Abstand von mindestens 1 000 m beim Bau neuer Windkraftanlagen zukünftig in Planung und Umsetzung sicherzustellen. Um nochmals an den Windkrafterlass des Landes zu erinnern: Es kann und darf nicht sein, dass die Belange des Natur- und Artenschutzes, die gleichwohl ihre Berechtigung haben, über die Anliegen des Menschen gestellt werden. Auch die Menschen sind Bestandteil der Schöpfung und verdienen unseren Schutz.
Ein Mindestabstand von 1 000 m zu Wohngebieten macht es darüber hinaus möglich, die Ausbauziele, die in der Energiestrategie 2020 des Landes für die nächsten Jahre formuliert sind, zu erfüllen, das heißt, den Anteil der erneuerbaren Energien am Primärenergieverbrauch auf 20 % auszubauen. Nur dadurch wird es uns gelingen, klimaschädliche energiebedingte CO2-Emissionen im Land weiter zu reduzieren und unserer Verpflichtung und Verantwortung für die nachfolgenden Generationen nachzukommen.
Entschließungsantrag, den Sie gestern eingebracht haben, geschrieben, Sie wollen „Baugenehmigungen von den jeweiligen technischen Parametern jeder neuen Windkraftanlage für die Abstandsregelungen abhängig machen“. Nach Ihren Vorstellungen sollte der Belastungsgrad durch Lärm und Schattenschlag jeder Anlage individuell geregelt werden. Sie sprechen sich in Ihrem Entschließungsantrag gegen einen verbindlichen Mindestabstand und damit gegen verbindliche Standards für Brandenburg aus. Ich möchte mir den Prüfungsaufwand in den Behörden erst gar nicht vorstellen und höre schon jetzt die Klagen der Investoren und Betreiber. Aber wir erleben das hier nicht zum ersten Mal. Sie springen auf jeden Zug auf, machen sich aber nur selten Gedanken über die Wirtschaftlichkeit Ihrer Vorstellungen.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, dem gemeinsamen Antrag von SPD und CDU zuzustimmen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Karney, wir haben zehn Jahre zusammen im Wirtschaftsausschuss gesessen. Sie müssten es eigentlich besser wissen. Sie hätten letztendlich diese Bemerkung stecken lassen können, weil wir uns selbstverständlich den Kopf darüber zerbrechen, ob wir einem Vorschlag, der von der Koalition aufgeschrieben wird, folgen oder ob wir mit einem Entschließungsantrag unsere gegenteilige Meinung einbringen. Ich glaube, dass wir mit unserem Entschließungsantrag auch bei den Wirtschaftsunternehmen, die natürlich die entsprechende Rechtssicherheit brauchen, näher an der Realität sind als Sie mit Ihrem Antrag.
Sie hätten Ihren Antrag nicht aufzuschreiben brauchen. Ich gebe Ihnen Brief und Siegel: Wir hätten noch Zeit gehabt. Das ist bei der Diskussion heute früh in der Aktuellen Stunde ja einmütig festgestellt worden: Wir werden uns mit diesem Thema noch einmal zu beschäftigen haben.
Ich will nicht alles referieren, denn dann müsste ich wieder einen langen Vortrag halten. Gucken Sie sich Ihren Antrag einmal an! Was fordern Sie denn? Von der Landesregierung fordern Sie ein, dass sie einen Mindestabstand von 1 000 m sicherstellt. Das kann man machen. Die Frage ist nur: Sind mit 1 000 m tatsächlich die Probleme der derzeitigen Volksinitiativen geklärt? Ich sage Ihnen: Nein, sie sind nicht geklärt. Übrigens haben ja die Volksinitiativen das Problem mit den jetzt bestehenden Windkraftanlagen. Unsere Forderung ist: Nehmen Sie die eingeklagten Missstände ernst! Schauen Sie sich das mit den entsprechenden Initiativen vor Ort an, und treffen Sie dann Ihre Entscheidung hinsichtlich der entsprechenden möglichen Rechtslage, und sagen Sie den Betreibern, was alles abgestellt werden muss! Das ist unsere Forderung.
Mit der zukünftigen Planung haben wir nichts anderes gemeint als Folgendes: Betrachten wir den technischen Fortschritt, den wir haben. Eine derzeitige Enercon-Maschine mit 150 m Na