Vielen Dank. - Meine Großzügigkeit hat mich wieder dazu verführt, die Kurzintervention zuzulassen, obwohl wir noch in der Aktuellen Stunde sind. Aber es ist ein so spannendes Thema, dass ich auch Frau Heppener die Gelegenheit zur Erwiderung gebe.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich muss nicht viel sagen; ich denke, es hat sich gezeigt, dass diese Abgeordnete keine Ahnung vom parlamentarischen Leben in diesem Lande hat.
Damit hat sich auch die Wortmeldung der Ministerin erledigt, denn besser konnte sie es offenbar auch nicht sagen.
Meine Damen und Herren, wir sind damit am Ende der Debatte zur Aktuellen Stunde angelangt, und ich schließe Tagesordnungspunkt 1.
Wir beginnen mit der Frage 1707 (Neue Entwicklungen im „Rockerkrieg“ in Brandenburg?), die der Abgeordnete Bochow stellt. Bitte sehr!
Die Auseinandersetzungen zwischen rivalisierenden Rockerbanden in Brandenburg und Berlin sorgen immer wieder für Schlagzeilen. So kam es beispielsweise kürzlich zu einem Zwischenfall in Cottbus, bei dem auch eine Schusswaffe zum Einsatz kam.
Ich frage die Landesregierung: Wie schätzt sie die derzeitige Gefährdungslage im Hinblick auf gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen rivalisierenden Rockergruppierungen ein?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Bochow, das Thema der gewaltbereiten Auseinandersetzungen
zwischen den Rockergruppierungen und -klubs und wie sie sich alle nennen, nehmen wir sehr ernst. Ich habe das beim letzten Mal schon bei der Antwort auf die Anfrage der Kollegin Münch im Einzelnen ausgeführt.
Es hat zerstörte Autos gegeben, Bedrohungen von Bürgern, Einschüchterungen, Körperverletzungen, Gewalt und Gebrauch von Schusswaffen. Aus diesem Grunde haben wir noch eine Neubewertung vorgenommen und dies weiter fortgeschrieben. Wir wissen, dass wir in der Rockerszene von einer latenten Gewaltbereitschaft ausgehen müssen. Angriffe auf den eigenen Klub, den man vertritt, oder auf einzelne Mitglieder des Klubs ziehen in der Regel zwangsläufig - wie die Rocker dies sehen - Vergeltungsmaßnahmen nach sich. Sowie Tatgelegenheiten vorhanden sind, werden diese - wie am 9. Februar in Cottbus - auch genutzt.
Der Schutzbereich Cottbus-Spree-Neiße hat daraufhin zur Verhinderung weiterer möglicher gewalttätiger Vergeltungsaktionen umfängliche Polizeimaßnahmen unter Führung einer bereits seit Januar 2006 bestehenden besonderen Aufbauorganisation durchgeführt. Dazu zählen Polizeipräsenz an den entsprechenden Örtlichkeiten, verstärkte szenebezogene Kontrolltätigkeit bezüglich Personen, Fahrzeugen und Objekten sowie Gefährdetenansprachen. Ich halte die Gefährdetenansprachen für ganz wichtig.
Auf der Grundlage der bestehenden Konzeption zur Bekämpfung von Kriminalität im Zusammenhang mit Rockergruppierungen wird die Lage der Rockerszene im Großraum BerlinBrandenburg beobachtet, analysiert und ständig weiter fortgeschrieben. Wir haben hier einen sehr engen Kontakt zu den Kollegen des Berliner LKA. Dies geschieht, um auftretenden konkreten Gefahren umgehend zu begegnen, Straftaten unverzüglich aufzuklären und Vorsorge für die Verfolgung künftiger Straftaten treffen zu können. Ich muss allerdings auch sagen, dass aus der Rockerszene Handlungen häufig sehr spontan kommen, die schwer vorhersehbar sind. Hier arbeiten die Polizeibehörden im Lande kontinuierlich und sehr eng zusammen. Aufgrund dieser stark massierten Maßnahmen sind bisher Gegenaktionen auf den aktuellen Fall von Cottbus, auf den Sie sich bezogen haben, ausgeblieben. Wir haben am 6. März gemeinsam mit der Polizei des Landes Berlin noch eine aktuelle Lagebeurteilung vorgenommen und dabei Folgendes beschlossen:
Die Konzeption zur Bekämpfung von Kriminalität zwischen Rockergruppen wird aufgrund der neuen Erkenntnisse weiter fortgeschrieben, und die Bekämpfung der Kriminalität im Zusammenhang mit Rockergruppierungen wird unter Berücksichtigung aller rechtlich zulässigen Instrumente konsequent bis an die Grenze dessen, was rechtsstaatlich möglich ist, umgesetzt. Hierfür wurde am 10. März durch Vertreter der Polizeibehörde des Landes Brandenburg eine Arbeitsgruppe gebildet, die dem Innenministerium inzwischen Vorschläge für weitere Maßnahmen vorgelegt hat. Dazu werden weitere Abstimmungen sozusagen hausintern und mit den Behörden durchgeführt. Im Ergebnis ist jetzt festzustellen, dass zukünftig das LKA wie auch in Berlin - die landesweite Zuständigkeit für die Bekämpfung dieses Phänomenbereichs erhalten wird. Die Maßnahmen der unmittelbaren Gefahrenabwehr bleiben in der jeweiligen Zuständigkeit der Polizei- bzw. der Schutzbereiche.
