Wolfgang Birthler

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Last Statements

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Schwerpunkt des Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrages liegt in der Konkretisierung des Auftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sowie der Verfahrensvorschriften für neue und veränderte Telemedien.
Der Zwölfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag war erforderlich, weil die EU 2007 das gegen Deutschland laufende Beihilfeverfahren zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eingestellt hat, obschon sie nach wie vor der Ansicht ist, dass die Gebührenfinanzierung eine zu notifizierende Beihilfe ist. Die Einstellung des Beihilfeverfahrens war allerdings an die
Bedingung geknüpft, dass innerhalb von 24 Monaten bestimmte Vorgaben umgesetzt werden. Deshalb kommen in diesem Staatsvertrag, Frau Meier, viele Punkte, die Sie berechtigterweise angesprochen haben, gar nicht vor, denn Zweck ist, hier eine EU-rechtliche Konstruktion zu finden, mit der auch die EU einverstanden sein muss. Deshalb beschäftigen sich alle Rundfunkräte zurzeit intensiv mit dem Dreistufentest. Auch der RBB-Rundfunkrat hat extra einen Ausschuss dafür gebildet, der sich mit der Umsetzung des Dreistufentests beschäftigt. Dabei ist anzustreben, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio möglichst ein einheitliches Verfahren haben.
Über andere wichtige Änderungen, die den Rundfunkstaatsvertrag betreffen, haben wir schon in der 1. Lesung ausführlich gesprochen. Ich möchte das nicht wiederholen und empfehle die Zustimmung zu dem Staatsvertrag.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich kann mich den Ausführungen von Herrn Christoffers vollinhaltlich anschließen und empfehle die Zustimmung.
Ich möchte nur einen Punkt konkretisieren. Herr Christoffers hat die Fernsehförderung angesprochen. Ich vermute, Sie meinen die Ausbildungsförderung im Fernsehbereich, denn wir haben Rundfunkgebühren und können das Fernsehen nun nicht noch zusätzlich fördern.
Gut. - Aber allem anderen stimme ich zu.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Vorredner haben darauf hingewiesen, dass der eigentliche Schwerpunkt des Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrages die Konkretisierung des Auftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für seine Rundfunkprogramme und Telemedienangebote sowie Verfahrensvorschriften für neue und veränderte Telemedien sind.
Ich muss auf die Einzelheiten, die sich auf die EU beziehen, nicht eingehen. Aber ich meine, es muss noch einmal deutlich gemacht werden, dass vor dem Hintergrund dieser unterschiedlichen Interessen - auf der einen Seite die EU, auf der anderen Seite in Deutschland die deutschen Länder, aber eben auch die Länder untereinander - dieser Staatsvertrag wie so oft einen Kompromiss darstellt.
Zum politischen Hintergrund muss aber noch gesagt werden, dass es die privaten Rundfunk- und Telekommunikationsanbieter waren, die bei der EU geklagt haben. Ich meine, es ist deutlich, dass die privaten Rundfunkbetreiber hinsichtlich ihrer Programmqualität dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht das Wasser reichen können und deshalb versucht haben, über die Finanzierung diesen einzuschränken. Das ist ihnen nicht gelungen.
Vor diesem Hintergrund ist, meine ich, dieser Staatsvertrag ein guter Kompromiss, auch wenn ich die zusätzlichen bürokratischen Hürden - die Sieben-Tage-Frist und den Drei-Stufen-Test bedaure. Allerdings wird mit dem vorliegenden Staatsvertrag der Streit mit der EU beendet, und er schafft Klarheit in Bezug auf Programmauftrag, auf Verbreitung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Deshalb bitte ich um Überweisung an den Hauptausschuss.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In sechs Kapiteln antwortet die Landesregierung auf die Große Anfrage von CDU und SPD zu Rundfunk und Medienwirtschaft in Brandenburg. Ich weiß, dass die Antworten auf Große Anfragen in der Regel nur von den jeweiligen Fachpolitikern gelesen werden. Ich kann Ihnen aber empfehlen, dass Sie diesmal eine Ausnahme machen und Sie alle diese Antwort lesen. Denn spätestens dann, wenn wir uns in drei Jahren wieder über Rundfunkgebühren unterhalten und darüber abstimmen müssen, sind Sie alle betroffen. Gerade in den ersten 24 Antworten wird beeindruckend dargestellt, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk, also ARD, ZDF und Deutschlandradio, mit diesen Gebühren arbeiten und welches tolle Leistungsangebot dahintersteht.
