Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Infolge des demografischen Wandels werden wir es in den nächsten Jahren und Jahrzehnten mit einer wachsenden Zahl hochaltriger Menschen zu tun haben. Es ist davon auszugehen, dass unter ihnen auch sehr viele mit großem Betreuungs- und Pflegebedarf sein werden und dass diese Zahl enorm wachsen wird.
Mehr Pflege- und Betreuungsleistungen sind programmiert. Diese Entwicklung braucht vor allem geeignete Pflegefachkräfte. Die Pflege alter Menschen ist ein schwieriges Terrain, wie wir wissen, und auch ein sehr anspruchsvolles Metier. Wer das professionell oder ehrenamtlich leistet, hat die Anerkennung der Gesellschaft verdient. Wir wissen aber auch, dass dies nicht immer so der Fall ist, denn dieser Berufsweg ist für viele nicht attraktiv.
Schon jetzt fehlen in den ambulanten und stationären Einrichtungen geeignete Fachkräfte. Darauf müssen wir mit der gezielten Ausbildung interessierter Menschen reagieren. Zwar haben wir weiterhin die bekannten flankierenden Maßnahmen, zum Beispiel die verstärkte Qualifizierung des Pflegepersonals, im Blick. Dennoch bleibt die Ausbildung das Herzstück für die Sicherung von Fachkräften in der Altenpflege.
Bislang haben wir eine dreijährige Ausbildung nach dem Bundesaltenpflegegesetz sichergestellt. Unterhalb dieser drei Jahre wurden im Land keine Ausbildungsangebote vorgehalten. Im Zusammenhang mit der absehbaren Entwicklung, die ich gerade genannt habe, werden andere Ausbildungsformen verstärkt nachgefragt, und das sowohl von den Einrichtungsträgern als auch von den Schülern und den Arbeitsuchenden.
Wir wollen in Brandenburg solche Ausbildungsangebote schaffen, die es in anderen Bundesländern bereits gibt. Mit diesem Ziel bringen wir dieses Gesetz auf den Weg. Es schafft den ge
setzlichen Rahmen dafür, mit einer einjährigen Ausbildung die Grundlage für solche Tätigkeiten im Pflegebereich zu etablieren, die nicht zwingend einer dreijährigen Ausbildung bedürfen. Das betrifft vor allem die Basispflege und zum Beispiel auch die Alltagsbegleitung von Pflegebedürftigen und Menschen mit eingeschränkter Kompetenz.
Derart ausgebildete Helferinnen und Helfer würden den Pool an qualifiziertem Pflegepersonal erweitern, der bislang nur die dreijährig Ausgebildeten umfasst. Die Einrichtungen können somit ihre Aufgaben sehr viel effektiver und in besserer Qualität erledigen als bisher. Dieses Gesetz ist als reines Berufsgesetz konzipiert. Daher enthält es auch keine Ausführungen zur Finanzierung der theoretischen Ausbildung in der Altenpflegehilfe. Das ist auch nicht erforderlich, denn es richtet sich an Arbeitslose, an Arbeitsuchende und an die bereits im Pflegebereich Beschäftigten. Sie alle können die Ausbildung im Rahmen der beruflichen Weiterbildung und auf dem Wege der Umschulung absolvieren. Die dafür anfallenden Kosten können die Bundesanstalt für Arbeit, die ARGEn und die Optionskommunen übernehmen, sofern sie die Voraussetzungen nach SGB II bzw. SGB III erfüllen.
Schon jetzt finanzieren diese Stellen entsprechende Fortbildungen. Diese führen aber nicht zu einem staatlich anerkannten Berufsabschluss, auf den wir so großen Wert legen, und sie basieren nicht auf einem Berufsgesetz.
In den Pflegeeinrichtungen sind oftmals Menschen beschäftigt, die sich fachlich sehr wohl und sehr gut qualifiziert haben und nun die sogenannten Verkürzungstatbestände in § 5 nutzen können. Das erfasst auch die Fortbildung nach der Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes zur Qualifizierung und zu den Aufgaben zusätzlicher Betreuungskräfte in Pflegeheimen. Für derart vorgebildete Kräfte dauert die Ausbildung in der Altenpflegehilfe nicht einmal ein Jahr. Sie können in die dreijährige Altenpflegeausbildung einsteigen, was ihnen bislang verwehrt war, denn der neue Berufsabschluss erfüllt den Verkürzungstatbestand des Altenpflegegesetzes und ermöglicht eine entsprechende Weiterqualifizierung.
