Protocol of the Session on May 13, 2009

Vielen Dank, Herr Minister. - Damit beenden wir die Aussprache. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Beschlussempfehlung und der Bericht des Ausschusses in der Drucksache 4/7577 vor. Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? Stimmenthaltungen?

(Zurufe)

- Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich hatte zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes darauf verwiesen, dass es einen Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 4/7077 und dazu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Inneres in Drucksache 4/7577 gibt. Über diese Beschlussempfehlung wollte ich soeben abstimmen lassen. Das hat zu Irritationen in allen Fraktionen geführt. Deshalb werde ich diese Abstimmung wiederholen.

Wir stimmen jetzt über zwei verschiedene Beschlussempfehlungen ab. Als Erstes steht die Beschlussempfehlung in Drucksache 4/7577 zur Abstimmung. Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen?

Wir kommen zur zweiten Beschlussempfehlung in Drucksache 4/7578. Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung

geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen?

(Zurufe)

Jetzt ist, glaube ich, das Chaos völlig perfekt.

Ich verkünde, dass der Beschlussempfehlung in der Drucksache 4/7578 mehrheitlich zugestimmt worden ist.

(Zurufe - Vereinzelt Beifall)

Okay? - Damit ist das Gesetz in 2. Lesung verabschiedet.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 8 und rufe Tagesordnungspunkt 9 auf:

Gesetz zur Neuregelung der allgemeinen Beeidigung von Dolmetschern und Ermächtigung von Übersetzern

Gesetzentwurf der Landesregierung

1. Lesung

Es wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs in der Drucksache 4/7516 (Neudruck) an den Rechtssausschuss. Wer dieser Überweisung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dieser Überweisung ist einstimmig zugestimmt worden.

Somit kann Tagesordnungspunkt 9 geschlossen werden, und ich rufe Tagesordnungspunkt 10 auf:

Gesetz über den Beauftragten des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR und Folgen diktatorischer Herrschaften

Gesetzentwurf der Fraktion der SPD der Fraktion der CDU

1. Lesung

Ich eröffne die Aussprache. Herr Dombrowski erhält das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Heute, im 20. Jahr der friedlichen Revolution, liegt dem Landtag ein Gesetzentwurf mit dem Titel „Gesetz über den Beauftragten des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR und Folgen diktatorischer Herrschaften“ vor. Ich habe mir Einiges dazu aufge

schrieben und aufschreiben lassen. Aber wenn man sich seine Aufzeichnungen zu einem solchen Thema anschaut, stellt man fest, dass sie doch nicht richtig sind, weil es bei einem solchen Thema nicht nur um Sachfragen geht, sondern auch um viele Emotionen, ganz persönliche Empfindungen und vor allen Dingen um viele absolut zulässige Blickweisen auf die eigene Geschichte und auf das Leben anderer.

Derzeit laufen überall in den Medien Filme über 60 Jahre Bundesrepublik Deutschland. Gestern Abend habe ich in der ARD einen Kurzbeitrag gesehen, in dem es darum ging, wie im Gründungsjahr der Bundesrepublik Deutschland die Aufarbeitung der vorangegangenen Diktatur bewältigt wurde. Unter anderem wurde dort berichtet und nachgestellt, wie sich ein Bürgermeister und der gesamte Stadtrat nach Ende des Zweiten Weltkrieges im Heizungskeller des Rathauses getroffen haben, um dort die Vergangenheit den Flammen im Kohleofen zu übergeben. Alle brachten ihre Unterlagen aus der Zeit mit, ihre NSDAP-Mitgliederkarteien, und waren sich einig: Es hat eine neue Zeit begonnen. Wir schmeißen alles in die Flammen, und damit ist es vorbei. Die Vergangenheit ist bewältigt.

