Protocol of the Session on November 20, 2008

Weiterhin gibt es in Niedersachsen bereits drei Modellprojekte - ein weiteres in Thüringen am Rennsteig - zur Erdverkabelung. Durch diese Modellprojekte sollen die technischen Voraussetzungen, die Intensität der Eingriffe in die Natur und auch die Kosten der Erdverkabelung mit den herkömmlichen Hochspannungsleitungen verglichen und bewertet werden. Vor allem die Kosten sind ein Aspekt, den die Linkspartei regelmäßig ignoriert.

Lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Herr Kollege Schrey, ist Ihnen bekannt, dass wir dieses Gesetz möglicherweise dazu benötigen, um eventuell eine Luftleitung - 380 kV - über die Biosphäre bzw. über bewohnte Siedlungsgebiete zu verhindern, und genau dies Anlass war, aus praktischen Erwägungen zu sagen, dass wir jetzt dieses Gesetz brauchen, um auch in Brandenburg etwas zu tun?

Sehr verehrte Frau Kollegin, es ist nicht klar, welche Eingriffe in die Natur durch eine Erdverkabelung notwendig sind. Sie werden mir wohl Recht geben, wenn ich sage, dass dieser Streifen, der dann durch die Natur führt, vollkommen freigehalten werden muss und ein Bewuchs, wie er bei Überlandleitungen möglich ist, ausgeschlossen ist. Das möchten wir verhindern.

(Beifall bei der CDU)

So wundert es auch nicht, dass in Ihrem Gesetzentwurf unter diesem Punkt zu lesen ist: „Mehrkosten für die öffentliche Hand sind nicht quantifizierbar.“ Weiter heißt es: Die Mehrkosten bei den Trägern „werden über entsprechende Gebühren umgelegt“.

Das heißt konkret: Den Menschen werden deutlich höhere Strompreise aufgebürdet; denn die Kosten einer Erdverkabelung sind wesentlich höher als bei oberirdischen Leitungen.

Lassen Sie noch eine Zwischenfrage zu?

Sehr geehrter Herr Kollege Schrey, Ihre Antwort auf die Frage von Frau Mächtig zeigt doch, dass die Fachdebatte zu diesem Gesetzentwurf mit all den komplizierten Fragen nötig ist. Diese können wir nicht hier im Parlament bewältigen. Warum halten Sie es für unmöglich, die Debatte im Ausschuss weiterzuführen? - Der Gesetzentwurf kann doch auch nach der Ausschussdebatte abgelehnt werden, wenn Sie dann weiterhin bei Ihrer derzeitigen Auffassung bleiben.

(Beifall bei der Fraktion DIE LINKE)

Werte Kollegin, ich hatte eben gesagt, dass wir abwarten müssen, was der Bundestag in seinen Ausschüssen berät und dann zu diesem Erdkabelgesetz festlegt.

(Zurufe von der Fraktion DIE LINKE)

Folgendes ist doch klar: Wenn ein solches Gesetz jetzt verabschiedet wird und anschließend das Bundesgesetz in Kraft tritt, dann hat das Landesgesetz eine sehr geringe Bestandsdauer. Warum wollen wir dann hier debattieren, wenn der Bundestag bereits darüber berät und ein Gesetz in Auftrag gibt?

Herr Abgeordneter, es gibt eine weitere Zwischenfrage. Lassen Sie diese auch zu?

Ich habe zwei Zwischenfragen. Die erste Frage: Kennen Sie die Position der Prignitzer CDU zum Thema Erdverkabelung?

Die zweite Frage: Können Sie eine Zeitschiene nennen, wann möglicherweise Lösungen für Brandenburg angezeigt werden?

Das kann ich leider nicht. - Zu Ihrer ersten Frage: Die Meinung der CDU kenne ich.

(Zuruf von der Fraktion DIE LINKE)

Moderate Schätzungen gehen von einem finanziellen Mehraufwand um das Vier- bis Fünffache aus. Es gibt jedoch auch Berechnungen, die das Zehnfache an Investitionen ansetzen.

Kurzum: Die Linke fordert auf der einen Seite Sozialtarife für Strom, befürwortet auf der anderen Seite aber drastische Preissteigerungen.

Zweifellos ist ein Ausbau der Hochspannungsnetze in der Bundesrepublik erforderlich, um den Anteil der erneuerbaren Energien und den grenzüberschreitenden Stromhandel voranzutreiben. Nur so können die ambitionierten Klimaschutzziele erreicht werden. Momentan gibt es aber weder aus fachlichen noch aus rechtlichen Gründen Handlungsbedarf, als zweites Bundesland ein Erdkabelgesetz auf den Weg zu bringen.

Erst wenn die Modellprojekte evaluiert sind und das Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene abgeschlossen ist, kann man weitere Entscheidungen treffen. Der französische Philosoph Charles de Montesquieu sagte:

„Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.“

Dem ist nichts hinzuzufügen. - Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Minister Junghanns spricht für die Landesregierung.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht in der Tat um sehr viel. Es geht auf der einen Seite um die Verwirklichung unserer energiewirtschaftlichen Ziele, um einen Mix tradierter und erneuerbarer Energien. Auf der anderen Seite geht es auch um die Wahrung der Interessen der Bürger und um ihre Probleme in einem sehr komplexen und sehr komplizierten Verfahren, welche sich immer an konkreten Punkten zeigen und gelöst werden müssen.

Weil das so ist, bin ich aber der Auffassung, dass es unseriös ist, wenn die Linkspartei mit diesem Gesetzentwurf den Ein

druck erweckt, als könne man einfach einmal mit einer landesrechtlichen Regelung einen speziellen Landesweg gehen.

