Frau Dr. Schröder, die Landesregierung legt fest, wer die Antwort gibt. Mir wurde signalisiert, dass Frau Ziegler die Antwort gibt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, ich gebe die Antwort nicht nur für mein Haus, sondern für die Landesregierung insgesamt.
Meine Damen und Herren! Die Fragestellung beinhaltet auch, dass die Belastung der Sozialgerichte zu einem erheblichen Teil auf eine qualitativ schlechte Arbeit der Grundsicherungsstellen zurückzuführen ist. In der Beantwortung mehrerer diesbezüglicher Fragen haben wir klargestellt, dass die hohe Zahl der Klagen aus dem Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende auf verschiedene Ursachen zurückzuführen ist und sich deshalb pauschale Schlussfolgerungen verbieten.
Aus Sicht der sozialrichterlichen Praxis ist das hohe Aufkommen an sozialgerichtlichen Verfahren aus dem Bereich der Grundsicherung nicht in erster Linie auf eine mangelnde Qualität der Bearbeitung im vorgerichtlichen Bereich zurückzuführen, sondern vielmehr darauf, dass das neue Leistungsrecht des SGB II in der Rechtsanwendung eine Fülle von tatsächlichen und rechtlichen Fragen aufwirft, deren Klärung für die Betroffenen von großer Bedeutung ist, und dass die sich verändernden Lebenssachverhalte der Antragsteller auch immer wieder zu neuen Bescheiden führen, die oftmals in Beschwerden und Klagen enden. Das ist eine kausale Kette. Hinzu kommt, dass eine Reihe von Gesetzesänderungen vorgenommen wurden, weshalb auch da neue Fragestellungen aufgeworfen werden.
Zu Ihrer Frage, was das Justizministerium unternimmt, um diesen Berg abzubauen, ist Folgendes zu sagen: Sie sagen, dass das Justizministerium acht bis neun Neueinstellungen - davon drei bis vier bis zum Herbst - ankündige. Das Justizministerium dagegen sagt, dass eine Verstärkung der Sozialgerichtsbarkeit im richterlichen Bereich in folgendem Umfang geplant ist: Es sollen zeitnah vier Proberichterinnen bzw. Proberichter für die Sozialgerichtsbarkeit eingestellt werden. Daneben ist eine weitere Verstärkung im Wege der Abordnung von weiteren vier Richterkräften aus der Arbeits- und Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie durch die Verlängerung von Abordnungen bei zwei Richterkräften aus der Arbeitsgerichtsbarkeit beabsichtigt. Das sind die konkreten Zahlen.
Herzlichen Dank. - Es gibt keinen Nachfragebedarf. Aufgrund dessen erhält Frau Große Gelegenheit, die Frage 1893 (Ab- wanderung von Brandenburger Schülerinnen und Schülern nach Sachsen) zu stellen.
Wie den Medien zu entnehmen war, gehen immer mehr Schülerinnen und Schüler aus dem grenznahen Raum im Süden Brandenburgs in Sachsen zur Schule. In diesem Schuljahr besuchen etwa 200 Schülerinnen und Schüler aus Senftenberg und Spremberg die Schulen in Hoyerswerda. Sie nehmen längere Schulwege in Kauf, weil sie sich in Sachsen bessere Bedingungen für den Unterricht erhoffen.
Das hoffe ich, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Frau Große, zwischen Brandenburg und Sachsen gibt es kein Gastschülerabkommen wie zwischen Berlin und Brandenburg. Aufgrund dessen kann ich die Zahlen, die Sie genannt haben, weder bestätigen noch in Abrede stellen. Es gibt keine statistische Erfassung. Fakt ist - Sie haben es gesagt, und es ist uns auch bekannt -, dass es in den letzten Schuljahren einen verstärkten Wechsel aus zwei Regionen in Brandenburg, und zwar aus Spremberg und Senftenberg, nach Hoyerswerda gab.
Auf der anderen Seite der Landesgrenze befinden sich zwei attraktive Gymnasien, die auch für Brandenburger Schülerinnen und Schüler besonders interessant zu sein scheinen. Das eine ist das Johanneum-Gymnasium in Hoyerswerda - eine evangelische Schule in freier Trägerschaft -, und das andere ist ein öffentliches Gymnasium - das Lessing-Gymnasium - mit einer musikalischen Profilierung. Diese beiden Schulen stellen auch in der Schullandschaft in Sachsen etwas Außergewöhnliches dar, laufen offensichtlich gut und sind für Schülerinnen und Schüler attraktiv.