Oftmals wird gefragt, ob das für Schülerinnen und Schüler eine Alternative sei. Für die originäre Erstausbildung dürfte dieses Gesetz in der Praxis allerdings kaum Anwendung finden, denn die Einrichtungsträger orientieren ihr Einstellungsverhalten nicht an den 16- bis 17-Jährigen. Für die Erstausbildung in diesem Berufsfeld bleibt es bei der bundesgesetzlich geregelten dreijährigen Altenpflegeausbildung, für die die Schulkosten gesichert sind.
Ich möchte noch einmal darauf aufmerksam machen: Wir werden in den nächsten zwei Jahren ungefähr 40 % weniger Schulabgängerinnen und Schulabgänger haben. Das zeigt, wie sehr wir darauf Wert legen müssen, dass diese Schulabgängerinnen und Schulabgänger, die in dem Pflegebereich tätig werden wollen, eine dreijährige Ausbildung absolvieren.
Inhaltlich wird sich die geplante Altenpflegehilfeausbildung an der dreijährigen Altenpflegeausbildung ausrichten, um so unproblematisch Weiterqualifizierung zu ermöglichen. Mit der Übernahme der Vorgaben beispielsweise der Ausbildungsverträge - allgemeine Pflichten usw. - bleiben die Rahmenbedingungen in beiden Ausbildungsberufen weitgehend gleich.
Vor diesem Hintergrund kann die Ausbildung eben auch nur an staatlich anerkannten Altenpflegeschulen erfolgen, was fachlich ausdrücklich gewollt ist und wie wir es im Rahmen der Pflegeinitiative ja bereits mit den Altenpflegeschulen und den Einrichtungsträgern diskutiert haben.
Mit der Einführung einer staatlichen Ausbildung in der Altenpflegehilfe wird ein neues Berufsfeld abgesichert. Wir reagieren damit auf eine Entwicklung, die zeigt, dass es in diesem Bereich mehr und mehr qualifizierte Fachkräfte braucht. Wir machen möglicherweise bzw. notwendigerweise einen Berufsweg attraktiver, der den gestandenen Helferinnen und Helfern neue Perspektiven gibt und Menschen dazu anreizt, diesen Beruf zu ergreifen. Ich denke, das Gesetz gibt unserem Bemühen, die Ausbildungsmöglichkeiten für notwendiges qualifiziertes Pflegepersonal in Brandenburg zu erweitern, eine solide Basis. Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die demografische Entwicklung zeigt uns, dass die Menschen älter werden, aber auch, dass der Bedarf an Pflegekräften stetig steigen wird. Der Gesetzgeber muss die Grundlagen dafür schaffen, dass eine qualifizierte Pflege geleistet werden kann; daher geht es auch um die rechtzeitige Gewinnung und Ausbildung geeigneter Pflegekräfte.
Der Bund hat die Ausbildung von Altenpflegern für die gesamte Bundesrepublik geregelt. Die Kompetenz ist erst vor wenigen Jahren von den Ländern auf den Bund übertragen worden. Nun wollen Sie den Altenpflegehelfer einführen, und zwar wieder nach Landesrecht. Wenn man gern Abstimmungs- und Abgrenzungsprobleme haben möchte, dann kann man es eigentlich nur so machen, ganz abgesehen von der Frage: Wie verhält es sich nun mit der gegenseitigen Anerkennung der Ausbildungsgänge in den einzelnen Bundesländern, wie mit der Vergleichbarkeit?
Seit Jahren redet die Landesregierung von Fachkräftesicherung eine Aufgabe, die wir unterstützen. Jetzt schafft sie Grundlagen für die „Hilfskräftegewinnung“. Unverständlich! Die Altenpflegeausbildung gibt es ja, auch als Umschulungsmaßnahme. Gerade da sind aber die Zahlen in Brandenburg deutlich gesunken, und zwar nicht deshalb, weil sich niemand dafür interessiert hätte, sondern weil weniger Umschulungen gefördert worden sind und weil die Finanzierung der Vergütung im dritten Ausbildungsjahr gestrichen wurde.
