Protocol of the Session on April 9, 2008

„Herr Holland-Nell, Geschäftsführer der Brandenburger Bodengesellschaft, machte anschließend Ausführungen zur Schlussrechnung des WGT-Gesetzes. Bei vielen Grundstücken seien umfangreiche Altlastensäuberungen notwendig. Wichtig sei, im nächsten Jahr darüber nachzudenken, was eigentlich mit den Mitteln passieren solle. Jährlich würden umfangreiche Mittel für die Sicherung und Erhaltung denkmalgeschützter Objekte ausgegeben. An diesem Thema müsse gearbeitet und das Ziel der Konversion eindeutig definiert werden.“

Wo ist Ihre Definition, meine Damen und Herren von der Koalition? Aber so weit der Geschäftsführer der Brandenburger Bodengesellschaft.

Meine Damen und Herren, an Eindeutigkeit lässt Ihr Antrag auf Schlussrechnung leider nichts zu wünschen übrig. In der Umsetzung bedeutet er das Ende der Konversion in Brandenburg. In diesem Zusammenhang möchte ich Erich Kästner zitieren.

(Heiterkeit und vereinzelt Beifall bei der Fraktion DIE LINKE)

Er sagte:

„An allem Unfug, der passiert, sind nicht etwa nur die schuld, die ihn tun, sondern auch die, die ihn nicht verhindern.“

Zugegeben: Das Ende der Konversion herbeizuführen ist ein legitimes Ziel. Aber selbst ich kann nicht daran glauben, dass Sie das wirklich wollen. Deshalb appelliere ich an Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, überweisen Sie beide Anträge an die zuständigen Ausschüsse, an den Haushalts- und Finanzausschuss - federführend - und an den Wirtschaftsausschuss - mitberatend -, und lassen Sie uns über den weiteren Umgang mit den WGT-Liegenschaften diskutieren. Sollten Sie einer Überweisung nicht zustimmen, wird meine Fraktion Ihren Antrag natürlich ablehnen.

Gestatten Sie mir zum Abschluss eine Anmerkung. Konfuzius sagte:

(Allgemeine Heiterkeit)

„Wer einen Fehler gemacht hat und ihn nicht korrigiert, begeht einen zweiten.“

In diesem Sinne bitte ich um Überweisung.

(Beifall bei der Fraktion DIE LINKE)

Die SPD hat Gelegenheit, noch einmal das Wort zu nehmen. Bitte, Herr Kollege Klocksin. Vielleicht zitieren Sie Bertolt Brecht: „Wer A sagt, muss noch lange nicht B sagen, wenn er feststellt, dass A auch schon falsch war.“

(Minister Speer:... hätte er geschwiegen, wäre er Philo- soph geblieben!)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben jetzt wiederholt überlegt, wie wir mit diesem Thema umgehen. Dies ist in der Tat der Ernsthaftigkeit geschuldet - trotz dieser Zitatenrakete im ersten Teil.

Ich hatte mich eigentlich erst einmal bei Ihnen, Herr Domres, für die einführenden Worte bedanken wollen, die Sie auf die Leistungen der letzten 15 Jahre bezogen haben. In der Tat ist Konversion in Brandenburg eine Erfolgsgeschichte. Ich erspare mir die Wiederholung der Zahlen, die hier genannt worden sind. Aber 84 % des Bestandes zu verwerten - nicht nur wirtschaftlich zu verwerten, sondern einer neuen Nutzung zuzuführen -, das ist viel. Wer durch die Lande fährt, sieht, welche immensen Aufgaben in den nächsten 15 Jahren und möglicherweise darüber hinaus noch vor uns liegen. Das geht auch in andere Bereiche hinein, ob Bahn, Post, Restbestände von Unternehmen, LPGs oder was auch immer. Gleichwohl ist die Aufgabe, die hier gestellt worden ist, intensiv bearbeitet und positiv erledigt worden.

