Protocol of the Session on October 10, 2007

Herr Innenminister, Sie haben das Wort für die Antwort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete, mir ist bisher nicht bekannt, dass sich Bürger darüber beklagt hätten, auf den Bildern nicht gut erkennbar zu sein.

(Heiterkeit)

Ich nehme den Hinweis aber aufmerksam zur Kenntnis.

Zum Sachverhalt: 20 % der bei mobilen Messungen der Polizei aufgenommenen Fotos von Personen sind als nicht gerichtsverwertbar eingestuft worden. 20 % nicht gerichtsverwertbare Fotos - das ist insgesamt ein ordentliches Ergebnis. Wir arbeiten jedoch daran, dies zu verbessern. Es ist völlig klar, dass nur Beweisfotos, die alle Ansprüche an die Beweissicherung erfüllen, tatsächlich für Buß- und Verwarngeldverfahren genutzt werden können. Bei den Aufnahmen, die die Ansprüche nicht erfüllen, handelt es sich im Wesentlichen um Aufnahmen von Fahrzeugen, die sich auf gleicher Höhe befinden, und um Fahrzeuge mit unvollständig oder nicht eindeutig erkennbarem amtlichen Kennzeichen oder um aufgrund technischer Defekte oder zuweilen individueller Bedienfehler nicht auswertbare Fotos. Wir arbeiten daran, die Zahl der ordnungsgemäßen Aufnahmen zu erhöhen.

Die Abgeordnete Fechner hat Nachfragebedarf.

Sie haben selbst gesagt, 20 % der Bilder sind fehlerhaft. Es gibt viele Bürger, die das Bußgeld in der Annahme, die Geschwindigkeitsmessung sei korrekt erfolgt, zahlen. Was unternimmt die Landesregierung, was unternehmen Sie, um die Bürger über die Unzulänglichkeiten bei der Geschwindigkeitsmessung zu informieren?

Frau Abgeordnete Fechner, dass ein Fahrzeug zu schnell gefahren ist, das wird nie bestritten. Es wird immer nur bestritten, dass man selbst gefahren ist, und behauptet, ein anderer, nicht der Mann, sondern die Frau, um es geschlechtsneutral auszudrücken: nicht die Mutter, sondern die Tochter, nicht der Vater, sondern der Sohn habe am Steuer gesessen. Die Geschwindigkeits

messung und deren Korrektheit wird nicht infrage gestellt. Es geht immer nur um die Identität der Person. In der Karnevalszeit wird besonders oft versucht, sich mit Karnevalskostümen unkenntlich zu machen. Aber die Personen werden überprüft.

Das trifft auf den Abgeordneten Claus nicht zu, sondern er hat eine Frage.

Herr Minister, einige Bundesländer probieren zurzeit den sogenannten schwarzen Blitz aus, also nicht den roten, der den Kraftfahrer blendet, sondern den schwarzen; zum Beispiel im Berliner Tegel-Tunnel.

Ich bin auch für den schwarzen Blitz.

Meine Frage an Sie: Inwieweit wird dadurch gewährleistet, dass Fotos gerichtsfester werden?

Wir nutzen alle technischen Möglichkeiten. Herr Abgeordneter, ich freue mich, dass Sie uns dabei unterstützen.

Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 1426 (Haushaltssitua- tion der Stadt Brandenburg an der Havel), gestellt von der Abgeordneten Melior.

Presseberichten zufolge hat das Kommunale Prüfungsamt im Innenministerium festgestellt, dass der Haushalt der Stadt Brandenburg an der Havel bei anhaltendem Substanzverzehr instabil ist. Ich zitiere: „Besonders prekär wird die Finanzlage für die Stadt ab dem Jahr 2010.“

Derzeit bemüht sich die Stadt gemeinsam mit anderen Gemeinden, eine Bundesgartenschau auszurichten, die aus meiner Sicht viele positive Effekte für die Havelregion bringen würde. Allerdings ist erfahrungsgemäß ein erheblicher kommunaler, also hier städtischer, Finanzierungsanteil erforderlich.

