Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Wöllert, es ist schön, dass wir bei diesem Gesetz in den wesentlichen Punkten eine weitgehende Übereinstimmung haben, auch was die Zielstellung des Rettungsdienstgesetzes angeht, wonach wir den Rettungsdienst an die neueren Bedingungen anpassen und die Zuständigkeiten regeln sowie Strukturen klären.
Wir als Koalitionsfraktionen haben ebenfalls Änderungsanträge eingebracht, die in der Beschlussempfehlung des Ausschusses enthalten sind. Es geht tatsächlich um zwei Punkte, die Sie in Ihren Änderungsanträgen angesprochen haben. Wir haben die Wasserrettung explizit in das Gesetz eingefügt und stehen damit unter den neuen Ländern sehr gut da, weil sie in den anderen neuen Ländern bis jetzt überhaupt nicht auftaucht.
Es ist essentiell wichtig, die Wasserrettung an die Rettungsdienstleistungen im SGB V zu koppeln. Nur dann entsteht überhaupt erst die Pflicht und die Möglichkeit, diese Leistungen mit den Kostenträgern abzurechnen. Deswegen war es notwendig, dass wir die Rettung so definieren. Ich kann es einmal vorlesen:
„Diese leiten bei Notfallpatienten die zur Erhaltung des Lebens oder zur Vermeidung gesundheitlicher Schäden erforderlichen Maßnahmen ein und übergeben sie unter Einsatz spezieller Transportmittel dem Rettungsdienst.“
Es wird an die Bedingung geknüpft, dass der Weitertransport zu einer Behandlungseinrichtung erforderlich wird oder die Leistungen der Organisation oder des privaten Dritten von der integrierten Leitstelle angefordert oder eine Notärztin oder ein Notarzt tätig wird.
Wir sprechen hier über das Rettungsdienstgesetz, nicht aber über kommunale Pflichten zur Sicherung von oder zur Aufsicht an Badestellen. Wir sprechen auch nicht über den Katastrophenschutz. Deswegen ist es wichtig, die verschiedenen Ebenen nicht miteinander zu vermischen. Genau das ist die Begründung, warum wir Ihre Änderungsanträge abgelehnt haben. Sie überfrachten im Grunde genommen das Rettungsdienstgesetz mit Aufgaben, die zu einem anderen Komplex gehören, nämlich zu dem Bezug im Sinne von SGB V. Nach § 133 Abs. 1 SGB V schließen die Krankenkassen oder ihre Verbände Verträge über die Vergütung der Leistungen, der Transportleistungen im Sinne von § 60 SGB V. Das heißt, es geht hier ausdrücklich um medizinische Leistungen, die pflichtig von den Krankenkassen tatsächlich vergütet werden müssen.
Nun kurz zu Ihrem zweiten Punkt. Sie sprechen über die Verhandlungslösung, haben aber selbst dargestellt, dass auch nach der jetzigen Form Streitigkeiten nicht ausgeschlossen werden können bzw. dass Kosten auch steigen können. Insofern frage ich mich, was eigentlich der Sinn dieser Verhandlungslösung sein soll. Es ist ja so, dass die Krankenkassen auch jetzt entscheidend mitbeteiligt werden. Wir haben derzeit eine KostenLeistungs-Rechnung als transparentes Instrument, mit dem unseriöse Entgeltpraktiken weitgehend ausgeschlossen werden.
Auch die Praxis in den anderen Ländern, die Sie zitieren, zeigt, dass die Verhandlungslösung genauso zu einer Hängepartie führen kann, wenn es zu keiner Annäherung der Partner kommt.
Wir gehen davon aus, dass die Lösung, die wir jetzt mit einer transparenten Kosten-Leistungs-Rechnung gefunden haben, dazu führt, dass nachvollziehbar die Kostensätze - das alles muss ja auch dokumentiert werden - tatsächlich abgerechnet werden und Einvernehmen mit den Kostenträgern herzustellen ist. Insofern sehen wir keine Notwendigkeit, einen weiteren Beteiligten an den Verhandlungstisch zu setzen.
Die Koalitionsfraktionen haben eine weitere Änderung eingeführt. Sie betrifft die Krankenhäuser, die verpflichtet werden, das Personal und die Weiterbildung für den Rettungsdienst zu gewährleisten. Es muss sichergestellt werden, dass die Träger des Rettungsdienstes den Krankenhäusern dafür eine kostendeckende Vergütung überweisen. Es war auch ein Ergebnis der Anhörung, dass uns die Krankenhäuser gesagt haben, das Geld reiche oft nicht aus.