Wir sehen die große Gefahr eines Einstiegs in minderqualifizierte Berufsabschlüsse und sind dabei sehr nahe bei den Gewerkschaften - hier ver.di -, die den gewerkschaftlichen Grundsatz vertreten: Keine Berufsausbildung unterhalb des Niveaus einer dreijährigen Ausbildung.
Schwierig dürfte sich im Alltag der Einsatz der Altenpflegehelfer gestalten, denn die meisten Arbeiten sind durch Pflegefach
Sicher wird es nach wie vor Arbeiten in der Pflege geben, die von Hilfskräften zu leisten sind. Hier braucht es eine exakte Definition und die spezielle Ausbildung für Hilfsdienste, zum Beispiel für Betreuungs- und Begleitdienste. In der Theorie sieht das alles sehr schön aus. Wir haben in den Einrichtungen auf der einen Seite die Pflegefachkräfte, auf der anderen Seite die Ungelernten, die Zivis und andere. Letztere verrichten Tätigkeiten wie die Begleitung bei Spaziergängen, das Vorlesen, oft auch einfach das Gespräch. Schön, wenn es so wäre. Über kurz oder lang wird der Druck aber da sein, die Fach- durch Hilfskräfte zu ersetzen - zunächst im Einzelfall bei personellen Engpässen, irgendwann systematisch. Wenn das Ganze also einen positiven, einen zusätzlichen Effekt haben und kein Austauschprogramm werden soll, dann müssen klare und kontrollierbare Regeln her.
Entsprechende Zusagen habe ich allerdings von niemandem gehört. Also ist ein gesundes Maß an Skepsis angebracht.
Die Landesregierung stellt zu Recht fest, dass große Anstrengungen unternommen werden müssen, um geeignete Personen für die Pflege zu finden. Aber genau diese Anstrengungen müssen unternommen werden, um Pflegefachkräfte und nicht Pflegehilfskräfte zu finden. Ist man hier wenig erfolgreich, hat das auch sehr viel mit den herrschenden Bedingungen für Pflegekräfte zu tun, insbesondere mit der noch immer schlechten Bezahlung und der nicht ausreichenden Zeit für die Patienten.
Fachkräftesicherung heißt eben auch, den Bestand der Fachkräfte zu sichern, indem Arbeitsbedingungen geschaffen werden, die einen Verbleib in diesem Beruf attraktiv machen. Ich denke, es mangelt gar nicht so sehr an der Bereitschaft junger Leute, in den Beruf des Altenpflegers, der Altenpflegerin zu gehen. Das Problem liegt eher darin, dass die Fluktuation sehr hoch ist, weil die beruflichen Anforderungen groß sind und die Bezahlung dem nicht angemessen ist.
Wir werden heute unsere Zustimmung dazu geben, den Gesetzentwurf an den Ausschuss zu überweisen. Aus meiner Sicht werden wir da zu klären haben, ob wir ein solches Gesetz brauchen.
(Schippel [SPD]: Ihr wisst manchmal nicht, wovon Ihr re- det! Es gibt die Personalmindestverordnung! - Zuruf des Abgeordneten Görke [DIE LINKE])
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben die Ministerin gehört; die Landesregierung verfolgt mit dem Entwurf des Brandenburger Altenpflegehilfegesetzes das Anliegen, sich mit der Aus- und Weiterbildung von Pflegekräften zu beschäftigen. Ich denke, sie verfolgt damit aber auch ein Anliegen, das weit über die Gewinnung und Qualifizierung von in der Altenpflege Tätigen hinausgeht: Es geht vor allem auch um die Alten, also uns Alte.
Die Ausbildung und demzufolge auch die Tätigkeit in der Pflege, die bisher auf den beiden Pfeilern Pflegeassistentin als Hilfskraft und Altenpflegerin als Fachkraft beruhte, erhält mit diesem Gesetz ein drittes Standbein: die Altenpflegerhelferin oder den Altenpflegehelfer, die in einem ansteigenden Qualifikationsniveau zwischen Assistenten und Altenpfleger angesiedelt sind. Die Praxis zeigt, Frau Wolff-Molorciuc, dass wir gerade mit dieser Zwischenstufe sehr gut werden umgehen können und die Möglichkeit, qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen, damit vergrößern.