Ich frage die Landesregierung: Wie schätzt sie als Kommunalaufsicht mit Blick auf das Haushaltssicherungskonzept die Situation der Stadt Brandenburg ein, sich finanziell an dieser Bundesgartenschau zu beteiligen?

Ich bitte den Innenminister um Antwort zum kommunalrechtlichen Teil, da der fachliche Teil in zwei weiteren Fragen noch einmal auftaucht.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete

Melior, die Beantwortung der von Ihnen gestellten Frage ist schwieriger und sehr viel ernsthafter als die der vorherigen. Zunächst kann man feststellen, dass die Finanzlage der Stadt Brandenburg an der Havel sehr angespannt ist und das aktuelle Haushaltsfinanzierungssicherungskonzept davon ausgeht, dass bis zum Jahr 2010 weiterhin insgesamt ein steigender Fehlbedarf ausgewiesen wird. Das Haushaltsfinanzierungssicherungskonzept geht davon aus, dass ab dem Jahr 2011 kein strukturelles Defizit mehr ausgewiesen werden wird und man mit dem Abbau des sich in der Zwischenzeit auf rund 190 Millionen Euro belaufenden Haushaltsdefizits beginnen kann. Bei Fortführung dieses Konsolidierungskurses sowie Erschließung weiterer möglicher finanzieller Reserven durch die Stadt Brandenburg - es gibt auch Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen der Stadt Brandenburg und dem sie umgebenden Landkreis, da gibt es verschiedene Möglichkeiten - ist bei gesicherter Gesamtfinanzierung die Durchführung neuer Projekte kommunalrechtlich nicht ausgeschlossen.

Bezogen auf die Bundesgartenschau kenne ich keine detaillierten Zahlen vom Bedarf her, sodass diese Frage nicht abschließend beantwortet werden kann. Da diesbezüglich noch zwei weitere Fragen an die Landesregierung gerichtet wurden, die nachher beantwortet werden, möchte ich sagen: Nach dem jetzigen Diskussionsstand finden weitere Gespräche zwischen den Bürgermeistern der betroffenen Kommunen und der Landesregierung statt. Danach werden wir belastbare Zahlen haben. Dann wird es zu einer Entscheidung kommen. Die Entscheidung kann die Landesregierung nur gemeinsam mit den Betroffenen treffen. Dabei sind die Kommunalfinanzen ein wichtiger Gesichtspunkt, aber nicht der allein entscheidende.

Frau Melior hat noch Fragebedarf.

Eine Nachfrage, Herr Minister: Sie sagten gerade, ab dem Jahr 2011 sei der Schuldenabbau möglich. Bis zum Jahr 2015 müsste er rasante Fortschritte machen, damit die Stadt in der Lage wäre, entsprechende Projekte finanzieren zu können. Uns treibt vor allem die Sorge um, dass einerseits natürlich die stetige Aufgabenerfüllung der Stadt im Vordergrund stehen muss, andererseits aber auch Projekte zu kofinanzieren sind; ich denke an Stadtumbau usw. Müsste dann nicht das eine zulasten des anderen stattfinden?

Frau Kollegin Melior, genau das ist die Diskussion. Eine Überlegung ist, dass man mit der Bundesgartenschau einen Teil dieser Aufgaben auffangen oder integrieren kann. Ich denke, dass niemand in der Lage ist, auf der jetzigen Basis endgültig darüber zu entscheiden; schließlich sprechen wir auch über die Zukunft. Die Entwicklung der Steuereinnahmen in den letzten drei Jahren war nicht prognostizierbar. Es kann sein, dass sich positive Entwicklungen ergeben.

Da Sie in dem Umfeld politisch tätig sind, frage ich: Welche Möglichkeiten für Synergiegewinne ergeben sich aus einer intensivierten Zusammenarbeit zwischen der Stadt Brandenburg an der Havel und dem Kreis Potsdam-Mittelmark? Auch da, glaube ich, gibt es noch Potenziale, die man heben kann, um

Geld zu sparen, das man dann für andere Zwecke verwenden kann. Eine weitergehende Aussage kann ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht machen.

