Protocol of the Session on May 13, 2009

Auch ich trage eine Verantwortung für die Aufklärung dieser Sachverhalte und möchte diese keineswegs mit der Verabschiedung eines solchen Gesetzes einstellen. Das habe ich auch in der Vergangenheit nicht getan. Ich finde, dies gehört einschließlich der Entschuldigung gegenüber denjenigen, gegen die Menschenrechtsverletzungen usw. praktiziert wurden, also den Opfern, dazu. Ich sage aber auch: Wir brauchen - das hat die Linke sowohl im Bundestag als auch in den anderen Ländern gesagt - gesetzliche Regelungen. Wir brauchen einen verantwortungsbewussten öffentlichen Umgang mit diesem Sachverhalt. Zudem brauchen wir einen differenzierten, der Menschenwürde verpflichteten Umgang mit diesem Sachverhalt. Das betrifft viele; nicht nur in dem konkreten Fall - auch gesetzlich geregelt - die Opfer, sondern auch diejenigen, die in diesem Punkt Mitverantwortung getragen haben und die als IM, als GMS usw. tätig waren.

Es gab auch Situationen - freundlicherweise nicht mehr in dem Umfang -, in denen das Maß der individuellen Prüfung, das von uns einmal festgelegt wurde, ohne Prüfung dem Vorurteil und dem allgemeinen Urteil gewichen ist. Diesbezüglich befinden wir uns erneut in der entsprechenden Verantwortung.

Deswegen gestatten Sie mir, an dieser Stelle zu sagen: Herr Dombrowski, bei Ihrem Interview in der „Morgenpost“ waren Sie ein bisschen lockerer. Da haben Sie Stolpe dafür verantwortlich gemacht, dass immer verhindert wurde, dass die Politik, die Vergangenheit nicht richtig aufgearbeitet wurde. Nun sage ich: Vielleicht war es wirklich nicht Stolpe. Wir haben gemeinsam darüber geredet. Was die Defizite betrifft, ist mir nicht bekannt - wie ich fairerweise sagen muss -, dass es in den letzten Jahren einen Antrag der in der Zeit von 1994 bis 1999 in der Opposition tätigen CDU gegeben hat oder dass in der Koalitionsvereinbarung 1999 oder in der Koalitionsvereinbarung 2004 etwas über die Wichtigkeit der Schaffung einer solchen Stelle stand.

Wir sind immer davon ausgegangen, dass wir andere Mittel haben. Deswegen fand ich das „Konzept der Landesregierung zur aktiven gesellschaftlichen Auseinandersetzung mit der SED-Diktatur“ auch völlig normal. Deswegen fand ich es auch ganz normal, dass wir uns mit dem Antrag der Koalition „Umgang mit Geschichte zur Stärkung der Demokratie“ auseinandergesetzt haben.

Ich will ausdrücklich sagen: Wir haben niemals etwas ausgeklammert. Wir haben das irgendwann einmal für ausreichend betrachtet und kommen jetzt in die Situation, dass die Bundes

beauftragte zu Beginn des Jahres des Öfteren dem Landtag und der Regierung in Brandenburg vorhält, eine solche Einrichtung nicht zu haben. Dann wird reagiert. Da wir jetzt etwas vorliegen haben, rede ich nicht mehr über die Defizite in der „kleinen DDR Brandenburg“, sondern darüber, dass ein angesprochenes Defizit thematisiert und, eine vernünftige Lösung anstrebend, reagiert wird.

Ich will zu dem vorliegenden Gesetzentwurf vier kurze Bemerkungen machen. Ich bitte mit Blick auf das, was erarbeitet wurde, darauf zu achten. Die Anhörung wurde schon im Vorfeld beredet. Der Gesetzentwurf wurde in einem enormen Schritttempo erarbeitet. Heute früh wurde die Begründung zum Gesetzentwurf, Präambel und anderes nachgereicht, das Korrekturblatt vor zwei Stunden verteilt. Ich will darauf aufmerksam machen: Vielleicht muss man bei der Endredaktion zu diesem Gesetzentwurf der Verfassung und bestimmten gesetzlichen Regelwerken etwas sorgfältiger Rechnung tragen und den Stil finden. Meine Bitte ist: Wir sollten auch in Wahlkampfzeiten nicht das Prinzip „Schnell, wir müssen regieren“ praktizieren, sondern das des verantwortungsbewussten Tätigseins.