Im Teil II, „Privater Rundfunk“, und Teil V, „Zukunft der dualen Medienordnung“, wird auf den privaten Rundfunk verwiesen. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg, die MABB, ist ja für die Zulassung und Beaufsichtigung privater Rundfunkveranstalter sowie für die Frequenzverteilung zuständig. Bedingt auch hier durch die Hauptstadtregion, ist eine große Vielfalt von privaten Rundfunkveranstaltern gerade in unserer Region vorhanden.
Das duale System ist die Grundlage für unsere Rundfunkordnung. Das wurde sowohl vom Bundesverfassungsgericht als auch von der EU mehrfach so bestätigt. Insofern verursacht der Rückzug von Sat.1/Pro7 aus Berlin nicht nur das Problem, dass Arbeitsplätze in Berlin wegfallen, sondern die beträchtlichen finanziellen Probleme dieses Senders geben auch Anlass zu großen Sorgen um den Bestand des dualen Systems.
Mit Inkrafttreten des 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrages am 1. September vergangenen Jahres haben sich neue Aufsichtsstrukturen für den privaten Rundfunk gebildet. Ebenso wie die Einführung der Plattformregulierung werden auch die vielfältigen Aufgaben und Leistungen der MABB, die ja ebenfalls aus Rundfunkgebühren finanziert wird, in den Antworten dargestellt, wie die Überwachung des Jugendmedienschutzstaatsvertrages, die Unterstützung der Medienkompetenzprojekte, die Förderung der technischen Infrastruktur einschließlich neuartiger Rundfunkübertragungstechniken und die Aus- und Fortbildung in diesem Bereich.
Im Teil IV wird die technische und programmliche Versorgung in Brandenburg dargestellt. Hier kann man eindrucksvoll nachlesen, wie sich diese Entwicklung in den vergangenen Jahren fortgesetzt hat, wobei es hier nicht nur um Rundfunk, sondern auch um flächendeckende Versorgung mit Breitband-Internetzugang geht. In Brandenburg ist in der Terrestrik zumindest der Übergang von analoger zu digitaler Technik abgeschlossen. Durch die digitale Dividende, das heißt durch das Freiwerden von Frequenzen, soll der ländliche Raum funktechnisch mit Breitband versorgt werden. In Abstimmung mit der Bundesnetzagentur startete die MABB am 01.12.2008 ein Pilotprojekt in Wittstock, um die technische Einsatzbereitschaft und Umsetzbarkeit zu prüfen.
Besonders kann ich Ihnen empfehlen, die Antworten auf die Fragen 52 bis 59 zu lesen. Hier geht es um die Medienwirtschaft in Berlin und Brandenburg. Die Hauptstadtregion hat sich auch durch Fördermittel, die dieser Landtag vergibt, und durch Fördermittel aus Berlin und des Deutschen Filmförderfonds zum Filmstandort Nummer 1 in Deutschland entwickelt. In Babelsberg sind die größten Filmstudioflächen Europas vorhanden. Deshalb ist auch der Vorschlag von Studio Babelsberg, das freiwerdende Gelände in Tempelhof zu nutzen, sehr vernünftig.
Die Zahlen in der Antwort auf Frage 52 sind beeindruckend. Mehr als 40 000 Menschen sind in der Medienwirtschaft in Berlin und Brandenburg tätig, davon 14 000 im Bereich Filmund Rundfunkwirtschaft.