Schwerpunktmäßig findet der Wechsel, den wir feststellen, nach der 4. Klasse statt. Das ist im unterschiedlichen Schulsystem - in Brandenburg gibt es die sechsjährige Grundschule und in Sachsen die vierjährige - begründet. Es gibt Eltern, die sich wünschen, dass ihr Kind so schnell wie möglich auf das Gymnasium geht. Das stellte bis vor einigen Jahren ein Problem dar. Inzwischen haben wir in der Region aber auch zwei Angebote. In beiden genannten Orten gibt es an den staatlichen brandenburgischen Gymnasien auch Leistungs- und Begabungsklassen. Somit können Kinder nach der 4. Klasse auf das Gymnasium wechseln.
Jedoch gibt es einen Unterschied. In beiden LuBK im Süden Brandenburgs gelten die gleichen Aufnahmebedingungen wie an den anderen 33 Standorten. Das heißt, es werden nur leistungsstarke, motivierte und vor allem geeignete Schüler aufgenommen. Auf der anderen Seite der Landesgrenze ist dies anders. Beim Johanneum-Gymnasium gibt es zum Beispiel keine Leistungsanforderungen bei der Aufnahme. Das ist für Eltern nicht uninteressant und führt bei dem einen oder anderen eventuell auch dazu, diese Schule auszuwählen.
Insgesamt braucht uns diese Entwicklung jedoch nicht zu beunruhigen. Es ist, denke ich, nicht die Wahl bzw. Abwahl eines Systems, sondern vielmehr die individuelle Wahl einer Schule. Da muss man eben akzeptieren, dass es diese beiden gut angewählten Schulen in Sachsen verstanden haben, sich so zu profilieren, dass sie interessant sind und deshalb auch gut angewählt werden, unter anderem aus Brandenburg. Ich finde nicht, dass dies eine „Abstimmung mit den Füßen“ ist, wie Sie gesagt haben, sondern eine individuelle Entscheidung für eine spezielle Schule.
Die klare Schlussfolgerung für unsere brandenburgischen Schulen im Süden des Landes ist, ihr Image aufzupolieren und sich nach außen so darzustellen, dass man erkennen kann: Das sind auch sehr gute Schulen, und das Kind muss nicht über die Landesgrenze hinweg zur Schule geschickt werden. Ich bin aber keinem Elternteil böse, das sagt: Ich möchte genau dieses Angebot, dass das Gymnasium in Hoyerswerda bietet, wahrnehmen und schicke deshalb mein Kind dorthin. - Im Unterschied zu anderen Regionen gibt es nämlich auch einen klaren Vorteil, und zwar ist die Verkehrsanbindung sehr gut. Die Kin
der sind nicht lange unterwegs. Das spricht dafür, die freie Auswahl zu nutzen. Da spielt die Landesgrenze für Eltern offensichtlich keine Rolle.
Herr Minister, es gibt Nachfragebedarf. - Zunächst Frau Große und anschließend Herr Senftleben sowie Frau Wöllert. - Bitte, Frau Große.
Ich teile Ihre Sicht hinsichtlich des Wunsches der Eltern, eine Schule mit einem besonderen Profil zu wählen. Die Eltern, die mit uns in Kontakt getreten sind, beklagten jedoch insbesondere die Rahmenbedingungen - vor allem die häufigen Lehrerwechsel - an den Schulen, die von mir genannt wurden.
Herr Minister, ich frage Sie: Teilen Sie auch die Auffassung, dass die Unruhe bezüglich des Personals bei den Eltern dazu geführt haben könnte, eine solche Entscheidung zu treffen?
Als Antwort auf diese Frage gebe ich ein uneingeschränktes Ja. Natürlich sind das Rahmenbedingungen, die nicht motivieren, eine staatliche Schule anzuwählen, bei der man zum Zeitpunkt der Bewerbung eventuell noch nicht weiß: Wer wird mit meinem Kind zu tun haben?
In Brandenburg haben wir - das wissen alle - zwei Problemregionen mit einem deutlichen Lehrerüberhang. Das sind die Schulämter Cottbus und Frankfurt (Oder). Durch eine Verteilung im Land müssen wir möglichst gleichmäßige Bedingungen schaffen. Das ist für den Einzelnen sehr schwierig und auch schwer zu verkraften. Im Gesamtsystem ist dies jedoch nicht zu verhindern. Das führt nicht nur bei den abgebenden, sondern auch bei den aufnehmenden Schulen im Schulamtsbereich Brandenburg natürlich zu Unruhen. Dessen bin ich mir zwar bewusst, muss jedoch an der Stelle auch sagen: Bei dieser demografischen Ungleichverteilung im Land Brandenburg ist das eine notwendige Maßnahme, die übrigens auch von außen mit relativ wenig Mitleid beobachtet wird.
Herr Minister, ich begrüße es, dass Sie die individuelle Schulwahl unterstützen. Aufgrund dessen ist die Frage der vielfältigen Schulmöglichkeiten natürlich auch wichtig.
