Herr Innenminister, sind Sie bereit, auf eine sachliche Frage auf die Frage 1921 -, die lautet: „Ich frage die Landesregierung:“ - so vorhin vorgetragen - „Inwieweit ist ein derart massiver Polizeieinsatz gegen die Eigentümerin einer Wiederaufbereitungsanlage verhältnismäßig?“, sachlich zu antworten
Nachdem ich Sie vorhin im Hohen Hause erlebt habe, muss ich Ihnen sagen: Sie haben eine selektive Wahrnehmung oder eine Sehstörung. Die Überschrift dieser Frage lautet: „Brutaler Polizeieinsatz gegen Ortsbürgermeisterin von Briesensee“. Finden Sie diese Überschrift richtig, Herr Kollege?
Der erste Satz lautet: „Am 10. September hat die Polizei ihre Zurückhaltung aufgegeben.“ Welche Zurückhaltung? Was erwarten Sie von der Polizei? Dass sie nicht da ist, wenn sie gebraucht wird? Darauf habe ich geantwortet, und die Verhältnismäßigkeit hat sich aus meiner Antwort ergeben. Darum schlage ich vor: Wickeln Sie die Fahne ein und sagen Sie: „Wir haben uns geirrt, wir haben aufs falsche Pferd gesetzt.“ Es lohnt sich nicht. Sie haben damit keinen Erfolg, weil Sie Unrecht haben. Denn wir leben in einem Rechtsstaat, und den vertrete ich hier.
Wir kommen damit zur Frage 1919 (Anti-Graffiti-Programm für Private), gestellt von der Abgeordneten Richstein.
Graffiti und Farbschmierereien sind noch immer ein großes Übel in unseren Städten und Gemeinden. In Hamburg bekommen nun private Grundstückseigentümer bei der dauerhaften Beseitigung von Graffiti eine finanzielle Unterstützung vonseiten der Hansestadt Hamburg. Hierbei ist auch beabsichtigt, präventiv mit Begrünungen oder mit Einzäunungen von Grundstücken Verunstaltungen durch Graffiti vorzubeugen.
Ich frage die Landesregierung: Beabsichtigt sie, ein ähnliches Programm auch für Brandenburg im Rahmen der Stadterneuerung einzuführen, um positive Anreize zur Verschönerung und damit zur Attraktivität unserer Städte und Gemeinden zu setzen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Richstein, Sie schildern ein Problem, das wir in verschiedenen Städten unseres Landes zu verzeichnen haben, glücklicherweise nicht in der Dimension wie beispielsweise in Hamburg. Vom Grundsatz her sind dies Straftatbestände, und primär sind die Eigentümer dafür zuständig, für die Beseitigung zu sorgen bzw. präventive Maßnahmen zu treffen.
Wir haben uns das Hamburger Modell angesehen. Ich kann Ihnen berichten, dass wir über unsere klassischen Programme der Stadterneuerung und der Wohnraumförderung solche Maßnahmen mit fördern können. Wenn beispielsweise eine Wohnungsbaugesellschaft oder eine Wohnungsbaugenossenschaft Wohnkomplexe herrichtet, dann sind grundsätzlich auch solche Maßnahmen mit förderfähig, beispielsweise wenn Begrünungen von Wandflächen vorgesehen werden.
Wir wollen aber eines nicht machen, weil wir dies nicht als flächendeckendes Problem ansehen: dass wir für einzelne Hauseigentümer ein extra Programm für Präventionsmaßnahmen auflegen. Aber im Rahmen der klassischen Förderung sind auch solche Teilbereiche mit förderfähig.
Herr Minister, wenn ich durchs Land fahre, muss ich teilweise, gerade in den größeren Städten, feststellen - ich wohne in Falkensee, und wir haben auch schon 40 000 Einwohner -, dass dies ein immer größer werdendes Problem ist, und man kann es gar nicht übersehen. Meine Frage zielte in folgende Richtung: In New York gibt es die Broken-windows-Theorie, die besagt:
Dort, wo Verunstaltungen relativ schnell beseitigt werden, ist die Gefahr geringer, dass neue Graffiti hinzukommen.
