Jetzt, fast pünktlich zum Jahrestag, stellen Sie wieder einen Antrag zum Thema Altschulden. Aber lassen Sie mich zwischendurch einmal die Frage stellen: Was gab es eigentlich Neues in den letzten zwei Jahren? Gab es dramatische Entwicklungen? Sind Wohnungsunternehmen unter der Last der Altschulden zusammengebrochen? Die Antwort lautet: Nein. - Zumindest wegen der Altschuldenproblematik allein ist keine Wohnungsgesellschaft den Bach runtergegangen. Da spielen Leerstandsquoten, Beteiligung am Stadtumbau oder auch die Unterstützung durch die jeweilige Kommune eine wesentlich größere Rolle.
Natürlich trägt die Belastung mit Altschulden nicht gerade zu einem positiven wirtschaftlichen Ergebnis der Unternehmen bei. Natürlich kann man über die Berechtigung der Altschuldenregelung generell streiten. Natürlich würde sich auch jeder, der mit der ostdeutschen Wohnungswirtschaft verbunden ist, die Altschulden einfach wegwünschen. Und: Ja, die 15%Grenze zur Entlastung von Altschulden ist willkürlich gewählt. Aber - auch das muss man feststellen - die bestehende Regelung zur Altschuldenentlastung wirkt auch als Anreiz für den Stadtumbau. Noch immer wirkt dieser Anreiz offenbar nicht stark genug; denn noch immer wurde das Volumen der von den Unternehmen beantragten Entlastungen bis heute nicht voll ausgeschöpft. Es ist der Landesregierung, auch im Konsens mit den anderen ostdeutschen Bundesländern, in den zurückliegenden zwei Jahren, also zwischen ihren beiden Anträgen, gelungen, die Dauer der möglichen Inanspruchnahme von angemeldeter Altschuldenentlastung zu verlängern. Das allein ist gut und hilfreich. Wer aber - das muss man sagen - das angemeldete Entlastungsvolumen nicht einmal ausgeschöpft hat, der hat schlechte Karten, an dieser Stelle Zuschläge zu erhalten.
Wirklich neu an der Entwicklung der letzten beiden Jahre ist in der Tat die Wirtschaftskrise. Wenn hier Milliarden von Steuergeldern durch das Land geschickt werden, dann kann man gut verstehen, wenn das den Ideenreichtum auch in der Wohnungswirtschaft befördert. Da Rettungsfonds ja Hochkonjunktur haben, dachte sich der Antragsteller hier: Warum nicht einmal ein Rettungsfonds für Altschulden?
Da bleibt bei mir nur die Frage offen: Warum eigentlich ein Fonds? - Ein Fonds ist immer auch auf Rückflüsse angewiesen. Warum ein Fonds, wenn laut Ihrem Antrag sowieso prinzipiell alle entschuldet werden sollen? Dann sind es aber in Wirklichkeit nur die, die - so Ihr Vorschlag - die Bedingung erfüllen, in den nächsten fünf Jahren - das gilt offenbar für den gesamten Wohnungsbestand - die Miete nicht zu erhöhen. Außerdem sollen die entschuldet werden - so steht es in Ihrem Antrag -, die gleichzeitig auch noch investieren. Also auf der einen Seite eine Investitionsverpflichtung und auf der anderen Seite ein gleichzeitiges Verbot von Mieterhöhungen. Das scheint mir doch keine wirklich tiefgreifende Entlastung für wirtschaftlich belastete Unternehmen zu sein und dürfte - so prognostiziere ich einmal ganz vorsichtig - die Inanspruchnahme dieser Regelung auch deutlich einschränken.
Fazit: Ein wenig durchdachter und zudem nicht mit guten Erfolgschancen bedachter Antrag, den wir deshalb mit guten Gründen ablehnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Probleme der Brandenburger Wohnungsunternehmen sind uns als DVUFraktion wohlbekannt. Wir haben sie im Infrastrukturausschuss immer wieder im Zusammenhang mit dem Thema Stadtumbau Ost behandelt und wissen daher sehr gut, dass die hohe Leerstandsquote gerade in den strukturschwachen Gebieten Bran
denburgs nach wie vor ein Problem ist, nicht nur für die Kommunen, sondern auch für die konkret betroffenen Wohnungsunternehmen. Der hohe Leerstand hat deren Ertragskraft natürlich deutlich abgeschwächt. All diese Gründe führten im Jahr 2000 bekanntlich auch dazu, die Novellierung des Altschuldenhilfegesetzes, also die Härtefallregelung des § 6 a, einzuführen. Das war der Notwendigkeit geschuldet, eine Einbeziehung der Altschuldenproblematik für die am Stadtumbau Beteiligten vorzunehmen, die durch den Leerstand von mehr als 15 % ihrer Wohnfläche ihre Existenz gefährdet sahen.
