Protocol of the Session on November 19, 2008

Deswegen sieht der Staatsvertrag zwischen den deutschen Ländern bzw. Freistaaten und Stadtstaaten die Errichtung einer Hochschulzulassungsstelle im Sinne einer Serviceeinrichtung mit Stiftungscharakter vor, die das genannte Problem auflösen, aber auch die wichtigen Funktionen der ehemaligen Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen wahrnehmen soll. Auch das qualifizierte Personal wird übernommen.

Von dieser Umstrukturierung wird schon sehr lange geredet. Mit der gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung können wir unsere Hochschulen entlasten, langwierige Verwaltungsverfahren beschleunigen und den gewünschten Bürokratieabbau fortsetzen. Das ist der eigentliche Sinn. Vor allem kann durch eine zentrale Einrichtung für Hochschulzulassung die Planungssicherheit der Universitäten und Fachhochschulen erhöht werden. Das kommt sowohl den Universitäten und Fachhochschulen als auch den jungen Menschen, die den für sie passenden Studienplatz anstreben, zugute.

Es darf nicht sein, dass Studienplätze, um deren Erhalt wir uns stets bemühen, aufgrund von zu komplexen Verwaltungsstrukturen nicht belegt werden, wobei keinem Studenten anzulasten ist, wenn er sich auf mehrere Studienplätze bewirbt, um seine Chancen zu erhöhen und den Start ins Studium so schnell wie möglich zu verwirklichen. Hier sind wir als Verantwortungsträger des Landes, als Hochschulpolitiker, als Parlament in der Pflicht. Jede Studentin und jeder Student ist eine Investition in die Zukunft. Das Land Brandenburg ist nicht zuletzt wegen der Maßnahmen, die wir vor etwa einer Stunde beschlossen haben, also wegen der hervorragenden Studienmöglichkeiten, der Familienfreundlichkeit usw., ein Ort, wo wir die entsprechende Vereinfachungen brauchen und deshalb auch umsetzen sollten.

Die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung ist eine zentrale Anlaufstelle für Bewerberinnen und Bewerber um einen Studienplatz, eine Servicestelle, die auf Nachfragen flexibel reagieren kann und durch die im Übrigen Kompetenzen und Verwaltungsvorgänge gebündelt werden. All dies kann die gemeinsame Einrichtung für die Hochschulzulassung leisten. Wir sollten ihr grünes Licht für eine freie Fahrt geben und dem vorliegenden Staatsvertrag zustimmen. - Danke schön.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Herzlichen Dank. - Das Wort erhält Ministerin Prof. Dr. Wanka.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin hier zwar nicht für Märchen zuständig; aber früher, vor einigen Jahren, gab es zentral zulassungsbeschränkte Studiengänge. Das heißt, wenn jemand zum Beispiel Jura studieren wollte, hat er seine Bewerbung bei einer Stelle, nämlich bei der ZVS in Dortmund, abgegeben und bekam dann die Zulassung, das Fach an einer bestimmten Hochschule zu studieren, oder er bekam sie eben nicht. Auf diese Weise kamen zum Beispiel viele Studenten nach Frankfurt (Oder). Gott sei Dank sind sie

auch dann noch dorthin gekommen, als es diese zentrale Zulassungsbeschränkung nicht mehr gab.

Heute gibt es nur noch sehr wenige Studiengänge, die zentral zulassungsbeschränkt sind. Im ganzen Land Brandenburg gibt es nur noch einen solchen Studiengang, nämlich den der Psychologie an der Uni Potsdam. Für diesen kleinen Rest an Studiengängen kann die ZVS so funktionieren, wie es bislang schon der Fall war. Für alle anderen Studiengänge, für die es vielleicht eine Zulassungsbeschränkung bezogen auf eine Hochschule oder auf ein Bundesland gibt, ist die ZVS eigentlich überflüssig, wird sie für die klassische Aufgabe also nicht mehr gebraucht. Wenn ich das so sage, dann hat das nichts mit Diffamierung oder Ähnlichem zu tun.