Es gibt im Übrigen auch einen Klassensatz des schönen Heftes des Ministeriums für Wirtschaft. Das wird viel zu wenig erwähnt. Herr Minister, darf ich das für Sie tun? Es ist das Heft „15 Jahre Konversion in Brandenburg“. Wir hatten im vergangenen Jahr in Krampnitz die entsprechende Jubiläumsfeier.

Es gibt eine Vielzahl von Beispielen quer durch das Land. Daran wird einmal mehr deutlich, dass es keineswegs nur um die gewerbliche bzw. industrielle Nutzung oder um die Nutzung für den Wohnungsbau geht, sondern dass es auch um Naturflächen geht. Wir sprachen gerade über das Beispiel Jüterbog-Ost. Der Minister hat erwähnt, wie man dort mit Munition umgeht, wenn man sie nicht beseitigt. Jüterbog-Ost ist von der Stiftung Naturlandschaften übernommen worden, die darum bemüht ist, Rückzugsräume für die Tierwelt zu organisieren, und zwar sehr erfolgreich. Dies findet dergestalt statt, dass man Teile der öffentlichen Nutzung zuführt und andere abgegrenzt lässt. Ich glaube, das ist eine gute Variante.

Wir waren zum 15-jährigen Jubiläum der Konversionsaktivitäten in Krampnitz. Das dortige große Kasernengelände ist mitt

lerweile auch verkauft. Jetzt wird es „Wohnen mit Reiten“ geben, wie ich der Zeitung entnommen habe, immerhin auch das Ergebnis eines langjährigen Bemühens, eine Nutzung zu finden.

Nach all dem, was wir gesagt haben, sehe ich Sie, Herr Domres, doch in einer tiefen Vertrauenskrise, die sich auf die Leistungsfähigkeit der Landesregierung bezieht. Das überrascht umso mehr, als das soeben Gesagte und von Ihnen Bestätigte das Gegenteil dessen nachweist. Auch das, was noch zu tun ist, wird geleistet werden können. Denn wenn wir von den 12 000 bis 14 000 ha ausgehen, von denen im letzten Bericht der Landesregierung als Restbestand die Rede war, und wenn wir davon ausgehen, dass nur noch die Hälfte tatsächlich verwertbar ist, wird es immer darum gehen, wie diese Hälfte entwickelt werden kann.

Wenn es in einer Kommune ein Grundstück von 300 m2 gibt, das betroffen wäre, ist das eine städtebaulich relevante Frage. Da bin ich bei Ihnen. Es wird zu klären sein, wie man der Kommune helfen kann. Damit kommen wir näher zum Kern der Diskussion. Sie haben ja nicht ohne Grund den Begriff „Kommunalwahl“ eingeführt. Ich wünsche mir jedoch, dass wir in den möglicherweise betroffenen Kommunen nicht im Moment einen allgemeinen Furor organisieren, dass ihnen danach nicht mehr geholfen würde und sie mit Altlasten, die sie selbst zu stemmen nicht imstande sind, allein gelassen würden. Wir kennen die Diskussion von den Bahnhöfen, die irgendwelche Privatunternehmen erwerben in der Annahme, der letzte Erwerber werde immer die Kommune sein, wenn die es irgendwann nicht mehr erträgt, dort mit zusammenbrechenden Schuppen und Eingangsbereichen belastet zu sein. Dabei ist immer die Spekulation, dass die öffentliche Hand doch noch zugreift und noch leistungsfähig ist. Diese Sorge der Kommunen ist berechtigt. Aber ich bitte Sie: Schüren Sie diese Sorge nicht in einer Art und Weise, die abträglich wäre. Hier können wir noch einmal die Grundlagen unserer weiteren Arbeit beschreiben. Ich darf das zusammenfassend sagen:

„Mit dem Operationellen Programm des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung der EU-Strukturfondsförderperiode 2007 bis 2013 ist die Förderung der Konversion weiterhin zum Schwerpunkt der Landespolitik erklärt worden. Auch eine entsprechende Richtlinie zur Förderung der Konversion im Land Brandenburg ist mittlerweile mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2010 auf den Weg gebracht worden.“