Ich freue mich darüber, dass bestimmte Kleinigkeiten innerhalb kurzer Zeit beseitigt wurden. Ich habe gesagt: Allein die Zeitspanne bis 1990 ist unzutreffend. Ich möchte gern die Verantwortung bis 1989 tragen, weil danach im Jahreswechsel das Politbüro und andere schon zurückgetreten waren. Der Sonderparteitag der SED hatte damals stattgefunden. Es gab runde Tische in der DDR. 1990 wurden die erste frei gewählte Volkskammer und die Regierung de Maizière gebildet, bevor die Einheit vollzogen wurde. Ich meine: Das ist mit „Diktatur“ und „1990“ gar nicht zu fassen, sondern da muss man schon noch kleine Unterschiede auch in Bezug auf die DDR machen. Es gab einen Abschnitt, der anders war als das, was bis zu diesem Zeitpunkt war. Wer um die DDR-Verliebtheit weiß, weiß auch, dass man in dieser Situation andere Ansprüche hatte.

Es ist angemessen, darüber nachzudenken, ob es nicht klug war, was Innenminister Schönbohm laut „Berliner Morgenpost“ sagte, nämlich dass es sinnvoll wäre, den Landesstasibeauftragten am Landtagspräsidium anzudocken. Für die Ansiedlung am Landtag spreche, sagte er, dass der Beauftragte dort frei von tagespolitischen Einflüssen sei. Das wird jetzt auch beschrieben. Aber es ist natürlich eine andere Verantwortung. Er bezieht sich auf Artikel 74 der Brandenburger Landesverfassung. In Artikel 74 der Landesverfassung ist der Beauftragte für den Datenschutz fixiert. Im zweiten Absatz heißt es:

„Der Landtag kann weitere Beauftragte wählen. Absatz 1, Satz 3 gilt entsprechend...“

Absatz 1, Satz 3 lautet:

„Er wird vom Präsidenten des Landtages ernannt und unterliegt dessen Dienstaufsicht.“

Nun ist das natürlich unter den Bedingungen des Gewichtes einer solchen Aufgabe formuliert. Das gilt, soweit nichts anderes gesetzlich geregelt oder bestimmt ist. Man kann natürlich sagen: Wir möchten eine solche Hervorhebung für diese wichtige, bisher unterschätzte Aufgabe nicht. Ich finde aber, man sollte sie wählen, weil diese Aufgabe vielleicht doch eine etwas andere ist als die des Beauftragten für Behindertenpolitik oder die der Gleichstellungsbeauftragten beim Sozialministerium.

Es ist zumindest eine Anregung, darüber nachzudenken, ob es eine angemessene Form ist, wenn man über eine so herausgehobene Stellung spricht, zumal er bei der Ausübung seines Aufgabengebietes mit dem Datenschutzbeauftragten und mit der Landeszentrale für politische Bildung kollidiert.

Ich möchte einen dritten Punkt ansprechen. Sie haben jetzt eine erweiterte Aufgabenstellung. Eigentlich nehmen Sie gar nicht mehr Bezug auf das Stasi-Unterlagen-Gesetz und Artikel 38. Mit dem, was jetzt gesetzlich vorliegt, unter Lösung des Problems steht, ist es die Bestellung eines Beauftragten zur Aufarbeitung diktatorischer Herrschaften. Da gibt es unterschiedliche Sichten. Ich weiß, dass es sie in der SPD-Fraktion und in der Wissenschaft gibt. Ich will nur sagen: Es wäre sinnvoll, zu überlegen, ob die Begrifflichkeit, die Namensbenennung dem Rechnung trägt, was wirklich gefordert ist, wenn man damit zwei Diktaturen meint und gleichzeitig - bei „Lösungen“ auf der ersten Seite nachzulesen - formuliert:

„Keinesfalls können Beauftragte allein die gesamte historische Aufarbeitungsarbeit leisten. Insbesondere kann, bezogen auf den NS-Unterdrückungsstaat, keine umfassende Aufarbeitung bewerkstelligt werden.“

Da wird schon wieder gesagt: Dieses Aufgabengebiet wird nicht ganz so behandelt, konzentrieren Sie sich einmal auf das andere! - Dann kann man das auch gleich schreiben.

