Protocol of the Session on April 9, 2008

Der Ministerpräsident äußerte sich in der „Märkischen Oderzeitung“ vom 08.04.2008 wie folgt:

„Ohne den Ausbau der Windenergie können wir die Energieversorgung in Zukunft nicht gewährleisten.“

Er begrüßt die aktuelle Diskussion und wirft Fragen auf: Die Abstände der Windenergie zu Wohn- und Naturschutzgebieten müssten überdacht werden, und es sei zu klären, wo Windräder den Tourismus stören.

Das sind die Fragen des Ministerpräsidenten.

Bitte eine Nachfrage von Ihnen, Frau Abgeordnete Steinmetzer-Mann.

Richtig. - Kann die Landesregierung mit einer Position Antworten geben?

Frau Abgeordnete, ich wiederhole mich: Wir diskutieren gegenwärtig über das Wie. Der Ministerpräsident hat mit seinen Äu

ßerungen in der Zeitung dargestellt, welchen Fragen wir uns zuwenden. Die Ergebnisse kann ich hier noch nicht erläutern. Ich betone aber noch einmal: Es geht um das Wie und den Anteil der Windenergie an einem zukünftigen Energiemix.

Frau Weber hat noch eine Nachfrage.

Herr Minister, wird in diesem Zusammenhang der Windkrafterlass neu formuliert, oder bleibt er so bestehen, wie er ist?

Mit Ja oder Nein zu antworten wäre ein Vorgriff auf die Meinungsbildung, die dazu noch erfolgen muss. Diesbezüglich muss ich Sie auf zukünftige Entscheidungslagen des Kabinetts verweisen. Das kann ich an dieser Stelle noch nicht voraussagen. - Danke schön.

Vielen Dank. - Das Wort erhält der Abgeordnete Werner, der Gelegenheit hat, die Frage 1682 (Gedenkstätte Brandenburg an der Havel) zu formulieren.

In Presseveröffentlichungen gab es in der letzten Zeit widersprüchliche Berichte über eine neue Gedenkstätte in der Stadt Brandenburg an der Havel. Einerseits wurde von einer zentralen Dokumentationsstelle gesprochen, zum anderen war zu lesen, dass der Stiftungsrat der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten beschlossen hat, eine Erinnerungsstätte an die Euthanasie-Verbrechen zu errichten.

Von daher frage ich die Landesregierung: Welches Konzept wird mit der neuen Gedenkstätte verfolgt?

Frau Ministerin Wanka, wir sind alle sehr gespannt.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Werner, wie Sie richtig bemerken, waren die Informationen in den Medien etwas verwirrend. Ich denke, man muss hier strikt unterscheiden zwischen dem, was die Stadt Brandenburg an der Havel und einige prominente Einwohner dieser Stadt sich vorstellen, und dem, was der Stiftungsrat der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten in seiner letzten Sitzung Ende Februar beschlossen hat. Die Stadt Brandenburg an der Havel wollte, dass das Land - also wir - am zentralen Platz, am Nikolaiplatz, eine neue große Gedenkstätte errichtet, die vom Land und vom Bund finanziert und entsprechend betrieben wird. In dieser zentralen Gedenkstätte sollte an die Opfer der Strafjustiz des Nationalsozialmus, an die Opfer der DDR-Justiz, die in Brandenburg-Görden umgekommen oder inhaftiert waren, und an die Opfer der Euthanasie-Verbrechen erinnert werden. Das waren die Wünsche vonseiten der Stadt.

Der Stiftungsrat hat demgegenüber Ende Februar im Einklang mit dem Zentralrat der Juden - ich betone dies ausdrücklich entschieden, dass wir am authentischen Ort, im ehemaligen Kantinen-Gebäude der sogenannten Landespflegeanstalt, eine Gedenkstätte errichten - nicht riesig, aber darauf kommt es auch nicht an -, die an die Opfer der Kranken-Mordaktion T4 erinnern wird. Da Sie nicht alle wissen können, was sich dahinter verbirgt, folgende Erklärung dazu: Damals gehörte in Brandenburg an der Havel die Landespflegeanstalt - das ist an der Stelle ein zynischer Name - zu den sechs T4-Tötungsanstalten, die es während der Nazizeit gab. Das heißt, in Brandenburg an der Havel sind in der kurzen Zeit von Januar bis Anfang November 1940 9 700 Menschen zu Tode gebracht worden, Menschen, die aus psychiatrischen Anstalten aus dem gesamten Deutschen Reich, vor allem aus Brandenburg und Sachsen, dorthin gebracht wurden. Ab Juli 1940 wurden in Brandenburg an der Havel in einer Sonderaktion jüdische Kranke umgebracht. Diese Sonderaktion - der Zentralrat der Juden spricht von einer transportablen Gaskammer - gilt als Auftakt zur systematischen Vernichtung jüdischer Psychiatriepatienten. Diese Mordaktion heißt T4, weil die SS-Zentrale, die für die Euthanasie zuständig war, in der Tiergartenstraße 4 in Berlin ihren Sitz hatte. An diesem authentischen Ort - das ist der Beschluss des Stiftungsrates - wird eine Gedenkstätte errichtet.

