Protocol of the Session on September 18, 2008

(Klein [SPD]: Genau!)

Ich verwahre mich dagegen, dass Sie in Ihrer Anfrage unterstellen, unsere Polizei sei brutal.

(Beifall bei CDU und SPD)

Das ist nicht zu akzeptieren. Ich hoffe, dass Sie bei der Fraktion DIE LINKE endlich begreifen, dass dies ein Angriff auf unsere Polizei und unsere Rechtsstaatlichkeit ist. Bewahren Sie bitte Augenmaß!

Ich habe mit Beamten, die im Einsatz waren, gesprochen und mir schildern lassen, was sie dort durchgemacht haben. Unter anderem hat eine Frau gedroht: Ich springe vom Dach, wenn Sie auf das Grundstück kommen. - Die Polizei hat Aufträge zu erfüllen. Das hat sie mit einem Antikonfliktteam getan. Ich bin

gern gewillt, Ihnen das Antikonfliktteam zur Verfügung zu stellen. Eventuell können wir alle noch etwas daraus lernen.

Nun muss ich noch etwas anderes sagen. Die Polizei ist vom Amt Lieberose um Vollzugshilfe gebeten worden. Die Rechtslage und die Verpflichtung der Ortsbürgermeisterin zum Anschluss ist gerichtlich festgestellt worden. Das macht doch die Polizei nicht nach Gutsherrenart. Glauben Sie, irgendjemand kann sagen, dass dies nicht durchgesetzt wird, nachdem es bis zum Oberverwaltungsgericht ausgefochten wurde?

Über die eingelegten Rechtsmittel ist durch das OVG BerlinBrandenburg bereits im Dezember 2005 abschließend entschieden worden. Im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes hat das Verwaltungsgericht Cottbus am 10. Dezember 2007 beschlossen, dass der Festsetzung des Zwangsmittels der Ersatzvornahme keine Vollzugshindernisse entgegenstehen. Nun verlangen Sie von der Polizei, dass sie sagt: Nein, diese Vorgabe des Gerichts erfüllen wir nicht. - Welche Vorstellungen haben Sie von einem Rechtsstaat?

(Karney [CDU]: Das ist eine gute Frage!)

Vor diesem Hintergrund bedaure ich es im höchsten Maße, dass Sie diese Formulierung benutzt haben. Ich bedaure es auch, dass diese Formulierung in einer Landtagsdrucksache steht und damit in den Akten ist. Ich sage Ihnen: Nach Prüfung des gesamten Sachverhalts sollten Sie überlegen, ob Sie eine andere Formulierung finden. - Solange ich in diesem Bereich tätig bin, kenne ich es, dass an der Polizei Kritik geübt wird. Damit setzen wir uns auch auseinander. Aber keine Diffamierung, bitte! - Ich bitte Sie, dies noch einmal zu überdenken.

(Beifall bei CDU und SPD)

Herr Minister, die Fragestellerin hat weiteren Fragebedarf. Frau Adolph, bitte.

Herr Schönbohm, ich war vor Ort. Ich habe erlebt, wie brutal dieser Einsatz war. Anwesende - einschließlich der Journalisten - waren erschüttert.

Können Sie mir sagen, was brutal ist?

Sie haben die Fernsehbilder gesehen. Ich habe nach der Verhältnismäßigkeit dieses Einsatzes für einen Abwasseranschluss gefragt. Herr Schönbohm, Sie wissen, nach der Verhältnismäßigkeit...

Frau Adolph, Sie haben eine Frage zu stellen.

Ja, ich stelle jetzt die Frage.

Eine Rechtsbelehrung.

Sie wissen, dass es Beschwerden vor Verfassungsgerichten gegen die Gerichtsurteile, die Sie hier angeführt haben, gibt. Man hätte auch abwarten können. Ich komme zu meiner Nachfrage bzw. zum eigentlichen Kern des Problems: Warum soll die Durchsetzung des Anschluss- und Benutzungszwangs dazu berechtigen, Wiederaufbereitungsanlagen für Wasser - das ist das Problem - stillzulegen, entgegen dem im Jahr 2002 erklärten Willen des Landtages, als er sich prinzipiell und ausdrücklich dafür ausgesprochen hat, dass nicht das sämtliche Wasser abgegeben werden muss? - Das wurde extra festgelegt.

Ich möchte Ihnen zunächst eine Antwort als Innenminister und anschließend eine Antwort als Mitglied dieses Landtages geben.

(Vietze [DIE LINKE]: Sie müssen auf die Frage antwor- ten!)

- Das möchte ich auch tun.

(Zuruf des Abgeordneten Vietze [DIE LINKE])

- Herr Vietze, wollen Sie mich belehren, wie Sie es damals getan haben, als Sie belehren konnten?

(Vietze [DIE LINKE]: Nein, ich möchte, dass Sie die Frage beantworten!)

- Nein, ich glaube wohl nicht.

Herr Vietze, jetzt hat der Innenminister das Wort und nicht Sie.

(Vietze [DIE LINKE]: Nach der Verhältnismäßigkeit ist gefragt worden! Nicht mehr und nicht weniger!)

Ich habe das erklärt. Nun kommen wir aber noch einmal zur Sache.

(Zuruf des Abgeordneten Vietze [DIE LINKE])

- Herr Vietze, ist der Pegel wieder gesunken?

