Bestimmte Sachen schließe ich heute auch ab. Ich finde, der Vertrauensschutz für Beamte ist wichtig. Es gibt drei Gründe, aus denen er aufgehoben wird. Die Regierung argumentiert in ihrem Bericht sehr umfänglich zu Punkt 1 der Gründe, also wenn es um arglistige Täuschung und Drohung geht. Das gab es wirklich nicht. Sie argumentiert auch ausreichend bei Punkt 3, zur Kenntnis der Unrichtigkeit des Bescheides. Mit dem Punkt 2 der festlegt, wann man etwas aufheben kann, nämlich bei unrichtigen und unvollständigen Angaben, die der Beamte macht geht man etwas großzügiger um, wenngleich es auch wirklich schwieriger ist. Am Anfang steht der Hinweis eines Antragstellers: Ich bin uneingeschränkt umzugswillig. Dann gibt es die Rahmenbedingungen. Heute muss man nachweisen: Sie haben damals erklärt, Sie waren uneingeschränkt umzugswillig, leben aber heute noch nicht in Brandenburg. Das betrifft ein Drittel von denen, die Trennungsgeld erhalten haben. Deswegen sagen wir: Sie waren nicht uneingeschränkt umzugswillig. Dann gibt es die Entscheidung von einem Bundesverwaltungsgericht, in dem steht: Wenn ein Antragsteller zu einer bestimmten Zeit uneingeschränkt umzugswillig war und den Umzug nicht vollzogen hat, ist dennoch nicht davon auszugehen, dass er zu dem Zeitpunkt, wo er Trennungsgeld erhalten hat, nicht uneingeschränkt umzugswillig war.
Das macht die Kompliziertheit eines solchen Verfahrens aus. Ich habe mich mit verschiedenen Anwälten diesbezüglich beraten und mir sagen lassen: Es ist gut, dass jetzt im Land Brandenburg viele Brandenburger als Staatssekretär oder Abteilungsleiter tätig sind. Der Nachwuchs kommt sicherlich aus dem eigenen Land, dafür tut diese Regierung etwas. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir bei den bescheidenen Ansprüchen für Trennungsgeld bleiben und das Geld für Investitionen einsetzen können. Das ist gut so. Dann können wir auf ein solches Thema auf der Tagesordnung künftig verzichten. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Von Herrn Staatssekretär Appel und Herrn Holzschuher ist schon viel gesagt worden. Mich hat heute früh, als ich die Zeitung las, schon ein wenig verwundert, dass Herr Vietze als der Moralist, Retter und Aufklärer in dieser Sache dargestellt wird. Ich möchte daran erinnern, dass die damalige Justizministerin Barbara Richstein mit großer Konsequenz und Transparenz dazu beigetragen hat, die Prüfverfahren einzuleiten.
Die sogenannte Trennungsgeldaffäre ist nach fast vier Jahren intensiver, auch medialer Befassung ausreichend behandelt und
meines Erachtens hinreichend diskutiert worden. Die Fakten liegen auf dem Tisch. Es wurden Kommissionen gebildet, es wurden Berichte erstellt, es wurde debattiert, geschrieben, intensiv von uns nachgefragt. Der ganze Aufarbeitungsprozess und die umfangreichen Untersuchungen waren mühsam, aber auch zwingend notwendig. Wir haben an dieser Stelle auch schon gehört, dass auch die Juristen unterschiedlicher Meinung waren und es schwer war, eine gerechtfertigte Entscheidung zu treffen. Nun ist der Punkt erreicht, an dem wir einen Schlussstrich unter die öffentliche Debatte ziehen können und vor allen Dingen auch müssen. Der vorliegende Bericht bietet dafür eine gute Chance, legt er doch umfassende und detaillierte Übersichten der relevanten Vorgänge dar. Es lassen sich daraus die Fälle und Summen in den jeweiligen Ressorts transparent nachvollziehen. Es wird ausgeführt, dass ungerechtfertigte Zahlungen an Landesbedienstete in der beachtlichen Höhe von 1,73 Millionen Euro getätigt wurden. Diese müssen selbstverständlich zurückerstattet werden; das werden wir auch begleiten.
Das Volumen der Summen an Trennungsgeldern zeigt im Übrigen eine deutliche Tendenz. Im Jahr 2006 wurden nur noch rund 800 000 Euro an Trennungsgeld ausgezahlt, während es im Zeitraum von 1993 bis 1995 etwa 10 Millionen Euro waren.