Nun will ich dies nicht mit dem vergleichen, was wir im Zuge der friedlichen Revolution im Osten Deutschlands, aber auch im Westen unseres Vaterlandes an Vergangenheit für die letzten 40 Jahre zu bewältigen hatten. Wir wissen aber, wenn wir die Lehren aus der Vergangenheit ein wenig annehmen, dass das, was der Bürgermeister und sein Stadtrat symbolisch vorgenommen haben, nicht funktioniert. Wir wissen, dass die jungen Menschen, die Studenten, 1968 in der alten Bundesrepublik und auch woanders die Vergangenheit völlig zu Recht auf ihre Art wieder aufgegriffen und versucht haben, darauf hinzuweisen: Da ist noch etwas, was noch nicht bewältigt ist.

Man kann daraus also die Lehre ziehen, dass man Vergangenheit - sofern sie mit Unrecht verbunden ist - nicht erledigen kann, indem man sie für erledigt erklärt, sondern dass man damit offen und ohne gegenseitigen Vorwurf umgehen und miteinander darüber sprechen muss. Wenn man diese Lehre ernst nimmt, tut man auch 20 Jahre nach der friedlichen Revolution in diesem Teil Deutschlands, in Brandenburg, gut daran, mit diesem Bedürfnis, das offenbar auch in der Bevölkerung gewachsen ist, zumindest in weiten Teilen, offener umzugehen. Alle haben einen gewissen Abstand zu den Ereignissen und zu dem eigenen Schicksal in den Jahren der DDR und sind ein bisschen freier, darüber zu sprechen.

Daher möchte ich gleich voranstellen, dass zumindest meine Fraktion mit diesem Gesetzentwurf nicht beabsichtigt, Vorwürfe gegen andere Bürger dieses Landes zu formulieren. Es ist ein Angebot an die Opfer aus der DDR-Zeit, die in Brandenburg bisher nicht angemessen behandelt wurden. Es geht nicht nur um die Frage, dass der Rechtsstaat mit seinen Möglichkeiten hilft und eingreift, wenn man ihn anruft, oder um Versorgungsoder Entschädigungsfragen. Es geht vor allen Dingen auch darum, den Opfern aus 40 Jahren DDR und auch aus den vier Jahren davor, von 1945 bis 1949, Respekt zu erweisen, indem man sich ihrer Probleme annimmt, indem man sie anhört.

Wie ist das - das sage ich aus der Praxis - bei den Opfern, die in der DDR geblieben sind, die nicht zu den 156 politischen Gefangenen gehörten, die freigekauft wurden, sondern die hier geblieben sind? Das sind auch einige Zehntausend. Wie ist es denen ergangen? Das weiß doch jeder. In der DDR durften sie

nicht erzählen, was sie erlebt haben, und nach der Wende, nach der großen Freude, wollte es im Grunde genommen auch keiner hören. Die Familie kennt es schon. So sind die Menschen dann mit ihren Problemen allein.

Da ich ehrenamtlich ehemalige Opfer betreue, ist mir aus der Praxis bekannt: Je älter die Menschen werden - das erfährt jeder von uns irgendwann -, um so näher rücken länger zurückliegende Zeiten und die Jugend wieder, die dann, wenn sie unreflektiert bleiben, dazu führen, dass sich die Menschen trübseligen Gedanken hingeben. Es wird auf jeden Fall nicht jeder so ohne weiteres damit fertig. Von daher ist dieser Gesetzentwurf nicht dazu gedacht, Anklagen oder Verfolgung zu organisieren, sondern zuallererst den Menschen den nötigen Respekt zu erweisen, die am meisten unter dem Unrecht der kommunistischen Diktatur haben leiden müssen.

Hierbei ist die psychosoziale Beratung ein ganz wichtiger Punkt. Als ich vor Wochen und Monaten in erlauchten Kreisen darüber berichtete, wie wichtig das ist - vieles andere hat der Rechtsstaat geregelt -, war die psychosoziale Beratung vielen noch nicht verständlich. Das hat sich nach der Expertenanhörung erfreulicherweise geändert. Es gibt einen Bedarf. Man kann diese Menschen, die ihre Vergangenheit nicht so einfach wegstecken können, nicht ohne Beratung lassen.