Meine Frage geht jedoch in folgende Richtung: Seit mehreren Jahren frage ich stets nach, wie viele brandenburgische Schüler in Sachsen zur Schule gehen. Darauf erhalte ich immer die Antwort: Wir können diese Zahl nicht definieren, weil es kein Abkommen gibt.
Aus diesem Grund stelle ich folgende Frage: Kann man - wie mit Mecklenburg-Vorpommern, Berlin und Sachsen-Anhalt auch mit Sachsen in eine Verhandlung eintreten, um die Zahlen auf den Tisch zu bekommen, wie viele Schüler aus dem Land
Brandenburg im Freistaat Sachsen und wie viele Schüler aus dem Freistaat Sachsen in Brandenburg unterrichtet werden? Somit kann die Diskussion auch einmal in der Form aufgegriffen werden. Ich glaube, dies ist wichtig, damit sich die Bildungsminister untereinander austauschen können. - Vielen Dank.
Vielen Dank für den Hinweis. Bezüglich des Verweises auf Mecklenburg-Vorpommern ist zu sagen, dass wir mit dem nördlichen Nachbarn einige Probleme hatten. Dort ging es um Geld, nämlich um die Bezahlung, damit Schüler aus anderen Bundesländern unterrichtet werden können. Mecklenburg-Vorpommern ist dabei aus einem bundesweiten Konsens ausgeschert. Der Finanzminister hat in dieser Angelegenheit erfolgreich Verhandlungen geführt. Wir werden diesbezüglich eine Lösung finden. Dort gab es erstmalig eine Verrechnung von Zahlen - schließlich ging es um Geld - und damit einen konkreten Auftrag.
Ich nehme den Hinweis mit und sage Ihnen zu, dass wir versuchen werden, die Zahlen zu bekommen. Es ist jedoch nicht so einfach; denn es handelt sich um zwei Schulstatistiken, die nicht unbedingt miteinander kompatibel gestaltet werden können. Dennoch kann ich mit meinen sächsischen Kollegen darüber sprechen und ihnen sagen: Es gibt hier das Bedürfnis, konkrete Zahlen zu bekommen.
Die von Frau Große genannte Zahl von etwa 200 Schülerinnen und Schülern aus Senftenberg und Spremberg, die in diesem Schuljahr in Hoyerswerda zur Schule gehen, habe ich auch der Presse entnommen. Diese kann ich jedoch derzeit weder bestätigen noch in Abrede stellen.
Meine Frage geht in die gleiche Richtung. Ich muss hier mein Unverständnis darüber äußern, dass Sie über kein statistisches Zahlenmaterial verfügen. Ich komme aus Spremberg. In meinem Fachausschuss bei der Stadt Spremberg liegen jedes Jahr regelmäßig Zahlen über die Anzahl der Schülerinnen und Schüler vor, die in Sachsen beschult werden, und zwar betreffend die Übergänge aus der 4. Klasse, aus der 5. Klasse und aus der 6. Klasse. Sie sind in den jeweiligen Kommunen abzufragen. Im Rahmen des Überleitungsverfahrens sind diese statistischen Zahlen vorhanden.
Frau Wöllert, ich bin bereit, diese Zahlen künftig zu ermitteln und Ihnen zukommen zu lassen. Das Problem mit Sachsen ist gerade in den letzten Wochen hochgekommen, auch medial. Deshalb steht uns diese Aufgabe für das nächste Mal bevor. Ich bin bereit, mich darum zu kümmern. Wenn Sie mir mit Ihrem Ausschuss behilflich sein können, habe ich überhaupt kein Problem damit. - Danke schön.
Seit mehreren Monaten werden auf der Bundesautobahn 12 zwischen Fürstenwalde und Storkow Bauarbeiten durchgeführt. Diese haben nicht nur immer wieder Staus zur Folge, sondern erschweren auch die Einhaltung von Termingeschäften der in der Region ansässigen Logistikunternehmen. Trotz mehrerer Aufrufe der Betroffenen an die Adresse des Bundesverkehrsministers Tiefensee konnte bislang nicht erreicht werden, dass an diesem Bauabschnitt - ähnlich wie am Autobahndreieck Nuthetal - die Arbeiten auch nachts und an den Wochenenden durchgeführt werden. Eine Beschleunigung der Bauarbeiten würde der regionalen Wirtschaft und den vielen Berufspendlern eine erhebliche Erleichterung bringen.