Was den Umgang mit diesem Thema betrifft, so wird auch von manchem vorgehalten, die Birthler-Behörde habe jetzt in Potsdam geschlossen, sie habe trotzdem immer noch 1 850 Beschäftigte, verfüge über einen Haushalt von 90 Millionen Euro. Die Frage, ob das so sein muss, wäre auch gestattet. Vielleicht war das auch ein Druckpunkt. Aber was wir auf alle Fälle bei der Beschäftigung mit der Geschichte der DDR haben: Für alle, die sich auf die Auseinandersetzung vorbereiten wollen, rege ich an und mache das im Stenogramm, weil hier die letzte Minute angezeigt ist: Wir hatten zwei Enquetekommissionen des Deutschen Bundestages. Wir haben eine Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur in Berlin, die seit 1998 arbeitet. Wir haben eine Abteilung „Forschung und Bildung“ in der Gauck- und Birthler-Behörde in Berlin. Wir haben einen Forschungsverbund SED, Standort an der Freien Universität Berlin. Wir haben ein Zentrum für Zeithistorische Forschung in Potsdam. Wir haben eine Außenstelle in Berlin des Münchner Instituts für Zeitgeschichte, das Hannah-Arendt-Institut in Dresden, das Militärgeschichtliche Forschungsamt in Potsdam, die Bundeszentrale für politische Bildung, Landeszentralen für politische Bildung, Lehrstühle zu diesem Thema an den Universitäten in Berlin, Leipzig, Potsdam, Jena, Greifswald, München, Mannheim, Tübingen, Wuppertal, Hamburg, Bremen, Oldenburg, um nur einige zu nennen. Wir haben parteinahe Stiftungen, die sich mit diesem Thema beschäftigen.

Ich will ausdrücklich sagen, weil man immer so schnell bei den Linken ist und wir das sowieso nicht hinreichend machen: Der Mitarbeiter der Birthler-Behörde, Herr Helmut MüllerEnbergs, erklärte in einer Veranstaltung der Brandenburger Landeszentrale für politische Bildung Ende April, dass im Gegensatz zu den häufig zu hörenden Vorwürfen, die Linke würde nicht zur Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit beitragen, diese Partei dazu mit Abstand das meiste tue. Die Vielzahl von Veranstaltungen und Publikationen auch in Brandenburg zeige dies. Ich will ausdrücklich sagen: Wir werden das auch

weiterhin tun, und ich werde dies weiterhin tun, auch wenn ich nicht mehr Parlamentarier sein werde. Was wir nicht sichern können, ist, dass immer das, was wir meinen, dass es gut wäre, dass es gedacht wird, auch gedacht wird.

(Frau Dr. Funck [CDU]: Sehr einseitig! Das ist das Problem!)

- Diesen Anspruch, Frau Funck, sollte weder CDU noch SPD noch die Fraktion DIE LINKE haben. - Ich bedanke mich.

(Beifall bei der Fraktion DIE LINKE)

Herzlichen Dank. - Das Wort erhält Frau Abgeordnete Prof. Dr. Heppener.

Verehrte Frau Präsidentin! Verehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich sehr bedanken für das, was Herr Dombrowski gesagt hat. Die Beweggründe, die er dargelegt hat, sind die gleichen, die mich auch dazu bringen, für dieses Gesetz zu sein, obwohl auch ich der Meinung bin, dass wir uns die eine oder andere Frage sicherlich noch gemeinsam überlegen müssen.

Für mich sind es vor allen Dingen die Motive. Das sind die Achtung, die Verbeugung vor allen Dingen vor den Opfern und die Hilfe für sie.

Die Lindenstraße in Potsdam, das Stasigefängnis in Hohenschönhausen - wir kennen diese entsetzlichen Orte, wo Menschen einfach verschwanden, ihre Persönlichkeit und Menschenwürde zerstört, ihr Widerstandswille gebrochen werden sollte. Fassungslos registrieren wir die dazu angewandten ebenso primitiven wie perfiden Mittel.

Den Menschen, die dort Wochen und Jahre der Haft erdulden mussten, sind Verletzungen an Leib und Seele zugefügt worden. Lebenszeit und Lebenschancen wurden ihnen gestohlen. Sie leben heute mit Narben auf der Seele. Wunden, die keine Zeit wirklich heilt.