Der Medienstandort Berlin-Brandenburg kann sich nur dann zukunftssicher aufstellen, wenn sich Film, Fernsehen und digitale Medien parallel positiv entwickeln, da sich die Herstellungs-, Finanzierungs- und Vertriebswege immer mehr verzahnen. Ein großes Verdienst dabei kommt dem Medienboard Berlin-Brandenburg zu. Die Zahl der Anträge auf Förderung hat sich von 2002 bis 2006 nahezu verdoppelt. Das Medienboard hat sich zum bundesweiten Vorzeigeunternehmen der Medienförderung entwickelt.
Eine wichtige Rolle für den Medienstandort Berlin-Brandenburg bilden auch unsere Hochschulen in Potsdam, Cottbus und Brandenburg.
Das sind nur einige Stichpunkte. Ich sage noch einmal: Weichen Sie von Ihren Gewohnheiten ab, und lesen Sie die ganzen Antworten! - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Staatsvertrag beinhaltet eine moderate Erhöhung der Rundfunkgebühren. Wenn Sie sich vorstellen, dass Sie zum Preis von zwei Kinokarten einen Monat lang Programmangebote im öffentlich-rechtlichen Fernsehen und Hörfunk von 21 Fernsehkanälen und von 65 Rundfunkkanälen haben, ist das ein Angebot, das diesem Wert deutlich entspricht.
Vieles, was Frau Meier angesprochen hat, wünschte ich mir auch zeitiger. Ich bezweifle allerdings, dass wir eine wirklich aufkommensneutrale neue Rundfunkgebühr haben werden. Ich bin gespannt auf die Modelle, die von den Staatskanzleien vorgelegt werden. Ich sehe in dem vorhandenen Finanzierungssystem von Rundfunkgebühren eine gerechte Aufteilung. Ich bitte Sie, diesem Staatsvertrag zuzustimmen. Alle anderen Probleme werden im Zwölften und Dreizehnten Staatsvertrag behandelt werden, die uns im nächsten Jahr erreichen werden. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Landtag hat im Mai 2005 den Beschluss gefasst, einen neuen Landtag zu bauen. Dieser Beschluss war längst überfällig. Das zeigt unter anderem die mehrheitliche Zustimmung durch die Journalisten,
die ja sonst in Bezug auf alle Sachen, die Abgeordnete betreffen, sehr kritisch sind. Aber das zeigen auch Gespräche mit Besuchergruppen aus meinem Wahlkreis, aus der Uckermark. Menschen, die unsere schöne Kreisverwaltung kennen, waren dann doch sehr erschüttert, als sie unsere Hütte hier gesehen haben.
Dabei war der Landtag nicht auf das Schlossgrundstück angewiesen. Es hätte durchaus Alternativen hier in Potsdam gegeben. Sinnvoll und notwendig wäre lediglich gewesen, den Landtag in der Nähe der Landesregierung zu bauen, um kurze Wege zu garantieren. Es waren also Alternativen zum Schlossgrundstück vorhanden.
Wir haben aber in dem Landtagsneubau die einmalige historische Chance gesehen, den Bau des neuen Landtags mit einer Teilwiederherstellung der alten Potsdamer Mitte zu verbinden. Deshalb dieser Beschluss, den neuen Landtag auf dem Schlossgrundstück zu bauen - mit der Einschränkung allerdings, sich lediglich an der Kubatur zu orientieren und die Fassade so weit wie möglich wiederherzustellen.
Ich halte diesen Beschluss vom Mai 2005 nach wie vor für zu mutlos und zu kleingeistig. Wir hatten damals nicht den Mut,
zu beschließen, die Kubatur und die alte Fassade wiederherzustellen. Dafür waren keine Mehrheiten möglich. Aber zum Glück wurde unser Versagen vor der Geschichte durch die Spende von Hasso Plattner kaschiert,
sodass wir heute eine andere Situation haben.