Der Ministerpräsident hat zu Beginn des Jahres 2004 zugesichert, die Vorgänge bedingungslos und rückhaltlos aufzuklären und Ansprüche auf Rückzahlung geltend zu machen. Sicherlich hat diese Aufklärung etwas länger gedauert als erwartet, dennoch kann man mit dem heutigen Bericht festhalten, dass alle Ankündigungen eingelöst worden sind.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit der Trennungsgeldaffäre haben wir einen unerfreulichen und überaus weitreichenden Vorfall in unserer Landesverwaltung jetzt endlich aufgearbeitet. Für die CDU-Fraktion geht mit diesem Bericht die Aufklärung dem Ende entgegen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Außer Spesen nichts gewesen - nichts anderes ist das Ergebnis des hier vorliegenden Berichts der Landesregierung. Immerhin wurden seitens der Schulz-Kommission von 1 963 geprüften Trennungsgeldfällen 446 beanstandet. Von der Gesamtsumme der Rückforderung von ca. 1,7 Millionen Euro sind allerdings nur läppische 220 396,49 Euro in den Haushalt zurückgeflossen.
Es ist schon traurig, wenn die Landesregierung ungeachtet verfahrensrechtlicher Ausschlussgründe gegen Rückforderungsbegehren keine Anstalten macht, darüber hinaus bestehende Regressansprüche konsequent zu verfolgen. Schließlich unterliegen auch Schadensersatzansprüche der Verjährung. Aber das nimmt sie wohl nicht so genau. Meine Kritik richtet sich hier vor allem gegen mangelnde Sorgfalt bei der Prüfung durch die Ressorts.
Offensichtlich nimmt die Landesregierung den Rechnungshof auch nicht so ganz ernst. Dessen Forderung nach ressortüber
greifender Prüfung der Zahlung ist sie jedenfalls nicht konsequent nachgekommen. So hat der Landesrechnungshof die Ressorts aufgefordert, zu den von ihm bei der öffentlichen Erhebung nicht geprüften insgesamt 7 754 Einzelfällen unter Berücksichtigung der in den jeweiligen Prüfvermerken gegebenen rechtlichen Hinweise ergänzende eigene Prüfungen vorzunehmen. Dass dies nicht geschehen ist, lässt sich auch damit nicht abtun, dass sich die Ermittlung des genauen Sachverhalts bei früheren Trennungsgeldgewährungen als äußerst schwierig und zeitintensiv darstelle. Für mich ist das eine Verhöhnung der Steuerzahler.
Was für mich als Abgeordneter dieses Hauses sowie für jeden steuerzahlenden Bürger von Bedeutung ist, ist das fiskalische Ergebnis. Das ist kein Repetitorium in Verwaltungsrecht, sondern es geht um die möglichst weitgehende Rückführung der rechtswidrig verwendeten Mittel an den Landeshaushalt. Ihr Ergebnis sieht jedoch sehr mager aus. Wenn schon bei der letztlich oberflächlichen, weil nur partiell geführten Prüfung eine Gesamtsumme der Rückforderung in Höhe von über 1,7 Millionen Euro herauskommt, kann sich der Steuerzahler leicht einen Reim darauf machen, was bei einer vollständigen Tiefenprüfung herausgekommen wäre. Die Gesamtsumme der aller Voraussicht nach am Ende erzielten Rückforderungen dürfte weitestgehend schon vom Prüfungsaufwand verschlungen worden sein. Am Ende steht da kein solides besoldungsrechtliches Vorgehen der Landesregierung zu ihrer Rehabilitierung, sondern die Manifestation ihrer haushalterischen Misswirtschaft.
Ihr kleinlautes Postulat am Ende des Berichts steht da für sich, meine Damen und Herren von der Landesregierung. Sie versprechen, die Ressorts würden nunmehr sicherstellen, dass die geltenden Rechtsvorschriften künftig beachtet würden. Weiter versprechen Sie, die zuständigen Stellen sollten nunmehr durch Fortbildungsmaßnahmen in die Lage versetzt werden, Anspruchsvoraussetzungen dem Grunde nach zu prüfen, die erforderlichen Hinweise anzufordern und zu den Akten zu nehmen. Davon bin ich nun wirklich nicht sehr begeistert; denn Sie, meine Damen und Herren von der Landesregierung, postulieren damit nur, was zum kleinen Einmaleins jeder normal geführten Verwaltung gehört.
Bei einer soliden Landesregierung bedürfte es dieser besonderen Erwähnung nicht, bei dieser Landesregierung aber offensichtlich doch. Der Dumme bleibt am Ende der Steuerzahler, und der schweigt. - Ich bedanke mich.
Herzlichen Dank. - Ich frage alle Fraktionen und die Landesregierung, ob sie die ihnen verbleibende Redezeit in Anspruch nehmen wollen. - Herr Staatssekretär, haben Sie noch einmal das Bedürfnis? - Herr Abgeordneter Holzschuher? - Bitte schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Kollegen! Wir haben die Problematik sehr ausführlich erörtert und festgestellt, dass wir fraktionsübergreifend - zumindest drei Fraktionen übergreifend - auf einem recht einheitlichen Weg sind und das
Ganze relativ einheitlich einschätzen. Vor diesem Hintergrund halten wir es nicht für sinnvoll, eine Entschließung, wie sie von der Linkspartei.PDS vorgeschlagen wird, draufzusetzen. Wir haben klargemacht, dass wir hinter dem, was Sie hier fordern, stehen.
