Liebe Frau Kollegin Tack, nun mag sich das eine oder andere nicht immer so entwickeln, wie man es gern hätte. Dass die anderen aber nicht wissen, worüber sie sprechen bzw. was das Thema ist, kann beim besten Willen nicht so stehengelassen werden.
Liebe Frau Kollegin Tack, wenn wir uns noch einmal ansehen, wie die Entwicklung des von Ihnen gestellten Antrags ist, so können wir konstatieren: Dieser Landtag hat mit Mehrheit - dazu reichen bekanntermaßen Ihre Stimmen nicht - den Antrag in den Ausschuss zur Beratung überwiesen. Ich glaube, das dokumentiert - entgegen der sonst eventuell etwas rabulistischen Form der internen Kommunikation -, dass durchaus die Bereitschaft besteht, bei diesem zentralen Thema sachbezogen zusammenzuwirken. Dies ist geschehen.
Wir haben auch zu konstatieren, dass die Zeit - verzeihen Sie, wenn ich das so formuliere - über Ihren Antrag hinweggegangen ist. Es gab nämlich nicht nur den Bericht der Landesregierung, sondern auch den Antrag vom 7. Juni. Der Bericht der
Landesregierung, den Sie etwas schmähend beschrieben haben, enthält sicherlich nicht die ausführlichsten Darlegungen zum Thema Verkehr.
„Das Land Brandenburg bekennt sich zu den auf der Konferenz von Rio de Janeiro beschlossenen Zielen der Lokalen Agenda 21. Die Sicherung einer nachhaltigen, auf Dauer verantwortbaren Mobilität ist deshalb eine Hauptaufgabe der Verkehrspolitik.“
„Gleichzeitig sollen schädliche Wirkungen des motorisierten Verkehrs auf Menschen, Umwelt und Natur durch Nutzung der ökologisch und ökonomisch vorteilhaftesten Verkehrsträger verhindert, zumindest jedoch vermindert werden.“
Ich glaube, das dokumentiert sehr wohl ein klares Prä für den ÖPNV und SPNV. Es gibt auch den expliziten Bezug auf das Integrierte Verkehrskonzept. Ich denke, wir sind gut beraten, darauf aufzubauen und zu schauen, was die Landesregierung tut. Wie wurde vorhin zu der Forstreform gesagt? Wir werden sehr wohl verfolgen, was da passiert, weil es in unserem gemeinsamen und eigenen Interesse als Parlament liegt.
Das bedeutet, dass wir natürlich auch die Fortschreibung des Integrierten Verkehrskonzepts brauchen. Natürlich brauchen wir im Rahmen des in der Aufstellung befindlichen Landesnahverkehrsplans entsprechende Ausstattungen. Und ich will nicht leugnen, dass der Haushalt 08/09 und unser Beitrag zur Finanzierung des ÖPNV und SPNV ein wesentlicher Hinweis darauf sein werden, wie ernst die Absicht gemeint ist. Wir werden das gemeinsam verfolgen, und ich bin ganz zuversichtlich, dass wir Zeichen setzen können und in Brandenburg sehr wohl die Klimaschutzziele der Bundesregierung nicht nur für richtig halten, sondern auch unterstützen.
Ich freue mich - ich sage das ohne Häme und Ironie -, dass es der Bundeskanzlerin vor einigen Tagen gelungen ist, im Rahmen des Energiegipfels deutlich zu machen, dass die Zeit der gemeinsamen Absichtserklärungen für spätere Handlungen vorüber ist und man sehr wohl erwartet, dass die Energieversorgungsunternehmen und die Energieverbände hier tätig werden. Das geschieht. Dies gilt für unser Land Brandenburg in besonderem Maße, weil es natürlich auch um die Frage des fossilen Energieträgers Braunkohle geht. Die damit verbundene Frage lautet: Was bedeutet es wirtschaftlich für den Betreiber, wenn er künftig für das, was er an Investitionen leistet, mehr zu zahlen hat?
„Unsere langfristigen Klimaschutzziele und der Einsatz heimischer CO2-intensiver Energieträger vertragen sich auf Dauer aber nur, wenn für die Kohleverstromung so schnell wie möglich Technologien für eine massive Ver
ringerung des CO2-Ausstoßes wie zum Beispiel die Abspaltung und Einlagerung von CO2 zur Marktreife entwickelt und angewandt werden.“
Ich kommentiere an dieser Stelle: Wenn es denn überhaupt gelingt; denn den Nachweis dafür haben wir noch nicht führen können.