Nun war die Frage, ob die ZVS ganz abgeschafft wird oder ob man sie für die jetzt neue Situation nutzt, weil dort entsprechende Kompetenzen vorhanden sind. Die neue Situation ist dadurch gekennzeichnet, dass es sehr viele Studienangebote gibt, die sich im Übrigen zwischen den einzelnen Hochschulen unterscheiden. In dieser Situation ist es für die Studierenden zum Teil schwierig, das Fach und die Hochschule selbst auszuwählen. Hinzu kommt, dass die Hochschulen ihrerseits die Freiheit haben sollen, darüber zu entscheiden, welche Studenten sie haben wollen.

In diesem Spannungsfeld wurde gesagt: Okay, wir versuchen, aus dieser ZVS und dem dort vorhandenen Personal eine neue Institution zu machen, die praktisch eine Serviceeinrichtung für Studenten darstellt. Die Studenten in spe können die neue Einrichtung also mit dem gewünschten Studiengang und -ort anschreiben und bekommen dann einen Katalog, aus dem sich ergibt, wo, wie, unter welchen Bedingungen das möglich ist. Das wollen wir jetzt probieren. Ich meine, das ist sinnvoll. Ich habe also nichts dagegen. Ob es gut funktioniert, werden wir nach einiger Zeit sehen.

Verehrter Herr Jürgens, damit komme ich zu der Frage der Finanzierung. - Hören Sie überhaupt zu? Ich muss schon sagen: Wir befinden uns hier in einer Landtagsdebatte. Wenn ich mir in einer solchen Debatte anhören muss, dass die Finanzen nicht gesichert seien, dann muss sich der Betreffende zumindest meine Antwort anhören. Sie lautet wie folgt: Heute früh haben wir das Thema des Bildungsgipfels hier behandelt. Die Kanzlerin hat zugesagt, dass im Jahr 2009 die gesamte Summe für sämtliche Vermittlungen, 5 Millionen Euro, vom Bund getragen wird und dass der Bund in den Jahren 2010 bis 2013 jährlich mindestens die Hälfte, also 2,5 Millionen Euro, eventuell mehr, bezahlen wird, wobei der Betrag von 2,5 Millionen Euro sicher ist. Wie der restliche Betrag finanziert wird, ob das etwa auf die Bewerber umgelegt wird oder ob das die Länder tragen, das muss noch verhandelt werden.

Uns liegt also jetzt ein neues Angebot vor. Dieses Angebot ist so gut wie die Personen, die dort arbeiten; diese verfügen über langjährige Erfahrung. Ich hoffe, dass das für unsere Studenten nützlich ist.

Unsere Hochschulen sind - Stichwort Autonomie - frei darin, das Angebot zu nutzen oder darauf zu verzichten und das anders zu handhaben. Das ist die Situation.

In dem Staatsvertrag wird geregelt, dass es die Institution gibt und dass sie von allen, die das wollen, genutzt werden kann.

Dem sollte man sich nicht verschließen. Deshalb bitte ich um Ihre Zustimmung.

(Beifall bei CDU und SPD)

Herzlichen Dank. - Ich beende die Aussprache, und wir kommen zur Abstimmung. Ihnen liegt die Beschlussempfehlung in der Drucksache 4/6877 vor. Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Wer stimmt gegen diese Beschlussempfehlung? - Wer enthält sich der Stimme? - Bei einigen Gegenstimmen ist mehrheitlich für die Beschlussempfehlung gestimmt worden. Damit ist das Gesetz in 2. Lesung verabschiedet.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 6 und rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:

Gesetz zu dem Elften Staatsvertrag vom 12. Juni 2008 zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Elfter Rundfunkänderungsstaatsvertrag)

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 4/6626

2. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses

Drucksache 4/6876

Ich eröffne die Aussprache. Das Wort erhält die Abgeordnete Meier.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben in der Sitzung des Hauptausschusses in der letzten Woche unter anderem Frau Reim, die Intendantin des RBB, zu Gast gehabt und haben von ihr hören können, warum sie die Gebührenerhöhung, die uns zum 1. Januar 2009 erwartet, für gerechtfertigt hält. Sie beruft sich darauf, dass es dem RBB sehr schlecht geht, was wir alle auch wissen, dass sich die Gebührenausfälle, die in den letzten Jahren dort aufgetreten sind, hauptsächlich aus der Abwanderung von Gebührenzahlern aus unserem Einzugsgebiet, aus der hohen Ausfallquote aufgrund von Gebührenbefreiungen und aus der hohen Schwarzseherquote in Berlin-Brandenburg ergibt.