(Vietze [DIE LINKE]: Ich bin überhaupt nicht oben!)

- Gut, dann möchte ich das kurz erläutern.

Die Frage der Verhältnismäßigkeit habe ich erklärt. Ich wiederhole: Die Frage der Verhältnismäßigkeit habe ich erklärt! Jetzt fragen Sie, Frau Kollegin Adolph, inwieweit die Polizei im Rahmen der Umsetzung einer Amtshilfe davon ausgeht, zu überlegen, was das Parlament hier beschlossen hat. Das ist das, was das Gericht bewertet hat.

Jetzt möchte ich Ihnen zum Sachverhalt vor Ort noch etwas sagen. Da Sie dort sehr ortskundig sind, können Sie dem vielleicht folgen und mir auch zustimmen. Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung ist von dieser Gemeinde mehrheitlich beschlossen worden, sich an ein zentrales Abwassersystem anzuschließen. Da gestern gesagt wurde, die Landesregierung solle sich um solche Sachen kümmern, möchte ich hinzufügen: Diese Gemeinde hat einen schriftlichen Hinweis von der Landesregierung bekommen, aus dem zu ersehen war - das ist nicht meine Zuständigkeit als Innenminister; ich sage dies für den Kollegen Woidke -, dass die Landesregierung empfohlen hat, zunächst andere Abwasseranlagen zentral anzuschließen und die Entscheidung später umzusetzen und die Möglichkeit der dezentralen Anlage vorzusehen.

Jetzt hat sich diese Gemeinde im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung entschieden, einen anderen Weg zu gehen. Wenn diese Entscheidung so getroffen wurde, ergibt sich aufgrund der Gemeindesatzung und der rechtlichen Grundlagen die Notwendigkeit, dass alle in dieser Gemeinde angeschlossen werden. Das ist der Sachverhalt.

(Ministerpräsident Platzeck: Jawohl! - Frau Lehmann [SPD]: Richtig!)

Frau Groger war zu diesem Zeitpunkt, als die Gemeinde das entschieden hat, nicht Ortsteilbürgermeisterin. Sie wurde dann Ortsteilbürgermeisterin, und sie hatte eine andere Auffassung. Zu diesem Zeitpunkt waren aber die vorangegangenen Entscheidungen nicht mehr rückgängig zu machen. Das ist das Thema, über das wir hier sprechen.

(Frau Lehmann [SPD]: Ja!)

Nun kommt die Frage - da wir gestern so schön über Kommunen gesprochen haben -: Wie sehen Sie es mit der kommunalen Selbstverwaltung? - Zur kommunalen Selbstverwaltung - das war es, was ich gestern zart anzudeuten versuchte - gehört es auch, zu akzeptieren, dass Fehler gemacht werden. Das ist genauso wie bei uns. Aufgrund dessen trifft die von Ihnen gestellte Frage der Kleinkläranlagen nach 2002 - diesbezüglich gibt es eine große Pressemitteilung aus dem Jahr 2003, in der das steht - auf diesen Fall nicht zu. Die Polizei hatte keinen Spielraum.

Meine Bitte an Sie ist, zu überlegen - das brauchen Sie nicht vor dem Parlament zu tun -, ob Sie bei der Behauptung bleiben, die Polizei sei brutal gewesen. Wenn Sie das behaupten, dann sagen Sie mir einmal, wie es im Jahr 1989 in Leipzig war, als die Polizei dort eingegriffen hatte. War das unmenschlich? Was war das? - Noch viel mehr!

Ich möchte Folgendes sagen: Sie verwechseln brutal und sachgerecht. Hat es Verletzungen gegeben?

(Frau Schier [CDU]: Nein!)

Hat es Verletzungen am Körper gegeben?

(Frau Schier [CDU]: Eine rote Hand!)

- Eine rote Hand hat es gegeben. - Aus diesem Grund schlage ich Ihnen vor: Seien Sie mit der Wortwahl vorsichtig; denn Sie meinen etwas anderes. - Das ist im Grunde genommen das Infame.

Auf Wahlkampfveranstaltungen habe ich erlebt, dass es heißt: Wir setzen das Grundgesetz außer Kraft. - Das ist ein Teil Ihrer Argumentation, einer Argumentation, die man auch im „Neuen Deutschland“ nachvollziehen kann. Sie sagen: Wir missachten die Verhältnismäßigkeit, wir setzen den Staat mit Gewaltmitteln durch. - Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir damit über das Ziel hinausgeschossen sind, dann gehen Sie oder jemand anderes vor Gericht und verklagen die Polizei.

Wir sind nicht über das Ziel hinausgeschossen. Es ist alles dokumentiert. Sprechen Sie mit dem Antiaggressionsteam und fragen Sie einmal nach, wie dort gesprochen wurde. Was sagen Sie denn zu Frau Groger? - Ich ärgere mich, weil Sie die Unwahrheit sagen. Das ärgert mich. Dann fragen Sie einmal Frau Groger, warum sie im „Neuen Deutschland“ - Ihrer Hauspostille - sagt: „Ich habe mich mit allen Mitteln dagegen gewehrt.“ Wenn Sie die Frage beantwortet haben, können wir weitersprechen. - Herzlichen Dank.

(Beifall von der Regierungsbank, bei CDU und SPD)

Herr Görke, bitte.