Ich frage die Landesregierung: Welche Möglichkeiten sieht sie, für den zweiten Bauabschnitt auf der A 12 eine verkürzte Bauphase zu erreichen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Karney, wir sind in der glücklichen Situation, dass Ende des Jahres die zweistreifige Verkehrsführung aufgehoben wird. Die noch weiterhin notwendigen Baumaßnahmen im Zusammenhang mit der A 12 werden ab Anfang kommenden Jahres grundsätzlich in einer „2 + 2“Verkehrsführung stattfinden. Es ist davon auszugehen, dass dann keine Stauerscheinungen mehr da sein werden, es sei denn, es passiert ein Unfall.
Zum Unfallgeschehen ist anzumerken: Seit dem Zeitpunkt der Grenzöffnung hat der Wegfall der Rückstausituation signifikant dazu beigetragen, dass die Zahl der Unfälle und die Unfallschwere stark zurückgegangen sind. Man muss auch einschätzen, dass die jetzige Verkehrsführung zwar nicht komfortabel, aber akzeptabel ist.
Wir haben Ihre Anregungen bereits vor Monaten durchgespielt. Es wurde allerdings festgestellt, dass die damit verbundenen Mehraufwendungen an dieser Stelle nicht ins Verhältnis zu setzen sind mit den Effekten, die eintreten würden. Wir müssen konstatieren, dass die Baumaßnahme Nuthetal in der Intensität, vor allem in der Intensität des Verkehrs deutlich über der Baumaßnahme auf der A 12 liegt, sodass das dort begründet werden konnte.
Wir sind sehr dankbar dafür, dass der Bund einer Verkürzung der Baumaßnahme bei Nuthetal zugestimmt hat. Das wollen wir auch künftig für bestimmte Baustellen erreichen. Ich bitte aber um Verständnis, dass wir das Geld, das uns der Bund für die Durchführung von Maßnahmen an Bundesfernstraßen und Bundesautobahnen zur Verfügung stellt, nur einmal zur Verfügung haben. Mehrkosten an der einen Stelle führen dazu, dass es an einer anderen Stelle weniger wird oder dass Baumaßnahmen nur mit großer zeitlicher Verzögerung durchgeführt wer
den können. Seien Sie sicher, ab Ende des Jahres oder Anfang nächsten Jahres wird die A 12 hoffentlich kein Thema mehr hier im Landtag sein. - Vielen Dank.
Herzlichen Dank. - Die Frage 1895 (Leiharbeit in Landesbe- hörden?) stellt der Abgeordnete Schulze in Vertretung des Herrn Abgeordneten Bochow, der sich für heute entschuldigt hat.
Presseberichten unter anderem in „Spiegel Online“ vom 24. Juli 2008 zufolge hat in den Ministerien des Bundes sowie im Bundestag die Anzahl von Leih- und Zeitarbeitskräften in der jüngeren Vergangenheit deutlich zugenommen.
Ich frage die Landesregierung: Welche Rolle spielen Leih- und Zeitarbeitskräfte in der brandenburgischen Landesregierung sowie bei den nachgeordneten Behörden?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Schulze und Herr Kollege Bochow, wir haben innerhalb der Landesregierung eine Abfrage vorgenommen, um festzustellen, wie viele Leih- und Zeitarbeitskräfte hier und in den nachgeordneten Behörden in konkreten Einzelfällen beschäftigt sind. Ich trage Ihnen das Ergebnis vor:
In der Staatskanzlei wurde in der jüngeren Vergangenheit für eine Vertretung im Rahmen einer Elternteilzeit für einen Zeitraum von elf Wochen eine Zeitarbeitskraft eingesetzt.
Im Finanzministerium werden gegenwärtig zwei Leiharbeitskräfte eingesetzt, eine im BLB und eine im Aus- und Fortbildungszentrum der Fachhochschule für Finanzen in Königs Wusterhausen.
Im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur werden derzeit 61 Zeit- und Leiharbeitskräfte beschäftigt. Es handelt sich um Kräfte, die vom Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologischen Landesmuseum BLADAM ist die Abkürzung - eingesetzt werden, und zwar nahezu ausschließlich für Grabungen im Zusammenhang mit Archäologie und Bodendenkmalpflege.
In diesen Bereichen entsteht im Zusammenhang mit einzelnen Projekten ein kurzfristiger Bedarf an einer hohen Zahl von Arbeitskräften, die aus sogenannten Veranlassmitteln finanziert werden. Das Landesamt hat eigene Grabungskräfte. Da aber der Personalbedarf unregelmäßig auftritt und demzufolge schwankend ist, kann es den Veranlassern nicht zugemutet werden, so lange zu warten, bis eigene Kräfte frei sind. Umgekehrt kann man es dem Steuerzahler nicht zumuten, einen großen Stamm festangestellter Grabungsarbeiter zu finanzieren, die nicht ständig benötigt werden. Ein aktuelles Beispiel ist die Erdgasleitung OPAL, für die derzeit ca. 20 Leiharbeiter beschäftigt sind.