Die demokratische Gesellschaft ist auch und gerade 20 Jahre nach der friedlichen Revolution verpflichtet, diesen mutigen Menschen Ehrerbietung zu erweisen, ihnen mit sozialer und psychologischer Beratung und umfassender Hilfe beizustehen. Sie hat auch dafür zu sorgen, dass das, wofür sie Unterdrückung auf sich genommen haben, Menschenrecht, Menschenwürde, Bedingungen für die freie Entwicklung eines jeden Menschen, wirklich erhalten bleibt und dass wir dies in unserer Gesellschaft weiterentwickeln und verteidigen.

Am 01.12.2008 wurde die Außenstelle des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes in Potsdam geschlossen. Das allein sollte uns veranlassen, jetzt per Gesetz in Brandenburg einen Beauftragten zu installieren. Dabei interessiert mich weniger, weshalb wir bisher diesen Beauftragten im Land Brandenburg nicht hatten. Ich bin der Meinung, jetzt haben wir die Möglichkeiten und die Voraussetzungen sowie die Pflicht, ihn einzusetzen.

Wir wollen den Aufgabenbereich des Beauftragten über die Hilfe für unmittelbar vom Stasiterror Betroffene hinausgehend auf die Wirkungen der Unterdrückungsstrukturen und Methoden des DDR-Staates und seiner unmittelbaren Träger lenken. Auch außerhalb des unmittelbaren Einflusses der Stasi wurden Lebensschicksale beeinflusst, Lebenschancen zerstört.

Dieser weitere Blick ist heute, nach 20 Jahren, möglich und notwendig; für die Stasiopfer und im Interesse der jungen Menschen, die in demokratische Verhältnisse hineingeboren wurden. Der Beauftragte kann von seinem ureigenen Auftrag her zur Auseinandersetzung um Demokratie und Freiheit beitragen. Er kann auch dazu beitragen, ein unverstelltes Bild über die DDR zu zeichnen.

20 Jahre danach sind wir mit Meinungen und Erscheinungen konfrontiert, die nicht nur die Opfer der DDR-Diktatur mit Sorge erfüllen müssen. Das gilt für die Diskussion, ob die DDR ein Unrechtsstaat war, ob von Anfang an oder nur zeitweise im Kalten Krieg. Die Menschen, die wissend, dass sie sich und ihre Familie in Gefahr brachten, Unmündigkeit und staatliche Repression nicht mehr widerspruchslos hinnehmen wollten, haben diesen DDR-Staat sehr deutlich als Unrechtsstaat erlebt und unter ihm gelitten.

Wer einräumt „in der DDR war nicht alles schlecht“, verkennt zumindest, dass dieser Deutschen Demokratischen Republik die unabdingbaren Voraussetzungen der Demokratie und der bürgerlichen Freiheiten fehlten: geheime Wahlen, Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit, Gewaltenteilung, Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Diese dringlichen Aufgaben des Beauftragten für die Stasiunterlagen in Brandenburg sind im Gesetzentwurf beschrieben und fanden Zustimmung in Diskussionen im Vorfeld.

Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs bedürfen meiner Meinung nach jedoch noch sorgfältigen Nachdenkens. Ich sehe die Notwendigkeit, die Aufgaben des Beauftragten so zu bestimmen, dass sie den auf Diktaturfolgen gerichteten weiteren Blick ermöglichen, die ihm per Gesetz zuerkannten personellen und institutionellen Möglichkeiten aber realistisch einschätzen und der im Stasi-Unterlagen-Gesetz festgelegten allgemeinen Zielstellung seiner Arbeit Genüge tun.

Der Landesbeauftragte kann und darf die umfassende Forschung und Aufklärung über den Gegenstand, mit dem er sich unter dem Aspekt der unmittelbaren Folgen für Betroffene beschäftigt, nicht ersetzen. Er ist auf die wissenschaftlichen Ergebnisse der Forschung anderer Einrichtungen - Herr Vietze hat die Einrichtungen umfassend aufgeführt - angewiesen. Es ist noch zu klären, wie er sich in dieses Netz von Forschungen sinnvoll einordnen kann und muss.