Es gibt eine weitere Frage. Herr Abgeordneter Holzschuher, bitte.

Herr Minister, Sie haben gerade gesagt - so habe ich Sie jedenfalls verstanden -, Sie kennten keine detaillierten Zahlen zur Finanzierbarkeit des Projekts Bundesgartenschau. Nun haben Vertreter der Stadt Brandenburg mehrfach gesagt, sie hätten der Landesregierung sehr detaillierte Angaben zur Verfügung gestellt. Der Presse war zu entnehmen - ich weiß es auch aus Gesprächen -, dass über diese Thematik mehrfach im Kabinett beraten worden ist. Daher wundert mich ein wenig, dass Ihnen diese Zahlen nicht vorliegen sollen. Deswegen meine Frage: Habe ich Sie recht verstanden, dass es keine hinreichenden Unterlagen über die Finanzierung gibt?

Die Bewertung des vorliegenden Zahlenmaterials ist nicht unumstritten. Aus diesem Grunde hat der Ministerpräsident die Bürgermeister der drei Kommunen, die ja eine unterschiedliche Größe haben, zu einem Gespräch eingeladen, in dem diese Fragen erörtert werden können, damit im Kabinett auf gesicherter Basis entschieden werden kann.

Daneben erhebt sich die Frage, inwieweit die notwendigen Mittel von den Förderressorts bereitgestellt werden können. Mit Blick auf das Spannungsverhältnis, das Frau Melior angesprochen hat, müssen wir uns fragen: Können wir die anderen Aufgaben noch erfüllen, wenn wir die Bundesgartenschau durchführen? Das sind Fragen, die vor allem mit Blick auf die sich daraus ergebenden Folgekosten nicht ganz leicht zu beantworten sind. Ich kann Ihnen derzeit keine Frage beantworten, die sich auf detaillierte Zahlen bezieht, da es noch keine gesicherten Zahlen gibt. Die Zahlen der Stadt Brandenburg an der Havel und deren Vorschläge liegen zwar vor, jedoch gibt es unterschiedliche Bewertungen dazu, weshalb ich mich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht endgültig äußern kann.

Vielen Dank. - Wir werden die beiden nächsten Fragen, da sie sich auf die BUGA beziehen, zusammen beantworten lassen. Die Frage 1427 (Positionierung der Landesregierung zur BUGA-Bewerbung 2015) wird von der Abgeordneten Kaiser gestellt. Bitte sehr.

Ende September hat die Havelregion ihr Bewerbungskonzept „Von Dom zu Dom - Das blaue Band der Havel“ für die Bundesgartenschau 2015 der Deutschen BundesgartenschauGesellschaft mbH in Bonn vorgestellt. Zeitungsberichten zufolge konnte die Präsentation des Projekts überzeugen. Es gab keine inhaltlichen Nachforderungen. Ohne ein klares Bekenntnis der Landesregierung zur Unterstützung der BUGA-Bewerbung bis zum 14. November werden dem Projekt jedoch wenig Chancen eingeräumt. Dabei soll es sich um eine Förderzusage

des Landes bis 2015 in Höhe von rund 20 Millionen Euro handeln. Dem Mitbewerber um die Bundesgartenschau - der Stadt Karlsruhe - soll hingegen eine Zusage auf Unterstützung durch das Bundesland Baden-Württemberg vorliegen.

Ich frage deshalb die Landesregierung: Aus welchen Gründen hat sie sich bisher nicht positiv zur BUGA-Bewerbung der Havelregion positioniert?

Der Abgeordnete Dombrowski stellt die Frage 1428 (Bewer- bung für die Bundesgartenschau [BUGA] 2015 im Havelland). Bitte sehr!

Am 14. November 2007 wird die Entscheidung über die Ausrichtung der Bundesgartenschau im Jahre 2015 getroffen, worum sich auch die brandenburgischen Städte Rathenow, Premnitz, das Amt Rhinow sowie die sachsen-anhaltinische Stadt Havelberg als gemeinsame Ausrichterregion beworben haben. Presseberichten zufolge gibt es jedoch innerhalb der Landesregierung unterschiedliche Auffassungen über die Unterstützung dieser Bewerbung.

