Protocol of the Session on May 14, 2009

(Beifall bei der DVU)

Wir als DVU-Fraktion sind in diesem Haus offenbar die Einzigen, die das Ausmaß dessen, was uns in den nächsten Jahren an Kriminalität und Verrohung, an Gewalt und Verbrechen erwartet, erkennen. Wir sind die Einzigen, die sich in dieser Situation der Not vor die Mitarbeiter der Justiz stellen und ihnen fachkundige psychologische Begleitung ermöglichen wollen. Denn ihr Arbeitsalltag ist ein immer größer und tiefer werdender Sumpf der Verbrechensbekämpfung. Dieser bedarf in seiner Verarbeitung einer gezielten Bewältigung der Tag für Tag erlebten Entmenschung, die in immer mehr Straftaten zum Ausdruck kommt. Sie, meine Damen und Herren, sind von diesem harten Alltag weit entfernt. Daher bringen Sie es allen Ernstes hier fertig, immer wieder ein Gesetz nach dem anderen zu evaluieren, aber eine solche Evaluation, die dringend notwendig ist, abzulehnen.

Meine Damen und Herren! Wir haben diesen Antrag bedacht eingebracht, denn wir als DVU-Fraktion wollen in diesem Haus das erreichen, was Sie bis jetzt noch gar nicht aufgeschlüsselt und begriffen haben. Das ist unser Anliegen zum Schutze der Bürgerinnen und Bürger und vor allem der Angestellten in den Justizvollzugsanstalten. - Ich bedanke mich.

(Beifall bei der DVU)

Die Aussprache ist beendet, und wir kommen zur Abstimmung. Die Fraktion der DVU beantragt die Überweisung des Antrags in der Drucksache 4/7519 an den Rechtsausschuss - federführend und an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Wer dieser Überweisung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Damit ist dem Überweisungsantrag nicht entsprochen worden.

Im Falle der Ablehnung des Überweisungsantrags beantragt die DVU-Fraktion die Abstimmung in der Sache. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer stimmt gegen den Antrag? - Mit großer Mehrheit ist gegen den Antrag gestimmt worden; er ist somit abgelehnt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 9 und rufe Tagesordnungspunkt 10 auf:

Bundesratsinitiative zur Vereinfachung des geltenden Einkommensteuerrechts

Antrag der Fraktion der DVU

Drucksache 4/7520

Ich eröffne die Aussprache, und die Abgeordnete Hesselbarth erhält das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Berg kreißte und gebar eine Maus. So muss man alle groß angekündigten Steuerreformen der letzten Jahre oder vielmehr Jahrzehnte nennen. Hinzu treten handwerkliche Fehler bei der Umsetzung der politischen Vorgaben des Gesetzgebers und bei der Formulierung der Gesetzesnormen. Besonders bedenklich ist die Tatsache, dass verfassungsrechtliche Bedenken aus fiskalischen Gründen immer wieder in den Wind geschlagen werden, wodurch die allgemeine Unsicherheit, was denn nun geltendes Recht ist, stetig erhöht wird. Das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Entfernungspauschale ist hierfür das beste Beispiel.

Als Ergebnis bleibt festzustellen, dass trotz aller Lippenbekenntnisse der politisch Verantwortlichen der Steuerpflichtige stetig hoffnungsloser und verzweifelter dort belassen wird, wo er sich seit Jahrzehnten befindet: im undurchdringlichen Steuerdschungel. Es wird höchste Zeit, diesem Zustand durch den in unserem Antrag vorgeschlagenen Weg ein Ende zu bereiten, indem das steuerpolitische Dilemma - Steuervereinfachung und Steuergerechtigkeit - endlich einmal angegangen wird.

Angesichts der sich in Brandenburg und ganz Deutschland verstärkt ausbreitenden Weltwirtschafts- und Finanzkrise, verbunden mit drohenden massiven Steuerrückgängen, ist es vordringliche Aufgabe des Staates, durch deutliche Vereinfachung und Verschlankung des Steuerrechts für steuerliche Mehreinnahmen der öffentlichen Hand zu sorgen als auch die Tätigkeit kleiner und mittelständischer Unternehmen durch steuerliche Vereinfachung zu fördern und für Steuergerechtigkeit zu sorgen. Dem dient der vorliegende Antrag der DVU-Fraktion auf eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Einkommensteuergesetzes.