Die Bundesrepublik musste in den letzten Jahren alarmierend rückläufige Zahlen in der Altenpflegeausbildung hinnehmen. Gab es im Ausbildungsjahr 2003/2004 noch knapp 45 600 Auszubildende, so waren es 2006/2007 nur noch 42 400. In Brandenburg ist die Lage weniger alarmierend. An den 13 anerkannten Fachseminaren wurden im Jahr 2007 225 Schülerinnen und Schüler und 64 Umschüler, im Jahr 2008 271 Schülerinnen und Schüler und 84 Umschüler zu Altenpflegefachkräften ausgebildet, wobei die Platzkapazität nicht voll ausgeschöpft wurde. Auch in Brandenburg wird es schwerer werden, Schulabgängerinnen und -abgänger für diese dreijährige Ausbildung zur Pflegefachkraft zu gewinnen. Bis zum Jahr 2011 sinkt die Zahl der Schulabgänger auf ca. 40 % des heutigen Wertes.
Das vorliegende Gesetz ermöglicht es, in einer einjährigen Ausbildung an einer staatlich anerkannten Altenpflegeschule einen landesrechtlich geregelten Abschluss als Altenpflegehelferin oder Altenpflegehelfer nach Ablegen einer staatlichen Prüfung zu erreichen. Zugangsbedingung ist die Berufsbildungsreife oder ein der Berufsbildungsreife gleichgestellter Abschluss.
Die Ausbildung besteht aus theoretischem Unterricht im Umfang von mindestens 700 Stunden und der praktischen Ausbildung im Umfang von mindestens 900 Stunden.
In unseren Altenpflegeheimen arbeiten schon jetzt Pflegefachkräfte und Hilfskräfte Seite an Seite. Die Proportion zwischen ausgebildeten Pflegefachkräften und Hilfskräften ist gesetzlich
fixiert. Das eine kann durch das andere nicht ersetzt werden. In den Heimen, die ich besuche - Sie können mir glauben, Frau Wolff-Molorciuc, ich bin oft in Heimen unterschiedlicher Träger und Größe unterwegs, ist man stolz, dass die Zahl der Fachkräfte höher ist, als sie vom Gesetz her vorgeschrieben ist.
Die Menschen, die dort arbeiten, haben eine Verantwortung. Zu dieser Verantwortung gehört auch, dass man dem Menschen, um den es geht, mit der höchstmöglichen Qualifikation entgegentritt. Altenpflegehelferinnen, um die es hier in diesem Gesetz geht, erhalten Kenntnisse und Fertigkeiten, die sie befähigen, alte Menschen bei ihrer Lebensführung zu unterstützen, eine fachkundige Grundpflege zu leisten, bei der Haushaltsführung zu helfen, alte Menschen zu unterstützen, ihre Fähigkeiten und sozialen Kontakte zu erhalten, und Familien und Nachbarschaftshilfe zu begleiten.
Die Ministerin hat dazu ausgeführt, dass dafür nicht immer nur Pflegefachkräfte mit einer dreijährigen Ausbildung nötig sind. Die Durchlässigkeit dieser dreistufigen Ausbildungsstruktur eröffnet den in der Pflege Tätigen Aufstiegschancen, eine wichtige Voraussetzung für Motivation und Arbeitszufriedenheit. Ich unterstütze Ihre Meinung, dass zu dieser Motivation auch entsprechende Arbeitsbedingungen und ein ausreichender Lohn gehören. Dazu gehört sicherlich auch ein Mindestlohn für Pflegekräfte. Dazu gehört aber auch die Möglichkeit, sich weiterzuentwickeln und Aufstiegschancen in seinem Beruf zu haben.
Pflegeassistenten ohne einen staatlich anerkannten Abschluss wird es ermöglicht, durch eine verkürzte Ausbildung zur Altenpflegehelferin diesen Abschluss zu erwerben. Altenpflegehelferinnen können weiterhin in einer verkürzten Altenpflegeausbildung - in der Regel wird es sich dabei um zwei Jahre handeln den Abschluss als Altenpfleger nachholen und als Pflegefachkraft tätig werden.
Die Regionaldirektionen der Arbeitsagentur bieten schon jetzt Basiskurse in der Altenpflege als Altenbegleiter und Sozialassistenten an. Diese Kurse umfassen zwischen 200 und 600 Ausbildungsstunden. Für die Absolventen dieser geförderten Ausbildung bietet das Gesetz die Möglichkeit, mit der verkürzten Ausbildung als Altenpflegehelferin oder Altenpflegehelfer ihre Chancen auf einen Arbeitsplatz in der Altenpflege zu erhöhen.