Protocol of the Session on July 9, 2008

(Heiterkeit bei der Fraktion DIE LINKE)

Deswegen sollten wir die Kategorien Erpressung oder Ähnliches auch aus solchen Prozessen herauslassen. Hier gibt es einen Antrag von zwei Fraktionen, über den abgestimmt wird. Wenn es dafür eine Mehrheit gibt, ist es keine Erpressung, sondern ein demokratischer Vorgang; das können Sie auch Frau Enkelmann so mitteilen. Das sind eben die Spielregeln der Demokratie. Somit kann man Probleme lösen, oder man kann sie auch herbeireden. - Vielen Dank.

(Beifall bei SPD und CDU - Zuruf der Abgeordneten Kaiser [DIE LINKE])

Ich beende die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung.

Es liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 4/6453 vor. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei einigen Stimmenthaltungen und einer Vielzahl von Gegenstimmen ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.

Ich rufe den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 4/6454, betreffend Kapitel 06 810, Titel 684 20, auf. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Bei einer Vielzahl von Gegenstimmen ist auch dieser Änderungsantrag abgelehnt.

Ich rufe den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 4/6455, betreffend Kapitel 08 010, Titel 422 10, auf. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei wenigen Stimmenthaltungen und einer Mehrzahl von Gegenstimmen ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.

Ich rufe den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 4/6456, betreffend Kapitel 20 030, Titel 613 14, auf. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Bei wenigen Stimmenthaltungen und einem großen Anteil von Gegenstimmen ist diesem Änderungsantrag nicht zugestimmt worden.

Ich rufe den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 4/6457, betreffend Kapitel 20 030, Titel 633 12, auf. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Mit wenigen Stimmenthaltungen und einer Mehrzahl von Gegenstimmen ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.

Ich rufe die Beschlussempfehlung in der Drucksache 4/6418 zur Abstimmung auf. Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Es gab Neinstimmen und Stimmenthaltungen. In der Mehrheit habe ich Jastimmen gesehen. Deshalb ist die Beschlussempfehlung angenommen.

Die Fraktion der SPD beantragt zur Vorbereitung der 3. Lesung die Rücküberweisung des Gesetzes in der Drucksache 4/6418 an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Wer dieser Überweisung zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei einer Stimmenthaltung ist dieser Überweisung zugestimmt.

Namens des Vorsitzenden des Ausschusses für Haushalt und Finanzen bitte ich die Damen und Herren Abgeordneten des Haushaltsausschusses, sich unverzüglich zu einer Ausschusssitzung im Raum 306 einzufinden.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 3 und rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

Gesetz zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung und anderer Gesetze

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 4/5691

2. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Infrastruktur und Raumordnung

Drucksache 4/6401

Ich eröffne die Aussprache. Frau Abgeordnete Böhnisch spricht für die Fraktion DIE LINKE.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Uns liegt der Gesetzentwurf zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung und anderer Gesetze vor. Über diesen Entwurf ist lange diskutiert worden. Fazit ist jedoch: Es ist wieder nur Stückwerk. Es ist manches geändert, aber aus unserer Sicht nicht verbessert worden. Das will ich an folgenden Punkten sichtbar machen.

Seit 2003 hatten wir eine Musterordnung. Seitdem ist die Bauordnung viermal verändert worden; also jährlich. Ich frage Sie: War das notwendig? Hat das irgendetwas gebracht? Welche Ergebnisse sind für die im Baubereich Verantwortlichen wirklich wirksam geworden?

Meine Fraktion kann keine Notwendigkeit für die Änderungen erkennen. Die eigentlichen Probleme im brandenburgischen Baurecht werden dadurch nicht gelöst. Das sagen auch die Praktiker vor Ort in Gesprächen, die wir mit ihnen führen. Das eigentliche Argument, das immer wieder zu hören war, lautet: Konzentrationswirkung. Das ist eine gute Sache, aber im Wesentlichen auch schon eingeführt worden. Deshalb hätte man die Bauordnung nicht noch einmal ändern müssen.

Die Brandenburgische Bauordnung und die in ihr enthaltenen Regelungen wurden zum Schutz von Leben und Gesundheit der Menschen eingeführt. Wir hatten - so hatte ich es gesagt und so sagen es auch die Praktiker - 2003 eine moderne Bauordnung. Wo sind wir jetzt? Nach wie vor fehlt uns und auch denen, die sich jeden Tag damit beschäftigen müssen, die wei

testgehende Anlehnung an die Musterbauordnung. Wir entfernen uns immer weiter davon. Auch gibt es zum wiederholten Male keine Angleichung an die Berliner Bauordnung, was wir immer wieder gefordert haben. Zudem hat die Brandenburgische Bauordnung immer noch Nachholbedarf in punkto Brandschutz.

Positiv kann ich erwähnen, dass ein Objektplaner eingeführt wurde, dessen Aufgaben, zumindest hier im Land, sehr genau definiert worden sind. Damit sind wir einen Schritt weiter als andere Bundesländer.