Was fordern wir konkret? Zum einen geht es darum, dass in Zukunft die Gewinnermittlungsarten vereinheitlicht werden sollen mit dem Ziel, bisherige Einkünfte aus Gewerbebetrieben, also vor allem Einkünfte von kleinen und mittelständischen Unternehmen, nicht mehr wie bisher gegenüber den anderen Einkunftsarten schlechter zu stellen. Denn es kann nicht sein, dass zum Beispiel Handwerksbetriebe bilanzieren müssen, während Freiberufler, auch solche mit hohen Umsätzen und Gewinnen, grundsätzlich eine Geldflussrechnung zur Anwendung kommen

lassen können, sodass der Gewinn, je nachdem, wann eine Betriebseinnahme oder -ausgabe fließt, gesteuert werden kann. Schließlich kann man die Notwendigkeit einer Vereinfachung der Rechnungslegung bei Freiberuflern, zum Beispiel bei Ärzten und Ingenieuren, sicherlich nicht durch einen Mangel an Buchhaltungs- und Bilanzierungsfähigkeit - insbesondere im EDV-Zeitalter - gegenüber einem Handwerksmeister begründen.

Weiterhin geht es darum, § 3 des Einkommensteuergesetzes, der die Steuerbefreiung regelt, dadurch zu vereinfachen, dass einseitig unsinnige Subventionierungen durch Steuerbefreiung entfallen, andererseits dem Progressionsvorbehalt unterliegende Einkünfte, insbesondere soziale Leistungen der verschiedensten Art, in Form der Neueinführung eines § 3 a als bedingt steuerpflichtige Einnahmen gekennzeichnet und wie bisher der direkten Steuerpflicht unterzogen werden. Darüber hinaus soll der Pauschalsteuersatz für geldwerte Vorteile eines Arbeitgebers gegenüber einem Arbeitnehmer von 25 % auf 20 % gesenkt und damit ein weiterer steuerlicher Anreiz für kleine und mittelständische Unternehmen sowie deren Arbeitnehmer geschaffen werden.

Alle vorgeschlagenen Maßnahmen zusammengenommen dienen dazu, durch eine Vereinheitlichung und Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes für mehr Steuergerechtigkeit zu sorgen, zum Bürokratieabbau beizutragen sowie mehr an öffentlichen Mitteln zu generieren. Das, meine Damen und Herren von den anderen Fraktionen, sind wir ja wohl angesichts der Steuerausfälle unseren Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen in unserem Land schuldig. Ich fordere Sie daher auf, unserem vorliegenden Antrag zuzustimmen.

(Beifall bei der DVU)

Das Wort erhält der Abgeordnete Christoph Schulze. Er spricht für die Koalitionsfraktionen.

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Rechtsetzungskompetenz für das Einkommensteuerrecht liegt nach dem Grundgesetz ausschließlich beim Deutschen Bundestag. Das ist so, das ist auch im Rahmen der Föderalismusreform nicht geändert worden, und das soll so bleiben.

Wir werden jetzt zu einer Bundesratsinitiative aufgefordert. Ich frage mich: Wenn das alles so einfach ist, warum ist dann bisher noch niemand darauf gekommen? Der größte Steuervereinfachungsantrag aller Zeiten? - Das überzeugt uns nicht. Wir haben da berechtigte Zweifel, und aus diesem Grunde werden wir den Antrag auch nicht mittragen.

(Beifall bei der SPD, der CDU und der Fraktion DIE LINKE)

Herzlichen Dank. - Das Wort erhält der Abgeordnete Vietze. Er spricht für die Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst halte ich einmal fest: Ich stimme Herrn Schulze zu.

Wenn man über das Einkommensteuerrecht nachdenkt und redet, muss man sagen: Eine Vereinfachung des geltenden Einkommensteuerrechts wäre wünschenswert und notwendig. Nun wissen wir aber auch, dass es im Wahlkampf 2005 eine Partei gab, die den Vorschlag entwickelte, das Einkommensteuerrecht auf einem Bierdeckel zu fassen.

(Frau Hackenschmidt [SPD]: Seitdem sind die Dinger knapp!)

- Danke sehr. - Nun haben wir Wahlkampf 2009 und einen Vorschlag, der auf zwei Bierdeckeln Platz hat. Deswegen gebe ich für die Beschlussempfehlung zu Protokoll: Rücküberweisung an den Stammtisch! - Danke.

(Heiterkeit und Beifall bei der Fraktion DIE LINKE und der SPD)

Herzlichen Dank. - Die Landesregierung verzichtet. Frau Abgeordnete Hesselbarth, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr lustig!

Herr Christoph Schulze, ich war ja sehr erstaunt über Ihren moderaten Beitrag. Also scheint Ihnen das Thema doch ernster zu sein als Ihrem Kollegen Vietze.

Meine Damen und Herren, wir brauchen eine Konjunktur für Steuervereinfachung, denn Steuervereinfachung ist gut für die Konjunktur. Das wiederum ist gut für die Unternehmen und für die Bürger in unserem Land. Aus Sicht der Unternehmen, aber auch der Bürger sind die größten Hindernisse nach wie vor unsere unübersichtlichen Steuervorschriften und die immer noch wuchernde Bürokratie.