Wir haben, soweit es möglich ist, die Verantwortlichkeiten zu klären versucht. Ob man diese abschließend benennen kann, ist fraglich. Wir haben klargemacht, dass wir uns, sofern es offene Fälle gibt, um Aufklärung bemühen und die Landesregierung in die Pflicht nehmen werden. Vor diesem Hintergrund brauchen wir keine zusätzliche Entschließung. Sie bringt uns nicht voran; denn das Parlament hat seine Meinung klar geäußert. Ich halte es deshalb für sinnvoll, dass Sie diesen Antrag zurücknehmen.
Herr Holzschuher, ich finde es sehr angenehm, dass Sie zu dem Ergebnis kommen, dass auch Ihre Koalitionspartner dem Anliegen gefolgt sind; das ist sehr weitgehend, und ich freue mich über eine solche Interpretation. Ich habe wieder dazugelernt.
- Da haben Sie völlig Recht, Herr Schulze. Wenn man sich Mühe gibt, kann man abends immer klüger ins Bett gehen, als man am Morgen aufgestanden ist.
Des Öfteren stimmt das Parlament Entschließungsanträgen, auch Anträgen, bei denen sich die Koalition völlig einig ist, zu. Es wird ein Beschluss gefasst, um festzuhalten, was die Koalition - für alle nachlesbar - für notwendig erachtet und worüber sie sich einig ist. Deswegen mein Werben: Wenn der Inhalt des Entschließungsantrags zum Bericht der Regierung zustimmend zur Kenntnis genommen und das seitens der Regierung Gesagte einheitlich eingeschätzt wurde, es eine Klarstellung durch das Verfassungsgericht gegeben hat und der Kollege Appel für die Staatskanzlei ausführte, er werde uns entsprechend informieren, dann würde eine Beschlussfassung nichts anderes bedeuten als sonst in diesem Hause: Wir beschließen das, was wir wollen. Wenn man einen gemeinsamen Willen hat, sollte man dies in einem gemeinsamen Beschluss bekunden.
Ich will hier eines fairerweise sagen: Man hätte darauf verzichten können, den Antrag als Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS einzubringen, und stattdessen die akteneinsichtnehmenden Kollegen als Einbringer nennen können; dann wäre Ihnen die Zustimmung möglicherweise leichter gefallen.
Kollege Lunacek, im Jahr 2004 - Sie wissen sehr gut, das war die harte Zeit des Untersuchungsausschusses zur Chipfabrik sind wir trotz Wahlkampf zu einem gemeinsamen Ergebnis gekommen und haben über Parteigrenzen hinweg gesagt: Es ist richtig und notwendig, so zu beschließen. Dies könnte man doch wieder einmal tun, und zwar ohne dass jemand parteischädigend handelt oder gar seinen Prinzipien untreu wird.
Wenn wir es gemeinsam für richtig halten, beschließen wir es. Und noch schöner wäre: Wir machten es dann auch. - Danke schön.
Herzlichen Dank. - Frau Abgeordnete Schier, haben Sie Redebedarf? - Herr Schuldt? - Ich beende die Aussprache. Der Bericht der Landesregierung in der Drucksache 4/4287 ist zur Kenntnis genommen, und wir kommen - ich habe mehrfach geläutet - zur Abstimmung über den Entschließungsantrag. Die Fraktion der Linkspartei.PDS hat dazu namentliche Abstimmung beantragt.
Ich gebe Ihnen das Ergebnis der Stimmenauszählung bekannt: 75 Abgeordnete haben sich an der namentlichen Abstimmung beteiligt. 32 haben mit Ja und 42 mit Nein gestimmt, es gab eine Stimmenthaltung. Damit ist der Entschließungsantrag abgelehnt.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben in der letzten Debatte im April, als die PDS-Fraktion ihren Antrag hier eingebracht hat, angekündigt, dass wir uns Gedanken machen werden ganz speziell über das Thema „Mindestlohn in Brandenburg“, weil wir wissen, dass kleine und mittelständische Betriebe im Lande Brandenburg derzeit einen Mindestlohn nicht zahlen können. Deshalb sind wir der Meinung, dass es dazu Übergangsregelungen geben muss.
Wir haben diesen Antrag ausgearbeitet und eingebracht. Ich möchte die Eckpunkte dieser Bundesratsinitiative verlesen:
Wir sind für die branchenübergreifende Einführung eines bundesweiten Mindestlohns, für die Orientierung der Einfüh