„Den nötigen Anreiz dazu würden wir jedoch ausschalten, wenn wir der Braunkohleverstromung zusätzliche Zertifikate in Millionenhöhe zuteilen würden. Die Forderung nach Einführung eines dritten Benchmarks für Braunkohle ist daher klimapolitisch nicht zu verantworten und energiepolitisch auch nicht begründet.“
Das ist die Linie, die der Sozialdemokrat Gabriel vorgegeben und die die Kanzlerin in der Diskussion mit den Energieversorgungsunternehmen aufgenommen hat. Ich halte das für bemerkenswert, auch hinsichtlich der Anstrengungen der Bundesregierung, tätig zu werden. An dieser Stelle erwarten wir natürlich die Fortsetzung, die Fortschreibung des Energieberichts 2010, der aus dem Jahr 2002 stammt, aber nicht mehr den Ausblick auf die nächsten 20 Jahre bringt. Ich glaube, da werden wir uns in der Energiepolitik ebenso wie in der Klimaschutzpolitik neu ausrichten müssen.
Ich bin zuversichtlich, dass Ihr Verständnis dahin geht, mit uns gemeinsam im Dezember, wenn der Bericht der Landesregierung vorliegt, den zum Klimaschutz in Brandenburg beschlossenen Antrag umzusetzen. Dann werden wir gemeinsam und auch sehr kritisch schauen, ob der Bereich Verkehr, der unser Ausgangspunkt war, auch angemessene Berücksichtigung gefunden hat. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herzlichen Dank. - Das Wort erhält der Abgeordnete Schulze. Während er zum Pult kommt, begrüße ich ganz herzlich die Schülerinnen und Schüler der Gesamtschule Talsand in Schwedt. Herzlich willkommen!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Schuster, bleib bei deinen Leisten! Die Fraktion DIE LINKE versucht sich mit ihrem Antrag auf einem komplexen Terrain. Aber es bleibt beim Versuch. Im Ausschuss für Infrastruktur und Raumordnung hatten wir hierzu am 31. Mai eine sehr differenzierte Anhörung. Die gehörten Experten haben umfangreiche Ausführungen zu den Ursachen klimaschädlicher CO2-Emissionen, zu deren Bedeutung für den sogenannten Treibhauseffekt sowie zu möglichen politischen Reaktionen gemacht, zumindest soweit die Politik hier überhaupt Einfluss nehmen kann.
Sowohl die Anhörung als auch die daran anschließende Diskussion haben im Ergebnis keine deckungsgleiche Einschätzung zur Bedeutung des Straßenverkehrs für den Klimawandel ergeben und schon gar keine eindeutigen Konsequenzen. Das Ergebnis entspricht keineswegs dem Tenor der heute zu debattierenden Initiative der antragstellenden Fraktion. Insbesondere
für die Frage, ob und inwieweit die Einführung eines Tempolimits für eine nennenswerte CO2-Reduktion brauchbar ist, ist schon die Feststellung des Experten des ADAC Brandenburg e. V. prägnant: Bezogen auf den CO2-Gesamtausstoß aller Wirtschaftsbereiche in Deutschland würde ein allgemeines Tempolimit lediglich eine CO2-Reduktion von 0,12 % bewirken.
Die Fraktion DIE LINKE will in der Diskussion zu klimarelevanten CO2-Emissionen suggerieren, mit einem Tempolimit das Allheilmittel gefunden zu haben. Dass es sich dabei um bloßen Populismus handelt, hat letztendlich auch die Anhörung gezeigt. So hat auch der Anzuhörende des Verbandes der Automobilindustrie im Ergebnis bestätigt, dass zum Beispiel eine Geschwindigkeitsabsenkung um 30 km/h keinen relevanten Beitrag zur Emissionsreduktion darstellt, sondern - das ist schon hoch gerechnet, meine Damen und Herren - allenfalls eine Reduktion um 0,3 % bewirkt. Der Anzuhörende bezog sich hierbei nicht auf eigene Zahlen, sondern auf die einschlägigen Veröffentlichungen der Bundesregierung. Es handelt sich also nicht um eine leere Behauptung, sondern um externes Zahlenmaterial.
Der Ausschuss hat sich wirklich differenziert mit den Kausalitäten für klimarelevante CO2-Emissionen auseinandergesetzt. Im Ergebnis kann ich nur sagen, dass Klimaschutz nicht Stammtischpopulismus der Partei DIE LINKE braucht, sondern Politik mit Augenmaß.
Die Fokussierung einer Emissionsquelle bringt uns hier nicht weiter. Aber auch, wenn man in diesem Zusammenhang nur den Straßenverkehr betrachtet, sind die Ursachen für erhöhten CO2Ausstoß sehr unterschiedlicher Art. Dazu habe ich bereits in meiner Rede zur Plenarsitzung im März detailliert Ausführungen gemacht. Ich brauche das heute nicht alles zu wiederholen.
- Herr Klocksin, so etwas merken Sie sonst gar nicht. - Wir lehnen daher den Antrag ab und stimmen der Beschlussempfehlung des Ausschusses zu.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die EU-Ratspräsidentschaft verkündet in persona von Frau Merkel:
„In Europa verpflichten wir uns, bis zum Jahr 2020 20 %, und wenn andere Verursacher wie die USA mitmachen, sogar 30 % dieser Emissionen einzusparen.“
In vielen Gremien und Institutionen wird zurzeit über das Thema gesprochen, nicht, weil es populär, sondern weil es akut ist.