Damit wir tatsächlich diese verantwortungsvolle Aufgabe in unserem großen Flächenland erfüllen können, muss sichergestellt sein, dass die Aus- und Weiterbildung sowie Gestellung dieser Notärzte tatsächlich erfolgen. Insofern, meine ich, ist das Gesetz mit den eingefügten Änderungen ein gutes Gesetz für den Rettungsdienst im Land Brandenburg. Es passt ihn an die modernen Gegebenheiten an und stellt sicher, dass auch in unserem Flächenland die Einsatzzeit von 15 Minuten überall eingehalten wird.
Die Zuständigkeiten sind klar, auch die Abgrenzungen zum Katastrophenschutz oder zum Massenanfall von Schwerverletzten. Aber auch zu den kommunalen Pflichten muss eine klare Abgrenzung erfolgen. Deswegen konnten wir Ihren Anträgen nicht zustimmen. Ich bitte Sie daher, dem Gesetzentwurf mit den Änderungen, die wir im Ausschuss beschlossen haben, zuzustimmen. - Vielen Dank.
Herzlichen Dank, Frau Dr. Münch. - Das Wort erhält Frau Fechner. Während sie zum Pult geht, begrüße ich die Damen und Herren von der Futura Wünsdorf. Herzlich willkommen bei uns!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Heute soll nun in 2. Lesung das Rettungsdienstgesetz endlich verabschiedet werden. Nach langem Hin und Her ist die Wasserrettung jetzt im Gesetz verankert worden - etwas, was, so meine ich, von allen Fraktionen begrüßt wird.
Sicherlich hätten auch wir uns gewünscht, dass damit eine ausreichende Finanzierung der Wasserrettung erfolgt. Aber das ist mitnichten der Fall. Trotzdem sehen wir die Verankerung der Wasserrettung im Rettungsdienstgesetz als eine wesentliche Verbesserung gegenüber dem alten Rettungsdienstgesetz an.
Aber allzu einfach scheint es ja mit der ausreichenden Finanzierung nicht zu sein. Denn rechtliche Regelungen stehen dem oftmals entgegen. So zum Beispiel haben die Linken vor geraumer Zeit noch eine sogenannte Pool-Lösung gefordert, eine Lösung, die wir durchaus auch in Betracht gezogen hätten. Und zwar sah diese Pool-Lösung vor, dass das Land, die Kreise und die Krankenkassen zu gleichen Teilen in einen Fonds einzahlen, und daraus sollte die Wasserrettung bezahlt werden.
Das geht aber nicht, denn dem steht das Sozialgesetzbuch V gegenüber. Dort ist geregelt, dass die Krankenkassen nur Kosten zu übernehmen haben, die unmittelbar für erbrachte Leistungen ihrer Versicherten angefallen sind. Also selbst wenn das Land Brandenburg im Rahmen der Gesetzgebung auf Landesebene einen solchen Fonds hätte festlegen wollen, wäre das rechtlich gar nicht gegangen; denn Bundesrecht bricht bekanntlich Landesrecht.
Meine Vorredner haben schon sehr viel gesagt. Vielleicht nur noch so viel: Die DVU-Fraktion hat sich im Ausschuss der Stimme enthalten, denn wir sind der Meinung, dass eine Übertragung der Rechtsaufsicht vom Innenministerium auf das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie nicht erfolgen sollte. Damit haben wir uns den Forderungen des Landkreistages und des Städte- und Gemeindebundes angeschlossen. Diese hatten gefordert, dass die Rechtsaufsicht über die Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes weiterhin beim Innenministerium bleibt, zumal ja auch für den verwandten Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes die Rechtsaufsicht beim Innenministerium liegt.
Der Antrag der DVU-Fraktion wurde abgelehnt - sinngemäß mit der Begründung, dass sich die Ministerien bereits einig wären. Es ist natürlich gut und schön, wenn sich die Ministerien einig sind. Allerdings wurde den Forderungen des Landkreistages und des Städte- und Gemeindebundes damit nicht entsprochen. Demzufolge wird sich die DVU-Fraktion auch bei der heutigen Abstimmung der Stimme enthalten.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich meine, das, was wir heute beschließen sollen, ist ein gutes Rettungsdienstgesetz. Unsere Anforderungen sind hoch: an die Ausstattung, an die Qualifikation, an die Hilfsfrist. Jedem, der den Rettungsdienst schon einmal gebraucht hat, sind 15 Minuten natürlich wie eine Ewigkeit vorgekommen. Mit der Festlegung auf 15 Minuten kommen wir aber gut zurecht. Das ist also der richtige Schritt.