Ich frage die Landesregierung: Welche konkreten und belastbaren Vorbehalte gibt es gegen die Ausrichtung der BUGA im Jahre 2015 im Havelland vorzubringen?

Staatssekretärin König wird auf beide Fragen antworten.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Abgeordnete Kaiser, sehr geehrter Abgeordneter Dombrowski, nach einer Bereisung der Havelregion Ende Juli 2007 und einer weiteren Präsentation in Bonn beabsichtigt die Bundesgartenschau-Gesellschaft, im November dieses Jahres über die Bewerbung der Havelregion um die Ausrichtung der Bundesgartenschau 2015 zu entscheiden. Mitbewerber ist nur Karlsruhe, da andere Städte aus finanziellen Gründen auf eine Teilnahme verzichteten.

Das Bewerbungskonzept der Havelregion wird von den meisten Ressorts der Landesregierung aus inhaltlicher und finanzieller Sicht kritisch beurteilt. Es erscheint weder nachhaltig noch tragfähig. Bisher belaufen sich die von der Havelregion angegebenen investiven Kosten für die Vorbereitung der BUGA auf rund 60 Millionen Euro. Diese Summe teilt sich auf; den größten Anteil hat die Stadt Brandenburg an der Havel mit 50 Millionen Euro, ohne dabei die Kosten des Durchführungshaushalts zu berücksichtigen.

Wir haben die Bewerberstädte aufgefordert, Prioritäten für ihre Stadtentwicklungsprojekte und BUGA-Maßnahmen zu benennen. Ich muss Ihnen jedoch sagen, dass dies bisher nicht in der geforderten Klarheit erfolgt ist. Daher werden das Thema BUGA und die damit verbundenen Maßnahmen im Rahmen der geforderten Integrierten Stadtentwicklungskonzepte - der sogenannten INSEKs - der Bewerberstädte bewertet. Wir kön

nen die BUGA-Maßnahmen nicht losgelöst von den Integrierten Stadtentwicklungskonzepten betrachten.

Die noch zu qualifizierenden INSEKs geben Anhaltspunkte, um die geplanten BUGA-Maßnahmen in den Kontext mit gesicherten und geplanten Maßnahmen der Stadtentwicklung zu stellen. Demnach summiert sich der von den Brandenburger Bewerberstädten kommunizierte Gesamtbedarf - das sind die BUGA-Maßnahmen sowie sonstige von den Städten geplante prioritäre Maßnahmen - auf gut 165 Millionen Euro. Davon sind knapp 60 Millionen Euro finanziell gesichert, das heißt, sie sind bewilligt.

Ungedeckt bleiben im Rahmen der verschiedenen Städtebauförderprogramme, des EFRE-Programms Nachhaltige Stadtentwicklung und der zusätzlichen Kosten laut BUGA-Konzept damit - vorbehaltlich der Förderfähigkeit; wir haben in den einzelnen Förderprogrammen entsprechende Rahmenbedingungen, beispielsweise Gebietskulissen, zu berücksichtigen - rund 105 Millionen Euro. Die gut 80 Millionen Euro Fördermittel, die als Bedarf im Rahmen der Integrierten Stadtentwicklungskonzepte genannt worden sind, enthalten die Fördermittel für die BUGA. Uns liegt eine sehr gute Zahlenübersicht vor; insofern möchte ich das präzisieren. Jedoch gibt es differierende Darstellungen, da die BUGA-Städte lediglich die BUGA-Maßnahmen mit dem Investitionshaushalt in den Vordergrund stellen - dabei ist noch nicht der Durchführungshaushalt betrachtet und wir die BUGA natürlich nicht losgelöst von den Gesamtmaßnahmen im Rahmen der Integrierten Stadtentwicklungskonzepte betrachten können. Allein für die BUGA-Maßnahmen und die prioritären, noch nicht bewilligten Stadtentwicklungsvorhaben wären zudem mehr als 25 Millionen Euro kommunale Mitleistungsanteile erforderlich. Davon entfallen allein auf Brandenburg 21 Millionen Euro. Das ist angesichts der Antwort auf die vorhergehende Frage gerade für Brandenburg eine sehr schwere Belastung.