Ich möchte, dass alle Informationen auf Landesebene durch das LKA gesammelt werden, der Austausch mit Berlin gepflegt
wird und die Schutzbereiche dezentral Verantwortung für die unmittelbare Gefahrenabwehr für den Fall tragen, dass eine solche Gefahr erkennbar wird.
Sehr geehrter Herr Minister, wie beurteilen Sie in diesem Zusammenhang die Überwachungsmaßnahmen? Es hat einige Irritationen bei der Überwachung eines bekannten Szeneladens dergestalt gegeben, dass der Polizei zunächst untersagt wurde, die Bewachung durchzuführen, wobei die polizeiliche Bewachung in diesem Fall sicherlich sinnvoll war.
Eine weitere Frage: Halten Sie es für sinnvoll, mit den betroffenen Kommunen auch über die Türsteher- und Sicherheitsdienste zu sprechen? Es scheint da starke Verknüpfungen zu geben. Die Rockerszene bezieht ja ihr Geld unter anderem aus diesen Tätigkeiten.
Frau Kollegin Münch, Sie haben vollkommen Recht. Es gibt einen engen Zusammenhang zwischen der Türsteherszene, dem Rotlichtmilieu und den Rockern. Von dort kommt auch das Geld.
Nun haben wir, wenn ich das einmal auf Cottbus beziehe, doch eine sehr enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen der Stadt Cottbus, dem Ordnungsdezernenten und dem zuständigen Leiter des Schutzbereichs, wobei in einer Bürgerinitiative, die sich besonders um den Vorplatz der Stadthalle kümmert, auch Polizeibeamte aktiv sind.
Ich kann im Augenblick nicht erkennen, dass wir aus Sicht des Innenministeriums an die Stadt herantreten müssten, um die Arbeit zu intensivieren. Bei meinem letzten Arbeitsbesuch in Cottbus vor sechs Wochen habe ich mit Herrn Szymanski und auch mit der Polizei gesprochen und erfahren, dass die Zusammenarbeit gut ist. Wir sind also an der Problematik dran.
Was den Szeneladen betrifft, befinden wir uns immer in einer etwas schwierigen Lage, solange ein solcher Laden und die dort verkauften Gegenstände nicht verboten sind. Da bewegen wir uns in einem Bereich, der ein Grundmaß an Augenmaß und Verhältnismäßigkeit benötigt. Mehr möchte ich dazu nicht sagen.
Minister Rupprecht hat angesichts der ersten Ergebnisse des Ü7-Verfahrens in einer Pressemitteilung von einem stabilen
Anwahlverhalten in diesem Jahr und von einer erstmals steigenden Zahl von Erstwünschen für Oberschulen gesprochen. Auffallend ist jedoch, dass die insgesamt nur noch 25 anzuwählenden Gesamtschulen in einigen Fällen erheblich mehr Anmeldungen hatten, als sie Schülerinnen und Schüler aufnehmen können, zum Beispiel die Regine-Hildebrandt-Gesamtschule in Birkenwerder im Kreis Oberhavel mit 201 Erstanmeldungen.
In Potsdam will die Hälfte der Schülerinnen und Schüler eine Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe besuchen, 41 % wollen ausschließlich aufs Gymnasium. Nur jeder zehnte Potsdamer Schüler hat sich für eine Oberschule entschieden. Im ländlichen Raum, wo die Wahlmöglichkeiten oft eingeschränkter sind, wurde die Oberschule besser angewählt.
Ich frage die Landesregierung: Welche Konsequenzen ergeben sich für sie aus diesen Anwahlverhalten für ihre weitere Bildungspolitik?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Große, was Sie gesagt haben, ist richtig: Ein großer Teil der Gesamtschulen ist im diesjährigen Ü7-Verfahren übernachgefragt gewesen. Das ist jedoch nichts Neues. Diese Tendenz beobachten wir schon seit einigen Jahren. Wie gehen wir damit um? Um den Elternwünschen möglichst gerecht zu werden, prüfen die staatlichen Schulämter - immer in Zusammenarbeit mit den Schulträgern -, ob die Kapazitäten an den Schulen, die stark übernachgefragt sind, ausgeweitet werden können. Dabei ist die Frage zu beantworten: Nützt es der regionalen Schulstruktur, wenn wir aus einer mittelgroßen Gesamtschule eine Riesengesamtschule machen?
