Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nachdem sich der Sonderausschuss zur Überprüfung von Normen und Standards, der Fachausschuss und das zuständige Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung für eine Evaluierung der Brandenburgischen Bauordnung ausgesprochen haben, liegt nun heute das Ergebnis vor. Das MIR hat in mehreren Gesprächsrunden und Workshops mit den Verbänden diese Evaluierung ausgewertet und die entsprechenden Änderungen in der Bauordnung sowie im Architekten- und Ingenieurgesetz vorgelegt.
Es hat sich herausgestellt, dass innerhalb der Verfahrensabläufe noch Verbesserungsbedarf besteht. Die Bündelung der Verfahren bei den unteren Bauaufsichtsbehörden und die Konzentrationswirkung der Baugenehmigung haben sich dagegen gut bewährt. Außerdem wurden die Festlegungen aus der Berufsqualifikationsrichtlinie der EU umgesetzt.
In der bekannten, gründlichen Art hat sich der Fachausschuss des Landtages am 13. März mit diesen Änderungen in einer Anhörung beschäftigt. Einige Bedenken und Vorschläge seitens der Verbände und der Praktiker wurden von uns aufgegriffen und werden nach der Verabschiedung durch den Landtag auch umgesetzt. Hierbei geht es unter anderem um die Vereinfachung der Grenzbebauung, um eine Klarstellung der Richtlinien zum barrierefreien Bauen und um zusätzliche genehmigungsfreie Bauvorhaben, zum Beispiel die Anbringung von Schwimmbeckenabdeckungen - dafür brauchte man bisher tatsächlich eine Baugenehmigung - oder die Überdachung von Terrassen mit lichtdurchlässigen Baustoffen.
Neben den praktischen Erleichterungen wurden die Gesetze an geltendes EU- und Landesrecht angepasst. Außerdem hat der Fachausschuss Bedenken der Kammern aufgenommen und zu einer Harmonisierung der Ingenieurgesetze der Bundesländer beigetragen.
Alles in allem können wir feststellen, dass nach den Gesprächen, die das Ministerium geführt hat, nach der Anhörung durch den Ausschuss für Infrastruktur und Raumordnung sowie nach intensiven Beratungen der Fachleute innerhalb der Koalition ein guter, akzeptabler Kompromiss herausgekommen ist. Wir befürworten daher den Gesetzentwurf und die im Bericht des Fachausschusses aufgeführten Änderungen.
Abschließend möchte ich mich bei allen beteiligten Mitarbeitern des Ministeriums, allen Fachpolitikern und allen Verbänden für die konstruktive Diskussion bedanken.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau Böhnisch, Sie müssen ein anderes parlamentarisches Verfahren verfolgt haben als Kollege Günther oder Kollege Schrey.
Ich glaube, keine einzige Novellierung der Bauordnung ist bisher so intensiv von Experten, Workshops etc. begleitet worden wie diese. Wir können gerne die entsprechenden Protokolle zur Verfügung stellen. Dort finden Sie die langen Listen derjenigen, die beteiligt worden sind. Der von Ihnen eingeforderte Expertensachverstand ist in die Novelle eingeflossen.
Mir ist noch etwas aufgefallen: Sie sagen auf der einen Seite, die Neuregelung stimme nicht mit der Musterbauordnung überein; da gebe ich Ihnen Recht. Andererseits kritisieren Sie, es gebe keine genügende Annäherung an die Berliner Bauordnung. Die Experten sagen aber, die Brandenburgische Bauordnung sei deutlich besser. Wenn wir die Musterbauordnung eins zu eins übernehmen würden, dann könnten wir Ihrer Forderung nach spezifischer Anpassung an die Brandenburger Verhältnisse überhaupt nicht nachkommen. Sie müssen schon sagen, was Sie eigentlich wollen: Wollen Sie eine gute Brandenburgische Bauordnung? Oder was wollen Sie tatsächlich?
Eine weitere Aussage von Ihnen habe ich nicht verstanden. Kein Experte hat behauptet, wir würden mit unserer Regelung den Anforderungen an den Brandschutz nicht nachkommen. Vielleicht können Sie mir hinterher erklären, wo Sie in diesem Bereich Defizite sehen.
Dass Sie heute keinen einzigen Änderungsantrag stellen, ist der beste Beweis dafür, dass das, was im parlamentarischen Verfahren behandelt worden ist und nun vorliegt - die Koalitionsfraktionen haben es eingebracht -, gut ist. Sie wissen es also nicht besser. Wenn Sie es besser wüssten, dann hätten Sie heute im Landtag Änderungsanträge gestellt.