Sie sagen, dass es jetzt schon möglich ist, präventive Maßnahmen zu fördern. Wäre es dann nicht eine Überlegung wert, gerade diese Maßnahmen etwas besser zu vermarkten und den privaten Eigentümern die Möglichkeit zu geben, im Hinblick auf die Prävention von Graffiti diese Fördermittel zu nutzen?
Ich stimme mit Ihnen überein, dass wir gemeinsam vor allem auch mit den Städten und Gemeinden überlegen sollten, was man im Bereich der Prävention mehr tun kann, welche Möglichkeiten vorhanden sind und wie verstärkt darüber informiert werden kann. Viele Eigentümer verwenden von sich aus bei einer Sanierung der Fassade von vorherein Anstriche, die eine zügige Beseitigung von Graffiti ermöglichen. Oder viele Eigentümer sagen, dass sie lieber eine Bepflanzung mit Efeu vornehmen. Dafür gibt es gute Beispiele. Wir werden gemeinsam mit den Städten und Gemeinden darüber nachdenken, wie wir solche Dinge verstärkt bekannt machen können, um auch im Wege des Lernens aus guten Beispielen zu noch besseren Ergebnissen zu kommen.
Vielen Dank. - Die Frage 1920 (Anrechnung von Elterngeld auf zu versteuerndes Einkommen) wird von der Abgeordneten Dr. Schröder gestellt.
Elterngeld ist grundsätzlich steuerfrei. Nach Presseinformationen wird jedoch nur in Sachsen das Mindestelterngeld auch nicht auf das zu versteuernde Einkommen der Eltern angerechnet. In den anderen Bundesländern zahlen die Eltern auf dieses Geld zwar keine Steuern, aber es wird in die Steuerprogression einbezogen. Das Thema wurde inzwischen länderübergreifend behandelt.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben das Thema auf der letzten Finanzministerkonferenz erörtert. 15 Länder plus der Bund waren der Auffassung, dass die Gesetzesformulierung eindeutig ist, und haben ihr Befremden über die Ansätze, die in Sachsen gefunden wurden, zum Ausdruck gebracht.
Zur Klarheit: Das Elterngeld wird in Höhe von 67 % des letzten Nettoeinkommens gezahlt, maximal 1 800 Euro im Monat. Es unterliegt, weil es als Einkommensersatzleistung gilt, ebenso wie Arbeitslosengeld oder Krankengeld, dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das heißt, es wird zwar nicht besteuert, dient aber für die sonstigen Einkommen sozusagen als statisti
sche Größe, um den Steuersatz zu berechnen. Es wird also der Leistungsgrundsatz trotz dieser Ersatzleistung zugrunde gelegt.
In Sachsen ist die Mindestgröße von 300 Euro zeitweise nicht berücksichtigt worden. Wie gesagt, wir haben uns damit auseinandergesetzt. Der sächsische Kollege war dann doch beeindruckt von dem 15-plus-1-Votum, das gegen ihn sprach. Er hatte ursprünglich einen Antrag mit, der dann, wenn er umgesetzt würde, die Rechtspraxis in Sachsen sanktioniert hätte. Er hat ihn nach der Diskussion zurückgezogen, sodass wir inzwischen zum einheitlichen Vollzug zurückgekommen sind.
Vielen Dank. - Wir kommen jetzt zur getauschten Frage 1918 (Entwicklungsperspektiven für die Lausitz) , die der Abgeordnete Thiel stellen wird.