Der neue Landtag wird also in der Kubatur und mit der historischen Fassade errichtet. Darüber können sich dieses Parlament, die Stadt Potsdam und - ich denke - das ganze Land Brandenburg freuen.
Freuen kann sich auch DIE LINKE, und zwar in doppelter Hinsicht: Obwohl Sie diesen Antrag und das Schloss ablehnen, haben Sie heute trotzdem Schlosskekse geschenkt bekommen das, denke ich, ist eine Freude für Sie -,
und zum anderen können Sie sich freuen, dass Sie endlich wieder Gründe gefunden haben, diesen Schlossbau abzulehnen.
Ich halte die Gründe für fadenscheinig. Es ist nichts Neues dabei. Aber es ist nun einmal so: In der Opposition kann man sich solche Beschlüsse leisten.
Mir ging es früher ab und zu mal - also eigentlich nur ganz selten - in schwierigen Situationen durch den Kopf, ob es manchmal nicht leichter wäre, in der Opposition zu sein. Aber wenn ich heute sehe, wie lächerlich man sich dabei machen kann, dann lieber doch keine Opposition!
Der Antrag des Präsidenten enthält präzisierende Entwurfsziele für die Fortsetzung des wettbewerblichen Dialogs, und ich bitte Sie um eine breite Zustimmung. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der Fraktion DIE LINKE ist ein widersprüchlicher Antrag der Spitzengruppe. Er besteht aus sieben Punkten. Ich kann dem Punkt 6 voll zustimmen. Darin fordern Sie den ARD-Finanzausgleich für unsere ostdeutschen Sender, insbesondere auch für den RBB. Die durchschnittliche Befreiungsquote in der ARD wegen geringen Einkommens und anderer Gründe liegt bei 9 %, die Befreiungsquote beim RBB bei 14 %. Das heißt, der RBB muss im Jahr auf 55 Millionen Euro, die ihm zustehen, verzichten.
Ich versuche aber, mich in die Situation derjenigen Anstalten hineinzuversetzen, von denen wir in diesem Finanzausgleich Geld fordern. Dazu bedarf es übrigens nicht Ihres Antrags, denn dies ist eine Forderung der Intendanten, die schon lange bekannt ist. Die KEF hat in ihrem Bericht selbst darauf hingewiesen und die ARD aufgefordert, diesen Finanzausgleich vorzuschlagen.
Wenn wir von den ARD-Anstalten, insbesondere von den starken, Geld fordern und im gleichen Antrag fünf Punkte auftauchen, mit denen wir auf Gebühren, die wir einnehmen könnten, verzichten, dann ist das so widersprüchlich, dass zu diesem Antrag nicht viel zu sagen ist und er deshalb abgelehnt werden sollte. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die beiden Schwerpunkte dieses Staatsvertrages sind zum einen die Reform der Medienaufsicht und zum anderen die Neuordnung der Zuweisung von bundesweiten Übertragungsmöglichkeiten; der CdS ist darauf ausführlich eingegangen. Traditionsgemäß ist der Rundfunk - die medienrechtliche Organisation - in Deutschland sehr föderal. Das heißt, alle Bundesländer entscheiden für sich, in unserem Fall Berlin und Brandenburg durch die MABB - die Medienanstalt Berlin-Brandenburg -, welche Rundfunkanbieter zugelassen werden.
Durch die Digitalisierung, die im Hörfunkbereich schon sehr weit und im Fernsehbereich auf gutem Weg ist, ist es allerdings notwendig, dass diese föderal gegliederte Medienaufsicht dahin gehend geändert wird, bundesweit zu treffende Entscheidungen auch bundesweit einheitlich und verbindlich treffen zu können. Hierzu werden Regelungen in diesem Staatsvertrag getroffen. Es sind die bisherigen Gremien, die bundesweit ent
scheiden, also die Kommission für den Jugendmedienschutz und die Kommission für die Erfassung des Konzentrationsbedarfs. Die wird ergänzt durch die Kommission für Zulassung und Aufsicht - die ZAK -, die jetzt bundesweite Regelungen treffen kann.