Was aber wird, wenn der Bauherr und der Objektplaner in der Umsetzung von bestimmten Vorschriften unterschiedliche Auffassungen haben und der Objektplaner vom Bauherren finanziell abhängig ist? Dann wird die Funktion des Objektplaners konterkariert. Staatliche Kontrollaufgaben sind zum Teil privatisiert worden; passen dann also auch nicht mehr zusammen.

Was wollen wir? Wir wollen, dass für künftige Novellierungen eine Expertenkommission ins Leben gerufen wird, deren Mitglieder hauptsächlich aus Praktikern bestehen. Das sind für uns vor allen Dingen die Bauvorlagenberechtigten, das sind die Sachbearbeiter der unteren Bauaufsichtsbehörden, die Kammern. Diese Experten können viel mehr über die praktische Anwendung der Vorschriften der Bauordnung aussagen, weshalb wir ihre Meinung als verbindlich festschreiben und vordergründig auch in die Gesetzesgrundlage schreiben sollten. Sie wissen am ehesten, wo tatsächlich materieller Änderungsbedarf besteht. Dieses Wissen und die Diskussion, die wir immer im Zuge der Novellierung der Bauordnung hatten, sollten wir nicht ungenutzt lassen.

Aus dem Gesagten ergibt sich für unsere Fraktion: Aus einer relativ modernen Bauordnung, die wir 2003 hatten, ist eine „Abbauordnung“ geworden. Die Fraktion DIE LINKE lehnt den Gesetzentwurf grundsätzlich - auch in der Beschlussfassung des Ausschusses für Infrastruktur und Raumordnung ab. - Danke.

(Beifall bei der Fraktion DIE LINKE)

Herzlichen Dank. - Nun erhält Herr Abgeordneter Günther für die SPD-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer sich an die Bauordnung heranwagt, braucht stets sehr viel Geduld. Wenn mich meine Erinnerung nicht trügt, jährt sich die Ausschreibung zur Erstellung eines Gutachtens, um die Bauordnung zu evaluieren, bald das zweite Mal. Der Vorlage dieses Gutachtens folgten Workshops mit Fachleuten und Verbänden sie waren also eingebunden -,

(Frau Tack [DIE LINKE]: Das möchte auch so sein!)

schließlich der Gesetzentwurf der Landesregierung - in diesem allerdings im Wesentlichen nur verfahrenserleichternde Änderungen. Darauf folgten natürlich das ganz normale parlamentarische Verfahren und wiederum die Anhörung von Kammern

und kommunalen Spitzenverbänden, aber auch eine Vielzahl von Stellungnahmen. Es bleibt dem parlamentarischen Verfahren anheimgestellt, aus diesen Stellungnahmen Dinge zu nehmen, Dinge zu verwerfen. Da sind wir als Parlamentarier gefragt und geben das nicht gänzlich an Fachleute ab.

Es zeigt sich: Immer wieder, wenn wir die Bauordnung verändern wollen, erregt das ein hohes Maß an Aufmerksamkeit bei denen, die davon betroffen sind, die täglich damit arbeiten müssen. Aber dieses anspruchsvolle Unterfangen, die verschiedenen Interessen zusammenzubringen und dabei auch den Vorteil für den Bauherrn - um ihn geht es letztlich - im Auge zu behalten, rechtfertigt unter dem Strich die umfangreiche Beratungszeit.

In den Änderungsantrag der Koalition sind die aus unserer Sicht wichtigsten Anregungen aus der Diskussion zuvor eingeflossen. So haben wir unter anderem einige Hinweise aus einzelnen Kreisen im Rahmen des Bürokratieabbaus noch einmal aufgegriffen. Auf zwei unserer Vorschläge möchte ich eingehen.

Wir haben bezüglich der Anwendung erneuerbarer Energien an Bestandsbauten auf eine mögliche landeseinheitliche Regelung verzichtet. Hingegen haben wir weitere baurechtliche Erleichterungen für das Anbringen von Solaranlagen an Gebäuden vorgeschlagen und wollen den Kommunen die Möglichkeit geben, per Satzung Art, Umfang und bauliche Gestaltung solcher Anlagen zu regeln. In den Kommunen ist die Zuständigkeit dafür am besten aufgehoben, da hier der örtliche Wohnungsbestand, die baurechtlichen oder denkmalrechtlichen Möglichkeiten zum Einsatz erneuerbarer Energien und auch die finanziellen Möglichkeiten der Eigentümer am besten eingeschätzt werden können.