Ich freue mich, Frau Große, dass die Gesamtschulen bei uns im Land offensichtlich weiterhin beliebt sind. Ich wünsche mir das habe ich schon des Öfteren gesagt -, dass möglichst viele von ihnen erhalten bleiben. Da spielt das Ü7-Verfahren keine Rolle; denn eigentlich hat keine Gesamtschule keine Probleme, die geforderten Mindestzahlen zu erreichen.
Schwieriger ist es beim Ü11-Verfahren, also das Verfahren beim Übergang von der 10. zur 11. Klasse. Sie wissen, wir haben uns entschlossen, für alle Schulformen erleichterte Bedingungen zu schaffen, sodass wir auch kleinere gymnasiale Oberstufen an Gesamtschulen erhalten können.
Es ist richtig, dass bei dem Nebeneinander von Gesamtschulen und Oberschulen die Oberschulen häufig schwächer angewählt werden. Das ist auch in Potsdam so, was natürlich auch an der Stärke der Potsdamer Gesamtschulen liegt.
In Potsdam ist das übrigens nichts Neues. Als es die Oberschule noch nicht gab, sondern nur Realschulen und Gesamtschulen ohne gymnasiale Oberschule, sind diese in Potsdam traditionell auch immer schwach angewählt worden.
Die Gesamtschulen sind profilierte, gute, anerkannte Schulen, die viele Schüler anziehen - in Potsdam sogar mehr als die etablierten Gymnasien; das ist schon sehr erstaunlich. Das ist früher nur nicht so aufgefallen, weil die Schülerzahlen eben noch höher
waren. Jetzt wird es sehr eng für einige der verbliebenen Oberschulen. Ich kann die Eltern gut verstehen, die eine Schule wählen, in der alle Bildungsgänge angeboten werden; das erspart einen nochmaligen Schulwechsel. Es führt dazu, dass im Zweifelsfall die Gesamtschule besser angewählt wird als die Oberschule.
Klar ist, wir können nicht jede weiterführende Schule mit einer gymnasialen Oberstufe ausstatten. Das würde zu einer Konzentration führen, die wiederum zur Folge hätte, dass wir im ländlichen Raum die letzten verbliebenen kleinen Schulen konsequent schließen müssten; denn dort ist keine Grundlage vorhanden, eine Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe zu bilden. In Potsdam hätte das, also die Oberschule zugunsten der Gesamtschulen abzuschaffen, zur Folge, dass aus den bestehenden Gesamtschulen tatsächlich Riesenschulen würden: sieben- oder achtzügige Gesamtschulen. Dafür sind - erstens - die Gebäude nicht geeignet, und es schafft auch sonst Probleme. Ich denke an Anonymität in der Schule und Ähnliches. Ich glaube, das ist nicht der richtige Weg.
Wir brauchen weiterhin beide Schulformen. Wir brauchen die Gesamtschule, und wir brauchen die Oberschule. Ich freue mich deshalb - Sie haben es gesagt -, dass den Oberschulen in diesem Jahr ein stabiles Anwahlverhalten zuteil wird. Der Abwärtstrend ist gestoppt. Wir wollen das unterstützen, zum Beispiel mit dem IOS-Programm.
Zu Ihrer konkreten Frage: Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sehe ich keinen Anlass, bildungspolitische Konsequenzen aus dem diesjährigen Wahlverhalten zu ziehen.
Ich teile Ihre Auffassung, dass es nicht sinnvoll ist, riesengroße Gesamtschulen einzurichten, und dass nicht an jeder Oberschule eine gymnasiale Oberstufe angegliedert und sie zu einer Gesamtschule umgewandelt werden kann. Ich frage Sie dennoch: Können Sie sich vorstellen - Sie haben gesagt, es gebe keine Konsequenzen -, dass die Oberschule durchlässiger gestaltet werden müsste, um das Anwahlverhalten zugunsten der Oberschule zu verbessern?
Frau Große, wir haben uns so oft darüber unterhalten. Ich finde, die Oberschule bietet eine Durchlässigkeit nach oben; sie wurde im Land bisher nur leider noch nicht recht erkannt. Das Thema Abitur wird immer auf den - nunmehr zwölfjährigen Bildungsgang am Gymnasium reduziert. Für jeden Oberschüler gibt es den Weg zum Abitur über die Oberstufenzentren und über die Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe. Dieses Maß an Durchlässigkeit halte ich für ausreichend.
Sehr geehrter Herr Minister, stimmen Sie mir zu, dass die Anwahl bestimmter Schulformen auch damit zu tun hat, wie die