Vor dem Hintergrund, dass alle drei Städte Haushaltssicherungskonzepte besitzen und die Städte die Kosten für die Durchführung der BUGA ohne Landesunterstützung zu finanzieren haben, scheint die finanzielle Machbarkeit nicht gegeben zu sein, es sei denn, die drei Städte verzichten auf andere wichtige in den Städten beabsichtigte Projekte, die in den uns vorgelegten INSEKs jedoch enthalten sind. In jedem Fall sind die Unterstützungsmöglichkeiten für die BUGA-Bewerberstädte Brandenburg an der Havel, Premnitz und Rathenow aus den Förderprogrammen der Stadtentwicklung begrenzt.

Wenn ich über 80 Millionen Euro Bedarf in den INSEKs spreche, darf ich nicht unerwähnt lassen, dass auch die 80 Millionen nicht finanzier- bzw. darstellbar sind. Wir reden hier über insgesamt 600 Millionen Euro Städtebauförderung bis zum Jahre 2013. Wie es danach weitergeht, ist unsicher. Wenn man das herunterrechnet - wir tragen für das gesamte Land Brandenburg Verantwortung -, dann ist bereits jetzt erkennbar, dass ein Bedarf von 80 Millionen Euro nicht gedeckt werden kann. Also kommt es auf die Prioritätensetzung an.

Es stehen für den gesamten Südwesten Brandenburgs nur 40 Millionen Euro EFRE-Fördermittel zur Verfügung, jedoch konkurrieren 19 Städte im Südwesten Brandenburgs darum. Zudem können aufgrund der Vorgaben der Europäischen Union in dieser Teilregion voraussichtlich nur fünf bis sechs Städte in das EU-Förderprogramm aufgenommen werden.

Nach der von uns vorgenommenen Zwischenprüfung - 40 Kommunen haben sich beteiligt, uns liegt ein erster Grobcheck deren INSEKs vor - fallen die Städte Premnitz und Rathenow aus der Liste der für eine EFRE-Förderung infrage kommenden Städte innerhalb der neuen EU-Strukturfondsperiode heraus. Die Stadt Brandenburg an der Havel befindet sich weiterhin im Kreis der Städte, welche nach einer weiteren Präzisierung ihres INSEKs eine gute Chance auf Aufnahme in das EFRE-Programm der nachhaltigen Stadtentwicklung haben. Sie konkurriert aber auch nach der Zwischenprüfung - fünf bis sechs Städte kommen, wie gesagt, in Betracht - mit acht weiteren Städten. Die Qualität der INSEKs ist übrigens sehr unterschiedlich; diesbezüglich besteht Gesprächs- und Nachbesserungsbedarf.

Die Mittel der Städtebauförderung können größtenteils nicht für die Vorbereitung einer BUGA eingesetzt werden. Hier haben wir auch Förderrahmenbedingungen zu beachten, beispielsweise die Frage, inwieweit die Gebietskulisse Innenstadt die entsprechende Voraussetzung bietet.

Die Fördermöglichkeiten anderer Ressorts sind ebenfalls begrenzt. Darüber hinaus kann wegen der Haushaltslage der Bewerberstädte nicht davon ausgegangen werden, dass die benötigten Eigenmittel zur Kofinanzierung von investiven Förderprogrammen sowie die nichtinvestiven Mittel zur Finanzierung der Veranstaltung von den Bewerberstädten aufgebracht werden können. Wir sprechen aus Erfahrung und nicht im luftleeren Raum. Wir haben bereits BUGAs und LAGAs durchgeführt. Die Erfahrungen mit der Durchführung von Bundes- und Landesgartenschauen zeigen, dass die Kosten nicht über entsprechende Einnahmen zu decken sind.