Um ein plastisches Beispiel zu nennen: Es gibt für jede Opfergruppe, die es heute aufgrund von Kriminalität, Verfolgung, Folter, Bürgerkrieg und vieles mehr gibt, spezialisierte Psychologen. Sie finden in Brandenburg aber keinen einzigen Psychologen, der in besonderer Weise dafür geschult und geeignet wäre, Opfer aus 40 Jahren DDR, aus Gefängnissen, aus Stasi-Verhören, usw. zu verstehen, weil sie nicht über die Methoden informiert sind.

Außerdem kommt hinzu, dass auch hier - ich weiß nicht, ob es ein Fall ist oder ob es hunderte Fälle sind - nicht sachgerecht psychologisch beurteilt wird. Die Menschen werden nicht verstanden. Es kann ihnen nicht geholfen werden. Diese Dinge stehen deshalb völlig zu Recht in diesem Entwurf.

Meine Damen und Herren, ist es wirklich nötig, zu dieser Zeit einen solchen Beauftragten einzusetzen? Ich wiederhole: Ja! Er ist nicht nur notwendig, um den Opfern gerecht zu werden, sondern auch, um zu einer Befriedung, einem Ausgleich zwischen den verschiedenen Gruppen, die in der DDR an Unrecht beteiligt waren, beizutragen. Es ist vor allen Dingen auch deshalb notwendig, damit junge Menschen etwas über ihre Heimat erfahren. Das können sie nur, wenn darüber gesprochen wird. Ich kann immer nur wiederholen: Es geht nicht um Abrechnung. Wenn es so ist, dass das, was sie in der DDR haben erleben müssen, sozusagen Teil des Kalten Krieges zwischen zwei Systemen war, dann ist dieser Krieg entschieden. Die Menschen haben ihn entschieden, nicht mit Waffen, nicht mit Panzern, sondern friedlich. Es herrscht Frieden. Damit dieser Frieden auch gelebt werden kann, ist dieser Ausgleich von Interessen und Meinungen einfach notwendig.

Ich gehöre nicht zu denen, die der Partei DIE LINKE - ehemals SED - in jeder Sachfrage, die hier diskutiert wird, ständig vorwerfen, was sie in der DDR alles gemacht hat. Darum geht es gar nicht. Es geht darum, wie wir die Zeit, die auf uns zukommt, gestalten. Wie gestalten wir die Zukunft gemeinsam? Von daher, meine Damen und Herren, ist dieser Gesetzentwurf eine wichtige Angelegenheit.

Nun zur Frage: Ist es sinnvoll bzw. notwendig, diesen Beauftragten auch mit der Zeit der nationalsozialistischen Diktatur in Deutschland zu verbinden? - Darüber kann man in der Tat unterschiedlicher Auffassung sein. Dies erläutere ich beispielhaft anhand des Gefängnisses in Cottbus. Dort haben in der Zeit des Nationalsozialismus, aber auch in der Zeit danach - unter kommunistischer Herrschaft - mitunter dieselben Personen als Gefangene eingesessen. Es gibt eine Reihe von Mitbürgern, die sowohl von den Nationalsozialisten verfolgt und eingesperrt wurden als auch in der nachfolgenden Diktatur - unter der Herrschaft der Sowjetunion, aber auch in der DDR - entweder inhaftiert waren oder aber, wie Robert Havemann, unter Hausarrest standen.

In dem Gefängnis in Cottbus war in den letzten Jahren der NS-Zeit eine Frau Hilde Seigewasser inhaftiert; es war ja ein Frauengefängnis. Hilde Seigewasser war die Frau des späteren Kirchenstaatssekretärs Seigewasser in der DDR. Diese Hilde Seigewasser gehörte dem Widerstandskreis um Robert Havemann den meisten aus DDR-Zeiten bekannt, weil er in Wandlitz über Jahre unter Hausarrest stand - an. Hilde Seigewasser ist in den Bombennächten im Gefängnis von Cottbus, in dem sie inhaftiert war, zu Tode gekommen, als sie noch jemandem helfen wollte.