Im Zuchthaus Brandenburg bzw. in der Strafanstalt Brandenburg-Görden fanden die Verbrechen der Nationalsozialisten vor 1945 statt. In dieser Zeit wurden 2 743 Menschen hingerichtet. Nach Kriegsende war die Strafanstalt weiterhin Ort politischer Willkürjustiz. Das heißt, zunächst wurden dort die verurteilten politischen NKWD-Häftlinge untergebracht, in den 50er Jahren dann die entsprechend von der DDR Verurteilten. Bei den Verurteilungen nach 1945 handelte es sich in erster Linie um Verurteilungen in der Hinsicht, dass Vorwürfe zur Spionage und zur antisowjetischen Hetze erhoben wurden. Der größte Teil der Häftlinge wurde beschuldigt, sogenannte Boykott-Hetze gegen die DDR betrieben zu haben.

Wir haben vonseiten der Gedenkstätten gerade für diesen Bereich, was nach 1945 dort geschehen ist, sehr viel in die Forschung investiert. Erstmals liegen nun gesicherte Ergebnisse vor. Wir haben Workshops veranstaltet, insbesondere in Brandenburg an der Havel. Als Ergebnis tun wir in Brandenburg an der Havel das, was wir auch in den anderen Gedenkstätten tun: Wir haben ein dezentrales Gedenkstättenkonzept und einen ortsbezogenen Ansatz. Auch in Sachsenhausen und Ravensbrück geht es uns immer darum, am authentischen Ort zu erinnern. Deswegen wollen wir an dem Ort, der authentisch an die T4-Mordaktion erinnert, diese neue Gedenkstätte zur Erinnerung an die Euthanasie-Verbrechen errichten und im Zuchthaus, wo es eine kleine Möglichkeit gibt, diese ausbauen und am Ort oder in der Umgebung an die entsprechenden Verbrechen erinnern.

Dieser Stiftungsratsbeschluss bedeutet: Wir brauchen Geld für die Investition und für den Betrieb. Das ist angesichts der Summen, die wir im Landeshaushalt insgesamt haben, und der Prioritäten, die wir für die Gedenkstätten setzen, nicht so leicht zu handhaben. Ich möchte Folgendes sagen: Im Rahmen des Kulturinvestitionsprogramms für die nächsten Jahre bis 2013 geht bei allem, was in den Nordwesten geht, ein Drittel nach Ravensbrück. Dort setzen wir eindeutige Schwerpunkte. Das ist bei dem, was wir uns nun vorgenommen haben, eine Leistung, die akzeptabel ist. Es geht nicht um irgendetwas im Sinne von groß und besonders bedeutend, sondern tatsächlich um das

dezentrale Konzept. Das ist eine inhaltliche Konzeption. Das bedeutet auch, meine Damen und Herren, dass wir uns im Landtag damit beschäftigen müssen; denn als Anfang der 90er Jahre die Gedenkstättenstiftung gegründet wurde, Sie hier eine Errichtungsverordnung beschlossen haben, war in dieser Errichtungsverordnung eine Gedenkstätte bezüglich Euthanasie nicht enthalten. Das heißt, wir müssen diese Errichtungsverordnung ändern. Wir sind dabei, eine entsprechende Kabinettsvorlage auf den Weg zu bringen. Diesbezüglich hoffe ich dann auf Ihre Unterstützung.

Ich denke, dies ist wieder ein Indiz dafür, dass wir im Bereich der Gedenkstätten eine Priorität setzen - wohl wissend, dass es noch eine Reihe anderer Gedenkorte im Land gibt, die sehr wohl der Unterstützung bedürfen.

Vielen Dank. - Es gibt Nachfragebedarf vom Abgeordneten Holzschuher.