Wir müssen leider feststellen, dass im ländlichen Raum oftmals der Rettungsdienst statt des notärztlichen Bereitschaftsdienstes gerufen wird. Also wird der Rettungsdienst immer bedeutungsvoller für uns. Deswegen steht im Gesetz, dass die Krankenhäuser im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit Ärzte für den Rettungsdienst bereitstellen sollen. Das ist gut und richtig. Ursprünglich sollte ein Bußgeld verhängt werden; diesen Paragrafen haben wir gestrichen. Das wollen wir nicht, denn es
geht immer nach der Leistungsfähigkeit der Häuser. Es besteht nach wie vor die Möglichkeit, dass - nach einer Zusatzqualifikation - ambulant tätige Ärzte im Rettungsdienst eingesetzt werden können. Damit haben wir ein an die Gegebenheiten angepasstes, sehr gutes Rettungsdienstgesetz.
Ich muss noch etwas zur Wasserrettung sagen. Die Anhörung hat es gezeigt: Es war von den Beteiligten vielleicht nicht ganz geschickt, darauf abzustellen, wie viele Tote sie aus den Gewässern geborgen haben. Sie hätten anschaulicher darstellen sollen, dass es nicht nur darum geht, Tote zu bergen, sondern Infarktpatienten oder vom Ertrinken Bedrohte usw. zu retten. Dass wir die Wasserrettung mit aufgenommen haben, finde ich außerordentlich wichtig. Wir fluten gerade die Gruben in der Lausitz; wir sind ein wasserreiches Land. Da ist es geradezu logisch, dass wir die Wasserrettung einbeziehen.
Ich möchte noch einmal unterstreichen, was Frau Dr. Münch schon sagte: Vorhaltekosten sind Kosten der Kommunen. Dafür sind die Kommunen zuständig. Um die Krankenkassen beteiligen zu können, müssen wir die Kette Rettung - Rettungswagen Krankenhaus einschätzen. Man darf auch nicht vergessen, dass die Krankenkassen unsere Mitgliedsbeiträge verwalten. Daher muss genau darauf geachtet werden, wie sie eingesetzt werden.
Frau Wöllert, ich bin ein bisschen bei Ihnen: Es stimmt, dass ich in der 1. Lesung die Verhandlungslösung als guten Schritt bezeichnet habe. Die Wasserrettung ist jetzt eine Verhandlungslösung in kleiner Form. Es müssen sich also die Krankenkassen und die Betreiber der Wasserrettung an einen Tisch setzen und etwas aushandeln. Diese kleine Verhandlungslösung finde ich gut.
In dieser Legislaturperiode geschieht es sicherlich nicht mehr, aber das Rettungsdienstgesetz wird permanent angepasst. Vielleicht kommen wir irgendwann einmal dahin, eine große Verhandlungslösung zu finden. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was ich in der 1. Lesung zur notwendigen Novellierung des Rettungsdienstgesetzes sagte, gilt auch heute: Lebensrettung in Brandenburg erfolgt auf einem hohen Niveau. Die Retter zu Lande, in der Luft und zu Wasser leisten hervorragende Arbeit. Wir brauchen und wollen auch in Zukunft in Brandenburg einen leistungsfähigen und auch zeitgemäßen Rettungsdienst, der bestmöglich versorgt und bezahlbar bleibt.
Die jetzt vorgenommenen Änderungen stellen sicher, dass die notärztliche Versorgung im Land auf einem sehr hohen qualitativen Niveau zukunftssicher wird. Keine Frage, wir sind mit diesen Änderungen auf dem richtigen Weg. Das bestätigen im Übrigen auch Rückmeldungen, die wir von Verbänden und einzelnen Personen erhalten haben. Sicherlich würden wir uns noch mehr wünschen; das ist aber leider nicht möglich.