Außerdem sind in diesem Staatsvertrag das erste Mal der Begriff der Plattform und die Übertragungsmöglichkeiten, die damit bestehen, erwähnt. Mit der Zuordnung und der Zuweisung bundesweiter Übertragungsmöglichkeiten werden sich neue Plattformanbieter etablieren, die ihrerseits natürlich dem Regime des Rundfunkrechts unterliegen. Die Anbieter von Plattformen müssen ihre Aktivitäten lediglich der zuständigen Landesmedienanstalt anzeigen, und der Staatsvertrag legt fest, welche Regeln die Plattformanbieter zu beachten haben, welche Plattformen nicht des vollständigen Regelungsregimes bedürfen.
Alle anderen Fragen, die hier in den Reden bisher zu Gebühren geäußert wurden, gehören ausdrücklich nicht zu diesem Staatsvertrag, sondern damit werden wir uns morgen anlässlich des Antrags der LINKEN beschäftigen.
Der Staatsvertrag schafft medienrechtliche Regelungen für technische Entwicklungen, die schon längst in Gang gesetzt worden sind, und ist deshalb überfällig. Ich wünsche mir von Ihnen eine Überweisung an den Hauptausschuss, um die 2. Lesung vorzubereiten. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist in der Tat immer ein Problem für ein Parlament, zu einem Staatsvertrag, insbesondere Rundfunkstaatsvertrag, mit Problemen, die die Menschen unmittelbar betreffen, nur ja oder nein sagen zu können und dazu noch die Verpflichtung zu haben, dass 16 Länder mit unterschiedlichsten Interessen das tun müssen. Auf der anderen Seite ist gerade dieses Medienrecht, dieses Gebührenrecht eine hoch komplizierte Materie. Die Länder sind für den Rundfunk und für die Medien zuständig. Dabei ist natürlich das unterschiedliche Länderinteresse zu berücksichtigen. Es gibt Länder, die als Flächenstaaten oder Stadtstaaten Probleme mit der Regionalisierung haben. Es ist zu berücksichtigen, dass wir in diesem Jahr noch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Gebührenfestsetzung haben werden. Ich denke, das wichtigste für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist: Wir müssen Bedingungen schaffen, die EU-konform sind. Deshalb begrüße ich die Vorschläge der Ministerpräsidentenkonferenz vom Dezember, die anscheinend von der EU auch so akzeptiert werden.
Frau Meier, Sie sind richtigerweise auf die Anhörung vom 9. November eingegangen. Es gibt in der Tat Problemfälle, die wir übereinstimmend genauso sehen. Ein Punkt ist das bürokratische und sehr schwerfällige Verfahren der Gebührenbefreiung.
Die Anhörung hat aber auch gezeigt, dass es eben nicht die Rundfunkanstalten oder die GEZ sind, die dieses bürokratische Verfahren verursachen, sondern dass die Probleme bei den zum Teil schwerfälligen Kommunen liegen, insbesondere aber bei der Bundesagentur für Arbeit, die die Gebühren immer nur mit dem gegenwärtigen Bescheid festsetzt, und das ist manchmal nur für ein Vierteljahr. Gerade diese beiden Bereiche sind im Rundfunkstaatsvertrag nicht erfasst.
Die Möglichkeit der Wiederaufnahme einer Auffangregelung für einkommensschwache Menschen wird von allen Fraktionen begrüßt. Insofern sind diese Fakten bekannt. Sie selbst haben darauf hingewiesen, dass diesbezüglich bereits mehrere Staatskanzleien und Parlamente initiativ geworden sind. Insofern gehe ich davon aus, dass diese Probleme in der Arbeitsgruppe gut bekannt sind.
