Wenn Deutschland, wenn Brandenburg Flüchtlinge aufnimmt, ist es wichtig, dass man den Menschen dauerhaft eine Heimat gibt und nicht nur zeitweise Aufnahme gewährt. Bestimmte Gruppen haben nun einmal keine realistische Option, zurückzukehren, sie brauchen deshalb einen festen Aufenthaltsstatus, Integrationskurse, Zugang zum Arbeitsmarkt. Das muss man den Menschen im Lande natürlich vermitteln, aber es ist unabdingbar.
Wie verheerend sich die Praxis, mit Aufenthaltserlaubnissen zu arbeiten, auswirkt, sehen wir am konkreten Beispiel. In Deutschland leben insgesamt 70 000 Flüchtlinge aus dem Irak. In den vergangenen Jahren hatten wir etwa 20 000 Widerrufs
verfahren bei Irakern, in denen sie ihren Status verloren haben. Viele davon sind in Duldung gelandet, einige in den Nordirak abgeschoben worden. In den letzten Monaten ist die Anerkennungsquote zwar wieder etwas gestiegen, aber nur sehr langsam ist bei den Behörden die Erkenntnis gereift, dass mit dem Regimewechsel im Irak die politische Verfolgung eben nicht aufgehört hat.
Also: Die Gewährung von Aufenthaltserlaubnissen ist nicht zielführend, sondern die Fraktion DIE LINKE sieht in der früheren Vorschrift, für Flüchtlinge eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, die einzige menschliche Lösung. Ich weiß, dass das eine Bundesverordnung betrifft, aber ich möchte ganz deutlich betonen, dass wir auch das mit bedenken, wenn womöglich geglaubt wird, mit dieser Änderung würden wir irgendjemandem etwas Gutes tun. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich will die Gelegenheit gern wahrnehmen, kurz einige Worte zur vorliegenden Änderung des Landesaufnahmegesetzes zu sagen. Unsere Debatte heute steht dabei am Ende eines kompakten Beratungsverfahrens im Ausschuss. Wir haben hierfür nur eine Sitzung benötigt. Dort gab es eine kurze Aussprache,
in der es mit einer Ausnahme überhaupt keinen Dissens darüber gab, dem Plenum den Gesetzentwurf unverändert zur Annahme vorzuschlagen.
Die Ausnahme stellt der in der 1. Lesung mit überwiesene Änderungsantrag der DVU-Fraktion dar, auf den ich am Schluss noch einmal kurz eingehen werde.
Zunächst kurz zum Inhalt des Gesetzes. Es geht um eine Anpassung des Landesrechts an eine veränderte Vorgabe des Bundesaufenthaltsgesetzes. Danach können Ausländer, die wegen besonders gelagerter politischer Interessen Deutschlands bei uns Aufnahme finden, gemäß § 23 Bundesaufenthaltsgesetzes nicht nur - wie bisher - eine Niederlassungserlaubnis erhalten, sondern jetzt auch eine Aufenthaltserlaubnis bekommen.
Das bietet den Betroffenen Vorteile; sie können nun auch eine Arbeitserlaubnis erhalten und haben einen Anspruch auf die Teilnahme an einem Integrationskurs.
Mit dem vorliegenden Gesetz wird die eben dargestellte Fallkonstellation einfachgesetzlich im Landesaufnahmegesetz verankert, in dem Zuständigkeiten und Finanzverantwortung für die Aufnahme von Asylbewerbern, Flüchtlingen und Spätaussiedlern in Brandenburg geregelt sind.
Nein, das möchte ich jetzt nicht. - Die Anpassung des Landesgesetzes ist vor dem Hintergrund, dass in Deutschland und der EU erwogen wird, Christen aus dem Irak Aufnahme zu gewähren, an der Zeit. Eine endgültige Entscheidung wurde noch nicht gefällt, weil es momentan Anzeichen dafür gibt, dass sich die Sicherheitslage für im Irak lebende Christen verbessert. Es wird sich zeigen müssen, inwieweit einige Hundert Menschen, so wäre die Größenordnung für Brandenburg nach den vorliegenden Informationen, unsere Unterstützung brauchen, weil sie aus Syrien oder Jordanien, wohin sie geflüchtet sind, nicht in den Irak zurückkehren können.
