Herr Präsident! Meine sehr geehrten Abgeordneten! Sehr geehrter Herr Karney, die Länder insgesamt - das möchte ich ausdrücklich sagen - sind besorgt über die Entwicklung, die bundesweit vonstatten geht. Wir haben ein waches Auge darauf. Nordrhein-Westfalen möchte eine Bundesratsinitiative zur besseren und verstärkten Kontrolle und zur EU-Konformität einreichen. Darauf werden wir entsprechend reagieren.
Man muss sich die Zahlen genau ansehen. Der Marktanteil des Internetversandhandels am Arzneimittelumsatz liegt gemäß Angaben in der Fachpresse derzeit bei lediglich 2 %; als höchsterreichbarer Umfang werden nur 6 bis 10 % prognostiziert. Der Anteil an den gesetzlichen Krankenversicherungsarzneimittelausgaben betrug im I. Quartal 2006 - jüngere Daten liegen derzeit nicht vor - 0,8 %, im II. Quartal 1,1 % und im III. Quartal 0,2 %. Insgesamt haben in Deutschland 1 800 Apotheken eine Versandhandelserlaubnis; das sind etwa 9 % aller Apotheken. In Brandenburg besitzen 58 Apotheken eine Versandhandelserlaubnis; das sind 10 % der brandenburgischen Apotheken. Die Versandhandelserlaubnis wurde in Brandenburg in vielen Fällen jedoch nur vorsorglich beantragt und wird kaum oder in nur geringem Maße genutzt. Lediglich zwei Versandhandelsapotheken in Brandenburg betreiben Versandhandel in größerem Umfang.
Nach Ansicht des Ersten Vorsitzenden des Bundesverbandes der deutschen Versandapotheken benötigt eine Versandhandelsapotheke, um rentabel zu arbeiten, mindestens 1 000 Versandaufträge pro Tag. Es braucht weiter ein Logistikzentrum, ein starkes EDV-System, optimale Prozessabläufe und qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Daran sehen Sie, dass es in naher Zukunft wahrscheinlich gar nicht zu einer explosionsartigen Entwicklung kommen kann. In Deutschland kommen nach Aussage des Bundesverbandes der deutschen Versandapotheken diesem Handel nur 15 bis 20 Apotheken in großem Stil nach. Insofern haben wir ein waches Auge darauf, aber einen Anlass zur Sorge sehen wir derzeit nicht. - Vielen Dank.
Gemäß Pressemitteilungen plant die EU-Kommission ein Einreise-Ausreise-Register, in dem die Daten aller Übertritte von Nicht-EU-Bürgern und die Gültigkeitsdauer ihrer Visa festgehalten werden. Das Konzept soll eine exakte Erfassung von Besuchern ermöglichen, die sich nach Ablauf des Visums noch in der EU aufhalten. Möglich werden soll dies auch durch eine Speicherung der biometrischen Daten. Dadurch wird eine gezielte Suche ermöglicht.
Ich frage die Landesregierung: Welche exakten Positionen vertritt sie zu den geschilderten Vorschlägen der EU-Kommission?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Nonninger, am 13. Februar hat die EU-Kommission drei Mitteilungen zum Schutz der EU-Außengrenze herausgegeben. Das ist also gerade einmal zwei Wochen her, und Sie werden nicht überrascht sein, dass sich die Landesregierung dazu noch keine detaillierte Meinung gebildet hat, zumal der Meinungsbildungsprozess gerade erst begonnen hat.
Die Bundesregierung hat die Diskussion noch nicht begonnen. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments haben begonnen, über diese Überlegung zu diskutieren. Wir werden uns über die Innenministerkonferenz in diese Diskussion einbringen. Im Fortlauf werden wir unsere Position entwickeln. Der Schutz der Außengrenzen der Europäischen Union ist ein hohes Gut. Wir haben darüber im Zusammenhang mit der Erweiterung der EU bzw. mit dem Fall der Schengengrenze diskutiert. Wir haben ein Interesse daran, dass die Außengrenze gesichert wird, aber Entscheidungen, mit welchen technischen Möglichkeiten das erreicht werden soll, wird den nächsten Monaten, möglicherweise den nächsten Jahren vorbehalten bleiben, weil wir erst am Anfang der Erörterung stehen.
Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 1625 (Verkauf plasti- nierter Teile menschlicher Leichen an Privatpersonen), die die Abgeordnete Dr. Münch stellt.
Meine Frage ist in der Drucksache leider nicht vollständig wiedergegeben; ein entscheidender Teil ist einfach abgeschnitten. Ich hoffe, sie ist bei der Landesregierung vollständig angekommen.
Der Presse war zu entnehmen, dass der sogenannte Plastinator, der Gubener Unternehmer Gunther von Hagens, plant, unter bestimmten Bedingungen plastinierte Teile menschlicher Lei
chen an Privatpersonen zu verkaufen. Dieses Vorhaben wurde zwar zunächst zurückgestellt, doch behält sich von Hagens vor, gleichartige Überlegungen auch in Zukunft nach gründlicher Prüfung öffentlich zu machen und umzusetzen.
Ich frage daher die Landesregierung: Wie beurteilt sie dieses Vorhaben unter ethisch-moralischen Gesichtspunkten, und hält sie die bestehenden rechtlichen Regelungen für ausreichend, um den Handel mit Leichenteilen zu wirtschaftlichen Zwecken zu unterbinden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung vertritt die Auffassung, dass es mit dem verfassungsrechtlich garantierten Schutz der Menschenwürde unvereinbar ist, menschliche Körper und Teile davon zur Erzielung eines finanziellen Gewinns zu verwenden.
Das Vorhaben des Herrn Gunther von Hagens, plastinierte Teile menschlicher Leichen an Privatpersonen zu verkaufen, ist aus unserer Sicht sowohl unter ethischen als auch unter rechtlichen Gesichtspunkten abzulehnen. Rechtlich darf nach § 1 Abs. 2 des Brandenburgischen Bestattungsgesetzes mit Leichen, Leichenund Körperteilen nur so verfahren werden, dass die Würde des Verstorbenen und das sittliche Empfinden der Allgemeinheit nicht verletzt werden. Die Plastination ist weiterhin unter dem § 14 des Brandenburgischen Bestattungsgesetzes als anatomische Sektion einzuordnen. Hierunter ist nur die Zergliederung von Leichen oder Leichenteilen an anatomischen Instituten zum Zweck der Lehre und zum Zweck der Forschung über den Aufbau des menschlichen Körpers zu verstehen. Nach § 15 Abs. 2 des Brandenburgischen Bestattungsgesetzes darf die anatomische Sektion nur vorgenommen werden, wenn der Verstorbene der anatomischen Sektion schriftlich zugestimmt hat. Nach § 16 Abs. 3 des Brandenburgischen Bestattungsgesetzes dürfen Leichenteile zurückgehalten werden, soweit dies im Hinblick auf den Zweck der anatomischen Sektion nach § 14, also für Lehre und Forschung, erforderlich ist. Ein unkontrollierter Verkauf an Privatpersonen ist damit rechtlich überhaupt nicht zulässig. Die Überwachung der Einhaltung des Brandenburgischen Bestattungsgesetzes obliegt dabei grundsätzlich dem zuständigen Landkreis.
Wir kommen zur Frage 1626 (Finanzierung von Schwanger- schaftsberatung und Schwangerschaftskonfliktberatung), die die Abgeordnete Wöllert stellt.
In den letzten Wochen gab es in Brandenburg erneut tragische Fälle, in denen Mütter ihre Babys umgebracht oder unversorgt
gelassen haben. Es gilt als unbestritten, dass ein dichtes Netz von Beratungs- und Hilfsangeboten für werdende Mütter, insbesondere für Frauen und Mädchen in schwierigen persönlichen oder sozialen Verhältnissen, unabdingbar ist. Wichtiger Bestandteil eines solchen Netzes sind die Schwangerschaftsund Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen. Allerdings hat das Land hier seinen Finanzierungsanteil von 90 auf 80 % gekürzt. Derzeit hat diese Mittelkürzung zwar noch keine Auswirkungen auf die Zahl der Beratungsstellen im Land, wohl aber konstatieren die Beraterinnen, dass in der Verwaltung gespart werde und sie selbst, statt Hausbesuche und Beratungen in Schulen durchzuführen, den aufwendigen „Papierkram“ mit erledigen müssen. Auch die Kooperation mit anderen Beratungsstellen komme zu kurz; nachzulesen in der „Berliner Zeitung“ vom 19.02.2008.