(Schulze [SPD]: Das heißt, die Niedersachsen haben et- was, was nicht geht!)

- Ich komme am Ende noch darauf zu sprechen.

Es ist in der Tat falsch, zu glauben, dass wir auf diesem Weg bezogen auf die Uckermarkleitung und bezogen auf die Diskussion in der Prignitz - eine landesrechtliche Regelung gestalten können, die dem wirksam begegnet.

Haben Sie auch Lust auf Zwischenfragen?

Herr Minister, würden Sie mir zustimmen, dass der Ihrer Meinung nach unseriöse Eindruck möglicherweise durch Ihren Kollegen in Niedersachsen erweckt worden ist?

Ich komme noch zu dem niedersächsischen Gesetz, und zwar im Kontext mit dem, was das Bundesgesetz regeln wird. Ich stelle jetzt auf Ihren Antrag ab, der den Eindruck erweckt, wir könnten auf der Grundlage des Artikels 84 des Grundgesetzes eigene Regelungen treffen. Ernsthaft mit den Interessen der Bürger umzugehen heißt ernsthaft zu sagen, was möglich ist und was nicht. Es ist nicht möglich!

Jetzt werde ich formal. Ich bin überzeugter Föderalist, aber wenn man über die Materie von Netzen spricht und sich nicht vorstellen möchte, dass man Deutschland in der Netzstruktur zwischen Saarland und Bremerhaven - ich möchte einmal die Extreme nennen - Berlin, Brandenburg, Niedersachsen usw. usf. entwickelt, hat man ein bisschen ein Gefühl dafür, dass eine bundesweite Regelung von der Sache her klug ist. Das muss man sich einmal von der Materie her vor Augen halten. Es geht um einen schnellen und sachkundigen Netzausbau.

Der Entwurf stützt sich auf die Gesetzgebungskompetenz des Landes gemäß Artikel 84 Abs. 1. Ich will das Ergebnis vorwegnehmen. Weder Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes noch eine andere Norm verleiht vorwiegend dem Landesgesetzgeber die erforderliche Regelungskompetenz im Sinne Ihres Antrags. Die Kompetenz des Landesgesetzgebers zur Regelung von Planfeststellungsverfahren für Erdverkabelungen lässt sich insbesondere nicht auf die Kompetenz zur abweichenden Gesetzgebung nach Artikel 84 stützen, weil beabsichtigte Verfahrensregelungen in die Sachregelungskompetenz des Bundes eingreifen würden.

Zwar dürfen die Länder die Einrichtung von Behörden und das Verwaltungsverfahren von Bundesgesetzen abweichend regeln, wenn sie, so wie hier, Bundesgesetze ausführen. Die Länder dürfen aber nicht gestützt auf Artikel 84 auf dem Umweg über eine Verfahrensregelung in die Sachregelungskompetenz des

Bundes nach Artikel 74 Abs. 1 Nr. 11 des Grundgesetzes eingreifen. Es ist geltende unstrittige Rechtsauffassung, so, wie wir sie gegenwärtig auch intensiv prüfen. Genau das ist aber der Fall, wenn das Land als Verfahrensgesetzgeber durch Einführung eines Planfeststellungsverfahrens Voraussetzungen schafft, von denen aus der Bund aus materiell-rechtlichen Erwägungen, bei der Regelung der Sachmaterie verantwortlich zu sein für ein Netz, das deutschlandweit zu organisieren und zu realisieren ist.

Es gibt eine weitere Zwischenfrage.

Ich bin heute ein bisschen formal, aber das mache ich nicht aus schlechten Gründen. - Bitte.

Herr Minister, ich hätte nie gedacht, dass das Thema Erdverkabelung zur Gewissensfrage einer politischen Entscheidung wird und dazu führt, die Kompetenz des Bundes infrage zu stellen.

Nein.

Herr Minister, woraus schließen Sie bei der Regelung, die Sie eben dargelegt haben, dass ein Landesgesetz zur Erdverkabelung genau diesen Sachverhalt beinhalten würde? Das würde im Umkehrschluss bedeuten, dass Niedersachsen dagegen verstoßen hat. Das Gesetz ist trotzdem verabschiedet. Ich kann mich nicht daran erinnern, dass sich der Bund in irgendeiner Weise dagegen verwahrt hat.

Wir haben in Brandenburg ein Beispiel. Wir haben zum Schutze des Waldfriedhofs in Halbe das Gräberstätten- und Versammlungsgesetz verabschiedet, das auch abweichend von der bundesgesetzlichen Regelung einen anderen Normierungsbedarf beinhaltete, der aus den bekannten Gründen gemeinsam getragen worden ist.

Verehrter Herr Christoffers, jeder Vergleich hinkt. Dieser Vergleich lahmt, das möchte ich ausdrücklich sagen. Ich gehe mit diesem Thema außerordentlich ernst um, weil es mir um das geht, was auch der Redner Ihrer Fraktion gesagt hat. Es geht um Kompetenz, um Akzeptanz. Wir haben nicht nur technisch zu argumentieren. Ich halte es aber für ausgesprochen wichtig, an dieser Stelle die Regelungskompetenz des Bundes außerordentlich hoch zu halten, weil ich in Netzstrukturen denke, weil ich das Interesse habe, dass der Strom, den wir haben, abfließt, dass wir Vernetzungsbedingungen haben.

Jetzt komme ich zu Ihrem Abschluss. In der Tat hat das Gesetz von Niedersachsen die Diskussion entfacht und andere Länder in die Erwägung gebracht, ähnliche Gesetze vorzusehen. Es hat