Ich möchte der etwas einseitig interpretierten Statistik von Herrn Senftleben einen Fakt aus dem Komplex Ausbildung entgegensetzen. Herr Senftleben, obwohl fast genauso viele Mädchen wie Jungen und zudem mit durchschnittlich besseren Leistungen die Schule abschließen, wurden von 18 400 Lehrverträgen im Land zuletzt nur 7 042 mit jungen Frauen geschlossen. So viel zur Benachteiligung von Jungen und jungen Männern!
Zum Thema Chancengleichheit von Frauen und Männern: Chancengleichheit hat in unserem Land Verfassungsrang, aber eine moderne, konsequente, offensive Gleichstellungspolitik zugunsten der Chancengleichheit und der Lebensqualität von Frauen und Männern lässt sich in Brandenburg beim besten Willen nicht entdecken. Wir leben in einer anachronistischen, ja absurden Situation. Die EU gibt in ihren Richtlinien und Förderprogrammen alle denkbaren Möglichkeiten für die Ausgestaltung von Geschlechtergerechtigkeit. In Deutschland - das gilt auch für die Brandenburger Regierungspolitik - beschränkt man sich beim Gender-Mainstreaming auf Verwaltungen und Verwaltungsvorgänge.
Herr Minister Rupprecht, wir nehmen die von Ihnen angekündigten Schritte wohlwollend zur Kenntnis und werden sie unterstützen. Aber mindestens zehn Jahre sind versäumt worden. Die Antwort auf die Frage, wie Sie das umsetzen wollen wo doch Gender-Mainstreaming nur innerhalb der Landesregierung eine Rolle spielt -, sind Sie schuldig geblieben.
Ich komme zum Schluss. Um beim heute erörterten Thema weiterzukommen, muss über mindestens drei Aspekte offensiv debattiert werden: erstens die soziale Frage und die Kompensation kultureller und sozialer Benachteiligung im Bildungssystem; zweitens die Frage nach ausreichenden Ressourcen und dem gesellschaftlichen Konsens für eine verlässliche kind- und bildungsorientierte Gemeinschaftsschule sowie drittens - eine moderne Geschlechterperspektive in der Landespolitik, die bisherige Rollenbilder infrage stellt und für
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Wehlan! Sehr geehrter Herr Bochow! Ich möchte entsprechend der Reihenfolge der Fragestellungen antworten. Die ersten Hinweise auf eine unzulässige Abfallverbringung im Kiessandtagebau „Lindower Heide“ erreichten das Amt im Jahr 2006. Den Hinweisen ist damals nachgegangen worden; vor Ort wurden keine Auffälligkeiten festgestellt.
Im April dieses Jahres haben Mitarbeiter des Landkreises erneut einen entsprechenden Hinweis gegeben; auch diesem wurde nachgegangen. Im Rahmen einer anschließend durchgeführten Probeschürfung sind Feststellungen getroffen worden, die die Annahme rechtfertigen, dass es Verstöße gegen die Genehmigung von Ablagerungen gegeben hat. Daraufhin ist der Betrieb eingestellt worden. In Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft wurden am 27. September vor Ort Kontrollen durchgeführt und Ermittlungen eingeleitet. So viel zur Situation auf diesem Haldengelände.
Eine Anmerkung zur Kontrollsituation insgesamt: 85 der 230 Alttagebaulöcher sind für die Verbringung von definierten Abfällen vorgesehen. Es gibt ein mit den zuständigen Umweltämtern abgestimmtes Kontrollsystem, dessen Umsetzung zielstrebig verfolgt wird. Es definiert die Nutzerverantwortung. Stichproben sichern die Einhaltung der Kontrollvorgaben. Anlassbezogen erfolgen entsprechende Reaktionen durch das Amt.
Die aufgetretenen Fälle - solche gibt es nicht nur im Land Brandenburg, sondern in ganz Deutschland; alles deutet auf mafiöse Strukturen hin - haben Anlass dazu gegeben, die 85 Restlöcher bzw. nutzbaren Gruben systematisch untersuchen zu lassen. Dafür ist eine Arbeitsgruppe des Bergamtes mit Sitz in Cottbus eingerichtet worden; 14 Mitarbeiter sind mit dieser Aufgabe betraut. Es finden systematisch Vor-Ort-Kontrollen - auch Probeschürfungen - statt. Diese werden, um Korruptionsanwürfen entgegenzutreten, jeweils in Gruppen durchgeführt. Ich gehe davon aus, dass Ende Oktober eine Gesamtübersicht über die tatsächliche Situation hinsichtlich der Schuttablagerungen vorliegen wird.