Meine Frage lautet: Hält es die Landesregierung für erforderlich, das Angebot der Beratungsstellen für Schwangere zu verstärken und engmaschiger zu knüpfen und hierfür auch den Finanzierungsanteil des Landes aufzustocken? Die Kürzung betrug genau 260 000 Euro.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Wöllert, natürlich sind wir alle erschüttert und manchmal auch fassungslos angesichts der Berichte der letzten Tage und Wochen über die Kindestötungen in Brandenburg. Sie fordern aber auch einen verantwortungsvollen und realistischen Blick auf die Umstände, die dazu geführt haben. Die unmittelbare Herstellung des Zusammenhangs, den Sie auch in der Presse wiedergegeben haben, es seien Mittel gekürzt worden, was man jetzt bei den Kindstötungen sehe, halte ich für fragwürdig. Das sollten wir bei dieser Diskussion nicht tun.
Es ist nämlich festzustellen, sehr geehrte Frau Wöllert, dass es sich in Brandenburg um ein gut aufgebautes und auch gut funktionierendes Netzwerk von Beratungsstellen - 47 an der Zahl mit insgesamt 63 Vollzeitkräften - nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz handelt. Die dort tätigen Mitarbeiterinnen - das muss man an dieser Stelle einmal ganz deutlich sagen leisten hervorragende Arbeit. Sie haben einen gesetzlichen Auftrag: die frühestmögliche Beratung von Mädchen und Jungen, von Frauen und Männern, werdenden Müttern und Familien zu Fragen der Sexualaufklärung und Verhütung, zur Schwangerschaft und zur Familienplanung. Diesem Auftrag kommen die Beratungsstellen nach. Sie informieren des Weiteren über rechtliche, soziale und wirtschaftliche Hilfen für schwangere Frauen und ihre Familien, sie bieten umfangreiche psychosoziale Begleitung und auch Unterstützung bei der Inanspruchnahme von anderen konkreten Hilfsangeboten an, wenn sie notwendig sind. Dabei macht die allgemeine Schwangerschaftsund Familienberatung zwei Drittel, die Schwangerschaftskonfliktberatung das verbleibende Drittel ihrer Beratungsleistungen aus. Die Beratungsstellen sind in die derzeit bestehenden lokalen Netzwerke „Gesunde Kinder“ eingebunden und darü
Die Umstellung der öffentlichen Förderung von Beratungsstellen nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz auf einen einheitlichen Festbetrag, der erstmals für das Jahr 2008 gezahlt wird, erfordert natürlich von den Trägern der Beratungsstellen zum Teil auch erhebliche Anstrengungen, weil sie in der Vergangenheit entweder zu viel Personal oder Personal zu hoch bezahlt hatten. Das haben wir ja alles in der Anhörung gehört. Da dieser Umstellungsprozess sehr schwierig ist, hat das Parlament entschieden, für 2008 noch einmal einen Betrag zur Verfügung zu stellen, um diesen Umstellungsprozess positiv begleiten zu können.
Ich sage es ganz deutlich: Ich bin davon überzeugt, dass mit dieser landesgesetzlichen Grundlage und auch mit der Rechtsverordnung, die in Kürze kommen wird, die gute Qualität weiterhin erhalten bleibt. Wir werden das natürlich auch ganz genau beobachten. Wir sind uns, glaube ich, im Parlament einig, dass der wesentliche Schwerpunkt darin liegen muss, junge Frauen, auch Schülerinnen in der Schule, ganz intensiv zu beraten, welche Möglichkeiten der Verhütung, des Umgangs mit der Schwangerschaft und auch der Entbindung es gibt. Gestern waren wir, die gesundheitspolitischen Sprecherinnen der CDU- und der SPD-Fraktion und ich, in Nürnberg und haben uns dort das Projekt „MoSeS“ angeguckt, wobei klar ist, dass die anonyme Geburt erst am Ende einer Beratungskette stehen darf. Wir werden dies sehr intensiv weiter begleiten.