Der Auftrag lautete, die Brandenburgische Bauordnung zu evaluieren. Wir können feststellen: Sie hat sich in ihren Grundzügen bewährt. Wir sollten nicht immer so tun, als könnten wir alle halbe Jahre die Brandenburgische Bauordnung novellieren; denn Bürger, Architekten, Ingenieure und Bauvorlageberechtigte erwarten insoweit Berechenbarkeit. Wir brauchen nicht alle paar Monate das bekannte Tier durch das Dorf zu jagen; ich nehme das Wort natürlich nicht in den Mund, auch wenn der Landesbauernpräsident anwesend ist.
Die Kollegen Günther und Schrey haben es schon erwähnt: Die Konzentrations- bzw. Bündelungswirkung der Baugenehmigung hat sich ausgesprochen gut bewährt. Verfahren sind da
durch verkürzt worden. Ich sehe der Regelung, die jetzt aufgenommen wird, nämlich im Bauvorbescheid ergänzende Fragestellungen mit zu klären, mit großem Interesse entgegen. Wir müssen abwarten, welche Effekte sich daraus ergeben. Das ist in jedem Fall ein mutiger Ansatz.
Im Rahmen der Novellierung waren auch Änderungen notwendig, die sich aus EU- und Bundesrecht ergaben. Das betraf insbesondere das Ingenieurgesetz - ich begrüße hier den Präsidenten der Brandenburgischen Ingenieurkammer -, aber auch das Architektengesetz.
Fakt ist, dass man in der Gesetzgebung nicht jedem einzelnen Interessenten nachgeben muss, sondern es ist Aufgabe des Landesgesetzgebers, einen tragfähigen Kompromiss zwischen den durchaus unterschiedlichen Interessenlagen zu finden. Denn machen wir uns nichts vor: Die Interessen eines Bauherren sind nicht immer deckungsgleich mit denen des Städte- und Gemeindebundes oder der Brandenburgischen Ingenieurkammer.
Was heute vorliegt, ist ein hochqualifiziertes Material. Die Brandenburgische Bauordnung hat inzwischen einen sehr hohen Stellenwert in der Bundesrepublik Deutschland. Ich sehe keinen weiteren grundsätzlichen Änderungsbedarf.
Ich will noch eine Anregung geben: Wir sollten zweifelsohne den Versuch unternehmen, mittelfristig eine einheitliche Bauordnung mit Berlin hinzubekommen. Das ist mein Wunsch. Das setzt aber voraus, dass beide Länderparlamente den Beschluss fassen, dass sie eine gemeinsame Bauordnung tatsächlich wollen. Nicht die Landesregierungen sind hier primär gefragt - das könnten wir zweifelsohne leisten -, sondern sowohl das Abgeordnetenhaus als auch der Landtag Brandenburg müssten das politische Signal für eine gemeinsame Bauordnung beider Länder setzen. Vielleicht ist das in der nächsten Legislaturperiode möglich. Ich als zuständiger Bauminister würde es ausgesprochen begrüßen, wenn man diesen politischen Schritt nach vorn gehen könnte.
Ich werbe darum, dass die Brandenburgische Bauordnung - mit den Änderungsvorschlägen der Koalition - in ihrer novellierten Fassung angenommen wird. - Vielen herzlichen Dank.
Ebenfalls herzlichen Dank, Herr Minister. - Wir kommen damit zur Abstimmung. Es liegt Ihnen die Beschlussempfehlung in der Drucksache 4/6401 vor. Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei einigen Stimmenthaltungen und mehreren Gegenstimmen ist dieser Beschlussempfehlung zugestimmt worden. Damit ist das Gesetz in 2. Lesung verabschiedet und der Beschlussvorschlag angenommen.
Gesetz über den Rettungsdienst im Land Brandenburg (Brandenburgisches Rettungsdienstgesetz - BbgRettG)
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen! Ich schicke voraus, was ich schon in der 1. Lesung sagte: In der übergroßen Mehrheit der Intention dieses Rettungsdienstgesetzes stimmen wir mit Ihnen überein. Auch wenn Sie nachher wieder schimpfen, wir würden alles schlechtreden, haben wir doch Kritikpunkte. Wir meinen, dass sie wichtig und zu bedenken sind. Vielleicht denken Sie mit uns heute noch einmal nach, ob Sie den Änderungsanträgen meiner Fraktion vielleicht doch zustimmen. Ich werde mich den Kritikpunkten gleich zuwenden. Deswegen wird das natürlich durchgängig Inhalt meiner Ausführungen sein.
Ich widme mich zuerst ganz besonders dem Thema Wasserrettung. Frau Dr. Münch hat in der 1. Lesung ebenfalls eingeräumt, dass diese Thematik in unserem Rettungsdienstgesetz fehlt. Sie als Koalitionsfraktionen haben eine Änderung eingebracht, die auf den ersten Blick ganz gut aussieht. Was aber bewirkt diese Änderung auf den zweiten Blick?
Erstens: Eine Finanzierung wird es nur in den Fällen geben, in denen der Einsatz der Wasserrettung sozusagen in einer Handlungskette stattfindet, an deren Ende eine ausdrückliche Anforderung durch die Leitstelle steht oder ein Notarzteinsatz oder die Überführung in eine Einrichtung stattgefunden haben. Damit wird in der Regel das Krankenhaus gemeint sein.