Gleiches gilt für die Einbeziehung der Folgen der Nazidiktatur in die Stasi- und DDR-Problematik. Diese Aufgabenstellung ist unter dem Aspekt legitim, dass die Nazidiktatur die Schicksale der in der DDR Lebenden auf vielfältige Weise beeinflusste. Das Erleben der mörderischen Nazidiktatur brachte viele, vor allem junge Menschen, dazu, in dem entstehenden „antifaschistisch-demokratischen Staat“ die Erfüllung ihrer Hoffnungen auf eine bessere Gesellschaft zu sehen. Die Zerstörung des „antifaschistischen Mythos“, seine Demaskierung als Deck

mantel für Diktatur und Menschenrechtsverletzung, in der Opfer der Nazidiktatur zu Tätern und Trägern eines neuen Unrechtssystems wurden, bedurfte schmerzlicher Erkenntnisse und Auseinandersetzungen, die heute noch anhalten. Aus diesen Gründen ist die im Gesetzentwurf verankerte, auf beide deutsche Diktaturen gerichtete Diktaturfolgenperspektive legitim und muss in die Beratungstätigkeit einbezogen werden.

Die weitere Arbeit am Gesetzentwurf muss alle Bedenken ausräumen, Nazidiktatur und DDR-Diktatur gleichzusetzen. Sie muss klären, worin die grundlegenden Unterschiede beider Diktaturen liegen, wie aber aus ihrem Vergleich erst die Unterschiede deutlich gemacht werden können.

Der vorliegende Gesetzentwurf umfasst einen Problemkreis, der tief in Befindlichkeiten von Menschen hineinreicht; meine Vorredner haben davon gesprochen. Da ist es verständlich, dass noch nicht alle Probleme überzeugend gelöst sind. Es gibt für sie keine einfachen Lösungen. Ich halte eine weitere Diskussion für nötig, in der Gründlichkeit vor Schnelligkeit gehen muss. In diesem Sinne sehe ich der geplanten Anhörung mit großer Erwartung entgegen.

Im Ergebnis erhoffe ich ein Gesetz, das den Opfern Hilfe und Genugtuung gibt und den Nachkommenden hilft, die Vergangenheit besser zu verstehen und sich in Gegenwart und Zukunft zurechtzufinden. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei SPD und CDU)

Herzlichen Dank, Frau Abgeordnete. - Das Wort erhält der Abgeordnete Schulze von der DVU-Fraktion. Während er zum Pult kommt, begrüße ich Mitglieder des CDU-Kreisverbandes Spree-Neiße. Herzlich willkommen!

(Allgemeiner Beifall)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zum vorliegenden Gesetzentwurf kann und werde ich mich kurz fassen. Man kann eigentlich nur sagen: Lange hat es gedauert, bis man sich zur logischen Vernunft hinsichtlich einer Aufarbeitung der unrühmlichen Vergangenheit der SED-Diktatur und ihres verbrecherischen Sicherheitsapparates namens Staatssicherheit durchgerungen hat.

Aber, wie sagt man doch so schön? - Steter Tropfen höhlt den Stein. Damit komme ich auf den Punkt. Unsere DVU-Fraktion hatte bereits im Juli 2001 - Landtagsdrucksache 3/2987 - sowie im November 2007 - Landtagsdrucksache 4/5297 - für die Schaffung eines entsprechenden Landesbeauftragten plädiert und diesbezüglich Anträge in diesem Hohen Hause eingebracht. Erst im April-Plenum wurde ein erneuter Vorstoß unserer DVUFraktion im hiesigen Landtag zu diesem für viele ehemalige DDR-Bürger äußerst wichtigen Thema behandelt. Zustimmende Meinungen vieler Bürgerinnen und Bürger, die unsere Fraktion erreichten, bestätigen das. Unser Antrag vom 10. März 2009 - Drucksache 4/7332 - wurde allerdings wie auch die vorgenannten Anträge von den Abgeordneten der SPD und CDU sowie die Linke abgelehnt. Die Ablehnungsbegründung der Regierungskoalition zu unserem Antrag war prinzipiell nichts

anderes als eine Ansammlung verbaler Verrenkungen, verbunden mit haltlosen Unterstellungen und geradezu beschämend für die Opfer.

Dass die SED-Nachfolgepartei keine Meinung zu diesem Thema hatte, ist nicht verwunderlich, sind es doch die Opfer ihrer Parteiväter, um die es in unserem Antrag ging.

Als demokratische Realpolitiker stellen wir heute mit Genugtuung fest,

(Lachen bei SPD, der Fraktion DIE LINKE und CDU)