Die gravierendste Änderung soll aber die Einführung eines konzentrierten Bauvorbescheides sein. Städte- und Gemeindebund sowie Landkreistag haben uns gleichermaßen aufgefordert, hier mutig zu sein. Wir haben das prüfen lassen, und das Gutachten unseres Parlamentarischen Beratungsdienstes hat uns dann weiter ermutigt, dieses neue zusätzliche - wohlgemerkt: zusätzliche - Instrument vorzuschlagen. Wer also künftig nach einem Bauvorbescheid verlangt - beispielsweise, weil er den Wert eines Grundstücks klären möchte -, der kann muss nicht, aber kann - neben den reinen baurechtlichen Fragen etwa auch Fragen des Denkmal- oder des Naturschutzes klären lassen. Weil diese Regelung für uns in Brandenburg neu ist, werden wir sie nach spätestens zwei Jahren hinsichtlich Inanspruchnahme und Wirkungsweise auf den Prüfstand stellen. Wir glauben aber, dass wir mit diesem konzentrierten Vorbescheid und der mittlerweile bewährten konzentrierten Baugenehmigung vom gesetzlichen Rahmen her gute Servicebedingungen für den Bauherren haben.

Bleibt abschließend die Bitte an die Baubehörden, hier mitzuziehen und sich betreffs der in den einzelnen Ämtern sehr unterschiedlichen Bearbeitungszeiten auf einem möglichst niedrigen Niveau anzugleichen.

Bleibt die Bitte an die Ämter: Beraten Sie, geben Sie Hinweise und Empfehlungen auch, wenn Sie gesetzlich dazu nicht verpflichtet sind! Auch hier gibt es gute Beispiele, die in vielen Behörden Nachahmung finden sollten.

Ich bedanke mich für Ihre Geduld und bitte um die Annahme der Beschlussempfehlung.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Günther. - Nun erhält die Abgeordnete Hesselbarth für die DVU-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Bauordnung ist in der Tat in vielerlei Hinsicht novellierungsbedürftig. Eine echte Novellierung des Gesetzes ist aber mit dieser Initiative nicht vorgesehen. Ich will mich nicht wiederholen, aber allein die Tatsache, dass eine echte Evaluation nicht stattgefunden hat, wie die Ratlosigkeit des Ministeriums auf unsere sieben Kleinen Anfragen im Sommer 2007 zur Änderung der Bauordnung zeigt, macht diese Initiative zu Makulatur. Dabei ist gegen die am vorletzten Donnerstag im Ausschuss diskutierten Änderungsvorschläge der Koalitionsfraktionen sachlich nicht einmal viel einzuwenden.

(Dr. Klocksin [SPD]: Na also!)

Problematisch ist aber die Lückenhaftigkeit des Gesetzentwurfs an sich. Da wir als DVU-Fraktion die Bedeutung der Brandenburgischen Bauordnung als wesentliches Kerngebiet des Ordnungsrechts ernst nehmen wollen, werden wir uns nicht damit abfinden, dass Koalition und Landesregierung hier vordringlich den Abbau von Normen und Standards zulasten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung betreiben. Unsere Forderungen hierzu sind seit langem bekannt. Angesichts zunehmender Nachlässigkeiten bei der Bauüberwachung wird unsere fachliche Kritik, dass es eben ein Fehler war, die Rohbau- und auch die Schlussabnahme abzuschaffen, von vielen Experten bestätigt. Angesichts der gravierenden Unfälle, die mit zunehmender Deregulierungswut immer spektakulärer werden - der Unglücksfall in der Eissporthalle Bad Reichenhall Anfang 2006 ist hierfür nur beispielhaft -, ist es aber ein Skandal, wie auch hier in Brandenburg die Prüfung der Standsicherheit bei öffentlichen Gebäuden sträflich vernachlässigt wird.

Auch die inzwischen in der Mehrzahl der Bundesländer zum Standard gewordene Ausstattung von Wohngebäuden mit Rauchwarnmeldern haben Sie, meine Damen und Herren der Koalition und auch von den Linken, abgelehnt, obwohl das seit langem von Feuerwehrverbänden und Berufsfeuerwehren als unabdingbar gefordert wird.

Insgesamt bleibt daher von dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung der Bauordnung und anderer Gesetze beim Bürger letztlich nur der schale Beigeschmack hängen, dass es der Landesregierung gar nicht um die Verbesserung der Gefahrenabwehr im Baubereich geht, sondern dass die ständigen Änderungen nur als Katalysator dienen, um die im Ergebnis für den Wirtschaftsstandort Brandenburg schädliche - zumindest fragwürdige - Neuregelung den Bürgern unterzujubeln. Das zeigen zum Beispiel die Anpassung der Bauordnung an die Anforderungen der Berufsqualifikationsrichtlinie und die mit der Änderung des Brandenburgischen Architektengesetzes 2006 verbundenen fachlichen Qualitätsverluste.

Trotz einiger positiver Ansätze, die sich aber im Wesentlichen auf klarstellende Formulierungen beschränken, überwiegen die Defizite auch dieses Gesetzentwurfs, gerade bei den Sicherheitsstandards. Deswegen können wir diesem Gesetz so nicht zustimmen.

(Beifall bei der DVU)