In der Anhörung wurde berichtet, dass in dieser Kategorie in einem Land wie Bayern 20 Einsätze im Jahr stattfinden. Ich setze einmal voraus, da wir ein wasserreiches Land sind, dass es bei uns vielleicht etwas mehr Einsätze sind. Das wären weniger als 10 000 Euro - rechnen wir hier einmal mit 12 000 oder auch 15 000 Euro -, die auf diesem Wege landesweit als Beitrag für die Finanzierung der Wasserrettung bereitgestellt werden.
Problematisch ist neben der geringen Höhe: Vorhaltekosten und Investitionen erfassen Sie mit dieser Finanzierung überhaupt nicht.
Zweitens: Als zusätzlicher Effekt wird eine sehr differenzierte Mittelverteilung entstehen, denn es wird auch Standorte und Leistungserbringer geben, bei denen hoffentlich - denn es sind immer schwere Fälle - kein solcher vergütungsfähiger Einsatz anfällt. Es soll auch verhindert werden, dass es schwere Fälle sind. Die Kosten entstehen trotzdem, werden aber in keiner Weise vergütet.
Drittens: Wenn Sie deshalb so große Erwartungen mit dieser bescheidenen Regelung wecken, kann ich mir vorstellen, dass man in den Kreisen darüber nachdenkt, die schon heute freiwillig geleistete Finanzierung der Wasserrettung von mancherorts 10 000 Euro einzustellen. Mit der jetzt einzuführenden gesetzlichen Regelung hat man dafür ein Argument zur Hand.
Alles in allem ist das Ganze, um im medizinischen Bereich zu bleiben, nichts weiter als ein Placebo. Den guten Willen möchte ich Ihnen nicht absprechen. Ich glaube aber, wir dürfen das Thema Wasserrettung nicht als abgeschlossen betrachten, weil wir das vor allem den vielen Freiwilligen schuldig sind, die dort Dienst tun.
Wir haben einen Vorschlag unterbreitet. Er beinhaltet - erstens die Definition der Wasserrettung. Die Definition in unserem Antrag haben wir übrigens auf der Grundlage des Vorschlags des Landkreistags formuliert. Unser Vorschlag enthält - zweitens - den Anspruch auf Finanzierung, also auch der Vorhaltekosten und Investitionen.
Es ist in anderen Ländern, auch in armen wie Berlin, möglich, pro Jahr die unbedingt notwendigen Mittel für die Wasserrettung bereitzustellen. Das sollte auch unser Ziel sein, auch und gerade aus folgendem Grund: Im Zusammenhang mit der 1. Lesung hatten wir in der Aktuellen Stunde den Tourismus im Land Brandenburg zum Thema. Von allen Rednern wurde betont, dass der Wassertourismus in unserem Land riesengroße Bedeutung hat. Wenn ich daran denke, dass wir gerade dabei sind, das Lausitzer Seenland zu einem der größten künstlichen Seengebiete zu entwickeln, gehört zu Wassertourismus auch die Sicherheit durch Wasserrettung. Lassen Sie uns diese Sicherheit den Beteiligten mit dem Gesetz auch geben.
Ein weiterer Punkt, in dem wir nach wie vor unterschiedliche Auffassungen haben, betrifft die Mitwirkung der Krankenkassen bei der Gebührenfestsetzung für den bodengebundenen Rettungsdienst. Seit vielen Jahren fordern die Krankenkassen ein qualifiziertes Mitspracherecht, eine sogenannte Verhandlungslösung. Derzeit setzen die Kreise die Gebühren per Satzung fest. Die Kassen werden lediglich angehört. Wenn man weiß, dass die Krankenkassen am Ende 90 % der Kosten tragen, ist ihre Forderung wohl nicht ganz von der Hand zu weisen.
Frau Schier hat uns in der 1. Lesung des Gesetzentwurfs eindrucksvoll geschildert, welche Erkenntnisse sie aus SachsenAnhalt gewonnen hat, denn dort ist dieses Verhandlungsrecht bereits eingeführt worden. Sie stellte fest, dass die Ausgaben nicht gesunken, sondern sogar gestiegen sind. Das mag überraschen, lässt jedoch die Verhandlungslösung nicht grundsätzlich als falsch erscheinen. Wir müssen die Krankenkassen ja nicht vor sich selbst schützen.
Im Übrigen zeigt der Landkreis Potsdam-Mittelmark aktuell, dass auch ohne Kassenbeteiligung heftige Kämpfe um die angemessene Finanzierung des Rettungsdienstes, die eine tarifliche Entlohnung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beinhaltet, toben. Auch zu diesem Punkt haben wir einen Änderungsantrag vorgelegt. - Ich danke Ihnen.