In den vom Ministerium für Wirtschaft mit Schreiben vom 10.01.2008 dem Wirtschaftsausschuss des Landtages übermittelten „Eckpunkten der Energiestrategie 2020“ sowie der Präsentation dieser Eckpunkte durch den Wirtschaftsminister in der gemeinsamen Sitzung des Wirtschaftsausschusses und des Ausschusses für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz am 13.02.2008 war im Rahmen des „Integrierten Handlungskonzepts“ bzw. unter dem Titel „Handlungsprioritäten“ die Unterstützung bei der Erarbeitung von konkreten Perspektiven für die Energieregion Lausitz durch die Landesregierung vorgesehen. In dem Bericht der Landesregierung zur Energiestrategie 2020 sowie in dem Landespolitischen Maßnahmenkatalog zum Klimaschutz ist von diesen Entwicklungsperspektiven keine Rede mehr, obwohl sich, wie uns allen bekannt, zukünftig die Rahmenbedingungen gerade auch für die Lausitz gravierend ändern werden.
Ich frage deshalb die Landesregierung: Was hat sie veranlasst, diese wichtige Handlungspriorität in der Energiestrategie 2020 nicht mehr zu berücksichtigen?
Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie zitieren richtig, dass diese Prämisse Gegenstand auch der Beratung zu den Eckpunkten war. Das leitet sich insbesondere aus den Zusammenhängen der Begründung des Energiemixes und damit auch der Begründung von regionalen Schwerpunkten her, die hinsichtlich der Lausitz jeder kennt.
Warum sind sie nicht in die beiden Pakete, also die Energiestrategie und das Klimaschutzpaket, eingeführt worden? Weil letztlich mit der Strategie die Perspektiven der Region Lausitz ich komme noch zu anderen - definiert worden sind. Die Lausitz ist definiert worden als Region des Energiemixes, als Technologieregion. Schwerpunkte der Aufgabenstellung, insbesondere der Energiestrategie, was die Forschungs- und Entwicklungsaufgaben betrifft, sind bei der BTU angesiedelt. Deshalb ist es Konsens gewesen, dass man sich der Verantwortung ins
besondere gegenüber der Lausitz bewusst ist, ausweislich des sogenannten Lausitz-Zukunftsdialogs, den wir im vergangenen Jahr begonnen haben. Darüber hinausgehend ist es nicht Anliegen der Energiestrategie wie auch des Klimaschutzpaketes, Strukturkonzepte für Regionen zu entwickeln. Wir sind der Auffassung, dass der Instrumentenkatalog, der für die Wirtschaftsförderung sowie für die regionale bzw. Infrastrukturentwicklung im Land vorhanden ist, der Spezifik dieser Region genügt und die Entwicklung der Energieregion Lausitz unterstützt.
Der letzte Gesichtspunkt ist Folgender: Es ist ein Resultat auch der bisherigen Diskussionen um die Energiestrategie und die Klimaschutzmaßnahmen, dass sich immer mehr Regionen im Land - auch unter dem Gesichtspunkt, zukunftsfähige Energiestrukturen zu entwickeln - als Energieregionen finden und das ausdiskutieren. Es finden Diskussionen in der Uckermark statt, beispielsweise unter dem Gesichtspunkt des Mixes aus erneuerbaren Energien: Windenergie gekoppelt mit Speichermedien oder mit Biogasanlagen. Wir haben im Land - das wollen wir die Ausprägung zu einer Energieregion. Die Abwägung dieser Umstände - also im Kern, dass mit den Strategien die Rahmenbedingungen für die Zukunft der Lausitz abgesteckt sind - und die Tatsache, dass wir eine breitere Entwicklung haben, jedoch mit diesen Papieren keine Strukturkonzepte festlegen wollten, hat dazu geführt, dass dies nicht explizit aus den Eckpunkten in die Strategiepapiere übernommen worden ist. - Danke schön.
Ich habe eine Reihe von Fragen, möchte mich jedoch auf zwei beschränken. Erstens: Sie haben es dankenswerterweise angesprochen, Herr Wirtschaftsminister, es gibt für die Lausitz ein Entwicklungskonzept, das an der Basis entstanden ist. Es geht um die innovative Energieregion der Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald. Welche konkreten Maßnahmen hat die Landesregierung als Unterstützung dessen vorgesehen?