Der gegenwärtig betriebene Aufwand geht über das Maß einer „normalen Kontrolle“ hinaus. Dadurch ist die personelle Situation natürlich sehr angespannt. Ich glaube aber, dass es uns möglich sein wird, nach dem Schnitt, der jetzt vorgenommen wird, eine systematische Sachverhaltsfeststellung zu erreichen und, nicht zuletzt durch die Sensibilisierung der Öffentlichkeit, in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit dem Landesbergbauamt auch zukünftig eine angemessene Kontrolle sicherstellen zu können. - Danke.
Vielen Dank. Es gibt eine Reihe von Nachfragewünschen. Wir beginnen mit dem ersten Fragesteller, dem Kollegen Bochow.
Herr Minister, wenn ich das recht in Erinnerung habe, dann haben Sie den Termin „Anfang 2006“ genannt.
Können Sie definitiv ausschließen, dass beim Bergbauamt vor 2006 Hinweise, in welcher Form auch immer, eingegangen sind, die darauf schließen ließen, dass dort Illegales passiert?
- Ich habe „Nein“ gesagt, kann es also nicht ausschließen. Natürlich gibt es, was die Kontrollen angeht, eine anlassbezogene Dokumentation - darüber wird Nachweis geführt -, etwa in der Form, dass auf Anfrage oder auf Hinweis oder auf Vorwurf eine Reaktion durch das Landesbergbauamt erfolgen muss. Dies ist auch die Grundlage, auf der ich das jetzt nachvollziehen möchte.
Vertreter der SPD-Fraktion haben ziemlich schnell nach Bekanntwerden des Müllskandals den Schuldigen im Landesbergbauamt ausgemacht. Umweltverbände kritisieren hingegen den Stellenabbau durch die Landesregierung, der zulasten der notwendigen Kontrollmechanismen gehe. Meine erste Frage: Wie bewerten Sie das aufgezeigte Spannungsfeld?
Meine Zweite Frage: Im September hat die Landesregierung auf eine Kleine Anfrage meiner Kollegin Adolph zu dem Müllskandal Markendorf geantwortet, dass eine Projektgruppe eingerichtet worden sei - Sie haben ebenfalls davon gesprochen -, die beauftragt sei, alle derzeit 85 unter der Aufsicht des Landesbergbauamtes stehenden Flächen bzw. Verfüllungsbetriebe zu kontrollieren. Ich frage Sie: Ist die Projektgruppe an der Aufdeckung des erneuten Falles beteiligt gewesen, und in welchem Zeitraum werden die unter der Aufsicht des Bergbauamtes stehenden Verfüllungsbetriebe durch die zusätzlichen VorOrt-Kontrollen abgearbeitet sein?
Ich fange mit dem zweiten Teil an. In meinen einleitenden Ausführungen habe ich gesagt, dass die Projektgruppe den Auftrag hat, die 85 zugelassenen Flächen bzw. Gruben jetzt zu kontrollieren, und zwar systematisch. Diese Kontrolle wird, wie mir gesagt worden ist, bis Ende Oktober abgeschlossen sein. Das betrifft also die 85 Flächen bzw. Gruben.
Flächen bzw. Gruben. Dort sind also keine Unternehmen tätig; anderenfalls handelte es sich ja um illegale Tätigkeit im Sinne von „nicht zugelassen“. Dazu kann ich jetzt keine weiteren Aussagen machen.
Wir konzentrieren uns auf jene Betriebe, die etwa aufgrund einer Nutzungsänderung einen Anreiz dafür bieten, auf illegale Art und Weise Müll zu verbringen. An allen anderen Stellen würde es ja schon auffallen, wenn ein Lkw in die Nähe käme.
Sie haben natürlich Recht: Wir haben es hierbei mit kriminellen Handlungen zu tun. Kriminellen Handlungen ist eigen, dass sie mit viel Vorsatz und Raffinesse all das vermeiden wollen, was durch eine öffentliche oder amtliche Kontrolle festgestellt werden kann. Aus diesem Grunde zunächst einmal die Schwerpunktsetzung dort, wo das in cleverer Form besser ausgenutzt werden kann.