Das ist eine Aussage, auf die man sich stützen kann. Diese Aussage entnehme ich dem Gesetzentwurf Ihrer Fraktion. Weil das so ist, brauchen wir Ihr Gesetz nicht. Weil dafür gesorgt ist, dass die Konversion im Land Brandenburg weiter betrieben wird, brauchen wir Ihr Gesetz nicht. Weil wir die Leitlinie haben, die wir uns im September 2007 von der Landesregierung haben vorlegen lassen, brauchen wir Ihr Gesetz nicht. In der Leitlinie wird formuliert:

„Die Konversion wird gleichzeitig als Instrument der Stadt- und Gemeindeentwicklung fortgesetzt... Es können deshalb auch Fördermaßnahmen in den Kommunen durchgeführt werden, die kein Wachstumskern sind... Die Zusammenarbeit mit Interessenvertretern wie zum Beispiel dem Forum für Konversion und Stadtentwick

lung (FOKUS), einem Netzwerk für Kommunen mit Konversionsaufgaben, und dem Kompetenzzentrum für Konversion und Kampfmittelräumung e. V. (KOMZET) und anderen wird fortgesetzt.“

Alles das ist hier formuliert. Ich glaube, dass das eine gewisse Grundlage für das weitere Handeln schafft, die hinreichend seriös ist und nicht erneut mit einem Gesetz unterlegt werden muss.

Eine letzte Bemerkung bitte zu unserer gemeinsamen Arbeit im WGT-Beirat. Herr Kollege Dombrowski, Herr Kollege Domres und Frau Kollegin Gregor-Ness, wir sitzen mit anderen zusammen in diesem Ausschuss, und uns ist bewusst, dass das hin und wieder etwas zäh ist. Ich wünschte mir für die Arbeit, die wir dort leisten, mehr unterstützende Wirkung. Aber eine qualitative Veränderung hat sich mit der Privatisierung der Verwertung der BBG schon ergeben. Das können wir wahrscheinlich gemeinsam so beschreiben. Deswegen werden wir eher eine Diskussion führen müssen, wie sich ein solches Gremium in sinnhafter Weise organisieren lässt, um sozusagen nicht nur schmückendes Beiwerk zu sein.

Entscheidend bleibt jedoch die politische Verantwortung der Landesregierung. Alle Redner von heute - einschließlich des Ministers - haben diese politische Verantwortung auch des Landes gegenüber den Kommunen noch einmal unterstrichen. Ich glaube, das ist eine gute Grundlage, auf der sich künftig die Konversion im Land Brandenburg organisieren lässt. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Klocksin. - Wir kommen zur Abstimmung. Ihnen liegen ein Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 4/6065 und ein Antrag der Fraktionen der Koalition in der Drucksache 4/6103 vor.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE, den Entwurf „Gesetz zur Sicherung der Verwertung von WGT-Liegenschaften im Allgemeinen Grundvermögen“, Drucksache 4/6065, an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen - federführend - und an den Ausschuss für Wirtschaft - mitberatend - zu überweisen. Wer diesem Ansinnen der Fraktion DIE LINKE folgen kann, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Das ist die Mehrheit. Stimmenthaltungen? - Keine. Damit ist dieser Antrag auf Ausschussüberweisung abgelehnt.

Wir kommen damit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Wer dem Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 4/6065, folgen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das ist wiederum die Mehrheit. Stimmenthaltungen? - Keine. Damit ist dieser Gesetzentwurf in 1. Lesung abgelehnt.