Wir alle wissen - das ist ja kein neues Thema -, dass es dem RBB wirklich sehr schlecht geht. Ich erkenne dieses Finanzproblem ausdrücklich an. Dazu habe ich mich auch schon vielfach geäußert. Ich meine aber, dass der vorgesehene Weg nicht richtig ist, da wir damit wieder einmal nur Flickwerk betreiben, was wir schon seit Jahren tun, indem wir uns immer wieder auf so etwas verständigen, wenn wieder einmal ein Rundfunkänderungsstaatsvertrag vor uns auf dem Tisch liegt.

Ich halte eine Gebührenerhöhung deshalb nicht für gerechtfertigt, weil die erhöhten Gebühren wieder einmal nicht dort an

kommen würden, wo sie ankommen müssten, nämlich bei der Programmgestaltung des RBB, und stattdessen nur der Mangel verwaltet wird.

(Beifall bei der Fraktion DIE LINKE)

Ich nenne dazu ein paar Beispiele:

Es wird jetzt ein zweites Format von „Thadeusz“ geben, das am Nachmittag ausgestrahlt wird. Es gibt davon bekanntlich schon die Abendrunde. Aber auch diese bringt nicht das ein, was sie eigentlich einbringen sollte. Jetzt soll es also noch ein Nachmittagsformat hiervon geben. Im Gegenzug soll die Sendung „Polylux“ eingestellt werden. Über die Schließung von „radiomultikulti“ haben wir bereits diskutiert.

Ich nenne ein zweites Beispiel: Bei den Kommunalwahlen gab es nicht einen einzigen Reporter des RBB, der Vor-Ort-Reportagen gemacht hat. Es gab nur die Studioberichterstattung. Allein aus Kostengründen wurde das so gemacht. Inzwischen kommen ganze Regionen tagelang nicht mehr in „Brandenburg aktuell“ vor, weil die Teams aus Kostengründen einfach nicht rausfahren dürfen.

Auf der anderen Seite muss der Sender RBB - das ist ein Gegenbeispiel; das ist auch der Grund, warum RBB extrem hohe finanzielle Lasten zu tragen hat - die Pensionslasten des SFB abarbeiten. Ehemalige Mitarbeiter des SFB beziehen zum Teil 90 % oder sogar 110 % ihres letzten Nettogehalts. Sie bekommen also als Pensionäre jetzt mehr Geld, als sie als Nettogehalt bezogen. Das ist ein Beispiel dafür, was zur Schieflage bei dem Sender beigetragen hat.

Ich nenne einen weiteren Grund dafür, warum ich eine Gebührenerhöhung jetzt nicht für erforderlich halte: Wir haben bereits darüber gesprochen, dass ein ARD-interner Finanzausgleich dringend erforderlich ist. Zwar gab es jetzt eine Einmalzahlung der ARD - das ist auch richtig so -, es ist auch richtig, dass wir hier mit Fingerspitzengefühl vorgehen müssen, aber es nicht okay, dass wir jetzt weiterhin diesen Schmusekurs fahren, den auch Frau Reim im Hauptausschuss noch einmal gefordert hat, indem sie sagte, dass wir Rücksicht nehmen müssten auf die Gefühle der anderen Anstalten. Das halte ich nicht für in Ordnung; denn die ARD ist schließlich eine Familie, sie hat gemeinsame Intentionen, sie ist eine gemeinsame Anstalt. Da muss man einander auch schon mal unter die Arme greifen, wenn es Probleme gibt. In § 12 Abs. 2 des Rundfunkstaatsvertrages ist genau das festgehalten, nämlich dass der Finanzausgleich dafür da ist, eine Gleichstellung der Anstalten untereinander zu erreichen.

Wir haben auch ein Zitat der KEF, das ich gern einmal vorlesen möchte. Nach Auffassung der KEF sorgt der Finanzausgleich dafür, dass einerseits die kleinen Anstalten bedarfsdeckend Gebührenerträge erhalten und andererseits die großen Anstalten nicht mit Finanzmitteln ausgestattet werden, die über deren Finanzbedarf hinausgehen. Eine Finanzierung der Rundfunkanstalten unter, aber auch über Bedarf wäre gleichermaßen verfassungswidrig. Der Gebührenzahler hat einen grundrechtlichen Anspruch darauf, nur zu den für die Deckung des Finanzbedarfs notwendigen Rundfunkgebühren herangezogen zu werden.