Ein weiteres Problem, das in Ihrem Antrag aufgeführt ist, betrifft die Debatte über die Einführung von Gebühren für internetfähige Computer. Hier hat sich die Diskussion versachlicht und auch beruhigt. Wir dürfen nicht vergessen, dass es bei dieser unsachlichen Debatte nicht ursächlich um die PC-Gebühren ging, sondern um einen Angriff, insbesondere der privaten
Rundfunkbetreiber, gegen die Gebühr an sich, das heißt, gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Das ist der politische Hintergrund.
Die Ministerpräsidentenkonferenz hat eine Arbeitsgruppe zur Vorbereitung des 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrages eingesetzt, die die bekannten und auch von Ihnen angesprochenen Probleme aufnehmen wird. Oberste Priorität hat dabei ein Gebührensystem, das durch die EU anerkannt wird. Insofern greift Ihr Antrag zwar berechtigte Probleme auf, ist jedoch für die Gesamtproblematik zu kurz gegriffen. Deshalb lehnen wir ihn ab.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Koalition lehnt den Antrag der DVU-Fraktion aus zwei Gründen ab. Erstens, weil wir selbstverständlich alle Anträge der DVU-Fraktion ablehnen.
Zweitens aus sachlichen Gründen. Seit 1990 ist bekannt, dass eine Gebührenregelung für internetfähige PCs ab dem 1. Januar 2007 in Kraft tritt. Insofern ist die derzeitige Aufregung nicht ganz zu verstehen. Zudem ist die in der Öffentlichkeit bekannte Anzahl derjenigen, die die Gebühren erheben sollen, und die derzeit kursierende Zahl der Betroffenen völlig falsch. Niemand, der ein Erstgerät - ein Radio oder einen Fernseher angemeldet hat, muss die Gebühr zahlen.
Auch für sie gilt die Zweitgerätregelung. Jeder muss nur einmal - auch wenn er mehrere Computer besitzt - die Gebühr zahlen. Pro Betrieb ist die Gebühr nur einmal fällig.
Die in der Öffentlichkeit kursierenden Zahlen - es wurden gerade wieder 500 Millionen Euro genannt - sind völlig absurd. Für das Jahr 2008 ist insgesamt - wenn die Gesamtgebühr von 17,03 Euro verlangt wird - ein zusätzlicher Betrag von etwa 11 Millionen Euro eingeplant.
Ich begrüße ausdrücklich die Überlegung von ZDF, ARD und des Ministerpräsidenten, dass nur die einfache Grundgebühr für den Hörfunk - 5,52 Euro - verlangt werden kann. Das ist sachlich vernünftig, denn das Angebot von linearem Fernsehempfang ist noch nicht flächendeckend. Auf der anderen Seite zeigen alle Medienanalysen, dass die Nutzung von Hörfunk über Internet deutlich gestiegen ist.
Ich würde allen Kolleginnen und Kollegen empfehlen, bei ihrer nächsten Auslandsreise nicht nur die schönen Landschaften zu betrachten und die interessanten Kulturangebote wahrzunehmen, sondern auch einmal zu prüfen, welche öffentlich-rechtlichen Rundfunkangebote es im Ausland gibt. Sie werden feststellen, dass nirgendwo in Europa ein so vielseitiges, vielfältiges und qualitativ hochwertiges Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wie in Deutschland besteht.
Wenn Sie dann bei der Recherche sind, erkundigen Sie sich bitte auch bei Ihren Gastgebern, wie viel Gebühren sie zahlen müssen. Sie werden feststellen, dass in den meisten europäischen Ländern sehr viel höhere Gebühren für den öffentlichrechtlichen Rundfunk gezahlt werden müssen.
Auch im Landtag wird die Forderung - ich halte sie für richtig immer lauter, das Internet viel mehr zu nutzen: in der öffentlichen Verwaltung, bei der Antragstellung und Ähnlichem. Wenn aber unser öffentlich-rechtlicher Rundfunk das Internet nutzt und darüber Programme abrufbar sind, beginnt plötzlich eine Gebührendebatte. Insofern halte ich die ganze Aufregung für einen Sturm im Wasserglas und bitte Sie, diesen Abtrag abzulehnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Hauptausschuss hat dem Landtag mehrheitlich empfohlen, dem Achten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge zuzustimmen. Ich kann mich diesem Votum nur anschließen.