Jetzt kommen wir zum Antrag der Fraktionen der SPD und der CDU, Erstellung der Schlussrechnung des WGT-Liegenschaftsvermögens, in der Drucksache 4/6103. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Das ist die Mehrheit. Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Ich sehe keine. Damit ist der Antrag der Koalitionsfraktionen angenommen worden.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 9:

Außenwirtschaftskonzept für das Land Brandenburg (gemäß Beschluss des Landtages vom 05.07.2007 - Drs. 4/4777-B)

Konzept der Landesregierung

Drucksache 4/6082

Die Aussprache beginnt Herr Minister Junghanns für die Landesregierung.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin mir sicher, Sie freuen sich alle gemeinsam darüber, dass wir im letzten Jahr einen soliden Zuwachs bei den Warenexporten brandenburgischer Unternehmen resümieren konnten. Fast gleich einer Schallmauer wurde dabei die 10-MilliardenEuro-Grenze durchbrochen. Das ist besonders eindrucksvoll, wenn man sich vor Augen führt, dass die Warenexporte im Jahr 2003 noch bei 5 Milliarden Euro lagen, dass sich also die Ausfuhren innerhalb von vier Jahren verdoppeln konnten.

Betrachtet man - das ist die andere Seite der Medaille - den Anteil des Warenexports am Bruttoinlandsprodukt, erkennt man, dass wir bei 20 % angekommen sind. Das entspricht einer Verdopplung im Vergleich zum Jahr 2002.

Trotzdem - das möchte ich hervorheben; das gehört zur nüchternen Betrachtung der Lage und ist auch eine Begründung dafür, dass wir uns mit dem Außenwirtschaftskonzept diesem Thema zuwenden müssen - liegen wir im Vergleich mit anderen Bundesländern noch im hinteren Teil des Rankings. Wir haben deshalb zu konstatieren, dass Exportstärkung letztlich für jedes Unternehmen die Frage ist. Mit der Erschließung internationaler Märkte ist Zukunft zu schöpfen und die Wettbewerbsfähigkeit auf längere Sicht zu sichern. Gleichzeitig liegt in der Entwicklung der Außenwirtschaft ein großes Potenzial für die Schaffung bzw. für den Erhalt von Arbeitsplätzen in unserem Land.

Wenn wir diesen Rückstand aufholen wollen, müssen wir die Kraft der Firmen im Land stärken und den Technologietransfer fördern. Wir sind natürlich auch weiter darauf aus, die Ansiedlung von Firmen zu realisieren, die dieses Element der Exportkraft unseres Landes weiter zu stärken vermögen. Besonders müssen wir uns aber - das ist ganz bewusst auch in der Struktur des Außenwirtschaftskonzeptes so angelegt - den kleinen, mittelständischen Strukturen in unserem Land zuwenden, sie auf dem Weg zu internationalen Absatzmärkten unterstützen, letztlich aktiv mit daran arbeiten, dass sie die Defizite, die sie gegenwärtig daran hindern, sich auf internationalen Märkten zu platzieren, überwinden können.

Mit dem Außenwirtschaftskonzept erweitern und vervollständigen wir die Förderstrategie des Landes. Es wird ein weiterer wichtiger Mosaikstein hinzugefügt. Neben Investitionsförderung, Landesinnovationskonzept, Netzwerkförderung ergänzen und verstärken wir die Systematik durch das Außenwirtschaftskonzept. Ich möchte an dieser Stelle im Interesse des gemeinsamen Verständnisses hervorheben, dass jede außenwirtschaft

liche Unterstützung mit der Stärkung der Wirtschaftskraft der Firmen im Land beginnt. Es gibt also keine unterschiedlichen Schubladen der Wirtschaftsförderung, sondern festzustellen ist, dass unsere Förderstrategie zu internationaler Marktbeteiligung befähigt. Diese wird nun mit konkreten Instrumentarien der Außenwirtschaft unterstützt. Dabei werden wir dort, wo es irgend geht - das gehört auch zu dieser Betrachtung -, die Förderinstrumente entlang der Branchenkompetenzfelder ausrichten. Neue Förderinstrumente orientieren sich an dem Bedarf der KMU.