Die ehemaligen politischen Gefangenen des Gefängnisses in Cottbus aus DDR-Zeiten diskutieren gegenwärtig darüber, ob es nicht eine gute Idee wäre, dieser Gedenkstätte bzw. dieser Bildungsstätte, die dort entsteht, den Namen von Hilde Seigewasser zu geben. Jetzt komme ich zum Kern: Diejenigen, die ohne Zweifel Antikommunisten und deshalb auch dort inhaftiert waren, haben kein Problem damit, sich mit einer ausgewiesenen Kommunistin, die aufgrund ihrer Überzeugung während der NS-Zeit im gleichen Gefängnis inhaftiert war und anderen geholfen hat, zu solidarisieren.

Von daher: Es gibt dort eine Verbindung zwischen Opfern, die unabhängig davon ist, welcher Weltanschauung man angehört. Auf eines muss man sich schließlich verständigen können: All diejenigen, die ihr politisches Leben und ihr Engagement nicht auf Kosten anderer ausleben, sondern dafür mit legalen Mitteln streiten, weil sie ehrlichen Herzens von einer Idee überzeugt sind - mag sie für andere auch noch so falsch sein -, haben unseren Respekt verdient. Dann ist es auch egal, ob jemand einer linken Ideologie, einer bürgerlichen oder einer anderen Weltanschauung anhängt.

Von daher: Diese Größe, dieser Abstand und dieses Verständnis, das viele Opfer untereinander und füreinander haben, sollten wir uns auch in der Politik ein wenig als Beispiel nehmen und nicht immer gleich darauf zeigen: Wo könnte noch etwas sein, dass einer beklagt oder ihm zu Unrecht vorgeworfen wird? Das werden wir im weiteren Verlauf der Diskussion über dieses Gesetz noch sehen. Dazu wird es auch eine Anhörung geben.

Ich möchte Sie alle auffordern und an uns alle appellieren, dass wir nicht den Fehler begehen, diesen Gesetzentwurf vor allem dazu zu nutzen, uns gegenseitig Vorwürfe zu machen. Das ist nicht beabsichtigt. Ich habe keine Nähe zu den Ideen der Linkspartei, dennoch liegt es mir fern, alle Mitglieder der Linkspartei zu pauschalisieren und zu sagen: Ihr seid diejenigen, die schuld waren. - Es gibt Schuld, aber sie ist unterschiedlich verteilt, sie ist nicht kollektiv. Es gehört eine Offenheit dazu, dass man sich zu seinem eigenen Leben bekennt und nicht immer nur von anderen Transparenz verlangt.

Von daher möchte ich Sie, meine Damen und Herren, herzlich einladen und Sie bitten, diesem Gesetzentwurf ohne Vorurteile - wenn doch, dann mit möglichst wenigen Vorurteilen - entgegenzutreten. So, wie ich das Zustandekommen dieses Gesetzentwurfs verstanden habe, geht es darum, im 20. Jahr der friedlichen Revolution im Land Brandenburg ein Zeichen für Aufklärung und Versöhnung zu setzen. Deshalb bitte ich um Ihre Zustimmung. - Danke schön.

(Beifall bei CDU und SPD sowie von Ministerpräsident Platzeck)

Herzlichen Dank, Herr Dombrowski. - Das Wort erhält der Abgeordnete Vietze; er spricht für die Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es gibt Themen, bei denen man sich darauf freuen kann, dass man die Möglichkeit erhält, dazu zu sprechen, und es gibt Themen, die in ihrem Anliegen komplizierter und - bezüglich des persönlichen Umgangs damit - auch von nachhaltiger Wirkung sind. Ich möchte mich deshalb zunächst bei Herrn Dombrowski, der dieses Gesetz für die Koalition eingebracht hat, für den sehr ausgewogenen, der Würde des Menschen bzw. der Würde der Opfer Rechnung tragenden Beitrag bedanken, auch dafür, dass er diejenigen, die sich in diesem Prozess der Auseinandersetzung die Täter - stellen müssen, in dieser Weise thematisiert hat.