In den 85 genannten Fällen werden wir das bis Ende Oktober geprüft haben, wobei die Prüfung nicht etwa nur in einer Inaugenscheinnahme des Areals besteht; vielmehr werden dort mit Baggern auch Probeschürfungen durchgeführt, die metertief in den Untergrund reichen. Es gehört ja auch zur kriminellen Energie, viel Geschick darauf zu verwenden, das nicht zugelassene Material dort zu vergraben.
Ob eine personelle Identität besteht zwischen denen, die die Kontrollen zuletzt durchgeführt haben, und denen, die das jetzt tun, kann ich von dieser Stelle aus nicht sagen. Soweit Sie vielleicht indirekt darauf abstellen, dass es Vorhaltungen gibt dahin gehend, ein Mitarbeiter des Amtes sei in diese Machenschaften einbezogen, so begegnen wir dem in der Form, dass dieser Mitarbeiter an den betreffenden Arbeiten nicht beteiligt wird.
Wir alle haben Erfahrung im Umgang mit der Aufdeckung von kriminellen Ereignissen. Solche Ereignisse sind immer geeignet, eine vorhandene Prüf- oder Kontrollstruktur und damit auch die personelle Ausstattung infrage zu stellen. Wir nehmen die betreffenden Hinweise sehr ernst und prüfen aus dem aktuellen Anlass auch, ob die Kontrollmechanismen schon ausreichend sind oder ob entweder in der inneren Organisation des Amtes oder auch in dessen personeller Ausstattung Veränderungen vorgenommen werden müssen. Die Diskussionen über diese Frage sind natürlich noch nicht abgeschlossen. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, Frau Abgeordnete, eine solche kriminelle Handlung, durch die ja auch andere Organe, insbesondere die Staatsanwaltschaft, mobilisiert werden, nicht zum Maßstab für weitere Dinge zu nehmen, die jenseits solcher Machenschaften auftreten.
Wir sehen folgende Zusammenhänge: Seit dem vergangenen Jahr ist das Umweltrecht verschärft worden. Diese Verschärfungen führen dazu, dass kriminelle Energie neue Blüten treibt. Diese Bewertung nehme ich angesichts von entsprechenden Ereignissen in Mecklenburg-Vorpommern und in einem anderen Land vor. Dem müssen wir gegenwärtig begegnen. Da stellen wir uns auch auf eine Konzentration der Kräfte ein. In diesem Sinne meine ich, dass wir gut aufgestellt sind, wobei über die notwendigen Verbesserungen noch diskutiert wird.
Bei den gefundenen illegalen Abfällen handelt es sich um Bau-, Gewerbe- und auch um Siedlungsabfälle. Sogar von Krankenhausabfällen war in diesem Falle die Rede. Ich frage die Landesregierung: Welche Erkenntnisse liegen ihr über eventuelle Umweltschäden vor, etwa über das Eindringen giftiger Schadstoffe in Boden und Wasser im Umfeld der betreffenden Gruben?
Mit Rücksicht auf den Rahmen - wir befinden uns in einer Fragestunde - möchte ich darauf verweisen, dass die von mir genannten Kontrollen zurzeit durch externen Sachverstand ausgewertet werden, wobei die Kontrollen zu weiteren Wertungen führen werden, die ich an dieser Stelle gegenwärtig nicht offenbaren kann. Aber es ist natürlich erstes Anliegen, auch zu prüfen, inwieweit Umweltschäden eintreten. Jedoch kann ich dazu, wie gesagt, heute noch keine Auskunft geben.
- Ich habe Ihnen schon gesagt, dass bis Ende Oktober alle Restlöcher kontrolliert werden. Ich gehe davon aus, dass wir dann bis Ende des Jahres eine umfassende Auswertung vornehmen können.
Vielen Dank. - Die Frage 1424 (Antragsverfahren zur Standard- öffnungsklausel) wird von der Abgeordneten Funck gestellt.
Seit Mitte 2006 gibt es das Brandenburgische Standarderprobungsgesetz, welches im Jahre 2007 novelliert wurde, um Aufgaben an die Gemeinden und Kommunen abgeben zu können. Durch das Gesetz soll die Abweichung von landesrechtlichen Standards in den Kommunen des Landes ermöglicht werden.