Zum Antrag der DVU: Er macht keinen Sinn, weil vor dem Hintergrund des rückläufigen Zuzugs von Personen, die unter das Aufnahmegesetz fallen, die Kommunen mit den Regelungen des Landesaufnahmegesetzes keineswegs finanziell überfordert sind. Es ist nicht das erste Mal, dass die DVU-Fraktion unter dem Deckmäntelchen hehrer Interessen eigentlich nur darauf abzielt, irgendetwas gegen Ausländer zu fordern. Sie sind und bleiben dabei auf dem Holzweg und bekommen hier im Hause dafür deshalb auch keine Unterstützung. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Lehmann, ich wüsste nicht, dass wir mit unserem vorliegenden Antrag etwas gegen Ausländer fordern. Wir haben nicht gefordert, die Kosten für die Ausländerbetreuung komplett zu streichen. Wir haben lediglich in unserem Antrag, den ich im Ausschuss eingebracht habe, gefordert, dass das Land die Kosten übernimmt und nicht die Landkreise. Ich frage mich, wieso dieser Antrag gegen Ausländer gerichtet ist.
Dann noch etwas: Frau Weber, es verwundert mich doch immer wieder, die Wandlungsfähigkeit der PDS zu erleben. Ich möchte nur daran erinnern, welche restriktive Ausländerpolitik zu Ihrer Zeit, in der Sie das Sagen hatten, betrieben wurde.
Ich muss ehrlich sagen: Mir gefiel die Ausländerpolitik, die Sie einst betrieben haben. Denn damals, zu DDR-Zeiten, wurden Ausländer hier ins Land geholt. Diese wurden ausgebildet, diese durften hier studieren, und dann mussten diese Leute wieder in ihr Land zurückgehen.
Und jetzt setzen sich die Linken dafür ein, dass am liebsten ganz Afrika nach Deutschland kommt! Dass wir da nicht mitgehen können, ist selbstverständlich.
Damit komme ich zur vorliegenden Beschlussempfehlung des Ausschusses und damit zum Gesetzentwurf der Landesregierung.
Es wurde bereits gesagt: Ein Bundesgesetz wurde geändert. Demzufolge muss auch das Landesgesetz geändert werden. Da dieser Gesetzentwurf keine Aufgabenerweiterung gegenüber den bisher geltenden Regelungen vorsieht, könnte die DVUFraktion normalerweise dem Gesetzentwurf und damit der Beschlussempfehlung zustimmen. Das werden wir aber nicht machen; denn wir haben Änderungsbedarf angemeldet.
Wir hatten bereits im Ausschuss einen Antrag eingereicht, der eine Änderung des § 6 des Landesaufnahmegesetzes vorsah. Nach der gültigen Rechtslage endet die Kostenerstattung des Landes an die Landkreise für den Aufenthalt der Asylbewerber nach Ablauf von insgesamt vier Jahren. Die Kosten für den weiteren Aufenthalt wie für die Unterbringung, für den Lebensunterhalt usw. sind dann von den Landkreisen und kreisfreien Städten zu tragen. Die Kreise werden also zur Kasse gebeten und müssen für die Kosten aufkommen, Kosten, auf die sie so gut wie keinerlei Einflussmöglichkeiten haben, zum Beispiel auf die Dauer der Asylverfahren oder auf die Gründe, die eine Abschiebung verzögern.