Wichtige Punkte der Novellierung sind: Krankenhäuser und Ärzteschaft erhalten größere Sicherheit und bessere Bedingungen für ihre Mitwirkung im Rettungsdienst. Das wird für sie so attraktiv sein, dass die von manchen befürchtete Mangelsituation in der notärztlichen Rundumabsicherung nicht eintreten wird.
Wichtig sind auch die Impulse, die wir zur Gewinnung notärztlichen Nachwuchses und für die notärztliche Weiterbildung in den Krankenhäusern geben. Nach einer Übergangsphase wird sich dies hoffentlich auch auf die niedergelassenen Ärzte auswirken. Jedenfalls ist mit dem neuen Gesetz die Finanzierung dieser bislang offenen Frage endlich gelöst und damit die Notarztversorgung in Brandenburg nachhaltig gewährleistet.
Ich bin sehr froh, dass wir mit diesen Klarstellungen die notärztliche Versorgung im Land auf festere Fundamente stellen können; denn Träger, Krankenkassen, Krankenhäuser und Ärzte können nun einvernehmlich handeln, weil die Anteile und Kosten klarer benannt werden. Ich glaube, das wird sich auch auf die Qualität und die Entwicklung des integrierten Hilfesystems auswirken.
Ich möchte einige wenige Worte über die Wasserrettung verlieren. Die vorgesehenen Änderungen besagen, dass der Rettungsdienst bei Notfällen und auf Gewässern durch Hilfsorganisationen, kommunale Feuerwehren und Dritte unterstützt wird. Diese Wasserrettungsdienste sind bei der Versorgung von Notfallpatienten Bestandteil der Rettungskette und sorgen für einen qualifizierten Transport des Notfallpatienten bis zu einem Ort, an dem die Übergabe an den Rettungsdienst erfolgen kann. Das ist der Unterschied zu den Laienhelfern in der Rettungskette bei Notfällen auf dem Boden. Eine Krankentransportleistung ist hier im Sinne des SGB V vorhanden. Deshalb können die Krankenkassen mit den Wasserrettungsdiensten verhandeln und über die Vergütungen Vereinbarungen schließen. Ich glaube, das ist ein großer Fortschritt.
Es wurde deutlich gemacht, was wir alles nicht finanzieren können, über das SGB nicht einmal denkbar finanzieren können. Das ist die Aufgabe der Kommunen, und so wird es auch bleiben. Es ändert aber nichts daran, dass wir eine große Hochachtung und Anerkennung der Rettungswachten überall in unserem Land haben. Wir sind das wasserreichste Land Deutschlands. Dementsprechend gilt den engagierten Helfern vor Ort unser großes Dankeschön und unsere Anerkennung für ihre ehrenamtliche Tätigkeit. - Danke schön.
Herzlichen Dank. - Ich schließe die Aussprache, und wir kommen zur Abstimmung. Es gibt Änderungsanträge. Ich beginne mit dem Änderungsantrag in der Drucksache 4/6479, eingebracht von der Fraktion DIE LINKE. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Wer stimmt gegen diesen Änderungsantrag? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Es wurde mehrheitlich dagegen gestimmt; demzufolge ist er abgelehnt.
Ich komme zum Änderungsantrag in der Drucksache 4/6480, eingebracht von der Fraktion DIE LINKE. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen.
Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? Bei einigen Stimmenthaltungen ist mehrheitlich dagegen gestimmt worden. Er ist somit abgelehnt.
Es liegt der Änderungsantrag in der Drucksache 4/6481, eingebracht von der Fraktion DIE LINKE, vor. Ich bitte all jene, die diesem Änderungsantrag zustimmen, sich zu melden. - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Einige Stimmenthaltungen, überwiegend Gegenstimmen. Demzufolge ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Ich rufe den Änderungsantrag in der Drucksache 4/6482, eingebracht von der Fraktion DIE LINKE, auf. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Mit einer Mehrzahl an Gegenstimmen ist dieser Änderungsantrag abgelehnt worden.
Ich rufe die Beschlussempfehlung in der Drucksache 4/6283 auf. Wer ihr seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer stimmt gegen die Beschlussempfehlung? Gibt es Stimmenthaltungen? - Die Mehrheit hat dieser Beschlussempfehlung zugestimmt. Sie ist somit angenommen.
Gesetz zu dem Staatsvertrag vom 6. März 2008 über die Flutung der Havelpolder und die Einrichtung einer gemeinsamen Schiedsstelle