Nun, meine Damen und Herren von Linksaußen, nachdem Ihre Bundesratsinitiative des Landes Brandenburg zur generellen Altschuldenentlastung auf dauerhaft leerstehende Wohnungen von vor zwei Jahren bereits gescheitert war, dieselbe Forderung noch einmal zu stellen, mit dem Unterschied zu damals, dass all dies mithilfe eines Bundesfonds geschehen soll, ist geradezu aberwitzig. Was Sie fordern, wäre geradezu ein Fass ohne Boden, da der von Ihnen geforderte Fonds entweder immer wieder aufs Neue mit Steuermitteln aufgefüllt werden oder durch einen neuen Fonds ersetzt werden müsste, und das buchstäblich bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag. Das kann jedoch nie und nimmer Ziel und Aufgabe einer vernünftigen Wohnungsbaupolitik in Brandenburg sein. Deswegen lehnen wir Ihren Antrag selbstverständlich ab.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann auf meine vorbereitete Rede verzichten, da Herr Günther alle Fakten und Gründe genannt hat, weswegen wir Ihren Antrag ablehnen. Ich schließe mich den Ausführungen an. - Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man Sie hört, Frau Böhnisch, könnte man den Eindruck haben, wir hätten eine Immobilienkrise. Wir haben in Deutschland, Europa und der Welt eine Finanzkrise und eine Wirtschaftskrise, aber glücklicherweise eines nicht: eine Immobilienkrise.
Ich glaube, es ist völlig unangemessen, in diesen Zeiten unseren Immobilienmarkt und insbesondere unsere Wohnungsunternehmen schlechtzureden; denn die kommunalen und die genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen sind weitestgehend sehr gut aufgestellt.
Ich finde es fatal, dass Sie Vorschläge unterbreiten, ohne zu benennen, wer denn die Rechnung zahlen soll. Sie sprechen von der Gründung eines Fonds, von Bundesratsinitiativen. Wer
soll es denn bezahlen? Woher sollen denn die Mittel genommen werden? Aus dem Bundeshaushalt? Oder schlagen Sie vielleicht ein gemeinsames Sondervermögen der ostdeutschen Länder vor? Da winkt nicht nur der Kollege Homeyer ab, sondern sicher auch Frau Böhnisch selbst: Bitte, bloß nicht das Land Brandburg. - Also Vorsicht, Frau Böhnisch, wirklich Vorsicht!
Sie erwecken den Eindruck, dass die kommunalen und genossenschaftlichen Unternehmen nicht in der Lage seien, vorhandene Programme der Wohnungsmodernisierung, des Stadtumbaus, der Stadterneuerung kozufinanzieren. Mir ist kein Fall bekannt, in dem es den Wohnungsunternehmen nicht möglich ist - natürlich nach intensiver Diskussion -, die Programme in Anspruch zu nehmen. Diese sind immer ausgeschöpft. Das spricht dafür, dass bei allen Anstrengungen, die unternommen werden müssen, um zu guten Bilanzen zu kommen, Investitionskraft vorhanden ist.
Vor einer Sache warne ich: Wir müssen aufpassen, dass wir nicht weiterhin eine Ost-West-Diskussion führen, Frau Böhnisch. Das ist eine riesengroße Gefahr. Wir in den neuen Bundesländern bekommen nach wie vor dankenswerterweise überproportional viel Geld für Stadterneuerung, Stadtumbau und auch für den Wohnungsbau. Wenn wir uns dann hinstellen und sagen: „Nun wollen wir da aber auch noch eine Entlastung haben“, dann sind wir langsam unglaubwürdig.
Unsere Wohnungsbestände in Brandenburg sind denen der anderen Bundesländer zum Teil deutlich überlegen. Den Eindruck zu suggerieren, wie Sie es mit Ihrem Antrag tun, dass es gut wäre, noch einen draufzulegen, wäre wirklich unangemessen. Allerdings muss - ich bin dankbar, dass es einen Antrag der Koalitionsfraktionen im Bundestag geben wird - die Altschuldenhilfe evaluiert werden. Wir werden in der nächsten Legislaturperiode unbedingt eine Novellierung brauchen; denn natürlich - Thomas Günther hat es angesprochen - gibt es ein paar Ungerechtigkeiten. Aber aus dem Plauz zu sagen: „Legt doch mal ein paar Milliarden hin und entlastet die Wohnungsunternehmen“, wäre völlig unangemessen. Deshalb lassen Sie uns die intensive fachliche Diskussion in den nächsten Monaten und Jahren führen, damit wir Stück für Stück zu einer Verbesserung kommen. Aber ich sage es ganz deutlich: Ihr Antrag ist aus meiner Sicht blanker Populismus. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister, ich habe weder mehr Geld verlangt noch einen Wundertopf versprochen oder wie auch immer. Fest steht: In der Debatte zum Konjunkturpaket II waren die kommunalen Wohnungsunternehmen kein Thema. Der Antrag der Linken im Bundestag wurde von den Fraktionen Ihrer Parteien abgelehnt. Nun frage ich Sie: Wie wollen Sie das den kommunalen Wohnungsunternehmen vor Ort erklären, die wirklich in einer schwierigen Situation sind?