Ich möchte dabei nur den sogenannten Außenwirtschaftsassistenten und die Neustrukturierung der Markterschließung hervorheben. Mit diesem Ansatz des Außenwirtschaftskonzeptes verlassen wir das alte Konzept der Auslandsplattformen. Gemeinsam mit dem Wirtschaftsausschuss haben wir uns sehr intensiv mit diesem Instrument befasst. Wir sind im Ergebnis - in der Abwägung von Ergebnis und Aufwand - zu der Überzeugung gekommen, dass es nicht sinnvoll zu sein scheint, diesen Ansatz weiterzuführen. Nein, wir wollen nach Wegen, nach flexiblen Möglichkeiten suchen, um die Zusammenarbeit mit den Außenhandelskammern - wo es angebracht ist, gegebenenfalls mit einer zeitweiligen personellen Verstärkung - im Interesse des Landes Brandenburg weiter zu qualifizieren.

Wir haben - das sei an dieser Stelle erwähnt - dieses Außenwirtschaftskonzept intensiv mit den Kammern beraten; aber nicht nur mit denen, sondern insbesondere auch mit den Firmen, die sich mit der Außenwirtschaft in unserem Land beschäftigen. Wir haben von dieser Seite - sowohl was die Instrumente als auch, was die Methodik angeht, also in einer Sensibilisierungsphase über vier Schritte zu einer Ausbauphase der Außenwirtschaft zu kommen - ungeteilte Unterstützung und eine große Bereitschaft zur Zusammenarbeit gefunden, um das im Anschluss an die Konzeption durch entsprechende Maßnahmenpakete weiter zu qualifizieren.

Darin ist die enge Zusammenarbeit mit den für die Außenwirtschaft Tätigen in Berlin eingeschlossen. Das gehört zum Grundverständnis derer, die auf diesem Gebiet tätig sind.

Wir gehen nicht dazu über, konkrete Zielmärkte in dieser Konzeption festzulegen. Es ist die gemeinsame Überzeugung der wirtschaftlichen Akteure und derjenigen, die die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen haben - das sind wir -, dass für jedes Produkt jedes Unternehmen selbst zu analysieren hat, welche Wege gegangen werden können oder müssen, um dieses Produkt oder die Leistung international zum Erfolg zu führen. Deshalb ist das Instrumentarium in dieser Konzeption im Grundansatz so angelegt, dass es länderunabhängig, ja weltweit einsetzbar ist. Damit entsprechen wir allen Hoffnungen von Firmen, die auf verschiedenste Art und Weise nach neuen Absatzmärkten suchen. Zudem wirken wir Befürchtungen aus der Wirtschaft entgegen, wir würden mit einem überzogenen Branchenkompetenzansatz jene Firmen nicht im Fokus haben, die nicht in unmittelbaren Netzwerkstrukturen tätig sind.

Trotzdem - das sei auch betont - gibt es natürlich eine besondere Nachfrage - das ist im Land Brandenburg teilweise auch durch Verfassungsrang gestärkt - auf Märkten in nachbarschaftlicher Nähe, sowohl in Richtung Osten als auch in Richtung Westen. Deshalb ist es nur legitim, dass wir insbesondere die Interessenlage der Firmen im Land an der Entwicklung der osteuropäischen Märkte besonders im Blickfeld haben und ei

nen gewissen Schwerpunkt darauf legen. Der größte Außenhandelsumsatz wird mit unserem Nachbarland Polen realisiert. Daran anknüpfend ist es nicht nur legitim, sondern schon fast verpflichtend, sich unserem Nachbarland im Besonderen zuzuwenden. Deshalb werden wir zum Beispiel den Stammtisch für Mittel- und Osteuropa weiterführen. Den Weg nach Mittel- und Osteuropa, also in die neuen Länder der Europäischen Union, unterstützen wir durch Unternehmerreisen, die, wenn es angezeigt ist, durch Verantwortliche des Kabinetts begleitet werden. In diesem Sinne spannt sich der Bogen um die Vielfalt der Verhältnisse in unserem Land.