Zweitens: Ich sprach vorhin von sich verändernden Rahmenbedingungen. Teile dieser sich verändernden Rahmenbedingungen sind in der Energiestrategie des Landes bereits enthalten. Ich nenne nur das Stichwort: Emissionshandel. Der Emissionshandel hat aber gravierende Auswirkungen auf die Entwicklung in der Lausitz. Ich frage deshalb: Ist es nicht angebracht, schon heute über die Ausgestaltung von Rahmenbedingungen nachzudenken, wenn es zum Beispiel bei der Einsenkung der Braunkohleverstromung als wichtigen Wirtschaftsfaktor in der Lausitz zu Ausfällen von Gewerbesteuern kommt? Das können wir heute in der „Lausitzer Rundschau“ nachlesen. 10 % der Emissionszertifikate werden bereits versteigert; damit werden natürlich die Gewinnerwartungen des Konzerns geschmälert, und das wirkt sich negativ auf die Gewerbesteuereinnahmen der Kommunen aus. Ich greife nur einmal diesen Begriff „über sich verändernde Rahmenbedingungen“ auf.
Noch einmal: Unser Selbstverständnis ist, dass die regionalen Konzepte entwickelt werden. Wir haben ja darüber auch schon gemeinsam in der Landesvertretung diskutiert. Die Maßnah
men der gegenseitigen Unterstützung - Förderung, Schaffung von Foren zum Austausch, die Entwicklung von Öffentlichkeitsarbeit im Sinne der Energieeffizienz beispielsweise - stimmen wir dann konkret ab. Aber die Handlungsführerschaft liegt in den Regionen selbst. Dieses Selbstverständnis gilt.
Sie sprechen das Thema Emissionsrechtehandel in direktem Bezug auf die Gewerbesteuer an. Zwar ist das in der Lausitz mit dem Schwerpunkt Kohle ein Thema, jedoch betrifft es auch alle anderen Industrien. Deshalb liegt mir daran, deutlich zu machen, dass es in einer Phase, in der wir bezüglich der Einführung und der Ausgestaltung des Emissionsrechtehandels noch strittig sind, auch mit der Europäischen Kommission - wir sind uns im Prinzip einig, dass man Emissionen, wenn man sie wirksam verhindern will, „einpreisen“ muss, aber wir sind uns überhaupt nicht einig, dass dies unkoordiniert, von heute auf morgen oder im Sinne von Aufsatteln auf nationale Steuersysteme funktioniert -, nicht angezeigt ist, mit einem solchen Konzept in die Vorhand zu kommen. Im Gegenteil: Die Wirkungen, die Sie beschreiben, sind ja ein Stück weit unsere Argumentation, es vernünftig zu machen.
Wir haben noch über viele Themen, insbesondere im Umgang mit der Braunkohle, zu diskutieren. Sie sind aber nicht geeignet - ich komme auf meinen Ausgangspunkt zurück -, um im Rahmen einer Strategie differenzierte Strukturkonzepte für Regionen im Einzelnen festzulegen. Das war der Abwägungsgrund.
Jetzt spreche ich Sie einmal als Landespolitiker an. Ich kann durchaus verstehen, dass Sie - aus der Lausitz stammend - das Wort „Lausitz“ suchten und nicht wiedergefunden haben. Aber bitte verstehen Sie doch auch mal die Ebene der Landespolitik, die Rahmenbedingungen für verschiedene Regionen mit unterschiedlichsten Anliegen zu schaffen hat. Sie hat sich bei diesen beiden Papieren auf die strategische Ebene begeben, wohl wissend, dass sie damit die Unterstützung der Lausitz mit befördert, weil sie Klarheit schafft, dass sie mit der Kohle, mit dem Energiemix eine Zukunft für die Lausitz sieht. Insofern ist der Konsens eines Energiemixes aus tradierten und erneuerbaren Energien der wichtigste Impuls für die strukturelle Entwicklung auch in der Lausitz. - Danke schön.