In einem offenen Brief an Bundespräsident Horst Köhler und Bundeskanzlerin Angela Merkel hat die Stadt Wasungen um den Erlass ihrer Altschulden gebeten. Nach Angaben von Bürgermeister Manfred Koch beträgt der Altschuldenstand derzeit 1,3 Millionen Euro. Die Übertragung der DDR-Wohnblockbauten nach der Wende ist eine Ungerechtigkeit, die unbedingt geklärt werden müsste. Hintergrund ist die Weihnachtsansprache des Bundespräsidenten, in der das Staatsoberhaupt die Krise auch als eine Chance ansieht, um Wirtschaft und Finanzen besser zu ordnen.
Ich gebe Herrn Günther in vielen Dingen Recht, wir bleiben penetrant an dem Thema Altschulden dran, so sind wir nun mal.
Sie haben selbst gesagt, der Topf sei nicht ausgeschöpft worden. Gleichzeitig sagen Sie, es gebe keine starren Regelungen und man habe gar keine Chance, hineinzukommen. Wir werden an dem Thema dranbleiben. Ich möchte, dass die ostdeutschen Wohnungsunternehmen genauso eine Chance haben wie die Banken und sie entschuldet aus dieser Krise herausgehen.
Wer dem Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 4/7261 Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? Der Antrag wurde ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem heutigen letzten Tagesordnungspunkt findet so etwas wie eine Premiere hier im Landtag statt. Nach meiner Kenntnis wird dem Plenum erstmalig eine Petition zur Entscheidung vorgelegt. Um es gleich vorweg zu sagen, der Vorwurf, die Linke instrumentalisiere die Petition politisch, ist absurd. Warum, das möchte ich Ihnen gern darlegen.
Gemäß § 24 der Verfassung des Landes Brandenburg hat jeder das Recht, sich einzeln oder gemeinschaftlich mit Anregung,
Kritik und Beschwerde an den Landtag, die kommunalen Selbstverwaltungskörperschaften und jede sonstige staatliche oder kommunale Stelle zu wenden. Es besteht Anspruch auf Bescheid in angemessener Frist.
Von diesem Recht haben die Bürgerinnen und Bürger Gebrauch gemacht und sich mit 16 Petitionen an den Landtag gewandt. Die zu verhandelnden Petitionen wurden von mehr als 1 900 Bürgerinnen und Bürgern unterschrieben. Bisher herrschte hier im Landtag Konsens über die Aufgaben und die Funktionen des Petitionsausschusses. Konsens war, dass der Petitionsausschuss den Bürgerinnen und Bürgern in Konflikten mit Behörden zur Seite steht und der Ausschuss bemüht ist, die in den Petitionen vorgebrachten Anliegen im Rahmen des rechtlich Möglichen zu unterstützen oder aber zwischen Bürgerinnen und Bürgern und Behörden zu vermitteln.
Konsens war aber auch, dass der Petitionsausschuss Erschütterungen in der Gesellschaft registriert, ähnlich einem Seismografen, denn Petitionen spiegeln wider, was die Menschen im Land bewegt. Häufen sich Petitionen zu bestimmten Problemen von allgemeinem Interesse, so ist dies ein Frühwarnzeichen oder ein Hinweis für die Politik, dass Handlungsbedarf besteht.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, zu keinem anderen Thema liegen dem Ausschuss zurzeit so viele Petitionen mit so vielen Unterschriften vor.
- Das wäre ja gut. - Die Petenten sind besorgte Eltern, Mitglieder von Elternbeiräten, Kita-Ausschüssen, sie sind Kommunalpolitikerinnen, Kommunalpolitiker oder Erzieherinnen oder Erzieher. Sie kritisieren die gegenwärtige Fachkraft-Kind-Relation, aber auch die nicht ausreichend bedachte Zeit für mittelbare pädagogische Arbeit. Ausgeführt wird die fehlende Beachtung von Vor- und Nachbereitung pädagogischer Arbeit, die fehlende Beachtung der Zusammenarbeit mit den Eltern, die fehlende Beachtung von Teambesprechungen und Fortbildungen, aber auch die unzureichende Beachtung von Ausfallzeiten wie Krankheit und Urlaub etc. durch die gegenwärtige Personalausstattung in den Kindertagesstätten. Diese wird als mangelhaft bezeichnet. Gefordert wird ein verbesserter Personalschlüssel, um die Qualität der Bildung und Betreuung in Kitas zu verbessern. Kaum ein anderes Thema wird im Land im Moment so heftig diskutiert wie der Tenor aller Petitionen, der Personalschlüssel in Kindertagesstätten.
Nun gab es im Vorfeld der heutigen Debatte die Frage, ob der Antrag der Linksfraktion überhaupt zulässig sei. Auch diese Frage wurde durch das Präsidium klar und richtig beantwortet. Gemäß § 4 Abs. 2 des Petitionsgesetzes kann eine Fraktion des Landtages oder können zehn seiner Mitglieder beantragen, dass eine Petition im Plenum des Landtages entschieden wird. Von dieser Möglichkeit hat meine Fraktion Gebrauch gemacht, weil die Petitionen grundsätzliche Forderungen an den Landtag formulieren, die Linke diese Forderungen teilt und unterstützt und den bisherigen Umgang mit diesen Forderungen seitens der Landesregierung nicht akzeptieren kann.