Bereits die Hartz-IV-Gesetzgebung hat zu einer finanziellen Mehrbelastung auf Kreisebene geführt. Deshalb ist jetzt in den Bereichen dringender Handlungsbedarf mit legitimen Entlastungsmöglichkeiten angesagt. Etliche Kreistagsabgeordnete hier werden mir insgeheim Recht geben. Dennoch wurde unser Antrag im Ausschuss abgelehnt. Unter anderem begründete die Sozialministerin, Frau Ziegler, die Ablehnung des Antrags damit, dass die Kosten rückläufig seien. Das verwundert mich allerdings; denn in meiner Kleinen Anfrage mit der Drucksachennummer 4/6787 fragte ich danach, welche Kosten den Kreisen entstehen. Der Innenminister antwortete:
„Über die den Landkreisen und kreisfreien Städten entstehenden Kosten bei der Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes sowie über sonstige soziale Leistungen für Asylberechtigte liegen der Landesregierung keine genauen Angaben vor.“
Wer sagt nun die Wahrheit? Der Innenminister, der von nichts weiß, oder die Ministerin, die von sinkenden Kosten spricht?
Aber es ist letzten Endes auch egal, ob die Kosten steigen oder sinken. Eines ist Fakt: Die Kreise müssen für etwas bezahlen, auf das sie keine Einflussmöglichkeit haben. Das ist ungerecht, und das sollte nach Auffassung der DVU-Fraktion geändert werden. Um nichts anderes ging es in unserem Antrag. Da dieser aber keine Mehrheit fand, werden wir der Beschlussempfehlung des Ausschusses unsere Zustimmung verweigern.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will es kurz machen. Die SPD-Fraktion hat dargestellt, wie es die Regierung sieht, und zwar, dass es ein reines Änderungsgesetz ist, nach dem sich das Land zu richten hat, dass wir den Personenkreis auch nicht erweitern, auf den sich die Aufnahmeverpflichtung der Landkreise und kreisfreien Städte bezieht. Es entstehen keine Mehrkosten. Es ist keine neue Aufgabenübertragung, es ist auch keine Aufgabenerweiterung. Frau Lehmann hat es richtig gesagt, das muss ich noch einmal betonen: Es bringt für die Menschen einen günstigeren Aufenthaltsstatus mit sich. Sie können arbeiten, haben Anspruch auf einen Integrationskurs, sind SGB-IIleistungsberechtigt, wobei hier der Bund die Kosten für den Lebensunterhalt übernimmt. Ich glaube, damit sind wir auch ein Stückchen mehr der Menschlichkeit gerecht geworden, die diesen Menschen zusteht. Ich bitte um Zustimmung. - Vielen Dank.
Frau Ministerin, jetzt waren Sie zu schnell. Zwischenzeitlich war eine Anfrage angezeigt worden. Sind Sie bereit, diese noch zu beantworten? - Bitte schön.
Frau Ministerin, ist Ihnen bekannt, dass nach § 44 Abs. 1 der Anspruch auf Integrationskurse auch für Ausländer mit Niederlassungserlaubnis besteht?
Herzlichen Dank. - Wir kommen damit, da die Aussprache beendet ist, zur Abstimmung. Wenn Sie mit der Beschlussempfehlung in der Drucksache 4/6730 mitgehen können, dann zeigen Sie das bitte mit Heben der Hand an. - Wer stimmt gegen diese Beschlussempfehlung? - Wer enthält sich der Stimme? Mehrheitlich ist für diese Beschlussempfehlung gestimmt worden, und das Gesetz ist damit in 2. Lesung verabschiedet. Der Änderungsantrag der Fraktion der DVU ist damit abgelehnt.
Gesetz zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Justiz- Schriftgutaufbewahrungsgesetz - BbgJSchrAufbG)
Es wurde vereinbart, keine Debatte zu führen, sodass wir sofort zur Abstimmung kommen. Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. Wer stimmt gegen diese Beschlussempfehlung? - Dieser Beschlussempfehlung ist einstimmig gefolgt worden, und das Gesetz ist damit in 2. Lesung verabschiedet.