Ganz wichtig ist - ich sage es noch einmal -, dass wir die Arbeit in den Beratungsstellen nicht nur hoch schätzen, sondern auch davon ausgehen, dass sie weiterhin qualitativ hochwertige Arbeit leisten können. Die Kürzung, die Sie angesprochen haben, ist eine von 90 % auf 80 % der Personalkosten. Damit tragen wir einerseits dem Konsolidierungsdruck Rechnung und entsprechen andererseits auch der bundesgesetzlichen Vorschrift, die besagt, dass man mindestens 80 % der Personalkosten tragen muss. - Danke.
Frau Ministerin, Sie haben richtigerweise die Umstellung der Finanzierung angesprochen, die mit dem Jahr 2008 beginnt. Wir haben für dieses Jahr eine Übergangslösung, und im Jahr 2009 wird die Umstellung dann voll greifen. Stimmen Sie mir zu, dass eine Grundlage für diese Umstellung ein Bericht des Landesrechnungshofs war und wir, die Abgeordneten, im Grunde genommen ebenso wie Sie wenig Spielraum hatten, an dieser Finanzierung noch diese oder jene Änderung vorzunehmen? Ist es richtig, dass der Landesrechnungshof die bisherige Finanzierungspraxis sehr kritisch angesprochen hat?
Ja, das ist auch allen Fraktionen bekannt, dass der Landesrechnungshof eine sehr kritische Stellungnahme abgegeben hat. Wir mussen ihr folgen, und deshalb haben wir diese Umstellung auf Festbeträge vorgenommen und sind entsprechend den bundesgesetzlichen Anforderungen auf 80 % heruntergegan
gen. Natürlich würden wir viel mehr leisten, wenn wir es uns leisten könnten. Aber das ist leider in dieser Haushaltssituation nach wie vor nicht der Fall. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Die Frage 1627 (Wohnnutzungen in der Ge- meinde Schwielowsee und der Stadt Werder) wird in Ermangelung der Anwesenheit des Fragestellers schriftlich beantwortet.
Wir kommen nun zur Frage 1628 (Erneute Verzögerung beim SIS II), die vom Abgeordneten Schulze gestellt wird.
Diese Frage stellt der Abgeordnete Schulze vertretungsweise für den Abgeordneten Bochow, der krankheitsbedingt abwesend ist.
Bislang war vorgesehen, dass das Schengener Informationssystem der zweiten Generation, genannt SIS II, am 17. Dezember 2008 funktionsfähig sein soll. Vor wenigen Tagen wurde jedoch von der slowenischen Ratspräsidentschaft signalisiert, dass dieser Zeitplan nicht eingehalten werden könne. Nunmehr wird angestrebt, dass der letzte Mitgliedsstaat bis zum Jahresende 2009 an das System angeschlossen sein wird und es dann funktionstüchtig sein soll.
Aus diesem Grunde frage ich im Namen des Kollegen Bochow die Landesregierung: Wie bewertet sie die erneute Verzögerung des Starts von SIS II?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Schulze-Bochow, die Lage ist noch etwas unklar. Zunächst einmal hat sich am 25./26. Januar dieses Jahres der informelle Rat der Justiz- und Innenminister der EU unter der slowenischen Ratspräsidentenschaft getroffen. Im Rahmen dieses Treffens ist auch das Thema SIS II, also Schengen-Informationssystem II, erörtert worden, die Frage des Übergangs von dem jetzigen Schengen-Informationssystem I for all auf Schengen II.