Frau Ministerin, Sie haben eine sehr ausführliche Antwort gegeben, aus meiner Sicht letztlich aber die Frage nicht exakt beantwortet. Aufgrund dessen habe ich zwei Nachfragen.

Sie haben dargelegt, was der Stiftungsrat für Vorstellungen hat bzw. was in der Stadt Brandenburg an der Havel - im Übrigen parteiübergreifend - in den letzen Monaten sehr eindeutig als Vorzugsvariante gesehen wird. Gefragt war nach der Ansicht der Landesregierung. Deswegen meine erste Frage: Gibt es eine im Kabinett abgestimmte, klare Position der Landesregierung, nach der der Vorschlag bzw. die Vorstellungen aus der Stadt Brandenburg zu einer zentralen Gedenkstätte für alle drei Themenkomplexe abgelehnt wird, oder gibt es eine solche Abstimmung noch nicht?

Die gegenwärtige Gedenkstätte im ehemaligen Zuchthaus der derzeitigen Vollzugsanstalt ist eine Gedenkstätte in einer funktionierenden, laufenden Justizeinrichtung dieses Landes. Sie ist also nur unter erschwerten Bedingungen zugänglich. Deswegen meine zweite Frage: Halten Sie unter diesen Umständen diese Einrichtung für eine geeignete Gedenkstätte, zumal sich dort in einer existierenden, im Betrieb befindlichen Justizvollzugsanstalt bundesweit einmalig eine Guillotine befindet?

Ich beginne mit der zweiten Frage. Es besteht sehr wohl der Ansatz, dass wir innerhalb der Vollzugsanstalt diesen Ort erhalten wollen. Wir befinden uns auch in Gesprächen, dass er eventuell etwas leichter zugänglich wird. Dennoch ist es für Schülergruppen sehr beeindruckend, dies auf diese Art und Weise zu erfahren, auch mit den Sicherheitsmaßnahmen. Das ist ein anderer Eindruck, als würde man in ein Museum gehen und sich darüber informieren.

Den Vorstand der Stiftung haben wir bereits seit Jahren damit beauftragt, dort ein erweitertes Konzept zu entwickeln, was in unmittelbarer Nähe zu diesem Ort hinzukommen soll.

Den ersten Teil der Frage verstehe ich nicht. Wir beantworten hier immer im Namen der Landesregierung. Das war also die

klare Antwort im Namen der Landesregierung. Ich habe deutlich gesagt, dass die Errichtungsverordnung geändert werden soll. Das machen wir mit einer Kabinettsvorlage. Die ist auf dem Weg. Einen Antrag vonseiten des Stiftungsrates, in irgendeiner Art und Weise dort ein neues, großes Museum mit allen Komplexen zu errichten, gibt es gar nicht.

Vielen Dank. - In Anbetracht der Tatsache, dass wir heute um 18 Uhr einen Parlamentarischen Abend haben, aber Redezeiten bis 19 Uhr ausgewiesen sind, beende ich jetzt die Fragestunde, schließe den Tagesordnungspunkt 2 und rufe noch Tagesordnungspunkt 3 auf:

Erstes Gesetz zur Änderung des Jagdgesetzes für das Land Brandenburg

Gesetzentwurf der Fraktion der SPD der Fraktion der CDU

Drucksache 4/5793

2. Lesung

Es wurde vereinbart, hierzu keine Debatte zu führen. Wer diesem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Beides ist nicht der Fall, sodass das Gesetz angenommen ist und ich beruhigt Tagesordnungspunkt 3 schließen kann.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

Erstes Gesetz zur Änderung des Gestütsstiftungsgesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 4/5870

2. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz

Drucksache 4/5941

Auch hierzu wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Auch hier ist beides nicht der Fall und damit dieses Gesetz in 2. Lesung verabschiedet worden.

Meine Damen und Herren, ich entlasse Sie jetzt, nachdem ich Tagesordnungspunkt 4 geschlossen habe, bis 12.45 Uhr in die Mittagspause.

(Unterbrechung der Sitzung: 12.02 Uhr)

(Fortsetzung der Sitzung: 12.52 Uhr)

Meine Damen und Herren, es ist Ihnen offenbar schwergefallen, in einer Dreiviertelstunde Mittag zu essen. Ich stelle fest: Es ist nicht 12.45 Uhr. Wir setzen die Sitzung mit dem Tagesordnungspunkt 5 fort:

Gesetz zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 4/5052