Eine immer noch aktuelle Untersuchung des Weltwirtschaftsforums aus dem Jahr 2003 speziell zur Effizienz der Steuersysteme zeigt:

„Wir haben in Deutschland das komplizierteste Steuersystem der Welt. Deutschland belegt bei einem Vergleich der Effizienz der Steuersysteme von 102 Staaten den letzten Platz hinter den Staaten Bangladesch und Pakistan. Unter der Last der komplexen Steuergesetze ersticken alle Betroffenen, die Finanzämter wie die Steuerpflichtigen. Sie leiden vor allem unter der unsteten Gesetzgebung. Man hat manchmal den Eindruck, dass die politische Konstellation der Bundesregierung zu besonders vielen besonders komplizierten Steuergesetzen führt. Von den Betroffenen wird manche Regelung als ungerecht empfunden. Hunderttausende legen daher Einspruch gegen ihren Steuerbescheid ein.“

Meine Damen und Herren, es handelt sich um ein Zitat des Finanzministers von Nordrhein-Westfalen, Dr. Helmut Linssen,

aus einer Rede bei einer Veranstaltung der nordrhein-westfälischen Familienunternehmer vom 12. August letzten Jahres. Diesem Zitat ist eigentlich nichts hinzuzufügen, außer dass auch in Nordrhein-Westfalen seitdem steuerpolitisch nichts passierte.

Wir haben mit unserem Antrag ganz konkret praktisch durchführbare Maßnahmen aufgezeigt: eine Vereinheitlichung der Gewinn- und Überschusseinkunftsarten in § 2 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes und eine Durchforstung des § 3 des Einkommensteuergesetzes hinsichtlich der Abschaffung unsinniger Subventionen, die Zusammenfassung der steuerfreien, aber dem Progressionsvorbehalt unterliegenden sozialen Leistungen in einem neuen § 3 a des Einkommensteuergesetzes, eine wirkliche Steuervereinfachung samt zugehörigem Bürokratieabbau und mehr Transparenz für die Steuerpflichtigen - und das alles gemäß der Forderung des Präsidenten des Bundesfinanzhofs Wolfgang Spindler, das Steuerrecht wieder auf einen so wörtlich - „pragmatischen Realismus“ zu bringen durch den Versuch, Schritt für Schritt wieder die klassischen Grundsätze des Steuerrechts herauszuarbeiten, indem die vielen Sonderregelungen beseitigt werden. Und genau dafür steht die DVU-Fraktion.

Ich bitte nochmals um Zustimmung zu unserem Antrag.

(Beifall bei der DVU)

Ich schließe die Aussprache, und wir kommen zur Abstimmung. Die Fraktion der DVU beantragt die Überweisung des Antrags in Drucksache 4/7520 an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen - federführend - und an den Ausschuss für Wirtschaft. Wer dieser Überweisung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Damit hat die Mehrheit gegen diese Überweisung gestimmt.

Im Falle der Ablehnung des Überweisungsantrags gibt es von der DVU-Fraktion den Antrag, über den Antrag direkt abzustimmen. Deshalb kommen wir jetzt zur direkten Abstimmung. Wer dem Antrag in Drucksache 4/7520 seine Stimme geben möchte, sollte das jetzt bitte tun. - Wer stimmt gegen diesen Antrag? - Damit wurde mehrheitlich gegen diesen Antrag gestimmt, und er ist abgelehnt.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 10 und rufe Tagesordnungspunkt 11 auf:

Aussetzung der zum 1. Januar 2009 vorgenommenen Anhebung der Lkw-Maut bis Ende 2010

Antrag der Fraktion der DVU

Drucksache 4/7486

Ich eröffne die Aussprache. Die Abgeordnete Hesselbarth, Sie erhalten das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Aussetzung der Mauterhöhung ist dringlicher denn je. Diese Aussage traf

auch der bayerische Verkehrsminister kürzlich anlässlich der Verkehrsministerkonferenz in Erfurt. Er sagte wörtlich:

„Die Lage im Transportgewerbe verschärft sich zunehmend. Deshalb muss der Bund endlich handeln und die zum Januar 2009 in Kraft getretene Mauterhöhung für schwere Lkws aussetzen. Die Belastungsgrenze für die Betriebe ist längst überschritten. Durch die existenzbedrohenden finanziellen Mehrbelastungen von über 1 Milliarde Euro werden Zehntausende von Arbeitsplätzen gefährdet.“

So der Minister an die Adresse der Großen Koalition.