Ein Schwerpunkt ist, wie schon gesagt wurde, die Erhöhung der Rundfunkgebühren. Ich halte dies angesichts der Leistungen, die der öffentlich-rechtliche Rundfunk der Bevölkerung bietet, für einen akzeptablen Kompromiss. Dazu gehört die Neustrukturierung der Gebührenerhebung und des Befreiungsrechts.
Wichtig ist auch ein zweiter Schwerpunkt. Dieser bindet die strukturellen Vorgaben zur Begrenzung der Hörfunk- und Fernsehprogramme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zusammen. Das heißt, damit wird erstmalig im Staatsvertrag eine Begrenzung der öffentlich-rechtlichen Programme festgeschrieben.
Für die öffentlich-rechtlichen Anstalten ergibt sich eine große Verantwortung. Deshalb ist es konsequent, dass in einer Anlage zum Staatsvertrag die strukturelle Selbstbindung von ARD, ZDF und Deutschlandradio zusammengefasst ist. Die hohe Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Bevölkerung, unter anderem gemessen an den Einschaltquoten, zeigt, dass wir mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk ein hohes Gut haben, das wir gemeinsam schützen und unterstützen sollten. Deshalb empfehle ich Ihnen die Zustimmung zum Staatsvertrag. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kein Landtag, kein Parlament beschäftigt sich gern mit Staatsverträgen, denn es liegt in der Natur der Sache, dass die Parlamentarier keine Veränderungen vornehmen, sondern nur Ja oder Nein sagen können. Die Möglichkeiten, eine Alternative zu diesem Staatsvertrag zu finden, sind sehr begrenzt; denn im Falle, dass ihn nur eines der 16 Länder ablehnt, käme es zu keiner Gebührenerhöhung, was für unsere Rundfunkanstalten katastrophal wäre.
Das Kernstück dieses Staatsvertrages, der bis Ende 2008 gilt, ist in der Tat die Erhöhung der Rundfunkgebühren um 88 Cent. In der öffentlichen Diskussion hat man aber manchmal den Eindruck, es gehe um eine Gebührensenkung um 88 Cent und nicht um eine Gebührenerhöhung. Ich denke, angesichts der allgemeinen Belastungen der Menschen und der wirtschaftlichen Situation sind diese 88 Cent ein vertretbarer Kompromiss. Es kann auch nicht so sein, dass der Automatismus einsetzt, dass die KEF einen Vorschlag unterbreitet, dieser in einen Staatsvertrag einfließt und die Landesparlamente zustimmen sollen. Das wäre genauso, als würde der Landtag bei den Haushaltsberatungen nicht mehr selbst beraten, sondern lediglich die Vorstellungen der Ministerien übernehmen und in den Haushaltsplan schreiben.
Die Ministerien würden sich freuen - das Parlament jedoch nicht.
Insofern, denke ich, ist hier ein guter Kompromiss gefunden worden. Natürlich ist die Erhöhung, die geringer ausgefallen ist als erwartet, eine hohe Belastung und eine große Herausforderung für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Hier sind alle Beteiligten - die Politik an vorderster Stelle, aber auch die Rundfunk- und Verwaltungsräte - gefordert, die Geschäftsführungen der Anstalten zu unterstützen und dafür zu sorgen, dass nicht weiterhin kostenträchtige Aufgaben auf die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten übertragen werden. Ich denke dabei nicht zuletzt an die Arbeitnehmervertreter und die Tarifpartner, die, bevor sie über Gehaltserhöhungen bzw. die Sicherung der Ruhestandsprivilegien nachdenken, einen Blick in andere gesellschaftliche Bereiche werfen sollten.
Ich empfehle die Überweisung an den Hauptausschuss.