Wenn wir in der gegenwärtigen Situation - es ist Wahlkampfzeit, und wir befinden uns kurz vor Abschluss der Legislaturperiode - diesen Gesetzentwurf diskutieren, bin ich der festen Überzeugung, dass es eine vernünftige Lösung in Brandenburg geben wird. Ich sage das auch deshalb, weil auf das Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR Bezug genommen wird. In diesem Gesetz sind Zweck, Anwendungsbereiche und Anliegen umfänglich beschrieben. Zudem ist darin geregelt, welche Aufgaben der Bundesbeauftragte Artikel 37 - und welche Aufgaben ein Landesbeauftragter - Artikel 38 - hat.

Nun gehe ich ausdrücklich davon aus, dass wir es im Land Brandenburg - natürlich auch unter dem Gesichtspunkt, dass die anderen Bundesländer, die die Möglichkeit erhielten, einen Beauftragten einzusetzen, dies nach Beschlussfassung im Jahr 1991 auf Bundesebene und im Jahr 1992 in den einzelnen Ländern vollzogen haben - über eine längere Periode nicht für hinreichend erforderlich hielten, uns mit dem Thema der Wahl bzw. des Einsatzes eines Landesbeauftragten zu beschäftigen.

Dafür gab es möglicherweise gute Gründe. Diese hatten etwas mit dem anderen Herangehen an die Thematik zu tun. Wir hatten wenn man sich daran erinnert - zur damaligen Zeit, im Jahr 1992, als andere dieses Gesetz verabschiedet hatten, einen Untersuchungsausschuss. Dieser hatte sich mit dem damaligen Ministerpräsidenten und dem Problem der Staatssicherheit beschäftigt. Diesen Prozess haben wir mit einem Bericht einschließlich Schlussfolgerungen, wie mit diesem Thema umzugehen ist, abgeschlossen. Zudem haben wir einen Beschluss „Mit menschlichem Maß die Vergangenheit bewerten“ gefasst. Wir haben uns auf eine Situation eingestellt, wonach wir gemeinsam der Verantwortung Rechnung tragen wollten. Wir ha

ben dann die Verantwortung sowohl für das eigene Tun als auch für die zuständigen Behörden und staatlichen Einrichtungen gesellschaftlicher Organisationen fixiert.

Nun kann man natürlich zu dem Ergebnis kommen, dass das nicht hinreichend ist. Wir waren damals anderer Meinung. Sie sind vielleicht auch mit den Regelungen, die sie in unserem Land getroffen haben - mit den Zuordnungsfragen usw. - unzufrieden gewesen. Es gab in den vergangenen Jahren eine Reihe von Veränderungen bezüglich dieses Gesetzes. Deswegen sehe ich mich auch in dieser Situation veranlasst, klar und deutlich zu sagen - das ist sozusagen eine Art Begleitmusik für eine solche Debatte -: Ich will an diesem Gesetzentwurf mitarbeiten, weil ich die Verantwortung für das, was in der Verantwortung der Täter mit dem, was in der DDR bzw. mit Führungsstrukturen verbunden ist, geschehen ist, auch persönlich mittrage.

Auch ich trage eine Verantwortung für die Aufklärung dieser Sachverhalte und möchte diese keineswegs mit der Verabschiedung eines solchen Gesetzes einstellen. Das habe ich auch in der Vergangenheit nicht getan. Ich finde, dies gehört einschließlich der Entschuldigung gegenüber denjenigen, gegen die Menschenrechtsverletzungen usw. praktiziert wurden, also den Opfern, dazu. Ich sage aber auch: Wir brauchen - das hat die Linke sowohl im Bundestag als auch in den anderen Ländern gesagt - gesetzliche Regelungen. Wir brauchen einen verantwortungsbewussten öffentlichen Umgang mit diesem Sachverhalt. Zudem brauchen wir einen differenzierten, der Menschenwürde verpflichteten Umgang mit diesem Sachverhalt. Das betrifft viele; nicht nur in dem konkreten Fall - auch gesetzlich geregelt - die Opfer, sondern auch diejenigen, die in diesem Punkt Mitverantwortung getragen haben und die als IM, als GMS usw. tätig waren.