Dabei ist deutlich geworden, dass angesichts der Tatsache, dass eine große Anzahl neuer Mitgliedsstaaten im vergangenen Jahr an das alte System angeschlossen worden ist, bei der Überführung der jetzt im System vorhandenen Daten in ein neues System, in SIS II, ein höheres Risiko für die Systemstabilität bestehen könnte. Um dieses Risiko zu vermeiden, musste das Vorgehen zur Datenüberführung modifiziert werden, da die Systemstabilität und die Datensicherheit Vorrang vor der Schnelligkeit der Einführung von SIS II haben. Aus diesem Grund hat man weitere, zusätzliche Tests für erforderlich gehalten; außerdem wird ein neuer Ablaufplan für die Einführung von SIS II erarbeitet. In jedem Fall aber soll SIS II bis September 2009 arbeitsfähig sein. Bisher - das haben Sie vorgetragen wurde mit der Inbetriebnahme für den 17. Dezember 2008 gerechnet.
Hinzu kommt, dass im Rahmen der weiteren technischen Möglichkeiten neue Funktionalitäten wie die Einbindung des europäischen Haftbefehls im Original, Verknüpfung von Fahndung, Abbildung von Lichtbildern und Gegenständen, zusätzliche Sachfahndungskategorien, Flugzeuge und Schiffe aufgenommen werden sollen. Sie werden durch diese Verzögerung später dann aber zur Verfügung stehen. Das heißt, dieses jetzt weiterentwickelte SIS II wird dann leistungsfähiger sein.
Aus Sicht der Landesregierung ergeben sich durch die Verzögerung der Inkraftsetzung von SIS II keine grundsätzlichen Schwierigkeiten, da das gegenwärtig genutzte System SIS I for all voll funktionsfähig ist, und dies hat funktioniert, seitdem wir die Schengen-Außengrenze haben. Die technische Inbetriebnahme des Schengen-Informationssystems in der Variante SIS I for all erfolgt in den neuen Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens seit 1. September vergangenen Jahres. Die volle Leistungsfähigkeit auf dem Niveau des Datenaustauschs SIS I, wie wir es bisher immer gehabt haben, ist gewährleistet. Von daher ist kein Absenken der Sicherheit gegenüber dem bisherigen Standard zu erwarten, aber die Inbetriebnahme verzögert sich; allerdings gehen wir davon aus, dass es nach der Inbetriebnahme durch die größere Zahl der zur Verfügung stehenden Daten eine weitere Generierung an Sicherheit geben wird, zumal dann auch die vorher angesprochenen drei zusätzlichen Erlasse der Europäischen Union mit eingearbeitet werden sollen.
Vielen Dank. - Ich rufe die Frage 1629 (Betreuungsschlüssel in Kitas) auf, gestellt vom Abgeordneten Dr. Hoffmann.
Der Bildungsminister räumte ein, dass im Land Brandenburg der Betreuungsschlüssel bei den bis zu Dreijährigen in den Kindergärten besonders schlecht sei. Dadurch fällt es besonders engagierten Kindereinrichtungen schwer, die selbst angestrebten hohen Standards bei der Förderung von Begabungen wie auch bei der Betreuung von auffälligen Kindern zu sichern. Zum Beispiel werden im AWO-Kindergarten in Senftenberg als Reaktion auf entsprechende PISA-Ergebnisse auch den Kleinsten naturwissenschaftliche Grundkenntnisse spielerisch vermittelt, und vor allem wird mit einem ganzheitlichen konzeptionellen Ansatz vor allem auf musische Bildung und Erziehung gesetzt. Dafür erhielt die Einrichtung kürzlich den Preis „Felix - wir singen gern“. Bei den gegenwärtigen Rahmenbedingungen und dem geltenden Betreuungsschlüssel stellt sich die Frage, ob solche besonders innovativen Konzepte auf Dauer durchzuhalten sind.
Ich frage deshalb die Landesregierung: Welche Maßnahmen sieht sie vor, um diesen selbst erkannten Mangel in der Betreuung entweder zu kompensieren oder doch den Betreuungsschlüssel zu verbessern?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Dr. Hoffmann, ich teile Ihre Sorgen um die Qualität in unseren