Wenn man sich in Erinnerung ruft, dass zum Beispiel der WDR 100 Millionen Euro mehr erhält, als ihm eigentlich zuerkannt

wurden, der NDR 80 Millionen Euro mehr und der Hessische Rundfunk 30 Millionen Euro mehr erhalten, frage ich mich, ob dieser Punkt immer noch gerechtfertigt ist.

Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass jetzt ein neues Gebührenmodell her muss und nicht erst 2013. Es sollte 2009 mit dem Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag in Kraft treten. Es gibt noch nicht einmal ein Grundmodell. Insofern ist es dringend geboten, ein Solidarmodell zu schaffen. Dann hat man die Chance, die Gebühren etwas niedriger zu gestalten.

Zum Schluss möchte ich betonen: Ich halte es nicht für gerechtfertigt, dass die Menschen, die hier bleiben und ihre Gebühren zahlen, jetzt noch mehr Gebühren zahlen müssen, weil dies andere nicht tun. - Danke.

(Beifall bei der Fraktion DIE LINKE)

Herr Abgeordneter Birthler setzt die Debatte für die SPD-Fraktion fort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Staatsvertrag beinhaltet eine moderate Erhöhung der Rundfunkgebühren. Wenn Sie sich vorstellen, dass Sie zum Preis von zwei Kinokarten einen Monat lang Programmangebote im öffentlich-rechtlichen Fernsehen und Hörfunk von 21 Fernsehkanälen und von 65 Rundfunkkanälen haben, ist das ein Angebot, das diesem Wert deutlich entspricht.

Vieles, was Frau Meier angesprochen hat, wünschte ich mir auch zeitiger. Ich bezweifle allerdings, dass wir eine wirklich aufkommensneutrale neue Rundfunkgebühr haben werden. Ich bin gespannt auf die Modelle, die von den Staatskanzleien vorgelegt werden. Ich sehe in dem vorhandenen Finanzierungssystem von Rundfunkgebühren eine gerechte Aufteilung. Ich bitte Sie, diesem Staatsvertrag zuzustimmen. Alle anderen Probleme werden im Zwölften und Dreizehnten Staatsvertrag behandelt werden, die uns im nächsten Jahr erreichen werden. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Der Abgeordnete Schuldt spricht für die DVU-Fraktion.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Schlechte Qualität, hoher Preis - das ist und war das Prinzip aller Änderungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrages.

Diesmal geht es ausschließlich um die Erhöhung der GEZ-Gebühren zulasten der Rundfunkempfänger. Kernpunkt des Staatsvertrages ist die Anpassung der Rundfunkgebühren um 95 Cent auf 17,98 Euro für die Gebührenperiode 2009 bis 2012. Woran liegt das wieder einmal? Die Rundfunkanstalten sehen das öffentliche Gebührenrecht als willkommenes Mittel an, um den Gebührenzahler immer wieder schröpfen zu können wie Ameisen die Blattlaus.

Deswegen haben ARD, ZDF und Deutschlandradio erneut einen ungedeckten Finanzbedarf angemeldet, mit dem sie die KEF letztlich gezwungen haben, wieder eine Gebührenerhöhung zu empfehlen. Gerade nach der Einbeziehung sogenannter neuartiger Empfangsgeräte in die Gebührenpflicht wie PCs, UMTS-Handys usw. und den damit verbundenen deutlichen Mehreinnahmen ist das noch unverständlicher, jedenfalls mit Blick auf die Rechtspflicht der Anstalten zu Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit.

Die Begründung des RBB, der Einnahmeeinbruch liege vor allem an den ganzen Hartz-IV-Empfängern in Brandenburg und den Schwarzsehern in Berlin, steht auf sehr dünnem Eis. Schließlich sagte Herr Baaske in der 41. Sitzung des Hauptausschusses selbst, dass die Zahl der ALG-II-Empfänger in Brandenburg zurückgehe und dass die Schwarzseher angeblich meistens in Zehlendorf säßen. Wie Frau Reim ausführte, mache das die ganze Sache noch ein bisschen lächerlicher.