Die UN-Klimastudie hat es noch einmal nachgewiesen. Aus diesem Grund hat unsere Fraktion eine Aktuelle Stunde mit diesem Thema versehen. Mein Kollege Dombrowski hatte bei dieser Gelegenheit schon auf die Auswirkungen, die mit dem globalen Klimawandel auch auf Brandenburg zukommen, hingewiesen. Der Infrastrukturausschuss hat sich mit diesem Antrag in mehreren Sitzungen und in einer Anhörung beschäftigt. Leider wurden dabei nur die bekannten Erkenntnisse der Gegner und Befürworter dargestellt. Deshalb hat der Ausschuss unter anderem den Antrag in seiner Beratung am 28. Juni mehrheitlich abgelehnt.
Lassen Sie mich zwei Gründe nennen, warum wir so gehandelt haben. Meine Damen und Herren von der Fraktion DIE LINKE, Ihr Ansinnen in allen Ehren, aber nur im Verkehrsbereich Maßnahmen zu ergreifen, um die CO2-Emissionen zu senken, greift eindeutig zu kurz. Wenn man sich die Grafik vom Landesumweltamt ansieht, stellt man fest, dass der Verkehr einen sehr geringen Einfluss hat. Es kam auch bei der Anhörung eindeutig zum Ausdruck, dass es nicht wegzudiskutieren ist.
Den weitaus größeren Anteil nimmt der sogenannte Umwandlungsbereich ein. Schon im Jahr 2002 hat die Landesregierung mit dem Integrierten Verkehrskonzept Maßnahmen ergriffen, die die Verringerung der Umweltbelastung und die Sicherung des Beitrags zur Erhaltung der internationalen Verpflichtungen zur Verringerung der CO2-Emissionen als Ziel haben. Das betrifft sowohl die Fahrzeugtechnik als auch verkehrslenkende und verkehrsbeeinflussende Maßnahmen. Im Jahr 2000 konnte erstmals ein Rückgang der Emissionen festgestellt werden. Das zeigt doch, dass das Integrierte Verkehrskonzept in diesem Punkt gegriffen hat.
Als zweiten Grund für die Ablehnung des Antrags sehe ich einen Beschluss des Landtags vom 7. Juni 2007. Darüber wurde schon gesprochen. Der damals verabschiedete Antrag der Koalition fordert die Landesregierung auf, auf der Grundlage der im Klimaschutzbericht beschriebenen Handlungsfelder einen Maßnahmenkatalog mit kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen zur Senkung klimarelevanter Gase und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels für Brandenburg zu erarbeiten und dem Landtag bis Dezember 2007 vorzulegen.
Da die Beschlusslage noch Gültigkeit hat, ist sie auch Handlungsgrundlage für die Landesregierung. Mit diesem Beschluss wurde sie außerdem beauftragt, dem Landtag regelmäßig einen Bericht vorzulegen. Das Landesumweltamt hat Ende des letzten Jahres in seinen Fachbeiträgen eine fundierte Datenerhebung zum Integrierten Klimaschutzmanagement im Land Brandenburg veröffentlicht. Diese stellt die erste Grundlage dar.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Abschluss noch etwas Grundsätzliches sagen. Hysterie ist bei diesem Thema wahrlich kein guter Freund. Es nützt nichts, nur auf die Autofahrer zu schimpfen und für sie Umweltzonen einzurichten. Wir können eine nachhaltige Verringerung der CO2-Emissionen nur erreichen, wenn wir alle Bereiche betrachten. Dazu gehört neben dem Verkehr auch das energiebewusste Bauen, seien es das Eigenheim oder große Bürogebäude. Auch hier müssen wir in Zukunft bewusster agieren.
Der größte Anteil bei den Emissionen entfällt auf die Kraftwerke und Fernheizwerke. Hier ist das Wirtschaftsministerium mit
seiner Energiestrategie 2010 ebenfalls auf dem richtigen Weg. Wir sollten uns jedoch nicht nur auf die großen Baustellen verlassen. Jeder ist aufgerufen, etwas zu tun, und jeder kann es auch, denn die privaten Haushalte tragen immerhin mit 13 % zum CO2-Ausstoß bei. Lassen Sie uns alle gemeinsam handeln, damit es zum Erfolg führen kann. - Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gab ja eben langanhaltenden stürmischen Beifall aus den Reihen der CDU-Fraktion.
Sehr geehrte Frau Tack, wir müssen genau überlegen, ob es notwendig ist, ein weiteres, neues Konzept zu erarbeiten, oder ob es ausreicht, das, was beschlossen ist und wofür konzeptionelle Grundlagen erarbeitet wurden, in die Praxis umzusetzen. Ich glaube, in diesem Fall hat der Landtag eine ausreichende und umfassende Beschlusslage. Es gilt jetzt, die Beschlusslage in Taten umzusetzen und mit Leben zu erfüllen.