Ich frage die Landesregierung: Wie hoch ist die genaue Zahl nicht nur der gestellten, sondern auch der genehmigten und der abgelehnten Anträge?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Funck, am 1. August 2006 ist das Erste Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse in Kraft getreten. Nach Artikel 1 dieses Gesetzes dürfen Kommunen auf Antrag von landesrechtlichen Standards abweichen, um neue Formen der Aufgabenerledigung zu finden, und zwar mit dem Ziel des Bürokratieabbaus. Mit der am 16. Juli dieses Jahres in Kraft getretenen Novelle dieses Gesetzes wurden insbesondere unter bestimmten Bedingungen Anträge auf Zuständigkeitsverlagerung ermöglicht. Das war ja eine Streitfrage in diesem Hohen Hause, die damit gelöst worden ist.
Bei der Landesregierung liegen mit Stand vom 8. Oktober 2007 insgesamt 102 Anträge von brandenburgischen Kommunen nach diesem Gesetz vor. Davon wurden zwölf abgelehnt, sechs von den antragstellenden Kommunen zurückgezogen, darunter allerdings auch solche Anträge, bei denen eine einvernehmliche Lösung gefunden werden konnte, wie etwa beim Denkmalschutz. 44 Anträge befinden sich noch in der Bearbeitung, bei 13 dieser Anträge steht die Genehmigung unmittelbar bevor. Insgesamt 40 Anträge wurden bisher positiv umgesetzt, davon 26 durch Genehmigung und 14 durch eine landesweite Regelung.
Sie haben mich auch nach den Inhalten gefragt. Dazu will ich beispielhaft sagen: Die genehmigten Anträge betreffen die kinderärztlichen Reihenuntersuchungen durch Kliniken, die Erstuntersuchungen durch Kliniken, die Schulträger als stimmberechtigte Mitglieder von Schulkonferenzen, die Vereinfachung des Nachweisverfahrens im Zuwendungsrecht, dann - ein sehr interessanter Punkt; immerhin zehn Fälle - die Anhebung der Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibung und Vergabe, die Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz und die Genehmigungspflicht von Abwasseranlagen. Landesweit - ich hatte es bereits erwähnt - wurden bisher insbesondere Bereiche genehmigt, die die Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen und die freihändige Vergabe betreffen, sowie Nebenbestimmungen beim Förderprogramm „Zukunft im Stadtteil“. Ich glaube, dass wir insgesamt sowohl hinsichtlich der Zahl der gestellten Anträge als auch der Umsetzung, das heißt der Genehmigungen, einen bundesweiten Vergleich nicht zu scheuen brauchen und deshalb mit der bisherigen Bilanz zufrieden sein können. - Ich danke Ihnen.
Herr Staatssekretär, können Sie vielleicht, damit auch ich zufrieden bin, etwas zu den Bearbeitungszeiten der Anträge sagen?
Sie wissen ja, dass mit der Novelle eine Pflichtbearbeitungszeit von drei Monaten eingeführt worden ist. Das Gesetz ist am 16. Juli in Kraft getreten. Das bedeutet, alle Altanträge müssen bis zum 16. Oktober abgearbeitet sein. Das heißt, sie sind noch nicht verfristet. Die Zeit für die Bearbeitung der einzelnen Anträge ist durchaus unterschiedlich; sie rufen unterschiedlich großen Diskussionsbedarf innerhalb der Landesregierung hervor. Das will ich nicht verschweigen.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. - Ich begrüße Gäste in unserem Hohen Haus, Schülerinnen und Schüler der Grundschule Angerhütte. Herzlich willkommen und einen spannenden Vormittag für euch!
Wenn man Presseberichten Glauben schenken darf - ich gehe in diesem Fall einmal davon aus, dass es so ist -, dann sind viele Fotos, die bei Geschwindigkeitskontrollen gemacht werden, qualitativ so schlecht, dass sie vor Gericht nicht verwertbar sind. Im Bereich Potsdam sollen sogar 50 % dieser Fotos nicht gerichtsfest sein.
Deshalb frage ich die Landesregierung: Welche Möglichkeiten hat sie, um zu bewirken, dass die Bilder in Zukunft gerichtsfest angefertigt werden?